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Aufsatz

Essay `Zum ewigen Frieden` von Immanuel Kant

1.790 Wörter / ~8 Seiten sternsternsternsternstern_0.25 Autorin Monika Ö. im Jul. 2016
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Aufsatz
Philosophie

Universität, Schule

Pädagogische Hochschule Ludwigsburg - PH

Note, Lehrer, Jahr

2015

Autor / Copyright
Monika Ö. ©
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Preis 4.80
Format: pdf
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Ohne Kopierschutz
Bewertung
sternsternsternsternstern_0.25
ID# 58000







SoSe15 PH Ludwigsburg



Einführung in die Philosophie Kants


Essay „Zum ewigen Frieden“ von Immanuel Kant


In seinem Entwurf „Zum ewigen Frieden“, aus dem Jahr 1795, wendet Kant seine Moralphilosophie In Form eines Friedensvertrages an. Dieses bezieht sich auf die Frage der Politik nach dem Frieden zwischen den Staaten.
Wie verwirklicht man das Ideal einer globalen Friedensordnung in einer alle Einzelstaaten umspannenden Rechtsordnung?

Laut Kant muss der Frieden zuerst hergestellt werden, da dieser kein natürlicher Zustand ist. Das Friedensgebot nach Kant ist ein Gebot a priori. Moralische Pflicht die nach Frieden verlangt, verlangt parallel nach Recht. Denn erst die Sicherung durch das Recht, verhilft dem Frieden von der intelligiblen Welt hinüber, ein Gegenstand der Sinnenwelt zu sein.
Wenn Gewalt sich im positiven Recht vollstrecken kann, herrscht Recht.
Es kann erst dann Frieden geben, wenn ein öffentlich-rechtlicher Zustand in allen drei Verhältnissen des Politischen (dem Staatsrecht, dem Weltbürgerrecht und dem Völkerrecht) besteht.
1
Dieser Zustand muss vom Menschen „gestiftet werden“.
2

Die Friedensschrift besteht aus zwei Hauptabschnitten, zwei Zusätzen und einem Anhang. Bevor Kant auf diese positiven Bedingungen des „ewigen Friedens“ zu sprechen kommt, benennt er in sechs Präliminarartikeln die negativen Bedingungen. Rechtsverletzungen, die, zum Zweck der Stiftung, eines provisorischen Zustands (eines Vorfriedens), der eine Verrechtlichung der Beziehungen überhaupt erst gestattet, aufzugeben sind.
Diese werden im Folgendem genannt und erläutert.

1. „Es soll kein Friedensschluss für einen solchen gelten, der mit dem geheimen Vorbehalt (reservatio mentalis) des Stoffs zu einem künftigen Kriege gemacht worden.“

Erklärt sich von selbst: Kein Friendsschluss ohne Vorbehalt.


2. „Es sollen keine Staatsschulden in Beziehung auf äußere Staatshandel gemacht werden.“

Es soll keine Staatenschenkung stattfinden


3. „Stehende Heere (miles prepetuus) sollen mit der Zeit ganz aufhören“

Es sollen keine stehenden Heere mehr existieren.


4. „Es sollen keine Staatschulden in Beziehung auf äußere Staatshandel gemacht werden.“

Keine Schulden


5. „Kein Staat soll sich in der Verfassung und Regierung eines anderen Staats gewalttätig einmischen.“

Keine Einmischung (in die Angelegenheiten eines anderen Staats)


6. „Es soll sich kein Staat im Kriege mit einem anderen solche Feindseligkeiten erlauben, welche das wechselseitige Zutrauen im künftigen Frieden unmöglich machen müssen: Als da sind Anstellung der Meuchelmörder (percussores), Giftmischer (venefici) Brechung der Kapitulation, Anstiftung des Verrats (perduellio) in dem bekriegten Staat etc.“

Es sollen keine ehrlosen Kriegshandlungen/kein Vertrauensbruch begangen werden.

Als strenge Verbotsgesetze (leges strictae) gelten die Präliminarartikel 1, 5 und 6.
Als Erlaubnisgesetze (
leges latae) die einen möglichen Vorfrieden ermöglichen gelten die Präl.....[Volltext lesen]



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Ein Staat der aufgrund seiner eigenen Fehler leidet kann und soll sich selbst „heilen“, ein Eingreifen in diesen „kranken“ Staat sei ein erheblicher Fehler. Probleme innerhalb des „kranken“ Staates geben einem anderen Staat nicht die Autorität einzugreifen. Erst wenn der Staat auseinanderzubrechen bzw. sich zu spalten droht, so erhält der andere Staat die Berechtigung einzugreifen.

Im sechsten Präliminarartikel spricht Kant von einer Art Fundament des Vertrauens, welches von beiden Seiten konstant eingehalten werden soll, selbst im Falle eines Krieges. Um dies zu ermöglichen, dürfen keine unehrenhafte Mittel (im Krieg) eingesetzt werden. Sinn, Zweck und Ziel des Friedens ist die Beseitigung von Antipathie.

An diese sechs Präliminarartikel schließen sich die drei Definitivartikel an,
die die positiven Bedingungen des Friedens demonstrieren:

1. „Die bürgerliche Verfassung in jedem Staate soll republikanisch sein.“

Der erste Definitivartikel handelt vom Staatsbürgerrecht. Die Republik nach Kant errichtet sich aus der Herrschaft des Gesetzes (Rechtsstaat) und der Regierungsart des Herrschers, die „dem Geiste eines repräsentativen Systems gemäß“3 sein soll. Die Republik ist das Optimum eines Staates.

Hier wird die Regierungsart zum Medium der Verwirklichung des Republikanismus, nicht die Frage wer und/oder wieviele herrschen.4 Das Prinzip der Freiheit der Glieder einer Gesellschaft ist das rechtliche Pendant des kategorischen Imperativs. Es erklärt jegliche Freiheitseinschränkung, die nicht als wechselseitige gedacht werden kann, für rechtswidrig.

Die Vernunft fordert demnach, aus staatsrechtlichen Gründen, eine republikanische Verfassung. Sie ist die einzige mit dem angeborenen Freiheitsrecht der Menschen übereinstimmende Organisationsform des Gemeinwesens. Des weiteren auch aus völkerrechtspolitischen Gründen, weil sie die Etablierung einer internationalen Rechtsordnung begünstigt.5 Der erste Definitivartikel enthält also bezüglich der Friedensthematik, die These, dass die innerstaatliche Struktur eine Bedeutung für das außenpolitische Verhalten hat, und dass die republikanische Verfassung eine friedensfunktionale Verfassung ist.

„Da die Folgen eines Krieges von allen getragen werden müssten, so argumentiert Kant, entschieden sich die Staatsbürger eher für den Frieden als für Krieg“6. Die friedliche Lösung von Konflikten erfolgt also im aufgeklärten Sel.....

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Der dritte und letzte Definitivartikel bezieht sich auf das Weltbürger- und Menschenrecht. Laut Kant besteht freie Wohnortauswahl als auch ein Besuchsrecht für jedes Individuum, solange er sich rechtmäßig verhält. Der dritte Definitivartikel ist also das Fundament unseres heutigen Asylrechts.

Das Besuchsrecht kann von allen Individuen beansprucht werden, da die Erde nicht in Besitz einer Person ist, bzw. da keine Person ein Vorrecht auf keinerlei Teile dieser Erde hat.
Somit kann man eine Kritik Kants gegenüber des Kolonialismus feststellen, da Kolonialisten sowohl das Land „beschlagnahmen“ als auch die Rechte der dort sesshaften Einheimischen nicht respektieren oder achten.

Die Definitivartikel in seiner Schrift werden von zwei weiteren Zusatzartikeln ergänzt und sind somit der letzte Teil seiner Schrift.

Erster Zusatz: Von der Garantie des ewigen Friedens
Laut Kant ist der Mensch von Natur aus dafür bestimmt, Kriege zu führen und sich in Konflikte zu verwickeln. Aus jedem noch so größerem Problem aber entsteht laut Kant eine noch größere Friedfertigkeit die aus dem Menschen selbst herauskommt und somit zwangsläufig im ewigen Frieden endet.

Nach welcher Zeit ist jedoch nicht hervorzusehen.

Zweiter Zusatz: Geheimer Artikel zum ewigen Frieden

Nach Kants Überlegungen könne man Philosophen als Berater für die Führung eines Staates möglicherweise gebrauchen. Durch ihre Diskussionen und gut durchdachten Gedankengängen könnten sie zu guten Ergebnissen und somit produktiven Beiträgen kommen. Diskretion wäre hier von Vorteil, da die Angst besteht, dass die Souveränität und die Autorität der Staaten aufgrund der Hilfe der Philosophen hinterfragt werden kann.


.....

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Quellen:
Moodle:
- PowerPoint-Präsentation „zum ewigen Frieden“
-


Internet:
-


Literatur:
- Höffe, Otfried, 1995: Der Friede - ein vernachlässigtes ideal
- Kant, Immanel 1984: Zum ewigen Frieden: Ein philosophischer Entwurf.
Herausgegeben von Rudolf Malter. Ditzingen: Reclam
- Kersting, Wolfgang, 1995: „Die bürgerliche Verdassung in jedem Staate soll
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Quellen & Links

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