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Fachbereichsarbeit

Ergonomie am Arbeits­platz - `Mein Wunsch­ar­beits­platz`

1.560 Wörter / ~9 Seiten sternsternsternsternstern_0.2 Autor Viktor S. im Nov. 2016
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Fachbereichsarbeit
Personalwesen

Universität, Schule

Gymnasium Dresden

Note, Lehrer, Jahr

1, Frau Dr. Römer, 2016

Autor / Copyright
Viktor S. ©
Metadaten
Preis 5.25
Format: pdf
Größe: 1.02 Mb
Ohne Kopierschutz
Bewertung
sternsternsternsternstern_0.2
ID# 60340







IBB Dresden

BSW 15

Belegarbeit im Fach

Unternehmensorganisation und Personalwirtschaft

Thema

Mein Wunscharbeitsplatz“

Verfasser:

Klasse: BSW 15

Inhaltsverzeichnis

  1. Skizze des Wunscharbeitsplatzes

  2. Ergonomische Bestimmungen und Gesetze zur Gestaltung des Arbeitsplatzes

    1. Arbeitsraum

    2. Beleuchtung

    3. Bodenbeschaffenheit

    4. Temperatur und Raumklima

    5. Arbeitsfläche

    6. Arbeitsstuhl

    7. Arbeitsgeräte

  1. Kostenkalkulation

  2. Quellenverzeichnis

  3. Eidesstattliche Erklärung

  • Skizze des Arbeitsplatzes


    3D-Ansicht unter:

    1. Ergonomische Bestimmungen und Gesetze zur Gestaltung des Arbeitsplatzes

    Das Wort Ergonomie stammt aus dem Griechischen und setzt sich zusammen aus den Wörtern „ergon“, was übertragen werden kann mit „Arbeit“ und „nomos“, welches gleichbedeutend ist mit „Gesetz/Regel“.

    Prinzipiell handelt es sich bei der Ergonomie um die „Wissenschaft von der Anpassung der Arbeitsmittel und den Arbeitsbedingungen an den Menschen“.

    Gerade in der heutigen, sehr spezialisierten Gesellschaft und Wirtschaft ist es um so wichtiger, dass jeder Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz hat, der auf seine Bedürfnisse und körperlichen Voraussetzungen angepasst ist.

    Dazu gehört zuallererst ein angemessen großer Arbeitsraum, der entsprechend klimatisiert und beleuchtet sein muss, sowie ein Arbeitsstuhl der eine bequeme und gesunde Sitzhaltung ermöglicht, verstellbar ist und en Rücken entlastet. Außerdem ein Arbeitstisch mit der richtigen Größe und allen technischen Geräten (Monitor, Tastatur, Maus, etc.) in moderner Ausführung und dem richtigen Abstand für Hände, Arme und Augen.

    Dies alles dient dazu, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers zu erhalten und zu stärken.

      1. Arbeitsraum

    Der Arbeitsraum muss, um ein effizientes, sicheres und gesundes Arbeiten zu ermöglichen einige Voraussetzungen erfüllen.

    Je nach Art der Tätigkeit muss die Fläche des Büroraumes mindestens 8m² betragen und 2,50m hoch sein. Jeder Beschäftigte muss sich außerdem frei an seinem Arbeitsplatz bewegen können und mindestens 1,5m² unverstellte Bodenfläche zur Verfügung haben.

    Sogenannte Verkehrswege, also Wege im Büro, die für den innerbetrieblichen Personenverkehr und Materialtransport benötigt werden, müssen mindestens 80cm breit sein.

    Allerdings garantiert die Planung eines Büros anhand der Mindestmaße keine Qualität und bietet nur eine gesetzliche Grundlage. Die Beschäftigten sollten zudem an der Bürogestaltung beteiligt werden, um zu gewährleisten, dass eine angenehme Arbeitsatmosphäre herrscht.

    Der Arbeitsraum muss außerdem an die Gegebenheiten im Unternehmen angepasst sein. Ein Großraumbüro ist zum Beispiel ungeeignet, wenn häufiger Kundenkontakt besteht, ist aber perfekt für Firmen, in denen alle Mitarbeiter in ständigem Austausch und Kontakt stehen sollen und müssen.

      1. Beleuchtung

    Für ein ergonomische Arbeiten muss der Arbeitsplatz ausreichend beleuchtet sein, d.h. Mindestens 500 Lux im Bereich des Bildschirmarbeitsplatzes und den Besprechungsräumen.Zum Lesen von Papiervorlagen sind es sogar 750 Lux, außerdem ist zu beachten, dass ältere Arbeitnehmer mehr Licht benötigen, um zu arbeiten.

    Das Licht muss individuell einstellbar sein, blend- und flimmerfrei und bestenfalls tageslichtähnlich sein. Fenster und andere lichtdurchlässige Flächen (Türen, Oberlichter, etc.) müssen 1/10 der Raumgrundfläche betragen.

    Die beste Beleuchtung ist dabei die Sonne, allerdings sollten die Sonnenstrahlen nicht direkt uíns Gesicht oder auf den Monitor scheinen. Dieser sollte bestenfalls parallel zum Fenster stehen.

    Künstliches Licht sollte dimmbar, bzw. individuell regelbar sein, aber auch das Sonnenlicht muss beispielsweise durch Jalousien oder Vorhänge regulierbar sein.

      1. Bodenbeschaffenheit

    Der Boden des Büros ist elementar, da er stark belastet wird und über einen großen Zeitraum nutzbar sein muss. Die Optik ist gegenüber der Belastbarkeit eher zweitrangig. Gut geeignet für den Boden in Büros ist zum Beispiel Laminat oder Dielenboden, da dieser pflegeeicht und haltbar ist.

    Nachteilig ist bei Laminat allerdings, dass dieser im Bereich von Rollflächen (etwa von Bürostühlen) durch Bodenmatten geschützt werden sollte.

    Alternativ bieten sich Fliesen an, da auch Fliesen pflegeleicht, haltbar und gut zu reinigen sind, allerdings sind sie von der Geräuschentwicklung schlechter geeignet als Holzböden.

      1. Temperatur und Raumklima

    Konkrete gesetzliche Vorschriften zur Temperatur am Arbeitsplatz bestehen nicht. Allerdings muss der Arbeitgeber beim Einrichten der Arbeitsstätte auf die baulichen Gegebenheiten zu achten. Dies hat nach den anerkannten Regel der Technik zu geschehen.

    Eine angemessene Temperatur im Arbeitsraum liegt vor, wenn die Wärmebilanz der arbeitenden Menschen ausgeglichen ist, was bedeutet, dass starke körperliche Arbeit eine geringere Temperatur im Raum voraussetzt, als körperlich wenig anstrengende Arbeit.

    Luftfeuchtigkeit und Wärmestrahlung sollten außerdem gesondert betrachtet werden.

    Als angenehme Raumtemperatur liegt bei 21-22°C,als Obergrenze gilt 26°. Die Luftfeuchtigkeit sollte 60% nicht übersteigen. Vor allem im Sommer sind Sonnenschutzvorrichtungen notwendig, um eine Aufheizung des Raumes zu vermeiden.

    Zu starke Zugluft sollte allgemein vermieden werden. Eine Luftgeschwindigkeit von 01, - 0,15m/s gilt als angenehm und wird gefordert, 0,2m/s sollten nie überschritten werden.

    Zum Lüften wird die freie Lüftung über die Fenster als bessere Variante gegenüber der künstlcihen Klimatisierung gesehen. Bis 6°C sind dauerhaft gekippte Fenster sinnvoller als Stoßlüftung. Diese kann aber zusätzlich hinzukommen. Pro Stunde sollte ein 1 – 1,5-facher Luftwechsel pro Stunde erreicht werden.

    Grünpflanzen tragen zum besseren Raumklima bei, da sie Sauerstoff und Feuchtigkeit spenden und einige Schadstoffe binden.

      1. Arbeitsfläche

    Die Arbeitsfläche muss aus einer standsicheren, erschütterungsfreien, schwingungsfreien und biegefesten Arbeitsfläche bestehen, die in der Mitte mit mindestens 75kg belastbar sein muss. Eine seidenmatte bis matte Oberfläche ist optimal, allegemein sollte die Oberfläche einen Reflexionsgrad von 0,15 – 0,75 (besser 0,2 – 0,5) haben und eine geringe Wärmeleitfähigkeit aufweisen.

    Die Kanten müssen abgerundet sein, die Standardfläche beträgt mindesten 0,8m x 1,6m (das entspricht 1,28m²). Die Mindesttiefe darf 0,8m an keiner Stelle unterschreiten.

    Die Höhe der Arbeitsfläche darf 0,74m nicht unterschreiten.

    Besser als eine reine Sitzarbeitsfläche ist eine Steh-Sitz-Kombination, bei der die Höhe der Arbeitsfläche angepasst werden kann und die es dem Arbeitnehmer erlaubt, zwischen sitzender und stehender Arbeitshaltung zu wechseln.

    Dazu muss die Arbeitsfläche von 0,65 – 1,25m einstellbar sein. Sollte der Tisch höhenverstellbar sein, muss die Konstruktion und Oberfläche derart gestaltet sein, dass Verletzungen (z.B. durch Quetschungen, Klemmungen und Abschrammungen) vermieden werden.

    Die Beinraumtiefe muss mindestens 0,8m ab der Arbeitskante betragen. Das gilt für alle Sitz und Steh-Sitz-Tische. Die Beinraumbreiten orientieren sich an den Bewegungsabläufen des Benutzers. Bei Tischen mit starrer Höhe beträgt sie mindestens 0,85m, bei höhenverstellbaren Tischen mindestens 1,2m.

      1. Arbeitsstuhl

    Der Arbeitsstuhl ist das wichtigste Element für einen ergonomischen Arbeitsplatz. Langfristig gesehen kann der richtige Bürostuhl Rückenschmerzen vorbeugen. Dazu ist allerdings die richtige Wahl des geeigneten Stuhls elementar. Nicht unbedingt der teuerste Stuhl ist der beste für die Gesundheit. Der optimale Stuhl erfüllt einige Eigenschaften.

    Die Sitzhöhe muss verstellbar sein, zwischen 400 – 510mm, die Sitzfläche muss mindestens 380mm tief und 400mm breit sein. Ergonomisch sind folgende Maße: Tiefe 370 – 470mm, Breite >450mm. Außerdem muss die Sitzflächenneigung um mindestens 6°verstellbar sein.

    Die Rückenlehne muss mindestens eine Breite von 360mm (ergonomisch >400mm) haben und die Höhe der Oberkante ab Sitzhöhe darf 360mm nicht unterschreiten (ergonomisch sind >450mm). Die Höhe der Rückenlehne muss mindestens 260mm betragen, sollte sie verstellbar sein, mindestens 220mm.

    Auch die Rückenlehne muss verstellbar sein, mit einer Neigung von mindestens 15°.

    Der ergonomische Bürostuhl verfügt über Armlehnen mit einer Länge von mindestens 200mm, einer Breite von mindestens 40mm und einer verstellbaren Höhe über dem Sitz von 200 – 250mm.

    Feste Armlehnen müssen nach vorne geneigt sein.

    Die Rollen des Stuhl müssen den Gegebenheiten des Untergrunds angepasst sein, je weicher der Boden, desto härter die Rollen und umgekehrt.

    Für eine aufrechte und entspannte Sitzhaltung sollten die Füße flach auf dem Boden stehen. Ober- und Unterschenkel bilden einen rechten Winkel, die Oberschenkel nehmen eine horizontale Haltung ein. Durch die Rückenlehne des Stuhls wir die Wirbelsäule gestützt und entlastet, die Armlehnen sind so eingestellt, dass man die Oberarme in entspannter Haltung hängen lassen kann.

    Die Polsterung des Stuhls sollte nicht zu hart und nicht zu weich, sowie pflegeleicht und haltbar sein.

      1. Arbeitsgeräte

    Unter den Arbeitsgeräten sind aus ergonomischer Sicht im Bürobereich der Monitor, die Tastatur und die Maus relevant.

    Monitore ab 21 Zoll sollten einen Abstand von 0,6 – 0,7m zu den Augen des Arbeitenden haben. Optimalerweise befinden sich der Bildschirm und die Augen des Arbeitenden auf einer Höhe um den Rücken- und Nackenbereich zu entlasten. Außerdem sollte der Bildschirm direkt vor dem Arbeitenden stehen, nicht seitlich versetzt und nicht in Richtung Fenster oder zum Fenster zeigend aufgestellt sein, sondern parallel zu diesem.

    Eine gute Beleuchtung sowie die richtige Positionierung des Bildschirms garantiert eine entspannte Haltung und eine konzentrierte Arbeit.

    Die Tastatur ist das wichtigste Arbeitsgerät eines im Büro tätigen Menschen. Deswegen sollte sie haltbar und gut zu reinigen sein, eine angenehme Höhe haben (mittlere Tastenreihe nicht über 30mm) und eine Neigung von 5 – 12° zur Waagerechten aufweisen. Außerdem sollte auf eine rutschfeste Aufstellung für sicheren Stand geachtet werden.

    Eine integrierte Handballenauflage von 50 – 100mm vor der Tastenreihe ist zu empfehlen.

    Der Aufbau der Tastatur sollte in alphanumerischen, numerischen und Editier- und Funktionsbereich gegliedert sein. Größer gestaltete Tasten für häufig genutzte Tasten (Return, Enter, etc.) ist empfohlen, ebenso eine Tastenbelegung nach QWERTZ.

    Die Oberfläche ist seidenmatt mit einem Reflexionsgrad von 0,2 – 0,5 zur Vermeidung von zu hohen Kontrasten im Sehfeld. Dunkle Schrift auf hellem Grund ist zu favorisieren, der Kontrast sollte mindestens 3:1 betragen, die Schriftgröße mindesten 3,2mm.

    Die Beschriftung muss abriebfest sein, die Tastatur darf keine scharfen Ecken und Kanten aufweisen und besteht aus einem Material mit guten Wärmeleiteigenschaften (kein Metall).

    Die Maus sollte der Hand des Arbeitenden angepasst sein, vor allem in der Größe. Linkshänder sollten spezielle Linkshänder-Mäuse verwenden.

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    Die Maus sollte auf einer rutschfesten Unterlage liegen und um Krämpfe und ähnliches zu vermeiden, sollten möglichst wenige Klicks mit der Maus ausgeführt werden.

    1. Kostenkalkulation

  • Quellenverzeichnis

    Programm zur Erstellung des Wunscharbeitsplatzes:

    • Download am 18.09.2015 um 20:30 Uhr

    Quellen:

    • 18.09.2015/20.09.2015

    • 20.09.2015 um 14:30 Uhr

    • 19.09.2015 um 23:30 Uhr

    • diverse Unterseiten am 19.09.2015 um 23:30 Uhr

    • 18.09.2015 um 20:30 Uhr

    Bildquelle:

    • Eidesstattliche Erklärung

      Hiermit versichere ich, dass ich die Belegarbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe, alle Ausführungen, die anderen Schriften wörtlich oder sinngemäß entnommen wurden, kenntlich gemacht sind und die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Fassung noch nicht Bestandteil einer Studien- oder Prüfungsleistung war.

      Dresden, den 20.09.2015

      8

  • Quellen & Links

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