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Assignment
Health and Human Development
HMA-RE-T1

University, School

Höher Management Akademie für Pflegeberufe

Grade, Teacher, Year

1,0 Hilgardner, 2017

Author / Copyright
Sine R. ©
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Price 19.50
Format: pdf
Size: 0.86 Mb
Without copy protection
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ID# 68786







Lösung zur Studienaufgabe

Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI

Themenkomplex: Recht Teil 1


Diese individuelle Lösung stellt keinen Anspruch auf Richtigkeit. 
Die Aufgabenstellung ist nicht enthalten


Inhaltsverzeichnis

Aufgabe 1:     Schadensersatz

Aufgabe 2:     personenbezogene Daten

Aufgabe 3:     Verpflichtungserklärung

Aufgabe 4:     Kündigungsfrist

  



Aufgabe 1:     Schadensersatz


An der oben genannten Situation beteiligte Personen :


- Leitungskraft

- exam. Altenpflegerin

.....[read full text]


Download Einsen­de­auf­gabe Themen­kom­plex: Recht Teil1 - Verant­wort­liche Pfle­ge­fach­kraft nach § 71 SGB XI
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Von der Pflegefachkraft wurde die Delegation an die Pflegeassistentin richtig weitergegeben, dies gehört zudem zu den typischen und alltäglichen Arbeit einer Pflegeassistentin, welche aber nicht zu überfordern ist.

Eine Ãœberforderung ist hier aber nicht ersichtlich. Ein Auswahlverschulden liegt hier nicht vor, die exam. Altenpflegerin haftet daher nicht.


Es wäre die Durchführung der Pflegeassistentin auf Verantwortung zu prüfen!


Die Pflegeassistentin hat fahrlässig gehandelt indem die über einen längeren Zeitraum nicht nach Frau gesehen hat. Sie hat daher ihre Aufsichtspflicht verletzt und ist ihrer Aufgabe die man ihr aufgetragen hat nicht gewissenhaft und verantwortungsbewusst nachgekommen und hat somit nachlässig und fahrlässig gehandelt.

Wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass sie den Schaden nicht gewollt hat, hat sie somit nicht vorsätzlich gehandelt. Dies wäre zu prüfen. Bei einer fahrlässigen Körperverletzung könnte die Pflegeassistentin zur Verantwortung gezogen werden.

Sollte sich jedoch herausstellen, dass sie vorsätzlich gehandelt hat, muss sie sich zivilrechtlich verantworten(§823 Abs. 1 BGB) ggf. Schmerzensgeld, .....

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Bsp. für personenbezogene Daten:


-       Familiennamen                      - Geburtsort                            - Geschlecht

-       Vorname                                - Anschrift                               - Bankverbindung

-       frühere Namen                       - Staatsangehörigkeit             - Steuernummer

-       Geburtsdatum                        - Beruf


§ 3 Abs. 9 BDSG definiert die besonderen Arten personenbezogener Daten als:


Angaben über die rassistische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse und philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.


Bsp. für besondere Arten personenbezogener Daten sind:


-       Angaben der Parteizugehörigkeit

-       Konfessionsangabe

-       medizinische .....

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erfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten oder zu nutzen.Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung meiner Tätigkeit fort. Mir ist bekannt, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis sowohl arbeits-,zivil- als auch strafrechtlich (§ 7;8 BDSG , § 43;44 BDSG) verfolgt werden können.

Meine sich aus dem Arbeitsvertrag und - Ordnung ergebende Geheimhaltungspflicht wird durch diese Verpflichtung nicht berührt.

Eine Ausfertigung dieser Verpflichtungserklärung, Auszüge aus dem Bundesdaten- schutzgesetz bzw. dem Strafgesetzbuch sowie ein Merkblatt zum Datenschutz habe ich erhalten. Das Original der Verpflichtungserklärung wird meiner Personalakte zugefügt.


_________

(Ort, Datum)


____                  _____

Unterschrift: Mitarbeiter                                  Unterschrift: Arbeitgeber


Stand: 01.01.2016

Freigabe: Datenschutzbeauftragter


Aufgabe 4:     Kündigungsfrist



Die Frist zur Kündigung bezieht sich grundlegend auf einen Zeitraum von vier Wochen – entweder zum 15. Oder zum letzten Tage eines Kalendermonates.

Kündigungsfristen für Arbeitgeber

eine Übersicht über die Anzahl der Monate, die zur Berechnung Kündigungsfrist in dem Fall gelten, dass der Arbeitgeber die Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer ausspricht (Angabe jeweils in Dauer des Arbeitsverhältnisses gegenüber Länge der Kündigungsfrist, jeweils zum Ende eines Monats)

·     Mindestens 2jähriges A.....

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Die Schlechterstellung von Arbeitnehmern ist nicht mit dem europarechtlichen Altersdiskriminierungsverbot und dessen Konkretisierung in der EU – Richtlinie vereinbar.




Anwendung am o.g. Beispiel:


Fr. S., 34 Jahre erhält eine ordentliche Kündigung (§ 622 BGB) aufgrund ihres Alters, da sie bei Eintritt schon 26 Jahre alt war.

Angenommen Fr. S. wäre erst 26 Jahre und ebenfalls 8 Jahre dort beschäftigt, muss ihre Chefin eine Kündigungsfrist von 3 Monaten  einhalten.

Beide Mitarbeiter haben also dieselbe Kündigungsfrist von 3 Monaten zu.....


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