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Erörterung

Erörterung zu Moralität & Legalität

695 Wörter / ~2½ Seiten sternsternsternsternstern_0.5 Autor Sonja S. im Mai. 2012
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Dokumenttyp

Erörterung
Philosophie

Universität, Schule

Bismarck Schule Elmshorn Gymnasium

Note, Lehrer, Jahr

11. Klasse

Autor / Copyright
Sonja S. ©
Metadaten
Preis 5.30
Format: pdf
Größe: 0.13 Mb
Ohne Kopierschutz
Bewertung
sternsternsternsternstern_0.5
ID# 18744







Philosophie-Hausaufgabe


Erörtere die von Prof. Dr. Gottfried Gabriel (Universität Jena, Kantvorlesung WS 2003, Vorlesungsmitschrift von Tanja Dannenberg) getroffene Aussage:

„Wenn man nicht zwischen Moralität und Legalität unterscheidet, räumt man dem Staat Macht über unser Gewissen ein. Dies führt zum Fundamentalismus.“


Gliederung


1.     Einleitung


2.     Hauptteil:

2.1                       Erfassung des Problems

2.1.1    Definition Moralität

2.1.2    Definition Legalität

2.1.3    Definition Fundamentalismus

2.2                       Einzelfragen zum Problem (mit Beispielen)

und deren Antworten


Erörterung

1. Einleitung:


Die Aussage, dass man zwischen Moralität und Legalität unterscheiden sollte, wirft den interessanten Gedanken auf, dass diese beiden Begriffe anscheinend nicht immer die selbe Bedeutung haben. Bisher ging ich davon aus, dass moralisch richtiges Verhalten auch legal ist.

Im Laufe der Erörterung wird sich zeigen, dass es durchaus nicht so sein muss.


2. Hauptteil:


2.1

Zur Erfassung des Problems habe ich zunächst die zentralen Begriffe definiert.


2.1.1

Moralität:

Man versteht unter diesem Begriff den sittlich guten Charakter einer Handlung.

Immanuel Kants (1724-1804) Definition von Moralität lautet: „Der Mensch ist kultiviert, wenn er seine Handlungen bewusst auf an sich gute Zwecke richtet“ ( Kant erwartet vom Menschen Disziplin und Selbstbeherrschung. Sittliches Verhalten soll aus sittlicher Gesinnung und nicht nur aus bloßer Pflicht entstehen.

Der menschliche Wille muss mit dem „Sittengesetz“ übereinstimmen.

Das „Sittengesetz“ ist keine ausformulierte und schriftlich niedergelegte Norm, sondern ein Ausdruck dessen, was in der Allgemeinheit als sittengemäß bzw. anstößig gilt. In sofern wird es stark durch die Ansichten der Gesellschaft und die dort vorherrschenden Mora.....[Volltext lesen]

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Sie zielte mit der Waffe auf Grabowskis Rücken und drückte insgesamt acht Mal ab. Sechs der Schüsse trafen. Der 35-jährige Angeklagte war sofort tot.

Frau Bachmeiers Verhalten war eindeutig illegal. Trotzdem ist ihre Reaktion moralisch verständlich. Welche Mutter verliert nicht die Nerven angesichts einer solchen Tat?


Dieser Fall von Selbstjustiz löste ein großes Medienecho aus und wurde in der Öffentlichkeit heftig diskutiert. Fernsehteams aus aller Welt reisten nach Lübeck, um über diesen Fall zu berichten. Reporter befragten auf der Straße zahlreiche Passanten über die Tat der

31-jährigen.

Ein Großteil der Bevölkerung zeigte Verständnis für die Tat, andere verurteilten sie als nicht mit der Rechtsstaatlichkeit vereinbar.


Am 2. November 1982 wurde Marianne Bachmeier vor Gericht wegen Mordes angeklagt. Später ließ die Staatsanwaltschaft den Mordvorwurf fallen. Am 2. März 1983 wurde M. Bachmeier wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes zu sechs Jahren Haft verurteilt. Nach drei Jahren Haft wurde sie wegen Selbstmordgefahr vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen.


Unter bloßer Berücksichtigung der Legalität hätte M.B. eine höhere Strafe bekommen müssen, die aber auf Grund des „Sittengesetzes“ abgemildert wurde. Hier ist kein Fund.....

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