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Assignment
Health and Human Development
HMA-PF-T2

University, School

Höher Management Akademie für Pflegeberufe

Grade, Teacher, Year

1,0, Frau Lüchtefeld, 2019

Author / Copyright
Beate M. ©
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Format: pdf
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ID# 82105







Lösung zur Studienaufgabe

Fachkraft für Leitungsaufgaben in Sozial-,

Gesundheit- und Pflegeeinrichtungen

Themenkomplex: Personalmanagement Teil II


Inhaltsverzeichnis

Aufgabe 1 Mindmap zur Personalauswahl

Aufgabe 2 Argumente zur Personalentwicklung

Aufgabe 3 Einarbeitung Checkliste

Aufgabe 4 Beim Arbeitsschutz .....[read full text]



Download Einsen­de­auf­gabe Fachkraft für Leitungs­auf­gaben in Sozial- Gesund­heits. und Pfle­ge­ein­rich­tungen Perso­nal­ma­nage­ment Teil 2
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·     Gezielte, systematische Entwicklung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter

·     Verborgene Talente entdecken und sie zu Diamanten formen

·     Den Mitarbeitern die Sicherheit geben, ihre Entwicklung und Laufbahn in der Einrichtung planen zu können

·     höhere Mitarbeiterzufriedenheit, Motivation und nachhaltige Bindung an die Einrichtung

·     Kompetenzen der Mitarbeiter an die aktuelle und zukünftige Lage anpassen, um den Anforderungen der Einrichtung gerecht zu werden und die Unternehmensziele zu erreichen

·     Erkennen, ob die Qualifikation der Mitarbeiter den Anforderungen entspricht

·     Beseitigung von Mängeln, durch Entwicklung von Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen

·     Fehlbesetzung.....

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Habe ich Sie überzeugt???




Quellen:

Höher Management GmbH, Themenkomplex Personalmanagement Teil 2, Seiten 8-59

Eigene Unterlagen: Mitschriften im Unterricht bei Dozentin Frau Wild, am 26.02. + 26.03.19 in Mannheim

Eigenes Wissen

Aufgabe 3:     Checkliste

Ich habe anhand der Vorlagen von „pqsg“ (siehe Quellenangabe) zwei Checklisten erstellt und dabei versucht, die Elemente zur Einarbeitung in allgemeine und spezifische Kriterien zu sortieren. Die erste Checkliste umfasst allgemeine Kriterien zur Einarbeitung. Die zweite Checkliste beinhaltet Kriterien speziell für Pflegefachkräfte.

Je nach Qualifikation und Tätigkeitsbereich des Mitarbeiters müssen die Checklisten überarbeitet und ergänzt werden, sodass sie für die jewei.....

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Arbeitsschutz ist in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien geregelt. Zuständige Institutionen sind Gewerbeaufsichtsamt, TÜV, Berufsgenossenschaften und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Sie kontrollieren und überprüfen die Einhaltung des Arbeitsschutzes. Arbeitsschutz ist verpflichtend und muss von allen Mitarbeitern berücksichtigt und gelebt werden.

Das zentrale Element bzw. die Grundlage im betrieblichen Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG), die meist prozessorientiert nach dem PDCA- Zyklus durchgeführt wird.

Sie verpflichtet den Arbeitgeber dazu:


Plan       - Gefährdungen zu ermitteln

              - Gefährdungen zu beurteilen


Do         - konkrete Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen

              - die Maßnahmen durchzuführen


Check    - die Durchführung und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen

              - alles zu dokumentieren


Act        - regelmäßig zu evaluieren


In diesen Prozess sollten alle Mitarbeiter eingebunden werden.


Fallbeispiel aus der ambulanten Pflege:


Frau W. wird zu Hause in ihrer Wohnung dreimal täglich gepflegt und aus dem Bett mobilisiert. Sie ist übergewichtig und kann nicht mehr stehen, was die Mobilisation immer schwerer machte. Auf Bestreben der Pflegekräfte steht nun seit zwei Wochen ein Patientenlifter zur Verfügung, den auch die Angehörigen nutzen, um Frau W. wieder ins Bett zu bringen.

Der Lifter wird von den Pflegekräften genutzt, nur Schwester S. holt Frau W. ohne Lifter aus dem Bett, da sie ihn nicht bedienen kann. Als Schwester S. im Team über starke Rückenbeschwerden klagt, wird bekannt, dass sie den Lifter nicht einsetzt. Zudem wurde die Information, dass ein Lifter zur Verfügung st.....

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·      In Absprache mit den Angehörigen muss dafür gesorgt werden, dass der Lifter in technisch einwandfreiem Zustand ist und regelmäßig gewartet wird.

·      Ev. muss ich ein Team terminieren, um den Arbeitsschutz nochmal zu thematisieren.

·      Ich kann mit Schwester S. ein Mitarbeitergespräch führen, um ihre Kompetenzen zu hinterfragen und zu stärken.

·      Ich terminiere zur Prävention eine Schulung zu rückenschonendem Arbeiten, um Kenntnisse aufzufrischen.

·      Ich dokumentiere den Verlauf aller Maßnahmen.

In Zusammenarbeit mit der Personalvertretung und dem Sicherheitsbeauftragten müssen die Maßnahmen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz ständig überarbeitet und modifiziert werden.


Quellen:

Höher Management GmbH, Themenkomplex Personalmanagement Teil 2, Seiten 63-91

Eigene Unterlagen: Mitschriften im Unterricht bei Dozentin Frau Wild, am 26.02. + 26.03.19 in Mannheim

Eige.....

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References & Links

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