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Bericht
Politik

Lessing Gymnasium, Plauen

2015

Hanna W. ©
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ID# 56522







Dossiers Flüchtlingspolitik

Das Grundgesetz als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland beinhaltet alle Menschen- und Bürgerrechte, die in Deutschland für alle Bürger allgemein gültig sein sollen. Auch für Flüchtlinge gibt es eine rechtliche Abmachung, welche allerdings über die Jahre stetig verändert wurde, die aktuelle Formulierung sieht so aus:

Artikel 16a:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt.

In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.

(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.

Abgesehen davon, dass die Gesetze so formuliert wurden, dass man meinen könnte Kafka persönlich hätte diese Schachtelsätze geschrieben, sieht die Realität und die Umsetzung dieser Gesetze ganz anders aus.

Zu allererst ist es für die meisten Flüchtlinge praktisch unmöglich NICHT über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland einzureisen und Asyl zu beantragen. Sichere Drittstaaten sind prinzipiell Staaten, die zur EU gehören und dann noch Norwegen und die Schweiz. Somit hat sich Deutschland seit der Einführung dieses Begriffes der sicheren Drittstaaten hinsichtlich der Verpflichtung Flüchtlinge aufzunehmen abgeschottet.

Demnach kann der, der in einem sicheren Drittstaat landet dort auch Asyl beantragen und braucht dies nicht erst in Deutschland zu tun. Klingt erst einmal logisch. Wenn man dann hingegen die Situation zum Beispiel in Italien betrachtet, ist diese Regelung nicht gerade sinnvoll. Viele Flüchtlinge aus den verschiedensten Krisengebieten reisen mithilfe gefährlicher und unmenschlicher Schiff/Bootfahrten über das Mittelmeer in die EU ein, wenn sie überleben sollten.

Journalisten internationaler Medien haben mit dem Projekt „The migrant files“ darlegen können, dass seit dem Jahr 2000 rund 25.000 Menschen bei ihrer Flucht nach Europa gestorben sind . Es gibt einige Untergrundorganisationen, die noch mit dem Transport der Flüchtlinge auf sogenannten Schlepperbooten Geld verdienen. Nicht zuletzt das Unglück vor der Küste von Lampedusa erinnert an die ernst zu nehmende Flüchtlingsproblematik.

Diejenigen, die nun lebendig in dem sicheren Drittstaat Italien angekommen sind, können rechtlich gesehen nicht weitereisen. Sie müssen in Italien bleiben und dort um Asyl bitten. Nach den geltenden „Dublin-Regeln“ muss Italien nun als erstes von ihnen betretenes europäisches Land die Anträge bearbeiten. Italien ist jedoch heillos überfordert mit der rasant ansteigenden Flüchtlingszahl.

Es gibt kaum instand gesetzte Unterkünfte mehr für die Geflüchteten, finanziell ist die Integrierung der großen Anzahl an Personen in so kurzen Abständen, wie Boote an den Küsten Italiens ankommen, nicht möglich für das Land. Italien fordert deshalb zu Recht eine Umverteilung der Schutzbedürftigen in ganz Europa. Nun wird über eine konsequente Umsetzung einer Verteilungsquote nachgedacht.

Länder mit einem höheren BIP und einer höheren Einwohnerzahl, sollen mehr Flüchtlinge aufnehmen als finanziell erschöpfte Staaten wie Griechenland und Italien. Na wann das wohl auch konsequent umgesetzt wird…

Setzt man die Zahl der Asylanträge mit der Einwohnerzahl in Beziehung, liegt Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Ländern im Mittelfeld. In fünf europäischen Staaten, darunter Malta, Schweden und Ungarn, baten im Verhältnis zur Einwohnerzahl mehr Flüchtlinge um Asyl als in Deutschland. Auch wenn Deutschland in der Statistik (siehe Abbildung1) auf den 6. Platz der Asylanträge pro 1000 Einwohner kommt, so ist das noch längst nicht die endgültige Zahl der bestätigten und anerkannten Asylanträge.

Asylbewerber aus Syrien werden meistens anerkannt - in der EU 2014 zu 95 %1. Migranten aus dem Westbalkan (Kroatien,  Serbien,  Bosnien und Herzegowina,  Montenegro, Kosovo, Albanien, Mazedonien) und Griechenland bekommen dagegen meist kein Asyl, weil sie oft aus rein wirtschaftlichen Gründen einwandern wollen. Diese Entwicklung lässt sich für die ganze EU feststellen.

Insgesamt lag die Anerkennungsquote bei Asylanträgen in der EU im Durchschnitt für 2014 bei rund 45 % 2. Allerdings sind diese Werte in den einzelnen Ländern unterschiedlich. Wie viele Asylanträge anerkannt werden, hängt oft ausschlaggebend von der Herkunft der Flüchtlinge ab. Stammen sie aus einem Kriegsgebiet? Fliehen sie vor Armut oder vertreibt sie Perspektivlosigkeit?

Nach diesen einleitenden Zahlen und Fakten sollte man sich auch mit dem tatsächlichen Fluchtweg und somit der Geschichte der Flüchtlinge befassen.

In der Regel braucht man für die Einreise in die EU ein Visum. Diese steht Flüchtlingen aber nicht zu. So werden sie gezwungen mit falschen Papieren zu fliehen oder den oft lebensgefährlichen Weg heimlich über die Grenze wagen. Mit die einzige sichere und einfachere Möglichkeit der Flüchtlinge nach Deutschland zu gelangen sind deshalb Flüge aus ihrem Herkunftsland oder einem Nachbarland.

Voraussetzung ist, dass auf dem Gelände des Flughafens eine geeignete „Unterkunft“ existiert, denn dort gelten sie als noch nicht eingereist. Nach Stellung des Asylantrags (innerhalb von 2 Tagen) wird eine Entscheidung getroffen, ob dieser als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt oder die Einreise erlaubt wird. Im Falle einer Ablehnung bleibt den Asylbewerbern nur drei Tage Zeit, um Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben sowie einen Eilrechtsschutzantrag einzureichen.

Wird dieser Eilantrag gegen die Einreiseverweigerung innerhalb von 2 Wochen abgelehnt, verbleiben sie in der Einrichtung auf dem Flughafengelände oder in einer Flüchtlingsunterkunft in der Nähe, bis die Abschiebung möglich wird.3  Diese bürokratischen Eilverfahren bedeuten unglaublichen Stress und stellen für viele Flüchtlinge eine Ãœberforderung dar, da sie nicht deutsch sprechen können.

Natürlich wird ihnen ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, allerdings kostet dieser jeweils einiges an Geld und das Übersetzen stets viel Zeit. Um dieser umständlichen Prozedur zu entgehen, werden so auch viele Flüchtlinge gleich am Flughafen abgewiesen und in ein anderes Land oder sogar ihr Herkunftsland zurückgeschickt. Außerdem entwickelt sich durch die Inhaftierung der Flüchtlinge nach Ablehnung ihres Antrags in den Unterkünften, in denen sich auch Leute aufhalten, die noch auf eine Aufnahme hoffen, ein angespanntes Klima.

Sie warten resigniert und ängstlich teilweise monatelang auf ihre Zurückweisung, sodass sie diesen Zustand kaum aushalten können.

Flüchtlinge, die nicht über den Luftweg einreisen, können, angekommen in Deutschland, nun in jeder Behörde, auch bei der Polizei, einen Asyl beantragen. Sie werden anschließend erst einmal in eine Erstaufnahmeeinrichtung geschickt. Dies ist oft ein großes, eingezäuntes Gelände mit Polizei, Arzt, Kantine und Schlafsälen für viele Personen. In welches Bundesland ein Asylbewerber geschickt wird, bestimmt sich nach einem speziellen Verteilungsschlüssel, dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“.

Dieser wird jährlich anhand der in den Bundesländern lebenden Menschen und den Steuereinnahmen neu festgelegt und beschreibt somit die Aufnahmequote der einzelnen Länder Deutschlands4. Im Erstaufnahmelager müssen die Asylsuchenden erst einmal wohnen. Sie werden registriert und von der Asylbehörde über ihre Fluchtgründe ausgefragt. Sie erhalten eine Aufenthaltsgestattung, die ihnen erlaubt, in Deutschland zu bleiben, bis über den Asylantrag entschieden ist.

Nach drei Monaten werden sie, streng nach der ermittelten Quote, einer bestimmten Stadt bzw. einem Landkreis zugewiesen. Viele Flüchtlinge bitten darum, an dem Ort untergebracht zu werden, wo bereits Verwandte oder Freunde leben. Darauf muss aber rechtlich gesehen nur bei Ehepartnern und minderjährigen Kindern Rücksicht genommen werden. Die Unterbringung ist unterschiedlich: Mal ist es eine Wohnung, mal ein Bett in einem Asylbewerberheim.

Oftmals müssen bis zu 10 Leute oder mehr in einem Zimmer wohnen, da viele Lager überfüllt sind.

Wenn dann der Asylantrag gestellt wurde und die Flüchtlinge auf eine Entscheidung warten müssen, wird der Antrag von der deutschen Asylbehörde, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bearbeitet. Dieses hat seinen Sitz in Nürnberg und betreibt Büros auf den Geländen von größeren Erstaufnahmeeinrichtungen. Nach dem Erhalt eines Antrags wird zuerst entschieden ob es überhaupt zu einem Asylverfahren kommt oder nicht.

Ca. ein Drittel wird dadurch schon einmal aussortiert und gar nicht inhaltlich vollständig geprüft5. ZU Beginn eines Asylverfahrens müssen sich die Betroffenen zunächst einer Anhörung vor einem Mitarbeiter des BAMF unterziehen, in der sie ihre Gründe für den Antrag mündlich vortragen sollen. Diese Konfrontation entscheidet schon oft, ob der Antrag nun wirklich anerkannt wird oder nicht.

Wird dieser abgelehnt, so ist dem Flüchtling immerhin das Recht eingeräumt vor dem Verwaltungsgericht Klage einzureichen. Dabei ist er natürlich auf einen guten Rechtsanwalt, der sich mit dem Asylrecht gut auskennt. Diese sind allerdings schwer zu finden für einen Flüchtling. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes entscheidet dann schließlich auch endgültig über Anerkennung oder Ablehnung.

Gegebenenfalls kann ein Flüchtling nach der Ablehnung einen neuen Antrag stellen. Ein solcher Asylfolgeantrag wird aber nur bearbeitet, wenn sich die Rechtslage geändert hat (zum Beispiel die Situation im Herkunftsland inzwischen anders beurteilt wird) oder Beweise für die Verfolgung eines Flüchtlings auftauchen, die im ersten Verfahren noch nicht vorlagen. Mit diesem ausgefeilten Bürokratie- und Rechtsdschungel fühlen sich die meisten Ausländer heillos überfordert, da sie kaum deutsch sprechen können und mit Behördenwillkür zu kämpfen haben und die Briefe in Behördensprache noch schwerer zu verstehen sind.

Natürlich gibt es Dolmetscher, aber diese reichen nicht um jeden Flüchtling unterstützen zu können. Sie werden vom Staat und zuständigen Behörden bezahlt und diese wollen nun einmal sparen. Viele in meiner Umgebung, Menschen in meiner Altersgruppe eingeschlossen, behaupten die Flüchtlinge sollten lieber wieder nach Hause gehen, wenn sie kein Deutsch sprechen könnten.

Aber wo hätten sie denn schnell vor der Flucht Deutsch lernen sollen? Sie wissen ja meist selbst nicht einmal wohin ihr langer Fluchtweg sie führen wird. Hauptsache sie können aus dem Krisengebiet aufbrechen in der Hoffnung ein neues Leben in Frieden beginnen zu können. Angekommen in Deutschland haben sie viele Schwierigkeiten Deutsch zu lernen. Es gibt kaum kostenlose Sprachkurse oder freiwillige Personen, die mit Flüchtlingen zusammen Deutsch lernen.

Kaum jemand auf den Straßen und in der Stadt Plauens ist bereit mit den Geflüchteten zu reden. Man geht ihnen aus dem Weg. Dabei ist die Sprache das Hauptmittel für eine gelingende Integration.

Ein Grund, warum sich die Bewohner kaum mit den Flüchtlingen beschäftigen, ist das Vorurteil, dass alle Flüchtlinge gemeingefährlich und kriminelle seien und sich ständig nur prügeln oder andere Menschen VERprügeln würden. Natürlich gibt es einige Einzelfälle. Allerdings man muss sich die Situation ansehen und die Bedingungen, unter denen die Geflüchteten leben sollen.

Sie sind mit sehr vielen Menschen unterschiedlichster Nationen und somit auch Kulturen und verschiedensten Religionen und Werten auf engstem Raum untergebracht. Oftmals gibt es nur eine Gemeinschaftsküche, in die sich alle Bewohner reinteilen müssen. Somit entstehen täglich viele Konflikte zwischen den Bewohnern. Allerdings sind oftmals für ein ganzes Heim nur 1 oder 2 Sozialarbeiter vor Ort, besonders in kleineren Städten.

Das ist verhältnismäßig viel zu wenig.

Ein Haus steht nur den Familien zur Verfügung. Obwohl Männer und Frauen getrennt leben, kommt es dennoch zu gewalttätigen Übergriffen auf und zu Vergewaltigung von Frauen. So wurde zum Beispiel 2011 von einem Fall berichtet, bei dem ein Bewohner versucht hat eine chinesische Frau zu vergewaltigen. Er ging mit einer Brechstange auf sie los, als ihr Ehemann nicht in dem Heim war.

Die einzige Maßnahme, die getroffen wurde, war, dass die Ehepartner in einem anderen Haus untergebracht wurden. Der Mann, der sich an der Frau vergehen wollte, blieb allerdings unbehelligt. Die Frau meinte in einem Interview ihr Mann hätte sich kurze Zeit später an dem Täter gerächt. Und somit wird ein Teufelskreis ausgelöst. Konflikte nehmen überhand und enden täglich in Schlägereien auf den Gängen des Heims.

Man möge beachten, dass nur EINE Sozialarbeiterin in dem Heim zuständig ist und das für 300 Personen! Es scheint, als ob die Vorfälle missachtet werden und sich die Leute einen Dreck um die Flüchtlinge scheren.

Viele Menschen sind traumatisiert und greifen so auch oft zur Alkoholflasche oder nehmen Drogen. Das Drogenproblem ist den zuständigen Sachbearbeitern bekannt und dennoch wird kaum etwas dagegen unternommen. Strafrechtlich relevante Drogendelikte werden zur Anzeige gebracht. Was allerdings nützt das den Asylbewerbern7? Dadurch wird die Ursache ihres Alkoholproblems nicht gelöst.

Viele greifen zu solchen Suchtmitteln, weil sie perspektivlos sind und nirgendwo hinkönnen, wo sie in Ruhe ihrem Leben nachgehen können. In ihrem Heimatland herrscht Krieg, wie z. Bsp. In Syrien und in Deutschland, gerade in kleinen Orten, in der die Flüchtlingsopposition meist größer ist, als in größeren und weltoffeneren Städten wie Berlin, merken sie, dass sie nicht willkommen sind.

Nachdem am 1.01. 2015 die Residenzpflicht für viele Flüchtlinge abgeschafft wurde, können sie sich immerhin frei im Bundesland bewegen und dürfen ihren zugewiesenen Landkreis verlassen. Allerdings gibt es dennoch noch einige, denen dieses Privileg entzogen wird. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot, kann Bußgeld verlangt werden, was die Flüchtlinge jedoch meist nicht aufbringen können.

Kommen wir zu einem nächsten Vorurteil bzw. von Halbwissen geprägten Äußerungen. Viele Menschen meinen entweder, dass die Flüchtlinge ihnen die Arbeitsplätze wegnehmen würden, oder aber sie faule Sozialschmarotzer seien und nicht arbeiten gehen würden, weil sie den Staat ausbeuten wollen. Klingt für mich ziemlich paradox. Zuerst einmal dürfen Die Flüchtlinge ohne Arbeitserlaubnis gar nicht arbeiten, geschweige denn eine Ausbildung machen.

Es ist festgelegt, dass es den Asylsuchenden und den vorübergehend Geduldeten in den ersten 3 Monaten ihres Aufenthalts nicht erlaubt ist arbeiten zu gehen. Auch wenn sie sich dann bewerben und das Arbeitsamt ihnen mögliche Jobstellen vermittelt, haben sie nur geringe Chancen, weil es bevorrechtigte Arbeitnehmer gibt, die den Flüchtlingen vorgezogen werden. Das sind zum Beispiel Deutsche oder EU-Ausländer oder anerkannte Flüchtlinge.

Zu den wichtigsten Referenzen zählt wiederum oftmals die Sprache Deutsch. Dies ist jedoch, wie schon erwähnt schwer für die Geflüchteten diese in einem kurzen Zeitraum gut genug zu beherrschen. Schließlich nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge arbeiten. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt außerdem die medizinische Versorgung.

Hier möchte ich das Beispiel des verstorbenen Ahmed J. anbringen. Dieser Fall sorgte für großen Aufruhr und sogar die Welt berichtete darüber8. Am Freitag, den 14.02.2014 verstarb der 43-jährige Libyer in den Morgenstunden in dem Asylbewerberheim in der Kasernenstraße. Er war Dezember 2013 mit seiner hochschwangeren Frau und seinem 10 Jahre alten Sohn nach Deutschland geflüchtet.

Erst seit 3 Wochen lebte er mit ihnen in der Stadt Plauen. Er starb vor den Augen seiner schwangeren Frau. Ahmed hatte in der Nacht über starke Schmerzen geklagt. Bewohner des Heims wandten sich an den einzigen diensthabenden Wachmann und baten ihn umgehend einen Notarzt zu alarmieren. Jener allerdings hat sich geweigert dies zu tun und so hat er 2 Stunden lang keine Hilfe geholt.

Im Nachhinein sagte er in einem Interview, er hätte keine Befugnis gehabt ärztliche Hilfe zu holen. Dem Sprecher der Polizeidirektion Zwickau Jan Meinel zufolge haben die Bewohner des Heims den Wachmann nach Verweigerung immer wieder um Hilfe gebeten und schließlich aus Verzweiflung ein Fenster der Wachtmeisterei aufgehebelt. Erst dann hat der Wachmann die Polizei angerufen, aber vermutlich auch nur aus Angst um die eigene Sicherheit.

Weil Asylbewerber nicht gesetzlich krankenversichert sind, bekam er ebenfalls keine Medikamente. Üblicherweise braucht man als Asylbewerber einen Krankenschein, sodass er zum Arzt gehen kann und auch Medikamente erhalten darf. Dieser muss beim Sozialamt beantragt werden, was bedeutet, dass keine Mediziner über die Situation des Kranken entscheiden, sondern die Ausländerbehörden.

Und das kann nicht sein, dass diese unausgebildeten Personen über den Zustand der Gesundheit eines Menschen urteilen dürfen. Ärztliche und medizinische Hilfe muss immer bei akuten und dringend behandlungsdürftigen Erkrankungen gewährleistet werden. Und dies war bei Ahmed J. nicht der Fall gewesen. Das vogtländische Landratsamt, unter dessen Obhut das Asylbewerberheim steht, bestätigte nach dem Vorfall, dass alle anwesenden Diensthabenden verpflichtet sind, bei Notfällen sofort einen Arzt zu rufen, was natürlich auch für den Wachdienst gilt.

Die einzige Lehre, die daraus gezogen wurde, war, dass nun der Wachdienst aufgestockt wurde. Nun sind nicht mehr nur ein Wachmann, sondern 2 (!!!!) Wachmänner einer PRIVATEN Sicherheitsfirma nachtsüber in dem Heim tätig… Und das bei rund 300 Asylbewerbern ! Reife Leistung… definitiv nicht!

Zu ihrem Glück brachte sie schließlich ein vorbeifahrender Autofahrer zu einem Arzt. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hatte schließlich Anklage gegen die Diensthabenden erhoben. Diese beiden Beispiele zeigen, dass die medizinischer Versorgung und die Willkür einiger Behörden das Leben der Asylbewerber extra noch erschweren.

Und wie sieht es mit dem Vorurteil des „Sozialschmarotzers“ aus? Nur anerkannte Flüchtlinge sind befugt normale Sozialleistungen zu beziehen. Sozialleistungen, die Asylsuchende und Geduldete erhalten, werden nach dem Asylbewerberleistunsgesetz ausgezahlt. Ungefähr 20 Jahre lang lagen diese Leistungen noch 30 % unter dem des Arbeitslosengeldes II und somit auch weit unter dem Betrag, der in Deutschland als menschenwürdiges Existenzminimum gilt.

Dies wurde erst im Juli 2012 vom Bundesverfassungsgericht als unzureichend eingestuft und angehoben. Dennoch erhalten die Flüchtlinge meist die Sozialleistungen nur als Sachleistungen. In manchen Bundesländern bekommen die Flüchtlinge Lebensmittelpakete und Hygieneartikel. Andere erhalten Einkaufsscheine oder Chipkarten mit einem bestimmten Wert, mit denen nur bestimmte Dinge in bestimmten Läden gekauft werden dürfen.


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