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Musterlösung Fallaufgabe [GESHUH01-XX2-A06]

Fall­auf­gabe `Zusam­men­hänge der Gesund­heits­wirt­schaft` GESHUH01-XX2-A06

1.330 Wörter / ~11 Seiten sternsternsternsternstern Autorin Herta He. im Okt. 2018
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Dokumenttyp

Fallaufgabe
Gesundheitswesen
GESHUH01-XX2-A06

Universität, Schule

Apollon Hochschule der Gesundheitswirtschaft Bremen

Note, Lehrer, Jahr

1,3,2018

Autor / Copyright
Herta He. ©
Metadaten
Preis 13.50
Format: pdf
Größe: 0.16 Mb
Ohne Kopierschutz
Bewertung
sternsternsternsternstern
ID# 77229







Einsendeaufgabe

„Zusammenhänge der Gesundheitswirtschaft“

GESHUH01-XX2-A06


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis. 1

Abkürzungsverzeichnis. 2

1 Gesetzliche Krankenversicherung. 3

2 Gesundheitsfonds. 3

3 Allgemeine Krankenhäuser4

4 Vertragsarzt5

5 Begutachtungsassessment6

Literaturverzeichnis. 8


1 Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (vgl. Ackermann et al., 2017, S. 12), ist Bestandteil der deutschen Sozialversicherung basierend auf dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Wenn ein Mensch krank wird, benötigt er gesundheitliche Dienstleistungen oder Güter.

Die Dienstleitungen und Güter (vgl. Ackermann et al., 2017, S. 16), werden durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziert. Nach § 2 Abs. 2 SGB V erhalten die Versicherten der GKV Sachleistungen von Leistungserbringern, die Verträge mit den Krankenkassen abgeschlossen haben.

In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht sobald ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorhanden ist, wobei die Versicherungspflichtgrenze nicht überschritten werden darf. Diese beträgt für das Jahr 2018 59.400 Euro, d. h. wenn ein Arbeitnehmer über den oben genannten Betrag verdient kann er sich entscheiden, ob er eine gesetzliche Krankenversicherung möchte oder eine private Krankenversicherung.

Für den Beitragssatz wird das Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze hinzugezogen. Durch die Bundesregierung wird die jährliche Beitragsbemessungsgrenze festgelegt diese beträgt für das Jahr 2018 53.100 Euro, d.h., wenn ein Arbeitnehmer z. B. 55.450 Euro jährlich verdient, werden für die Höhe des Beitragssatzes nur 53.100 Euro als Berechnungswert genommen.

Der Beitragssatz (vgl. Ackermann et al., 2017, S. 16), der GKV  ist auf 14,6 % der Beitragspflichtigen Einnahmen gesetzlich festgelegt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitragssatz in gleicher Höhe, es sind jeweils 7,3 %. Es gibt viele verschiedene gesetzliche Krankenkassen in Deutschland, wo der Pflichtversicherte, bis auf wenige Ausnahmen, frei wählen darf.

Es ist zu beachten, dass die Beiträge in den Krankenkassen variieren können. Krankenkassen haben die Möglichkeit einen Einkommensabhängige Zusatzbeiträge zu erlassen, dann haben Mitglieder (vgl. Ackermann et al., 2017, S. 20), die Möglichkeit von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen (§ 175 Abs. 4 S.5 SGB V).

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. Ackermann et al., 2017, S. 17), ist eine freiwillige Versicherung möglich, z. B. wenn die Familienversicherung erlöscht e.....[Volltext lesen]

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3 Allgemeine Krankenhäuser

Allgemeine Krankenhäuser sind Einrichtungen (vgl. Werding, 2017), in denen jederzeit ärztliche oder pflegerische Hilfeleistungen erbracht werden müssen. Patienten werden vor Ort versorgt und untergebracht.

Es gibt folgende Versorgungsstufen (vgl. Simon, 2016, S. 234), von Krankenhäuser:

·        Krankenhäuser der Grundversorgung

·        Krankenhäuser der Regelversorgung

·        Krankenhäusern der Schwerpunktversorgung

·        Krankenhäuser der Maximalversorgung

·        Krankenhäuser der Spezialversorgung

Die Rechtsformen (vgl. Ackermann et al., 2017, S. 25), eines Krankenhauses können privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich sein. Es können verschiedene Eigentümer die Krankenhäuser betreiben.

Das Krankenhausfinanzierungsgesetz (Ackermann et al., 2017, S. 26), und das Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung von Krankenhäusern sind die Grundlage der Finanzierung von Krankenhäusern. Krankenhäuser werden dual finanziert das bedeutet, die Kosten eines Krankenhauses werden in Investitionskosten und Betriebskosten unterscheiden.

Investitionskosten sind Ausgaben für Baumaßnahmen, Instandhaltungen und Wiederbeschaffung von Anlagegütern etc. diese werden .....

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Hausärzte oder Fachärzte.

Durch den Bedarfsplan (vgl. Ackermann et al., 2017, S. 33), nach § 99 Abs. 1 SGB V wird der Planungsbereich jeder Arztgruppe und die Verhältniszahlen festgelegt. Diese Bedarfsplanungsrichtlinie ist die Grundlage des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Berechnung des Versorgungsgrades (vgl. Ackermann et al., 2017, S. 34):

·        Anzahl der Ärzte einer Fachrichtung des Planungsbereiches

·        Anzahl der Einwohner des Planungsbereiches

Berechnungen in Prozent:

·        unter 110 % können Ärzte zugelassen werden,

·        über 110 % der Planungsbereich für Ärzte ist gesperrt, keine Zulassungen möglich,

·        ausnahme ist, wenn eine Praxis eines anderen Arztes übernommen wird.

Es gibt auch den Sonderfall der Unterversorgung (vgl. Ackermann et al., 2017, S. 34), § 28 der Bedarfsplanungsrichtlinie, wenn Hausärzte unter 75 % oder Fachärzte unter

50 % des Versorgungsgrades liegen. Die kassenärztliche Versorgung bietet finanzielle Sondermittel an, um den Planungsbereich für Ärzte schmackhaft zu machen. Zurzeit gibt es einen hohen Bedarf an Vertragsärzten für die ländlichen Bereiche, es gehen viele Ärzte in Rente und finden keine Nachfolger.

Für viele Patienten heißt dass Sie weiter weg fahren müssen um einen Arzt aufzusuchen, dies ist schwie.....

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Alle Punkte (vgl. Ackermann et al., 2017, S. 56), werden zusammengerechnet und mit Prozent Gewichtung zugeordnet anschließend anhand der fünf Pflegegrade bewertet. Durch die fünf Pflegegrade wird die Pflegebedürftigkeit ausgemacht, um einen Pflegegrad anerkannt zu bekommen, muss der Hilfebedarf und die Beeinträchtigung mindestens sechs Monate bei einer Person andauern.  

Abb. 5.2: Übersicht der fünf Pflegegrade (Ackermann et al., 2017, S. 56)

Das Pflegesystem ist bei den Patienten und den Angehörigen sehr umstritten da viele pflegebedürftige Menschen sich ihre „Situation“ nicht eingestehen möchten und bei der Bewertung alles alleine können und keinerlei Hilfe benötigen.

Literaturverzeichnis


Ackermann, D.; Mayerhofer, B.; Staber, J. et al. (2017). Zusammenhänge der Gesundheitswirtschaft.GESUH01. Studienheft der APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft, Bremen.

BMG – Bundesministerium für Gesundheit (2017). Praxisseiten Pflege Wir stärken die Pflege. Berlin: Bundesministerium für Gesundheit. 5_Publikationen/Pflege/Praxisseiten_Pflege/BMG_Ordner_gesamt_Screen.pdf (27.02.2018).

Simon, M. (2016). Das Gesundheitssystem in Deutschland: Eine Einführung in Struktur und Funktionsweise. 6., vollständige aktual. U. überarb. Auflage. Bern: Hogrefe.

Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Krankenhaus, online im Internet:
(26.....

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Quellen & Links

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