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Musterlösung Fallaufgabe [P-ETHIS01-XX4-A05]

Fall­auf­gabe `Ethik` P-ETHIS01-XX4-A05 Organ­spende Möglich­keiten und ethische Betrach­tung

2.405 Wörter / ~9 Seiten sternsternsternsternstern Autorin Stella H. im Dez. 2018
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Fallaufgabe
Soziologie
P-ETHIS01-XX4-A05

Universität, Schule

Apollon Hochschule der Gesundheitswirtschaft Bremen

Note, Lehrer, Jahr

1,3

Autor / Copyright
Stella H. ©
Metadaten
Preis 14.50
Format: pdf
Größe: 0.18 Mb
Ohne Kopierschutz
Bewertung
sternsternsternsternstern
ID# 78613







Fallaufgabe

Ethik“

P-ETHIS01-XX4-A05

02.07.2018


Inhaltsverzeichnis

1. Die Organspende 3

1.1. Möglichkeit a) Jeder Tote ist Organspender 3

1.2 Möglichkeit b) Die Bereitschaft zur Organspende wird finanziell belohnt 4

1.3 Möglichkeit c) Das Klubmodell 4

1.4 Anwendung der deontologischen Ethik Kants bezogen auf das Modell der finanziellen Entlohnung der Organspende 5

2. Die aktuelle Organverteilungspraxis anhand des Beispielorgans Lunge 7

2.1 Kritische Betrachtung des neuen Konzepts der Organverteilung 7

Literaturverzeichnis 9


1. Die Organspende

Die erste bundesweite, massenmediale Werbekampagne „Organspende. Schenken Sie leben.“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Erhöhung der Bereitschaft zur Organspende wurde bereits 1995 geplant (vgl. Kahl et al., 2017, S.28). Im Zuge der Diskussion um das erste Transplantationsgesetz, welches 1997 verabschiedet wurde, lief die Kampagne 2 Jahre lang deutschlandweit um potenzielle Spender zu animieren. 1971 wurde bereits der erste Spenderausweis ausgegeben (vgl. Kahl et al., 2017, S.28).

Obwohl seit 1988 bis heute Werbe-, Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen von staatlicher Seite unterstützt werden, lag die Spenderbereitschaft in einer im Jahre 2016 durchgeführten Befragung der BZgA bei 58% bei 4.002 Befragten (vgl. BzgA, 2017, S.25). Die niedrige Breitschaft zur Organspende führt zu einer deutschlandweiten Organ-Knappheit, so dass 11.000 Menschen auf ein Organ warten und 1.000 Menschen jährlich sterben, die durch eine Transplantation hätten gerettet werden können (vgl. Middel; Friedrich, 2014, S.63).

Dies stellt Politik und Medizin vor eine Herausforderung. Die Frage die sich stellt ist, wie kann gegen diese Organknappheit vorgegangen werden?
In der folgenden Bearbeitung werden drei Modelle zur Behebung der Organknappheit kritisch vorgestellt.

1.1. Möglichkeit a) Jeder Tote ist Organspender

Jeder Tote ist automatisch Organspender“

Diese Widerspruchslösung gilt bereits in Frankreich, Luxemburg, den Niederlande und 15 weiteren Ländern (vgl. BzgA, o.J.a). Darunter wird eine automatische Bereitschaft zur Organspende bei Verstorbenen verstanden, wenn sie zu Lebzeiten dieser nicht ausdrücklich widersprochen haben. In 5 Ländern, darunter Belgien und Norwegen, haben die Angehörigen ein Recht einer Organentnahme bei der verstorbenen Person zu widersprechen (vgl. BzgA, o.J.a).

Die o.g. Aussage würde bedeuten, dass die Organspende zur Pflicht werden würde. Spende wird definiert als freiwillige Leistung, die ohne Gegenleistung aber zweckbestimmt gegeben wird (vgl. Gabler Wirtschaftslexikon, o.J.). Die Spende muss demnach eigen motiviert geleistet werden. Die Namensgebung „Organspende“ wäre somit ni.....[Volltext lesen]

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Sie stellt die Hypothese auf, dass die Bereitschaft, durch den sofortigen oder versprochenen Gewinn, überwunden werden kann. Durch diese Möglichkeit werden mehr Ausweise ausgefüllt, Angehörige würden in der Trauersituation keine Entscheidungen über eine Explantation treffen müssen und der Organknappheit kann so entgegengewirkt werden.

1.3 Möglichkeit c) Das Klubmodell

In einem Klubmodell erhält (nach einer gewissen Karenzzeit) derjenige bevorzugt Organe, der sich verpflichtet hat, im Falle seines Todes Organe zu spenden.

Das Clubmodell wurde erstmals von Hartmut Kliemt ins Gespräch gebracht. Ein Modell, in welchem der Organempfänger, der, als er noch gesund war, sich als Spender bereiterklärt hat, bevorzugt ein Organ erhält, wenn er dieses benötigt (vgl. Nass, o.J., S.18). Diese Spender befinden sich dann in einer Art Club der freiwilligen Spender, einem sozialen Konstrukt, welches nach Kliemt u.a., eine Steigerung der freiwilligen postmortalen Spenderbereitschaften mit sich bringen soll.

Kritisch betrachtet werden kann, dass dieses Modell zu einer Art Handel führt (vgl. Nass, o.J., S.19). Die eigenen Organe werden als Einsatz gesetzt, um im Falle der eigenen Not, Organe zu erhalten. Hier fehlt bislang die Festlegung, wie sich die Clubmitglieder zu verhalten haben. Die Frage die sich stellt ist hier, ob die Mitglieder durch die Verfügbarkeit eines Organs mit ihrem eigenen Leben verschwenderischer umgehen, als, wenn sie nur diese einen Organe haben.

Deviantes Verhalten, wie Drogenkonsum wären möglich, mit dem Hintergedanken bei einem Organbedarf ein solches zu zeitnah zu erhalten. Es muss Verhaltensregeln geben.

1.4 Anwendung der deontologischen Ethik Kants bezogen auf das Modell der finanziellen Entlohnung der Organspende

Die deontologische Ethik, Pflichtethik, fragt, ob die Handlung des Menschen auch den moralischen Pflichten entspricht (vgl. Middel; Franke, et al., 2014, S.20). Immanuel Kant war überzeugt, dass die moralisch richtigen Verhaltensweisen allgemeingültig sein sollten (vgl. Middel; Frank.....

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Auch die finanziellen Nöte der Menschen werden hier auf der anderen Seite ausgenutzt. Vielleicht möchte eine Person nicht spenden, doch aufgrund eines Bonus für das Ausfüllen, ist die Person ohne sich darüber Gedanken zu machen, bereit diesen auszufüllen. Die eigene Not und das eigene Glück sind wichtiger, als jemand Fremden mit den Organen zu helfen.

Zudem besitzt der Mensch nach Kant einen eigenen Willen und die Fähigkeit Normen des Guten und Ethischen durch Selbstreflexion zu vergegenwärtigen und danach zu handeln, abzuwägen und zu entscheiden. Durch eine finanzielle Belohnung entsteht ein externer Anreiz. Es ist sicherlich vernünftig Organe postmortal zu spenden, sich dafür belohnen zu lassen durch Steuervorteile zu erhalten und dabei zu denken gleichzeitig etwas Gutes zu tun, nämlich den Menschen nach seinem Tod zu helfen.

Eine Tat ist jedoch nicht gut, wenn es nicht primär um das Glück des anderen geht. Hier greift die dritte Maxime Kants „Zweck-an-sich-Formel: Der Mensch sollte so handeln, dass er den Menschen vorrangig als Zweck, nicht aber als bloßes Mittel braucht (vgl. Middel; Franke, et al.,2014, S.22). Nach Kant muss eine Handlung aus moralischer Pflicht erfolgen. Der Mensch der das Organ benötigt ist der Zweck für den gespendet wird oder aber, dann nicht moralisch richtig, der Mensch der ein Organ benötigt ist das Mittel um finanzielle Mittel zu erhalten.

Wenn nun die erste Maxime auf den monetären Anreiz bezogen formuliert werden würden, sähe dies wie folgt aus:

  1. Maxime: Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie allgemeines Gesetz werde: Da eine Organknappheit herrscht und Menschen nicht gewillt sind anderen zu helfen, werden sie durch Anreize dazu überredet.

Nach diesem Gesetz rückt der bedürftige Mensch in den Hintergrund. Wenn dies zur Allgemeingültigkeit werden würde, kann angenommen werden, dass sich alle deutschen Bürger nur für die Organspende bereiterklären, weil es Geld gibt. Die potenziellen Organspender steigen an, aus rein egoistischem Grund, oder aber sie sagen, dass die Organspende kein Akt der Nächstenliebe mehr ist, sondern rein der Entlohnung dient und daher von einigen, die nicht auf das Geld angewiesen sind, boykottiert wird.

Es resultiert ein Dilemma.
Im Bedarfsfall ist somit den Organempfängern klar, dass die Menschen die Spende nicht aus dem Pflichtbewusstsein zu helfen erbracht haben, sondern aus Eigennützigkeit. Vielleicht ist es der Person, die das Organ erhalten hat nicht wichtig, denn der Spender hat einen Ausgleich erhalten, aber gleichzeitig ist es möglich, dass gar nicht gespendet werden wollte, sondern, dass da.....

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Multiorganerkrankungen oder psychosoziale Faktoren. Die Entscheidung über die Aufnahme auf die Warteliste obliegt der Transplantationskonferenz des Transplantationszentrums (vgl. DSO, o.J.b).
Nach §16 Transplantationsgesetz sind Ärzte verpflichtet die Gründe für oder gegen die Aufnahme auf die Warteliste zu dokumentieren. Diese Gründe müssen dem Patienten wahrheitsgemäß mitgeteilt werden.
Ärzte sind zudem verpflichtet sich, im Bezug auf die Wartelisten Aufnahme, an spezielle Richtlinien der Bundesärztekammer zu halten.

Diese Richtlinien enthalten Gründe gegen oder für eine Aufnahme auf die Warteliste. Die Vermittlung von Organen ist abhängig von der Dringlichkeit, die bei einer Lunge nach der Erfolgsaussicht nach dem Lung-Allocation-Score (LAS) berechnet wird. Der LAS gibt die Überlebenswahrscheinlichkeit in dem ersten Jahr nach Transplantation der Lunge an. Zudem dient der LAS dazu, ein Spenderorgan bei passender Größe und Blutgruppe an denjenigen Empfänger zu vermitteln, der den größten Überlebensvorteil hat (vgl. DSO, o.J.b).

2.1 Kritische Betrachtung des neuen Konzepts der Organverteilung

Das neue Modell der Organverteilung sieht vor, ausschließlich nach dem utilitaristischen Prinzip zu verteilen. Der Utilitarismus basiert auf dem Prinzip der Folgen einer Maßnahme, die als moralisch richtig betrachtet wird, wenn sie das Wohl aller maximiert (vgl. Middel; Friedrich, et al., 2014, S.23).

Der Patient, der ein Organ erhält, muss nach dem neuen Verteilungsprinzip zum Bruttosozialprodukt beitragen oder aber das Organ wird an den meist Bietenden vergeben. Der Utilitarismus sieht dies als richtig an. Der Philosoph Dieter Birnbacher vertritt die These, dass nur anhand der Verteilungseffizienz als Kriterium moralisch zu rechtfertigen ist (vgl. Gutmann et. al., 2003, S.245).

Da es sich bei den Organen um knappe Ressourcen handelt, ist der größtmögliche individuelle Nutzen, die individuelle Lebensqualität zu erzielen. Gutmann führt weiter an, dass es sich bei dem momentanen Allokationssystem um ein rein deontologisches System handelt, welches entgegen den gesundheitsutilitaristischen Zielen steht (vgl. Gutmann et. al., 2003, S.245). Es ist nicht effizient und somit unmoralisch.

Das utilitaristische System sieht somit vor, dass die Menschen, die ein Organ erhalten sowohl subjektiv einen hohen Nutzen davon haben , als auch gleichzeitig damit zum Wohl der Gesellschaft beitragen sollen. Die Organvergabe an einen Patienten über 60, der nicht mehr viel zum Bruttosozialprodukt beitragen kann, da er, so kann im Regelfall angenommen werden, in kurzer Zeit in Rente gehen wird, trägt weniger zum Bruttosozialprodukt bei, als ein 30 jä.....

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Literaturverzeichnis

Buyx, A. (2009). Anreize in der postmortalen Organspende: Belohnte Spenderbereitschaft. Ethik in der Medizin, Band 21 (1), S. 7 – 20.

BzgA. Organspende: Gesetzliche Regelungen in Europa. info.de/infothek/gesetze/europa-regelungen (02.07.2018).

Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften (drze). (2018). Ethische Aspekte. blickpunkt/organtransplantation/ethische-aspekte (02.07.2018).

Deutsche Stiftung für Organtransplantation (DSO). (o.J.a). Bundesweite Rahmenbedingungen der Organspende verbessern. pressemitteilungen/einzelansicht/article/bundesweite-rahmenbedingungen-der- organspende-verbessern.html (02.07.2018).

Deutsche Stiftung für Organtransplantation (DSO). (o.J.b). Lunge-Warteliste und Vermittlung. vermittlung/lunge.html (02.07.2018)

Gabler Wirtschaftslexikon Springer Gabler.(o.J.). Definition Spenden. (02.07.2018)

Gutmann, T., Schroth, U. et. al. (2003). Kommentar: Rechtliche und ethische Aspekte der "Dringlichkeit" der Nierentransplantation bei Dialysepatienten in T. Gutmann, K. Schneewind, et. al, Grundlagen einer gerechten Organverteilung (S. 245 - 258). Berlin Heidelberg: Springer Verlag.

Kahl, A.; Koblauch, H.; Weber, T. (2017). Transmortalität. Organspende, Tod und tote Körper in der heutigen Gesellschaft. Weinheim Base.....

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Quellen & Links

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