Aufgabe 2 – Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung S. 3
Aufgabe 3 – Vorsichtsprinzip gem. § 252 HGB S. 4
Aufgabe 4 – Lineare Abschreibung S. 5
Aufgabe 5 – Nicht medizinische Wahlleistungen S. 6
Aufgabe 6 – Rohergebnisse nach Gesamtkostenverfahren S. 7
Aufgabe 7 – Nutzen der Rohergebnisse S. 7
Aufgabe 8 – Grundsatz der Erfolgsspaltung S. 8
Aufgabe 9 – Bruttoerfolgsrechnung S. 9
Aufgabe 10 – Grundsatz der Periodenzugehörigkeit S. 9
Literaturverzeichnis S. 10
Abkürzungsverzeichnis S. 10
Tabellenverzeichnis S. 10
Aufgabe 1 – Aufwands- und Ertragskonten
Als Aufwendung bezeichnet man auf eine Abrechnungsperiode bezogene Ausgaben. Erträge sind Einnahmen einer Abrechnungsperiode. Beides wird in einer Bilanz erfasst. Nach den Gliederungsvorschriften der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) gibt es innerhalb der Krankenhausbilanz acht unterschiedliche betriebliche Ertragspositionen und vier betriebliche Aufwandspositionen (vgl. Havighorst, 2004, S. 29).
Erträge aus betrieblichen Tätigkeiten sind: Erlöse aus Krankenhausleistungen, Wahlleistungen, ambulante Leistungen, Nutzungsentgelte der Ärzte, Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und nicht fertigen Erzeugnissen (nicht fertige Leistung ist beispielsweise, wenn ein Patient über den Bilanzstichtag hinaus im Krankenhaus behandelt wird), aktive Eigenleistungen (hauseigene Handwerker) oder sonstige betriebliche Erträge (z.B. aus Hilfs- und Nebenbetrieben).
Zu den Aufwandspositionen gehören: Personalaufwand, Materialaufwand, Abschreibungen und betriebliche Aufwendungen und Posten zur Neutralisierung investierter Erträge und Aufwendungen (vgl. Havighorst, 2004, S. 29ff).
Tabelle 1 – GuV in Kontoform (eigene Darstellung, orientiert an Havighorst, 2004)
Aufgabe 2 – Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Die Bilanz ist eine Jahresabschlussrechnung, die Auskunft über das Vermögen bzw. die Schulden des Krankenhauses gibt. Auf der Passivseite wird das Eigen- und Fremdkapital gebucht und auf der Aktivseite werden Vermögensteile gebucht, die die Deckung des Kapitals darstellen.
Mithilfe der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ermittelt das Krankenhaus die Höhe des Gewinns und des Verlustes einer Periode. Perioden können ein Geschäftsmonat oder auc.....
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst
wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekanntgeworden sind; Gewinne sind nur zu berücksichtigen,
wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
5. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen.
6. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden
sind beizubehalten.
(2) Von den Grundsätzen des Absatzes 1 darf nur in begründeten Ausnahmefällen
abgewichen werden.“ (Bundesamt für Justiz und Verbraucherschutz)
Übersetzt heißt der §252 HGB, dass das Krankenhaus eher pessimistisch als optimistisch wirtschaften sollte und in der Bilanzierung alle Risiken
und Verluste angemessen und genau zu berücksichtigen .....
Die planmäßige Abschreibung steht im HGB § 253 Abs. 3 Satz 2. Dort heißt es, dass die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt werden müssen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Der Abschreibungsplan wird in der Bilanz erfasst und ist damit verbindlich.
Die Nutzungsdauer technischer Anlagen sind in der „AfA- Absetzung für Abnutzung“ Tabelle des Bundesministeriums für Finanzen geregelt. Die Nutzungsdauer der CT Anlage liegt nach AfA Tabelle bei 8 Jahren (vgl. Bundesministerium für Finanzen, 1998, S. 2).
Demzufolge ergibt sich folgender jährlicher Abschreibungsbetrag:
100.000€ ÷ 8 Jahre = 12.500€
Auf die Bilanz hat die Anschaffung der neuen CT Anlage keinen Einfluss. Die Höhe des Bankkontos sinkt zwar um den Betrag von 100.000€, aber dafür nimmt das Anlagevermögen um 100.000€ zu. Das Vermögen wird sozusagen umverteilt, daher bleibt die Bilanzsumme gleich. Am Ende eines Geschäftsjahres wird die Abschreibungssumme der CT Anlage in der Höhe von 12.500€ verbucht.
Das Anlagevermögen verringert sich um diesen Betrag und die Bilanzsumme sinkt auf 87.500€.
Die jährliche Abschreibung von 12.500€ werden in der GuV auf dem Aufwandkonto verbucht und mindern so den Gewinn des Krankenhauses. Die Anschaffungskosten werden nicht berücksichtigt, so haben die Abschreibungen in der GuV Einfluss auf das Eigenkapital, das auf der Passivseite der Bilanz ist.
Der Wert des Gewinn- und Verlustkontos hingegen steigt an. Diese Abschreibung verringert den Gewinn des Krankenhauses und es müssen wenige.....
(vgl. Terkatz, 2006, S. 20)
Das Rohergebnis nach dem Gesamtkostenverfahren nach der GuV der Klinik Regenbogen GmbH:
Aufgabe 7 – Nutzen der Rohergebnisse
Bei der Nutzung des Gesamtkostenverfahrens können kleine und mittlere Kapitalgesellschaften gem. § 276 HGB die Positionen gem. § 275 Abs. 1 Positionen 1 bis 5 nicht einzeln in der GuV aufführen. Diese müssen als Rohergebnis zusammengefasst werden. Dadurch wird die GuV für das Unternehmen vereinfacht und der Aussagegehalt der GuV bei kleinen Unternehmen erheblich und bei mittelgroßen Unternehmen deutlich eingeschränkt.
Eine externe Analyse der GuV ist dadurch für Außenstehende erschwert (vgl. Te.....
Erfolg nach Kriterium der Regelmäßigkeit (ordentlich und außerordentlich)
das ordentliche Ergebnis wird nach dem Kriterium der Betriebszugehörigkeit in ein Betriebsergebnis und ein Finanzergebnis aufgeteilt
Ziel ist, durch die Zerlegung der Periodenergebnisse des Krankenhauses, nach bestimmten Kriterien einen Einblick in die Ertragslage zu bekommen. Damit diese betriebswirtschaftlich beurteilt werden können und um die Ursachen von Ergebnisveränderungen ermitteln zu können.
Ausgangspunkt ist der Jahresüberschuss der GuV. Der setzt sich aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis zusammen.
Außerordentliches Ergebnis: Das außerordentliche Ergebnis entspricht dem Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen. Dort sind lediglich Positionen, die im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb unüblich und selten sind. Beispielsweise An- oder Verkauf von Großgeräten.
Ordentliches Ergebnis: Das ordentliche Ergebnis wird in das Betriebsergebnis und das Finanzergebnis geteilt. Das Finanzergebnis setzt sich aus den Finanzaufwendungen und Finanzerträgen zusammen. Beispiele sind Lohnkosten Erträge betrieblicher Tätigkeiten (vgl. Terkatz, 2006, S. 13).
Der Jahresabschluss ist als kritisch zu betrachten, wenn dieser lediglich auf ein außerordentliches Ergebnis gestützt ist. Es muss festgestellt werden, wie der Gewinn des Krankenhau.....
Die Bruttoerfolgsrechnung besteht aus der Auflistung und Gegenüberstellung von allen Erträgen und Aufwendungen (Einkauf und Verkauf). Die Nettoverschuldung berücksichtigt nur die Überschussbeträge. Der Aufwand wird gegen den Ertrag zu einem Saldo gerechnet und verhindert die Transparenz im Jahresabschluss.
In der Nettoerfolgsrechnung lässt sich die Ertragslage unzureichend darstellen. Im Gegenteil zu der Bruttoerfolgsrechnung, in der die einzelnen Komponenten transparent dargestellt werden (vgl. Terkatz, 2006, S. 7f).
Aufgabe 10 – Grundsatz der Periodenzugehörigkeit
Der Grundsatz der Periodenzugehörigkeit ist Bestandteil des Grundsatzes der ordnungsgemäßen Buchführung und in § 252 Abs. 1 HGB geregelt. Dieser Grundsatz findet Anwendung in GuV aller Kapitalgesellschaften und soll die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahreserfolges sicherstellen (vgl. Terkatz, 2006, S. 11).
Gemäß § 252 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 HGB müssen, unabhängig von den Zahlungszeitpunkten, alle Aufwendungen und Erträge der Periode zugerechnet werden in der diese anfallen. Auch wenn der Zahlungseingang oder -ausgang bis zum Bilanzstichtag nicht erfolgt ist, müssen Aufwendungen und Erträge im Jahresabschluss erfasst werden.