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Erörterung
Strafrecht

Helfenstein-Gymnasium Geislingen

2,5 2012

Ahmed Ö. ©
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ID# 37375







Der Erörterungsaufsatz -

Todesstrafe oder Lebenslänglich?


Inhaltsverzeichnis

A. Aktueller Fall: Anders Behring Breivik. 2

B. Todesstrafe oder Lebenslänglich?2

1. Todesstrafe sollte nie verhängt werden.2

1.1 Fehlurteile. 2

1.2 Verbesserungsmöglichkeit3

1.3  Nichtbeachtung der Werte. 3

2. Todesstrafe sollte bei sehr schlimmen Kapitalverbrechen verhängt werden.4

2.1 Wiederholungsgefahr4

2.2 Gerechte Sanktion. 4

2.3 Abschreckung für mögliche Verbrecher5

C. Durchsetzung der Todesstrafe. 5

 

A. Aktueller Fall: Anders Behring Breivik

In letzter Zeit befassen sich die Medien öfter mit dem Thema Todesstrafe. Es wird oft über den Mörder von Utoya gesprochen, der in Oslo und der Umgebung 77 Menschen eiskalt tötete. Anders Behring Breivik beginnt mit dem Anschlag auf das Regierungsviertel in Oslo am 22.07.2012 um 15.22 und beendet seine grausame Tat um 18.27 durch die Festnahme dank einer Spezialeinheit.

Der Grund für diese erbarmungslose Tat waren psychische Probleme, die man nach dem Handeln feststellte.

Im üblichen ist die Todesstrafe die Tötung einer Person, die wegen einem Verbrechen als gesetzlich vorgesehene Strafe zu Ende gebracht wird. Diese wird im Gericht festgelegt und durch die Konfiszierung vollzogen.

Die Todesstrafe verwendet man bei Kapitalverbrechen, die man unter den schlimmen Delikten wie Mord oder Totschlag einordnen kann. Seit längerer Zeit werden besonders schwere Verbrechen  durch das Töten der als Täter geltenden Personen verabreicht. Allerdings ist sie heute umstritten da sie unvereinbar mit den Menschenrechten ist.

Nun werde Ich eine Erörterung über die Todesstrafe in drei Contra- und drei Pro-Argumenten verfassen.


B. Todesstrafe oder Lebenslänglich?

1. Todesstrafe sollte nie verhängt werden.

1.1 Fehlurteile

Ein wichtiger Grund gegen die Todesstrafe ist definitiv, dass der Verurteilte möglicherweise nicht der tatsächliche Täter ist, sondern zu unrecht verurteilt wird. In dem Fall hätte die Justiz eine unschuldige Person wie schon erwähnt zu unrecht verurteilt und demzufolge ermordet.

Einen solchen Fehler bei der Entscheidung über die Todesstrafe durchzuführen wäre äußerst entsetzlich, da dieser unschuldige Mensch sich schon vom Leben verabschiedet hat und nun nicht geradewegs wiederbelebt werden kann.  Auf den Entscheidungsträgern, die auch nur Menschen sind lastet ein fast unmenschlicher öffentlicher Druck.

Dadurch könnten sie den Wünschen der Bevölkerung folgen und so möglicherweise die falsche Entscheidung fallen. Wenn ein vermeintlicher Mörder nun zum Tode verurteilt wird und sich später herausstellt, das dies eine Fehlentscheidung war, könnte sich dies zugleich unwiderruflich die Glaubwürdigkeit des Rechtssystems für alle Bürger dieses Staates beschädigen, da diese Strafe für viele unzumutbar ist und ein solcher Fall ein gegebener

Anlass dazu wäre. Solche Fehler können immer auftreten, aber im Falle einer Todesstrafe ist dies besonders fatal, da die ermordete Person nicht mehr leben kann. Dies war bei Roger Coleman der Fall. Er wurde 1982 wegen Vergewaltigung an seiner Schwägerin verurteilt.

Obwohl viel für ihn sprach, exekutierte man ihn 1992 in Virginia in den USA.  Als nächstes schreibe ich etwas über die Verbesserungsmöglichkeiten der Verbrecher.


1.2 Verbesserungsmöglichkeit

Ein zentraler Gesichtspunkt hierbei ist, dass die Täter bei einer Gefängnisstrafe darüber nachdenken sollen, was sie falsch gemacht haben, um eben nach der Entlassung nicht wieder auf die schiefe Bahn zu geraten. Auf diese Weise entziehen sie sich der Pflicht, für ihre Fehler geradezustehen und eine gerechte Strafe zu erhalten.

Beispiele hierfür sieht man bei vielen ehemaligen Verbrechern. Sie versuchen eine neue Arbeitsstelle zu finden, um für ihre Familien zu sorgen. Bei Verbesserungsanstalten wie in Bielefeld können die sogenannten „Zöglinge“ versuchen, ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen.

Dort können sie sogar ihren Schulabschluss wiederholen, um bessere Chancen für Arbeitsstellen zu haben. Ein weiterer Grund gegen die Todesstrafe sind bei einer Todesstrafe völlig missachtete Werte.


1.3  Nichtbeachtung der Werte

Zunächst steht außer Frage, dass kein Vergehen mit dem Tode bestraft werden sollte. Das Leben ist die Schöpfung Gottes und kann nicht mit einem qualvollen Tod auf dem Elektrischen Stuhl oder mit dem Galgen beendet werden. Jeder Mensch kann einen Fehler machen, aber jeder hat eine zweite Chance verdient, auch ein Mörder.

Sie könnten in ihrer Kindheit selbst Opfer eines Gewaltverbrechens gewesen sein und wollen deshalb Rache nehmen und begehen selbst Straftaten. Die spricht auf jeden Fall gegen die Todesstrafe, da die Richter nicht immer richtig beurteilen können ob dies durch beispielsweise Depressionen geschah oder wirklich ein schlimmes Verbrechen war.  Durch die Todesstrafe würde man selbst die Taten der Selbstmordattentäter für sprechen, da auch diese für ihr Glauben Morden um in den „Himmel'' zu gelangen.

Hierfür gibt es viele Beispiele in den Medien. Oft wird über Vergewaltiger erzählt, die selbst Opfer eines Gewaltaktes wurden und zu tiefst depressiv wurden. Sie mussten durch ihre Depressionen sich bei anderen Menschen vergnügen. Trotz der Gründe gegen die Todesstrafe gibt es natürlich auch Gründe für die Todesstrafe.


Da bei Haftstrafen Ausbrüche oder verfrühte Haftentlassungen durch Fehlgutachten möglich seien, hindere nur seine Hinrichtung einen Täter wirksam an weiteren Straftaten. Viele in der Bevölkerung behaupten, dass eine Haftstrafe genug wäre, doch auch inhaftierte Verbrecher können den Staat bedrohen, in dem andere sie mit Gewalt befreien oder sie bereits frühzeitig entlassen werden.

Bei einer frühzeitigen Entlassung wird der Täter sicher noch schlimmere Taten begehen, da dieser sich denkt, dass er auch beim nächsten mal wieder erlöst wird. Als nächstes kommen die die Sanktionen, die für die Todesstrafe sprechen würden.


2.2 Gerechte Sanktion

Kapitalverbrecher wie zum Beispiel Mörder oder Terroristen sollten für ihre Taten gerecht bestraft werden. Die gerechteste Strafe für einen Mörder ist der eigen Tod, da er einem unschuldigen Menschen das Leben nahm und deshalb sollte dies mit einer gerechten Strafe ausgeglichen werden.

Hat ein Mensch gemordet so muss er sterben.Durch den Tod des Mörders käme eine Gerechtigkeit zustande.

Allerdings haben Befragungen der Opferangehörigen in den USA ergeben, dass diese durch die Ermordung des Täters nicht befriedigt wären, da dadurch der Tote nicht lebendig wird. Sie versuchten den Verlust und ihre Trauer mit den Mordopfern zu verarbeiten.

Dennoch gibt es einen wichtigeren Grund, der für die Todesstrafe spricht und am meisten ins Gewicht fällt nämlich der Abschreckungswert für mögliche Verbrecher.


2.3 Abschreckung für mögliche Verbrecher

Todesurteile anderer Verbrecher haben für verzweifelte Personen die Rache ausüben wollen oder Gangs sicher eine abschreckende Wirkung. Dies könnte sie dazu führen, dass sie zum Beispiel einen Mord nicht begehen, da sie bei einer harten Strafe vielleicht dafür mit dem Leben bezahlen müssten.

Allerdings soll die Kriminalität durch den Abschreckungswert der Todesstrafe sinken, da die Täter um ihr eigenes Wohl fürchten. Bei der zweit härtesten Strafe, der Lebenslänglichen Haft, die die Alternative ist, kann man hingegen in Deutschland schon nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden.

Dies aber nur wenn die besondere Schwere der Schuld nicht festgelegt wurde. Wie schon erwähnt wird sich zum Beispiel ein Verbrecher zweimal überlegen ob er eine Straftat begeht. Es könnte schlecht für den Verbrecher enden wenn er dies eben nicht macht.


C. Durchsetzung der Todesstrafe

Wenn ich aus dem Für und Wieder ein Schluss ziehen soll, so muss ich feststellen, dass die Argumente für die Todesstrafe mehr ins Gewicht fallen wie die gegen die Todesstrafe. Die Todesstrafe ist wie ich finde eine gerechte Lösung für einen Täter, der über das Leben anderer entscheidet.


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