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Referat
Pflegewissenschaften

BSO Michelstadt

2016

Sophia B. ©
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ID# 61902







Ausarbeitung:Sterbehilfe

Sterbehilfe


In dieser Ausarbeitung beschäftige ich mich mit den unterschiedlichen Arten der Sterbehilfe und deren Vor- und Nachteile.

Zu nächst unterscheidet man zwischen verschiedenen Arten der Sterbehilfe


Aktive (direkte) Sterbehilfe


Aktive Sterbehilfe bedeutet, dass eine Tat begangen wird, welche direkt und aktiv zum Tode führt. Dabei lässt man den natürlichen Sterbeprozess nicht einfach passieren, sondern es wird eine neue Ursache gesetzt. Kennzeichnend dabei ist, dass die Tatherrschaft nicht bei dem Patienten selbst liegt, sondern bei einer außenstehenden Person.

Wer sich also für aktive und direkte Sterbehilfe entscheidet, weiß, dass diese Tat direkt zum Tode führen wird. Aus diesen Gründen ist diese Art von Sterbehilfe in Deutschland und in den meisten anderen europäischen Ländern nicht erlaubt und wird häufig mit langjähriger Haft bestraft.

Auf die aktive Sterbehilfe wird meistens dann zurückgegriffen, wenn der Patient selbst nicht mehr in der Lage ist, sich eigenständig das Leben zu nehmen.


Beispiel:

„Eine 73-jährige Frau bat ihren Ehemann wegen eines unheilbaren Knochenleidens um Sterbehilfe. Ihr Mann gab ihr zunächst Schmerztabletten und erschoss seine Frau mit einer Pistole. Er wurde zu 25 Jahren Haft verurteilt.“ ()


Passive Sterbehilfe


Unter passiver Sterbehilfe versteht man den Verzicht oder die Beendigung von lebensverlängernden Maßnahmen. Zum Beispiel Beatmungsgeräte, Medikamente oder künstliche Ernährung.

Der wesentliche Unterschied zur aktiven Sterbehilfe liegt darin, dass mit dem Ausschalten der Geräte keine neue Ursache gesetzt wird. Man lässt den natürlichen Sterbeprozess also einfach fortlaufen, welcher meist jedoch auch unmittelbar zum Tode führt. Diese Art der Sterbehilfe ist jedoch bei Ärzten wenig beliebt, weil diese beim Abschalten der Geräte oftmals mit starken Gewissenskonflikten konfrontiert werden, da sie diese aktiv ausschalten und somit den Patienten sterben lassen.

Bei der passiven Sterbehilfe zählt alleine der Wunsch des Patienten. Wenn dieser jedoch nicht mehr entscheidungsfähig ist, bezieht man sich, wenn vorhanden, auf dessen Patientenverfügung. Falls diese ebenfalls nicht vorhanden ist, muss ein Bevollmächtigter oder ein Richter die Entscheidung treffen.


Beispiel:

„Eine junge Frau erlitt bei einem Zusammenbruch eine schwere Gehirnschädigung infolge des Sauerstoffmangels und befand sich 15 Jahre lang im Wachkoma. Ihr Ehemann klagte die Einstellung der künstlichen Ernährung ein. Dem wurde letztlich

nach sieben Jahren stattgegeben."()


Indirekte Sterbehilfe


Die indirekte Sterbehilfe existiert heute kaum noch.

Früher verstand man unter der indirekten Sterbehilfe die Gabe von Medikamenten bei denen im Vordergrund die Linderung der Schmerzen des Patienten stand. Diese wurden vom Arzt verabreicht und konnten möglicherweise die letzte Lebensphase des Patienten verkürzen.

Jedoch haben Studien bewiesen, dass diese Annahme größtenteils falsch ist und dass manche dieser Medikamente die letzte Lebensphase sogar noch etwas verlängert können.

Für die indirekte Sterbehilfe zählen die gleichen regeln wie für die passive Sterbehilfe.


Beispiel:

„Ein krebskranker Mann liegt im Endstadium auf der Intensivstation. Aufgrund seiner unerträglichen Schmerzen, bekommt er eine sehr hohe Dosis Morphium verabreicht, die letztlich durch Lähmung der Atemwege zu seinem Tod führte.“ ()


Assistierter Suizid


Bei der Beihilfe zum Suizid bittet der Patient meist einen Vertrauten oder einen Arzt, ihm tödliche Medikamente zu besorgen, damit der Patient Suizid begehen kann. Diese Tat wird genauso bewertet wie ein normaler Selbstmord und ist daher nicht strafbar, weil die Tatherrschaft bei dem Patienten und nicht beim Arzt oder einem Angehörigen liegt.

Damit dies aber gewährleistetest ist, muss der Patient selbst die Medikamente zu sich nehmen und der Angehörige oder Arzt muss den Raum verlassen haben und einen Notarzt oder ähnliches informieren.


„Ein Mann war 30 Jahre lang mit einem hohen Querschnitt vom Hals abwärts gelähmt. Ihm wurde auf seinen Wunsch hin von seiner Freundin ein Glas Wasser mit Zyankali so in die Nähe seines Mundes gestellt, dass er selbst mit einem Strohhalm daraus trinken konnte und daraufhin starb.“ ()


Nun werde ich die für Sterbehilfe sprechenden, sowie die dagegen sprechenden Argumente erläutern und erklären. Die Sterbehilfe ist in ganz Europa stark umstritten. Dabei geht es um moralische als auch um ethische und kirchliche Aspekte, um Gewissenskonflikte und um das Gesetz.


Vor und Nachteile der Sterbehilfe


Eines der stärksten Argumente für die Sterbehilfe ist die Würde des Menschen. Jeder Mensch hat ab seiner Geburt das Recht auf ein würdevolles Leben und ebenso das Recht auf einen würdevollen Tod. Damit ist gemeint, dass dem Patient das Leid und die ständigen Schmerzen erspart bleiben sollen, wenn er es so möchte.

Jeder Mensch sollte das Recht haben zu sterben wann er es für richtig hält und somit sein Leben in eigener Regie beenden zu können und zu dürfen.

Auch im Grundgesetzt Artikel 1 Absatz 1 steht geschrieben: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Dieser Artikel zeigt also, dass Sterbehilfe von unserem Gesetz aus nicht verboten ist, sondern es sogar eher ein Verstoß gegen das Grundgesetz und unsere Menschenwürde wäre, wenn man die Sterbehilfe komplett verböte.


Ein anderer Punkt welcher für die Sterbehilfe spricht ist, dass es heutzutage sichere und schnelle Mittel gibt um sein Leben sanft zu beenden, falls es der Patient so wünscht.


Sei es durch eine Überdosis Schlaftabletten oder das Abschalten der Geräte.

Und gerade dieser Aspekt spricht für die Sterbehilfe. Der Patient muss sich nicht weiter quälen sondern kann ganz in Ruhe und ohne Schmerzen, vielleicht sogar noch in Dasein seiner Angehörigen, sterben.


Weiter spricht dafür, dass in der Praxis Sterbehilfe nur angewendet wird, wenn der Patient starke Schmerzen hat und bereits im Sterben liegt, so dass es nur noch eine Frage der Zeit ist wann er auch natürlich von uns gehen würde.

Dies bedeutet, dass die Sterbehilfe nicht direkt in das Leben des Patienten eingreift, sondern nur in seine letzte Phase und auch nur auf seinen ausdrücklichen Wunsch.

An dieser Stelle kommen wir auf den ersten Punkt zurück.

Der Patient fasst diesen Entschluss für sich alleine, meist weil er keinen anderen Ausweg mehr sieht oder weil er einfach keine Kraft mehr hat zu Leben. Wieso sollte man ihm also diesen letzten Willen nicht erfüllen?


Sterbehilfe beschleunigt den Sterbeprozess und macht so den Tod für den Sterbenden als auch für die Angehörigen leichter und erträglicher.


Jedoch gibt es auch viele Argumente die gegen die Sterbehilfe sprechen.

Viele Kritiker der Sterbehilfe vertreten die Meinung, dass sich Patienten häufig- ob von Ärzten oder Angehörigen- genötigt fühlen, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, um ihnen nicht zur Last zu fallen.

Dies sollte jedoch nicht so sein. Niemand sollte sich schuldig oder lästig fühlen, wenn er im Sterben liegt. Dazu ist keine Diagnose zu 100 % sicher, denn gerade in Krankenhäusern passieren häufig medizinische Wunder.

Wenn wann sich also dazu entschließt Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, ist diese Entscheidung endgültig und nicht widerrufbar.


Doch welche Entscheidung ist die Richtige? Gibt es überhaupt eine richtige Entscheidung? Was hätte der Patient gewollt?

Wäre eine Heilung noch möglich gewesen? Fragen über Fragen für die Ärzte und Angehörige niemals eine Antwort bekommen werden.


Die meisten Argumente gegen Sterbehilfe gehen jedoch auf den religiösen Glauben zurück.

Das fünfte Gebot der 10 Gebote besagt, dass man nicht töten soll. Jedoch stellt sich jetzt die Frage, ob Sterbehilfe töten ist oder nicht. Oder wird dadurch der Tod lediglich beschleunigt? Das Leben wird von Gläubigen als Geschenk Gottes angesehen. Er hat es uns geschenkt und daher darf nur er es uns wieder nehmen.

Auffällig hierbei ist, dass keine einzige Weltreligion die Sterbehilfe befürwortet.


Ein letzter wichtiger Geschichtspunkt ist, dass trotz unserer fortschrittlichen Medizin, kann man Fehler nicht ausschließen, und dadurch können die Schmerzen und das Leiden des Patienten womöglich noch stärker werden, als zuvor. Wenn man sich also dazu entschließt Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, muss man auch mit ihren Risiken rechnen.





Quellen



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