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Fallaufgabe
Rechtswissenschaft
P-RECHS05-XX1-K04

Universität, Schule

Apollon Hochschule der Gesundheitswirtschaft Bremen

Note, Lehrer, Jahr

2,0, 2017

Autor / Copyright
Lea M. ©
Metadaten
Preis 13.50
Format: pdf
Größe: 0.10 Mb
Ohne Kopierschutz
Bewertung
sternsternsternsternstern
ID# 80219







Fallaufgabe

„Allgemeine Rechtsgrundlagen“

P-RECHS05-XX1-K04

Inhaltsverzeichnis

1. Ausschlagung einer Erbschaft 1

2. Miete hinterlassen beim Amtsgericht 1

3. Betriebskostennachforderungen 2

4. Bedingungen einer fristlosen Kündigung 2

5. Nicht Nachkommen der Mietzahlungspflicht 3

6. Anspruch auf Barrierefreiheit 4

7. Einwilligung vor dem Eingriff 4

8. Befristete Mietverträge 5

9. Einstellen eines Prokuristen 5

10. Staatliche Entgeltersatzleistungen bei Arbeitsunfall 6

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausschlagung einer Erbschaft

Der Erbe kann die Erbschaft annehmen oder ausschlagen, sobald der Erbfall eingetreten ist (§1946 BGB). Gemäß §1944 BGB kann die Ausschlagung des Erbes nur binnen sechs Wochen erfolgen. Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt an dem der Erbe von dem Anfall in Kenntnis gesetzt wurde. Laut § 1944 S. 3 BGB beträgt die Frist 6 Monate, sofern der Erblasser im Ausland lebt oder bei Beginn der Frist im Ausland war.

Da dies auf Herrn Iuventus nicht zutrifft, gilt für ihn die Frist von 6 Wochen. In § 1945 BGB ist die Form der Ausschlagung erklärt. Demnach muss Herr Iuventus eine Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht geltend machen. Dabei ist die Erklärung zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben. Die Niederschrift des Nachlassgerichts wird nach den Vorschriften des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) errichtet.

Herr Iuventus muss zudem uneingeschränkt geschäftsfähig sein.

  1. Miete hinterlassen beim Amtsgericht

Herr Venenum hinterlässt die Miete bei Gericht und macht damit von § 372 BGB Gebrauch („Geld, Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie Kostbarkeiten kann der Schuldner bei einer dazu bestimmten öffentlichen Stelle für den Gläubiger hinterlegen, wenn der Gläubiger im Verzug der Annahme ist. Das Gleiche gilt, wenn der Schuldner aus einem anderen in der Person des Gläubigers liegenden Grund oder infolge einer nicht auf Fahrlässigkeit beruhenden Ungewissheit über die Person des Gläubigers seine Verbindlichkeit nicht oder nicht mit Sicherheit erfüllen kann“).

Da die Rücknahme der Miete ausgeschlossen ist, greift § 378 BGB in dem es heißt: „Ist die Rücknahme der hinterlegten Sache ausgeschlossen, so wird der Schuldner durch die Hinterlegung von seiner Verbindlichkeit in gleicher Weise befreit, wie wenn er zur Zeit der Hinterlegung an den Gläubiger geleistet hätte.“ Dies bedeutet, dass Herr Venenum seiner Mietzahlungspfl.....[Volltext lesen]

Download Fall­auf­gabe : Allge­meine Rechts­grund­la­gen. Rechts­grund­lagen für Herrn Iuventus, Herrn Venenum, Herrn Poter und Grau Grando ermitteln. P-RECHS05-XX1-K04
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Herr Potor überlässt das Penthouse zwar keinem Dritten, aber Herr Iuventus fürchtet um den Zustand der Wohnung, da eines der Zimmer von Fäkalien verunreinigt ist. Es kommt hinzu, dass sich die übrigen Mieter durch den Geruch belästigt fühlen und es auch schon eine handfeste Auseinandersetzung mit einem anderen Mieter gab. Ob die Mietsache nun erheblich gefährdet ist, lässt sich nicht eindeutig sagen.

Die Erlaubnis der Hundehaltung war wahrscheinlich mit dem vorherigen Vermieter abgesprochen und stellt selbst keinen Grund zur Kündigung dar. Herr Iuventus befürchtet lediglich, dass die Wohnung in einem schlechten Zustand ist. In § 569 BGB ist weiterhin beschrieben, dass ein wichtiger Grund vorliegt, wenn (Absatz1) die Benutzung des Wohnraumes mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist und/oder (Absatz 2) „wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündi-gungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.“ Eine Gefährdung der Gesundheit ist in diesem Fall definitiv gegeben.

Nicht nur für Herrn Potor selbst, da Fäkalien auch immer Bakterien und Pilze anziehen, sondern auch für die Mietparteien in seiner Umgebung, da Schimmel sich auch durch Wände „fressen“ kann. Ob die Geruchsbildung im Treppenhaus bei einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist den anderen Parteien nicht zugemutet werden kann, kann hier nicht eindeutig beantwortet werden.

In § 543 BGB Abs. 3 steht außerdem, dass sobald der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag besteht, die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig ist. Dies gilt nicht, wenn

  1. eine Frist oder Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht,

  2. die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der

beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist oder

  1. der Mieter mit der Entrichtung der Miete im Sinne des Absatzes 2 Nr. 3 in Verzug ist.

Herr Iuventus kann zunächst versuchen mit einer Abmahnung für den nötigen Hausfrieden und für die Sauberkeit der Penthouse-Wohnung zu sorgen. Dies scheint auch ein angemessenes Vorgehen zu sein, da Herr Potor offenbar vorher noch nicht auffällig geworden ist. Im Abmahnungsschreiben sollte eine angemessene Frist, beispielsweise einen Monat für die hygienische Reinigung des Gästezi.....

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Herr Iuventus hat allerdings die Möglichkeit die Zustimmung zu verweigern, wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse von Frau Grandos an einer behindertengerechten Nutzung der Mietsache überwiegt. Dabei sind auch die berechtigten Interessen anderer Mieter in dem Gebäude zu berücksichtigen. Sollte Herr Iuventus sich weigern, kann Frau Grondos vor Gericht gehen und ihr Recht einklagen.

Das Gericht wird dann entscheiden, ob Herrn Iuventus‘ Gründe überwiegen. Herr Iuventus kann seine Zustimmung von einer angemessenen zusätzlichen Sicherheit für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes abhängig machen. Darauf müssten sich dann Herr Iuventus und Frau Grando einigen. Die gesetzlichen Grundlagen für diese Rechtssache finden sich in § 554a BGB.

  1. Einwilligung vor dem Eingriff

Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern (§ 1901

Abs. 4 S. 1 BGB). Hat Frau Grondo eine Patientenverfügung verfasst, muss sich ihre

Tochter an den Bedingungen und Wünschen in dieser halten. Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maßnahme einwilligt oder sie untersagt.

Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Dabei sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten zu berücksichtigen (§ 1901a Abs. 2 BGB). Der behandelnde Arzt prüft, welche ärztliche Maßnahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist.

Er und der Betreuer erörtern diese Maßnahme unter Berücksichtigung des Patientenwillens als Grundlage für die nach § 1901a zu treffende Entscheidung. Bei der Feststellung des Patientenwillens nach § 1901a Absatz 1 oder der Behandlungswünsche oder des mutmaßlichen Willens nach § 1901a Absatz 2 soll nahen Angehörigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden, sofern dies ohne erhebliche Verzögerung mögl.....

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Bedingungen kann Herr Iuventus einen Mietvertrag auf bestimmte Zeit aufsetzen.

  1. Einstellen eines Prokuristen

Bei einer GmbH erfolgt die Vertretung durch den Geschäftsführer (§ 35 GmbHG). Nach § 48 HGB kann die Prokura nur von dem Inhaber des Handelsgeschäfts oder seinem gesetzlichen Vertreter und nur mittels ausdrücklicher Erklärung erteilt werden. Die Prokura ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt (§ 49 HGB).

Da Herr Iuventus alleiniger Geschäftsführer seiner GmbH ist, kann dieser auch einem Angestellten Prokura erteilen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Prokuraerteilung im Handelsregister eingetragen werden muss (§ 53 HGB). Der eingesetzte Prokurist kann dann Herr Iuventus in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Belangen vertreten. In § 51 HGB ist zusätzlich beschrieben, dass um den Prokuristen nach außen hin erkennbar zu machen, seiner Unterschrift ein „ppa.“ vorangestellt wird.

  1. Staatliche Entgeltersatzleistungen bei Arbeitsunfall

Der neu eingestellte Hauswart hat aufgrund seines Arbeitsunfalls Anspruch auf Verletztengeld. Das Verletztengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung nach Arbeitsunfällen oder auch bei Berufskrankheiten. Laut § 45 VII SGB hat jeder Anspruch auf Verletztengeld, der u. A. gesetzlich versichert ist oder vor Krankheitsbeginn Anspruch auf Arbeitsentgelt hat.

Beides trifft auf den neuen Hauswart zu.

Literaturverzeichnis

Bürgerliches Gesetzbuch. URL: (zuletzt gesehen am 04.12.2017).

Handelsgesetzbuch. URL: (zuletzt .....

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Quellen & Links

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