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Musterlösung Fallaufgabe [P-GEWIS01-XX5-A08]

Fall­auf­gabe : Grund­lagen Volks­wirt­schafts­lehre. haus­arzt­zen­trierte Versor­gung GKV. P-GEWIS01-XX5-A08

2.247 Wörter / ~10 Seiten sternsternsternsternstern Autorin Antonietta Le. im Mrz. 2019
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Dokumenttyp

Fallaufgabe
Gesundheitswesen
P-GEWIS01-XX5-A08

Universität, Schule

Apollon Hochschule der Gesundheitswirtschaft Bremen

Note, Lehrer, Jahr

2,7, 2018

Autor / Copyright
Antonietta Le. ©
Metadaten
Preis 14.00
Format: pdf
Größe: 0.15 Mb
Ohne Kopierschutz
Bewertung
sternsternsternsternstern
ID# 80776







Überblick: Die Muster­lö­sung zur Fall­auf­gabe P-GE­WIS01-XX5-A08 umfasst eine detail­lierte Analyse der haus­arzt­zen­trierten Versor­gung, einen Vergleich mit dem voll­kom­menen Markt, die Erläu­te­rung von Versor­gungs­ver­trägen und das Vergü­tungs­ni­veau. Studenten erhalten Einblicke in gesetz­liche Ände­rungen und deren Auswir­kungen auf den Gesund­heits­markt. Die Lösung hilft beim Verständnis komplexer Zusam­men­hänge und unter­stützt bei der Vorbe­rei­tung auf Prüfungen durch quali­tativ hoch­wer­tige Inhalte.
#VWL#GKV#Hausarztmodell

Fallaufgabe

Grundlagen VWL”

P-GEWIS01-XX5-A08

Inhaltsverzeichnis


1 Einleitung 1

2 Hausarztzentrierte Versorgung 1

3 Vergleich mit vollkommenen Markt 2

4 Hausarztzentrierte Versorgungsverträge 4

5 Vergütungsniveau für die hausarztzentrierte Versorgung 6

6 Schlussfolgerung 7

Literaturverzeichnis 8

Abkürzungsverzeichnis 9

1 Einleitung


Im Jahr 2004 wurde die gesetzliche Grundlage für die hausarztzentrierte Versorgung in das fünfte Sozialgesetzbuch eingefügt. Seitdem fanden mehrere Anpassungen statt. Eine wichtige Veränderung war das Inkrafttreten des GKV-Finanzierungsgesetztes ab dem 01.01.2011. Dies begrenzt das Vergütungsniveau der hausarztzentrierten Versorgung. Im Folgenden wird die hausarztzentrierte Versorgung vorgestellt und was dies auf dem Gesundheitsmarkt bewirkt.

Außerdem wird das GKV-Finanzierungsgesetz erläutert und dessen Auswirkungen.

2 Hausarztzentrierte Versorgung


Eine hausarztzentrierte Versorgung ist das als Reform der ambulanten Versorgung geltendes Hausarztmodell und ist schriftlich in § 73 b SGB V festgehalten. Die Versicherten können ambulante Fachärzte nur auf Überweisung des Hausarztes besuchen und ihre Hausärzte nur in Ausnahmefällen wechseln. Diesbezüglich schließen Krankenkassen mit qualifizierten Hausärzten Direktverträge ab.

Die Krankenkassen bieten den Versicherten Prämienzahlungen oder eine Ermäßigung der Zuzahlungen an, um sie freiwillig zur Teilnahme zu bringen. Für die Ärzte und Versicherten ist die Teilnahme an diesem Hausarztvertrag freiwillig (vgl. Ackermann, Schneider; 2017c, S.33).

In der hausarztzentrierten Versorgung sind Hausärzte, Hausarztverbände, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen, ihre Verbände und die Versicherten die handelnden Akteure.

Bevor die Versicherten die Teilnahmeerklärung für die hausarztzentrierte Versorgung unterschreiben, handelt es sich um ein Polypol, bei der eine große Menge an Anbietern und Nachfragern existieren. Die Versicherten als Nachfrager haben die Auswahl unter vielen Hausärzten, den Anbietern. Wenn die Versicherten allerdings die Erklärung unterschrieben haben, können sie nur noch zu ihrem bestimmten Hausarzt gehen und ein Hausarztwechsel ist schwer möglich.

Daher ist es ein Monopol, bei der nur ein Anbieter jedem einzelnen Nachfrager zugeordnet wird.

Diese Marktformen haben Auswirkungen auf das Marktergebnis. Bei einem Polypol konkurrieren viele Anbieter um die Kunden und viele Nachfrager miteinander um das am besten erscheinende Gut, in diesem Fall um einen qualifizierten Hausarzt. Aufgrund von einer großen Menge an Anbietern und Nachfragern haben sie als Einzelnen nur einen geringen Markteinfluss. Das heißt, dass die Anbieter den Marktpreis nicht direkt beeinflussen können.

Da es viele Anbieter im Markt miteinander konkurrieren, kann Preiserhöhung durch einen Anbieter gleich Kundenverlust an die konkurrierenden Anbieter bedeuten. Wenn der Anbieter bereit ist, zu dem Marktpreis die Güter zu verkaufen, legt er die Menge fest, die zu dem Preis verkauft werden soll. Für die Nachfrager heißt ein Polypol eine große Möglichkeit, jederzeit den Anbieter zu wechseln (vgl. Din.....[Volltext lesen]

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Dies erschwert, dass die Nachfrager erkennen, ob sie sich für die hausarztzentrierte Versorgung entscheiden sollen und ob sie damit auch die bestmögliche Versorgung bekommen können. Da die Nachfrager nicht vollständig darüber aufgeklärt werden können, zögern sie entweder mit der Entscheidung (vgl. Dinse; Welz, 2011, S. 46).


Im vollkommenen Markt handeln alle Marktteilnehmer rational ohne Präferenzen, anders als die auf dem realen Gesundheitsmarkt. Die Nachfrager auf dem Gesundheitsmarkt haben bestimmte persönliche, räumliche, zeitliche oder sachliche Präferenzen. So können z.B. Werbung, Standortvorteile, günstige Öffnungszeit oder Rabatte bewirken, dass sich die Nachfrager für die hausarztzentrierte Versorgung entscheidet.

Rational betrachtet mag diese Entscheidung nicht immer günstig sein. Aber für die Nachfrager auf dem Gesundheitsmarkt erscheint das Angebot günstig, wenn ihre Vorlieben dadurch erfüllt sind (vgl. Dinse; Welz, 2011, S. 46).

Im vollkommenen Markt sind die angebotenen Dienstleistungen völlig homogen. Das heißt, dass sich die Dienstleistungen in keiner Hinsicht unterscheiden. Die Dienstleistungen auf dem Gesundheitsmarkt unterscheiden sich in vielen Aspekten, z.B. Erreichbarkeit, Qualität, Werbung oder Prämienzahlungen, sodass keine Dienstleistungen gleichartig betrachtet werden können. Aufgrund davon wird unendliche Reaktionsgeschwindigkeit vollzogen, d.h. sobald es eine Abweichung von einem Marktgleichgewicht entsteht, werden Anpassungsprozesse ausgelöst, sodass dieses Marktgleichgewicht wiederhergestellt ist (vgl. Dinse; .....


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4 Hausarztzentrierte Versorgungsverträge


Die Ziele der hausarztzentrierten Versorgungsverträge liegen in der Stärkung der Hausarztrolle und Verbesserung der Patientenversorgung. Um diese Ziele zu erreichen, werden in dem hausarztzentrierten Versorgungsvertrag folgende Regelungen festgelegt:

Damit die Hausärzte als Primärversorger die Versicherten durch Überweisungen an die richtigen Fachärzte leiten können, müssen sie dementsprechend qualifiziert sein und auch die Qualitätsanforderungen der hausarztzentrierten Versorgung erfüllen. Somit werden die Teilnahmen an Qualitätszirkeln und Fortbildungen geregelt. Außerdem muss die Praxis der Hausärzte mit den medizinischen Geräten, wie Blutdruckmessgerät, EKG und Ultraschallgerät, ausgestattet sein (vgl.....


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Es bestehen sowohl Pro- als auch Kontra-Argumente darüber, ob solche Versorgungsverträge für ein nachhaltiges Gesundheitssystem wirksam sind. Trotz der Nachteilen der hausarztzentrierten Versorgung überwiegen die Vorteile, somit wird sie als wirksam für ein nachhaltiges Gesundheitssystem gehalten. Im Folgenden werden die Pro- und Kontra-Argumente aufgeführt:


Als Pro-Argumente spricht die Erfüllung der Ziele der Gesundheitspolitik:

  • Gerechte medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung (vgl. Ackermann; Schneider, 2017b, S. 15): Dies wird auch durch die Leistungen der GKV erfüllt. Aber durch die hausarztzentrierte Versorgung kann die Versorgung der Versicherten individuell und effizienter erfolgen. Denn durch das besondere Arzt-Patient-Verhältnis kennt sich der Arzt gut mit dem Patienten, seinem sozialen Umfeld und seinem allgemeinen Behandlungsverlauf aus und kann sich für eine geeignete Behandlungsmethode bzw. -medikamente entscheiden.

  • Bestmögliche Qualität der Gesundheitsversorgung unter Wahrung der menschlichen Würde und Freiheit (vgl. Ackermann; Schneider, 2017b, S. 15): Die Versicherten entscheiden sich freiwillig für die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung. Nach dem Unterschreiben des Vertrags erhalten die Versicherten eine individuelle Betreuung von ihren gewählten Hausärzten, die auch einen gesamten Überblick über die Behandlung und Krankheitsverlauf d.....

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Die hausarztzentrierte Versorgung mit dem Hausarzt als Primärarzt reduziert ebenfalls die Gesundheitsausgaben. Die Versicherten gehen zu mehreren Hausärzten und holen Zweitmeinungen und dadurch werden auch gleiche Untersuchungen mehrmals durchgeführt, was ebenfalls zu einem unnötigen Gesundheitsausgabenanstieg führt. Da die Versicherten aber verpflichtet sind, zuerst zu ihrem Hausarzt zu gehen und über ihn die weiteren Behandlungen und Untersuchungen gesteuert werden, werden unnötige bzw. doppelte Untersuchungen gespart werden.


Im Folgenden werden die Kontra-Argumente aufgeführt:

  • Mit dem Unterschreiben des Vertrags zur hausarztzentrierten Versorgung sind die Versicherten dazu verpflichtet, nur zu dem gewählten Hausarzt zu gehen und von ihm durch Überweisungen an weitere Fachärzte überweisen zu lassen. Ein Hausarztwechsel ist nur unter besonderen Bedingungen möglich. Damit ist ihr Recht auf eine freie Arztwahl beschränkt.

  • Die Hausärzte müssen entsprechend qualifiziert sein, damit sie die Versicherten an die richtigen Fachärzte überweisen können. Sie müssen daher regelmäßig an den Fortbildungsprogrammen teilnehmen. Allerdings ist es fraglich, ob die Hausärzte dadurch das benötigte Wissen über die verschiedenen Fachrichtungen erwerben und beherrschen können und ob das ausreichend ist.

  • Anfängliche Mehrarbeit und Kosten durch Umstrukturierung sprechen auch gegen die hausarztzentrierte Versorgung. Der Hausarzt muss anfangs die Vorsorgeuntersuchungen durchführen, um die Basisinformation über die Versicherten zu schaffen, was folglich eine umfangreiche Untersuchung und Arbeit für .....

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Um dies zu verhindern, wird das Vergütungsniveau in der hausartzentrierten Versorgung begrenzt. Die Hausärzte legen die EBM-Ziffer für die erbrachten Leistungen vor und werden dementsprechend vergütet. So sind die Leistungen und die Preise dafür ersichtlicher und transparenter. So können die Hausärzte das Vertrauen der Versicherten gewinnen und eine enge Patientenbindung entsteht (vgl. Ackermann; Schneider, 2017a, S. 63).


Im Gesundheitsmarkt wird die Nachfrage nach Leistungen nicht durch den Preis bestimmt. Es spielen eher Dringlichkeit, Betroffenheit, Qualität der Behandlung und Vertrauen dem Arzt gegenüber eine größere Rolle. Daher können die Versicherten leicht durch den Hausarzt aufgrund von Informationssymmetrien ausgenutzt werden, auch wenn ein hoher Preis dabei verlangt wird, wenn der vertraute Hausarzt eine Behandlung von angeblich hoher Qualität empfiehlt (vgl. Ackermann; Schneider, 2017a, S. 86).

Die Begrenzung des Vergütungsniveaus ist sinnvoll, auch wenn die Gesundheitsformgesetzgebung der letzten Jahre mehr wettbewerbliche Strukturen im Gesundheitswesen etablieren wollte. Durch die Einführung dieser Regulierung scheint im ersten Augenblick eine Differenzierung der Krankenkassen nicht mehr möglich. Die Preise für die Leistungen sind festgeregelt und müssen auch dokumentiert werden.

So kann kein Wettbewerb zwischen den Krankenkassen stattfinden. Jedoch versuchen die Krankenkassen, sich von den anderen durch die erhöhte Qualität hervorzuheben. So müssen sich die Hausärzte qualifizieren, die an der hausarztzentrierten Versorgung mit den Krankenkassen teilnehmen, und die Krankenkassen werben sich mit der Qualifikation der teilnehmenden Hausärzte.

So findet noch ein Q.....

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