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Seminararbeit
Geowissenschaften

Friedrich-Schiller-Universität Jena - FSU

Dr. Kawka

Leo M. ©
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ID# 5841







Friedrich-Schiller-Universität Jena

Institut für Geographie

Hauptseminar: „Raumentwicklungspolitik in Europa“

SS 2009

Leitung: Dr. Rupert Kawka

Hausarbeit zum Thema:

INTERREG A-

europäische Regionalpolitik am Beispiel der Region Alpenrhein- Bodensee- Hochrhein“


vorgelegt von:

Markus Leyh

******

Abgabedatum: 24.06.2009

Inhalt

1. Einleitung. 0

2. Strukturfonds – Grundlage einer gemeinsamen Strukturpolitik. 2

2.1. EFRE2

2.2. INTERREG3

2.2.1 Programme. 3

2.2.2 Ausrichtungen. 5

3. INTERREG A – Grenzübergreifende Zusammenarbeit6

3.1. Ziele. 6

3.2. Förderkriterien und Gebiete. 7

4. INTERREG A am Beispiel der Region. 8

„Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“. 8

4.1. Charakteristik der Förderregion. 9

4.2. Förderbereiche. 10

4.3. Projekte. 10

5. Resümee. 11

6. Literatur12

7. Anhang. 14




 





1. Einleitung


MIOSGA (1999, S. 33) verweist darauf, dass bereits in der Präambel der Römischen Verträge von 1957 die Integration der unterschiedlichen europäischen Gebiete von höchster Bedeutung war und der Ausgleich der Differenzen, eine der Hauptaufgaben der Europäischen Gemeinschaft darstellte und weiterhin darstellt.

Eine Möglichkeit die Verbindung zu einer Ganzheit zu erreichen, liegt nicht nur in dem Abbau von Landesgrenzen, sondern auch in der Überwindung der Differenzen, die im Laufe der territorialen Trennung entstanden sind. Im Laufe der Geschichte der Europäischen Gemeinschaft gab es verschiedene Arten von Regionalpolitik, entsprechend der unterschiedlichen Anzahl von Mitgliedsstaaten und Anwärterländern.

In der nun folgenden Arbeit soll eine Variante gezeigt werden, wie die EU versucht die regionale Integration von Grenzregionen zu erreichen und zu verbessern.

Dafür soll der hierarchische Aufbau der europäischen Regionalpolitik genutzt werden. Deshalb stehen am Anfang der Arbeit die Strukturfonds. Sie stellen den politischen und finanziellen Überbau der europäischen Regionalpolitik dar. Danach wird näher auf den Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) eingegangen, da er sein Hauptaugenmerk auf die regionale Förderung legt.

Im Anschluss soll INTERREG als ein Projekt des EFRE näher vorgestellt werden. Hier sollen zunächst die einzelnen Programme erläutert werden, um die historische Entwicklung von INTERREG nachvollziehen zu können. Danach werden die Ausrichtungen vorgestellt, durch die die Unterschiede innerhalb des Programms klar gemacht werden.

Entsprechend der Orientierung dieser Arbeit soll in den folgenden Kapiteln die Ausrichtung INTERREG A näher beschrieben werden, damit gezeigt werden kann wofür die Förderungen im Detail verwendet werden. Hierbei sollen die Ziele und Förderkriterien der einzelnen Gebiete im Mittelpunkt der Argumentation stehen.

Im letzten Kapitel soll der vorher theoretisch beschriebene Rahmen exemplarisch an einer unterstützten Region praktisch dargestellt werden. Hier wird das Projekt INTERREG IV A „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ näher vorgestellt und beschrieben.



2. Strukturfonds – Grundlage einer gemeinsamen Strukturpolitik


Die europäische Regionalpolitik unterscheidet sich durch verschiedene Perspektiven und Instrumente. Im Folgenden soll der Weg nachgezeichnet werden, wie es zur Entwicklung unterschiedlicher EU-Strukturfonds kam und welcher für die Betrachtung innerhalb dieser Arbeit von besonderer Bedeutung erscheint.

Schon im Folgejahr der Römischen Verträge wurden die ersten beiden Strukturfonds gegründet, welche die Umsetzung der Gemeinschaftspolitiken auch in Zukunft begleiten sollen. Dies ist als Erstes der Europäische Sozialfond (ESF) und als Zweites der Europäische Ausgleichs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL). Der ESF versucht vor allem gegen die Arbeitslosigkeit vorzugehen und Humanressourcen besser zu nutzen.

Im Gegensatz dazu plant der EAGFL die verschiedenen Agrarstrukturen anzupassen und ebenfalls den ländlichen Raum zu entwickeln. Diese beiden Strukturfonds sollen, genau wie der 1993 eingerichtete FIAF (Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei) zeigen, welche verschieden Arten von Strukturfonds durch die Europäische Gemeinschaft installiert wurden. Auf sie soll jedoch im Rahmen dieser Arbeit nicht weiter eingegangen werden.

Hierfür ist der 4. Sozialfonds von größerer Bedeutung, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ( (Fonds 1)).


2.1. EFRE


Nach einer erneuten Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft wurde 1975 der EFRE gegründete. Das Hauptziel lag hierbei in dem Abbau der regionalen Unterschiede der Union und der Verbesserung der strukturellen Anpassung der Regionen. Im weiteren Verlauf kam es Ende der 80er und 90er Jahre zu einigen Reformen, die den Fond so gestalteten, wie er sich auch heute noch präsentiert ( (Fonds 1)).

Diese Veränderungen sollten auch die Zusammenarbeit der einzelnen Fonds untereinander verbessern. Um dies zu gewährleisten, müssen 5 Förderprinzipien maßgebend sein: 1. Konzentration, 2. mehrjährige Programmplanung, 3. Partnerschaft, 4. Kofinanzierung und Zusätzlichkeit sowie 5. Begleitung und Bewertung. Die begrenzten Mittel sollen demgemäß auf die wichtigsten Ziele und bedürftigsten Regionen abgestimmt werden (HARTWIG, 2007, S.342).

Die dafür vorgesehenen Bereiche sind: „produktive Investitionen zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen, Infrastrukturen und lokale Entwicklungsinitiativen und Unterstützung der Tätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen“ ( (Fonds 2)).

Dabei fällt die regionale Förderung hauptsächlich für Ziel-1 und Ziel-2 der Agenda 2000 aus. Ziel-1 soll die Entwicklung der am wenigsten wohlhabenden Regionen unterstützen. Damit entspricht es dem wichtigsten Primat der Kohäsionspolitik der Europäischen Union: „eine harmonische Entwicklung ( .) zu fördern“ und „die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen ( .) zu verringern“ ( (Fonds/ Ziel 1)).

Ziel-2 richtet sich an die Wiederbelebung von Gebieten mit Strukturproblemen. Diese befinden sich in Regionen, deren Entwicklungsstand zwar über dem gemeinschaftlichen Durchschnitt liegt, aber hier spezielle sozioökonomische Probleme vorherrschend sind ( (Fonds/ Ziel2)).

Die Förderhöhe und die Menge der geförderten Regionen richten sich nach der Anzahl der Mitgliedsstaaten und sind somit vom entsprechenden Betrachtungszeitpunkt abhängig. So wurden z.B. in der Förderperiode von 2000-2006 70% der Strukturmittel für Ziel-1 und 11,5% für Ziel-2 verwandt. Damit wurden 40% der EU-Bevölkerung unterstützt, wobei 22% in Ziel-1-Gebieten lebten (HARTWIG, 2007, S.343).

Entsprechend der Agenda 2000 konzentrieren sich die Bemühungen des EFRE auf 4 Gemeinschaftsinitiativen. Diese sind INTERREG, URBAN, LEADER+ und EQUAL (ESER, 2005, S. 262-263).


2.2. INTERREG


Mit der INTERREG-Initiative hat sich die Kommission der Europäischen Gemeinschaft, im Juli 1990, der speziellen Probleme der Grenzregionen angenommen, vor allem im Bezug auf die Binnengrenzen (MIOSGA, 1999, S.59). Die Besonderheit von INTERREG liegt nicht nur in seinem multisektoralen Förderansatz, sondern auch in seinem staatenübergreifendem Charakter (ULRICH, 2004, S. 307).

2.2.1 Programme


INTERREG I stellt den Beginn der INTERREG-Initiative dar. Der entsprechende Zeitrahmen lief von 1990-1993. Ziel war es die Integration der Grenzgebiete, mit Landesgrenzen im Inneren der EU, voranzutreiben und besser in den Binnenmarkt zu integrieren. Zusätzlich sollten die „neuen“ Grenzregionen am Rand der Union unterstützt werden.


Im Anschluss folgte die INTERREG II- Initiative, für den Zeitraum von 1994 bis 1999.

Die Ziele des Vorgängerprogrammes wurden weiterhin beibehalten, allerdings sollte es zu einer zunehmenden Vernetzung der Grenzregionen kommen. Über den sozioökonomischen Mehrwert hinaus, wurde nun auch ein vermehrtes Augenmerkt auf die institutionelle und soziokulturelle Verbesserung gelegt.

Während der 2. Phase wurden 59 Maßnahmen mit mehr als 2,6 Mrd. € unterstützt (EUROPÄISCHE KOMMISSION, 2000a, S. 1-3).

So kann gegenüber dem Vorgängerprogramm von einer Verdopplung der Handlungen und des Budgets gesprochen werden. Dies charakterisiert die wachsende Bedeutung, welche von den INTERREG-Vorhaben ausgehen soll.[1]


Im Jahr 2000 startete die 3. Phase des INTERREG-Programms und dauerte bis 2006. Der Etat von INTERREG III wurde noch einmal fast verdoppelt, so das etwa 4,875 Mrd. € zur Verfügung standen. Innerhalb dieser 3. Periode wurde viel Wert auf eine inhaltliche und strukturelle Weiterentwicklung des Programmes gelegt und die einzelnen Ausrichtungen (welche in Punkt 2.2.2 näher beleuchtet werden sollen) wurden weiter spezialisiert.

So erhielten 53 Kooperationsräume, in unmittelbarer Grenznähe, eine Förderung von 67% des Budgets. Weiterhin konnten 13 größere zusammenhängende Gebiete mit 1,3 Mrd. € unterstützt werden. Erstmalig wurden auch 4 Antragszonen ohne räumliche Begrenzung, im Hinblick auf eine steigende Vernetzung Europas, gefördert (ULRICH, 2004, S. 308-309).

Zusätzlich zu den drei Ausrichtungen wurden weitere 50 Mio. € zu Finanzierung von Netzwerken verwendet. Hier können vor allem die Programme ESPON und INTERACT genannt werden. Sie sollen für eine bessere Informationsverbreitung zwischen den einzelnen Ausrichtungen, Projekten und Behörden sorgen und die Wirksamkeit von INTERREG III dadurch weiter erhöhen ( (1)).

Ab dem Jahr 2007 startete INTERREG IV. Die Ziele, Ideen und Ausrichtungen des Vorgängerprogrammes wurden vorerst beibehalten und eine weitere projektspezifische Spezialisierung angestrebt.


2.2.2 Ausrichtungen


Seit der INTERREG III-Initiative werden drei verschieden Ausrichtungen des INTERREG-Programmes unterschieden.

Die Ausrichtung A zielt speziell auf die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen Regionen ab. Es sollen in benachbarten Gebieten wirtschaftliche und soziale Punkte grenzübergreifend gefördert werden ( (1)). Verantwortlich für die Durchführung sind die regionalen oder lokalen Behörden, in Partnerschaft mit den nationalen Zentralbehörden ( (1)).


Die Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Gemeinschaft und zwischen großen Regionen mit gemeinsamen Nachteilen (z.B. der Ostseeraum) steht bei dieser Ausrichtung im Mittelpunkt. Dieses Ziel soll durch einen möglichst großräumigen Zusammenschluss europäischer Regionen erreicht werden ( (1)). Auch hier arbeiten die nationalen Behörden eng mit den regionalen und lokalen Behörden innerhalb des transnationalen Kooperationsraumes zusammen.

Die dritte Unterteilung wird als Ausrichtung C bezeichnet und soll die interregionale Zusammenarbeit verbessern. Hierfür sind die nationalen Behörden zuständig. Diese sollen die Verfahrensweisen und Instrumente der Regionalentwicklung durch eine gesteigerte Vernetzung verbessern und den Informations- und Erfahrungsaustausch dadurch effizienter gestalten ( (1)).



3. INTERREG A – Grenzübergreifende Zusammenarbeit


3.1. Ziele

Das übergeordnete Hauptziel ist, die grenzübergreifende Zusammenarbeit und Entstehung grenzübergreifender wirtschaftlicher und sozialer Pole, zwischen benachbarten Regionen zu fördern. Dies sollte auf der Grundlage gemeinsamer Strategien für eine nachhaltige räumliche Entwicklung geschehen.

Erreicht werden sollen folgende Ziele durch die Konzentration auf 8 Prioritäten:

1.      „Förderung der Entwicklung von städtischen, ländlichen und Küstengebieten;

2.      Förderung des Unternehmertums, der Entwicklung von KMU (einschließlich derjenigen im Tourismussektor) und der lokalen Beschäftigungsinitiativen;

3.      Förderung der Integration des Arbeitsmarktes und der sozialen Eingliederung;

4.      gemeinsame Nutzung der Humanressourcen und Einrichtungen in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung, Bildung, Kultur, Kommunikation und Gesundheit mit dem Ziel, die Produktivität zu verbessern und dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen;

5.      Förderung des Umweltschutzes (auf lokaler und globaler Ebene), Verbesserung der Energieeffizienz und Förderung erneuerbarer Energieträger;

7.      Verstärkung der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Verwaltung zwecks Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und des sozialen Zusammenhalts;

8.      Stärkung der Humanressourcen und des institutionellen Potenzials für die grenzübergreifende Zusammenarbeit als Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und zum sozialen Zusammenhalt (EUROPÄISCHE KOMMISSION, 2004, S.3)."

Dieser umfassende Katalog an möglichen Maßnahmen stellt die ganze Bandbreite dar, innerhalb deren eine Förderung durch INTERREG A möglich ist. Durch die Vielfalt wird ein breites Spektrum an gemeinsamer Zusammenarbeit zwischen den Grenzregionen ermöglicht.

Im folgenden Kapitel soll nun aufgezeigt werden, welche Gebiete dadurch einbezogen werden können.

3.2. Förderkriterien und Gebiete


Bei den betroffenen Gebieten handelt es sich um Distrikte entlang der Innen- und Außengrenzen der Europäischen Union und Küstengebiete. Diese Sektoren müssen entsprechend der NUTS- Nomenklatur[2] in die Größenordnung von NUTS III fallen (EUROPÄISCHE KOMMISSION, 2000b, S. 6-7).

NUTS III stellt hierbei die kleinste Größenordnung dar, mit einer Bevölkerungsanzahl von 150.000-800.000 Einwohnern. Dies entspricht in Deutschland der Größenordnung von Kreisen und kreisfreien Städten ( (NUTS)).

In der Regel wird jedoch pro Grenze zwischen zwei, oder mehreren Ländern nur ein einziges Programm eingeführt und unterstützt. Es können auch bestimmte Zonen, die selbst keine Grenzgebiete sind, aber direkt neben einem solchen liegen befürwortet werden (EUROPÄISCHE KOMISSION, 2002a, S.8).

Somit ergibt sich aus der Vielzahl von förderfähigen Regionen eine überschaubare Anzahl von tatsächlich unterstützten Programmen.

Es wurden beispielsweise während INTERREG III A 53 Programme mit 3,2 Mrd. € unterstützt, wobei die einzelnen Kooperationsräume zwischen 0,4 und 807 Mio. € erhielten. Dadurch nimmt die A-Ausrichtung, innerhalb des INTERREG-Programmes, die größte Anzahl an unterstützten Kooperationsräumen ein und erhält auch mit fast 70% den größten finanziellen Förderungsrahmen (ULRICH, 2004, S.308).

Die Verteilung dieser 53 Regionen an den entsprechenden Landesgrenzen und Küstengebieten zeigt sich in Abbildung 1.


53 Programme von INTERREG III A

(Abb.1: EUROPÄISCHE KOMMISSION, 2002, S. 9) àLegende siehe Anhang 2


Das Programm soll für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Region rund um den Bodensee sorgen. Dabei soll es zu einem Aus- und Aufbau von Netzwerken in unterschiedlichen Teilbereichen kommen ( (Ziele)).


4.1. Charakteristik der Förderregion


Wie in Abb. 2 zu erkennen ist, enthält das Fördergebiet Teile vier souveräner Staaten: Deutschland und Österreich als normale Mitglieder der EU, das Fürstentum Liechtenstein als Mitglied des EWR, aber auch die Schweiz, welche nicht zur Union gehört. Dies stellt eine Besonderheit dar. Ebenfalls enthält die Förderregion dadurch große Teile der Außengrenze des Europäischen Wirtschaftsraumes, jedoch ist die Schweiz durch verschiedene Abkommen eng mit der EU verbunden.

Das Gebiet enthält sieben Regionen der NUTS-3 Ebene und fünf Gebiete die nicht an der Grenze liegen und somit nur mit 20% aus EFRE gefördert werden können. Hinzu kommen die Teile der Schweiz und Liechtenstein ( (Gebiet)).

Eine genaue Unterteilung kann der Abb. 2 entnommen werden und findet sich ebenfalls in Anhang 3.

Regionen des Fördergebietes INTERREG IV A

„Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“


4.2. Förderbereiche


Aus den übergeordneten Zielen der EU ergeben sich für dieses Projekt zwei Schwerpunkte der Förderung: „erstens die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Region und der dort ansässigen Unternehmen, sowie zweitens die langfristige Erhaltung und Verbesserung der Attraktivität der Region als Standort für Wohnen und Arbeiten“ ( (Förderbereiche)). Diese zwei Hauptrichtungen können noch einmal präzisiert werden.

Im 1. Förderbereich werden noch die drei Aktionsfelder unterschieden. Das betrifft die Förderung von Innovationen und Wissenstransfer, die Förderung von Netzwerken und Kooperationen sowie die Förderung des Humankapitals und der Mobilität.

Auch im 2. Schwerpunktbereich können drei Aktionsbereiche sondiert werden. Diese sind

die Förderung der Standortattraktivität und der Erhalt und die Verbesserung der Infrastruktur, sowie der Erhalt der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes und der Schutz vor Naturgefahren.

Weiterhin soll bei allen Anwendungen immer die Gleichberechtigung beider Geschlechter und eine nachhaltige Entwicklung mitgedacht werden ( (Förderbereiche)).

4.3. Projekte

Jedem der insgesamt sechs Aktionsfelder der Förderbereiche können zwischen drei bis acht einzelne Projekte zugeordnet werden.

Somit werden alle Teilgebiet entsprechend abgedeckt. Exemplarisch soll hier nun ein Projekt kurz vorgestellt werden, um die hierarchische Betrachtung auf der untersten Stufe zu beenden.

Das Beispielprojekt nennt sich „Zukunftsstrategie Untersee“ und ist im Maßnahmebereich der Förderung der Standortqualität angesiedelt.

Dreizehn Kommunen und vier Tourismuseinrichtungen am Untersee des Bodensees wollen gemeinsam und grenzübergreifend ein neues Tourismusleitbild entwickeln. Sie wollen eine gemeinsame Zukunftsstrategie ausarbeiten und dabei soll ein besonderer Wert auf nachhaltigen Tourismus gelegt werden. Ziel ist es, dass Gäste einen positiven Gesamteindruck der Urlaubsregion Untersee gewinnen können.

Die angesetzten Gesamtprojektkosten belaufen sich auf 162.314 €. Dafür wurden von der EU innerhalb des Projektes INTERREG IV A „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ 48.914 € zur Verfügung gestellt. Um der gemeinsamen Arbeit Rechnung zu tragen hat sich die Schweiz, als bilateraler Partner der EU, mit 25.795 € beteiligt ( (Beispiel)).


Die grenzübergreifende Förderung innerhalb der INTERREG nimmt den größten Stellenwert ein und zeigt damit die Bedeutung für die Integration innerhalb der EU. Diese kleinräumige Betrachtung wird also als die förderlichste angesehen und somit erfreut sich INTERREG A im Rahmen des EFRE einer immer größer werdenden Beliebtheit. Dies zeigt sich in einer immer größer werdenden Anzahl von Projekten und einer stetig steigenden finanziellen Unterstützung.

Eine weitere Ausrichtung bis 2013 zeigt aber auch, dass die Zusammenführung der einzelnen Nationen zur Europäischen Gemeinschaft noch nicht abgeschlossen ist und auch weiterhin einen wichtigen Punkt der europäischen Regionalpolitik einnimmt.


6. Literatur


ESER, T. (2005): Europäische Regionalpolitik. In: AKADEMIE FÜR RAUMFORSCHUNG

UND LANDESPLANUNG (Hrsg.): Handwörterbuch der Raumordnung, S. 259-266. Hannover.

EUROPÄISCHE KOMMISSION (1995): Europa 2000 +. Europäische Zusammenarbeit bei

der Raumordnung. Brüssel.

EUROPÄISCHE KOMMISSION (2000a): Gemeinschaftsinitiative INTERREG II 1994-

EUROPÄISCHE KOMMISSION (2000b): Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten

vom 28.4.2000 über die Leitlinien für eine Gemeinschaftsinitiative betreffend die transeuropäische Zusammenarbeit zur Förderung einer harmonischen und ausgewogenen Entwicklung des europäischen Raums - INTERREG III. Brüssel.

EUROPÄISCHE KOMMISSION (2002): Strukturpolitik und der europäische Raum. Zu-

sammenarbeit ohne Grenzen. Luxemburg.

EUROPÄISCHE KOMMISSION (2004): Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten

vom 2. September 2004 über die Leitlinien für eine Gemeinschaftsinitiative betreffend die transeuropäische Zusammenarbeit zur Förderung einer harmonischen und ausgewogenen Entwicklung des europäischen Raums - INTERREG III. Luxemburg.

HARTWIG, I. (2007): Struktur- und Regionalpolitik. In: WEIDENFELD, W.,WESSELS, W.

(Hrsg.): Europa von A bis Z. Bundeszentrale für politische Bildung Schriftenreihe Band 393, S. 338-348. Bonn.

MIOSGA, M. (1999): Europäische Regionalpolitik in Grenzregionen. Die Umsetzung der

INTERREG-Initiative am Beispiel des nordrhein-westfälisch-niederländischen Grenzraumes. Münchner Geographische Hefte Nr. 79. Passau.

ischen Raumentwicklung?. In: SCHAFFER, F. et. al (Hrsg.): Implementation der Raumordnung. Schriften zur Raumordnung und Landesplanung Bd. 15, S. 307-316. Kaiserslautern.

Internet:


(1)

(=) [Zugriff am 27.05.09]

(Fonds 1)

(=)

[Zugriff am 18.06.09]

(Fonds 2)

(=)

[Zugriff am 18.06.09]

(Fonds/ Ziel1)

(=) [Zugriff am 18.06.09]

(Fonds/ Ziel2)

(=) [Zugriff am 18.06.09]

(1)

(=
_and_instruments/g24204_de.htm
) [Zugriff am 27.05.09]

(NUTS)

(= g24218_de.htm) [Zugriff am 14.06.09]

(Region)

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(Ziele)

(= [Zugriff am 18.06.09]

(Gebiet)

(= [Zugriff am 18.06.09]

(Förderbereiche)

(= [Zugriff am 18.06.09]

(Projekte)

(= [Zugriff am 18.06.09]

(Beispiel)

(= [Zugriff am 18.06.09]


7. Anhang

Anhang 1

INTERREG

AUSRICHTUNG A : FÖRDERFÄHIGE GEBIETE


BELGIË/BELGIQUE


Antwerpen (Arr)

Arlon

Ath

Bastogne

Brugge

Dinant

Eeklo

Gent (Arr)

Ieper

Kortrijk

Liège (Arr)

Maaseik

Mons

Mouscron

Neufchâteau

Philippeville

Sint-Niklaas

Thuin

Tongeren

Tournai

Turnhout

Verviers

Veurne

Virton


DANMARK


Bornholms Amtskommune

Frederiksborg

Amtskommune

Fyns Amtskommune

Kobenhavn og

Frederiksberg Kommuner


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