Hausarbeit zum Thema:
„Todesstrafe vom 20. Jahrhundert bis heute“
Gliederung:
1) Geschichte der Todesstrafe
weltweit
2) Abschaffungsprozess der
Todesstrafe in Deutschland
3) Todesstrafe heute
4) China – „Meistvollstrecker“
der Todesstrafe heute
5) Positionen der Evangelischen
und der Katholischen Kirche
6) Stellungnahme mit Bezug auf
die Bibel
1) Geschichte der Todesstrafe
weltweit
Ab 1800 war der eigentliche
Zweck der Todesstrafe, die oft während Nationalkriegen vollstreckt wurde, die
Absicherung von Machtinteressen. Jedoch wurden die Todesurteile in Europa im
Laufe des 19. Jahrhunderts seltener und man begann über sinnvollere Strafen
nachzudenken, wie zum Beispiel die „Resozialisierung“. Einige Gesetzbücher der
Staaten sahen die Todesstrafe nur noch für Mörder vor. Während des zweiten
Weltkriegs wurde die Todesstrafe als Mittel zur Beseitigung von politischen
Gegnern ausgenutzt. So auch in der kommunistischen Sowjetunion, in China und
auch in anderen Militärdiktaturen. Während des Nationalsozialismus stieg die
Zahl der Hinrichtungen an Zivilisten sehr stark an und man konnte schon bei
banalen Dingen wie Spionage oder Verrat zum Tode verurteilt werden. Die
Hinrichtungsmethoden im 19. Und 20. Jahrhundert waren im Wesentlichen das
Erhängen und Erschießen, wobei später auch der elektrische Stuhl verwendet
wurde. Die Methoden werden als „modern“ bezeichnet, da der Tod durch diese
möglichst schnell eintritt. Das Sterben auf dem elektrischen Stuhl ist
besonders qualvoll. 1953 trat die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
in Kraft, deren Artikel 2 die Todesstrafe unter bestimmten Bedingungen
gestattete. Der Europarat setzte sich aber in den 1970er Jahren verstärkt für
die Abschaffung der Todesstrafe ein. 1997 traten alle 46 Mitgliedsstaaten dem
6. Fakultativprotokoll bei, das die Todesstrafe in Europaratsgebiet verbietet.
Das 2002 folgende 13. Fakultativprotokoll verbietet sie auch in Kriegszeiten.
Die EU- Verfassung sieht ein striktes Verbot der Todesstrafe vor und die
Europäische Union hat die vollständige Abschaffung der Todesstrafe zur
Aufnahmebedingung für neue Mitgliedstaaten gemacht. Das Europaparlament hat
2010 mit großer Mehrheit einen Entschließungsantrag gegen die Todesstrafe
angenommen.
Weltweit gibt es nur noch 58
Länder, die an der Todesstrafe festhalten, 96 haben sie rechtlich und 34
weitere faktisch abgeschafft. Trotzdem leben 72% der Weltbevölkerung in
Ländern, in denen die Todesstrafe erlaubt ist.
2) Abschaffungsprozess der
Todesstrafe in Deutschland
Einige deutsche Länder haben bereits
im 19. Jahrhundert die Todesstrafe abgeschafft, so zum Beispiel Bremen,
Oldenburg und Sachsen. Besonders für die Abschaffung der Todesstrafe setzte
sich der Gründer der SPD Wilhelm Liebknecht ein, Otto von Bismarck jedoch
erreichte nach Liebknechts Mehrheit einen Umschwung, indem er die Einheit der
Nation beschwor und erreichte eine Mehrheit, da er sagte, dass einige deutsche
Länder dem Strafrechtsentwurf nur zustimmen würden, wenn die Todesstrafe
erhalten bleibt. Im ersten Weltkrieg wurden 150 Hinrichtungen durchgeführt,
viele wegen Desertion. Nach der Oktoberrevolution 1918 wurde die Abschaffung
gefordert. Während der Novemberrevolution wurde Lebensmitteldieben mit der
Todesstrafe gedroht und die einflussreiche Vertreterin der europäischen
Arbeiterbewegung und des proletarischen Internationalismus Rosa Luxemburg sagte,
die Abschaffung sei der notwendige Anfang einer grundlegenden Justiz- und
Gesellschaftsreform um Klassenherrschaft zu überwinden. Auch bekannte
Persönlichkeiten setzten sich für die Abschaffung ein, z. B. Albert Einstein.
Während des
Nationalsozialismus waren Willkür und Grausamkeit an der Tagesordnung. Nachdem
der Antrag der SPD zur Abschaffung der Todesstrafe erneut abgelehnt wurde
konnten bis 1945 sogar die banalsten Verbrechen mit einer Hinrichtung enden.
Die Massenmorde in Hitlers Diktatur zeigen dies. Unter ihm mussten Menschen auf
Grund ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder Religion, einer Behinderung oder
einer Krankheit sterben. Nach der Niederlage der Deutschen im Krieg wurde die
Todesstrafe nach der Verurteilung der Kriegsverbrecher in der Bundesrepublik durch
das Grundgesetz abgeschafft (Artikel 102 - Abschaffung der Todesstrafe “Die
Todesstrafe ist abgeschafft.“). Dieses besagt außerdem "Die Würde des
Menschen ist unantastbar" (GG Art.1, 1) und „Niemand darf wegen seines
Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat
und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen
benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden.“(GG Art 3,3) Diese Artikel sollen Massenmorde, wie unter
Hitler vorbeugen. In der DDR hielt man noch an der Todesstrafe fest und sie
wurde danach auch noch mehrere Male vollstreckt. Die letzte Hinrichtung von 200
Hinrichtungen in der DDR lag im Jahr 1981, vollständig verboten wurde die
Todesstrafe hier aber erst im Jahr 1987. 1989 trat Deutschland dem 6.
Fakultativprotokoll bei.
3) Todesstrafe heute
Karte vom:
21. Juli 2012
Todesstrafe vollständig abgeschafft
In regulären Strafverfahren abgeschafft, aber nicht in
Sonderstrafverfahren (z.B. Kriegsrecht)
Wird nicht mehr angewandt, obwohl de jure noch vorhanden
Reguläre Strafe
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Die Todesstrafe ist heute noch
in vielen Staaten erlaubt, aber die Anzahl der Hinrichtungen wird geringer von
Jahr zu Jahr. Viele berühmte Persönlichkeiten versuchen Einfluss auf die
Gesellschaft zu nehmen und sie davon zu überzeugen, dass die Todesstrafe nichts
Zukunftsweisendes ist. In Ländern, in denen die Todesstrafe noch erlaubt ist
sehen viele Bürger die Todesstrafe als „normale“ Maßnahme. Umfragen ergeben
jedoch, dass sie wenn man andere Bestrafungsmaßnahmen vorschlägt durchaus
bereit sind auf sie einzugehen. Etwa 70% der Weltbevölkerung leben in Staaten
in denen die Todesstrafe erlaubt ist (z. B. USA und China)
4) China – „Meistvollstrecker“
der Todesstrafe heute
China führt heute weltweit die
meisten Hinrichtungen durch. Jährlich sind es tausende von Opfern, die auf
Grund von 68 verschiedenen Delikten zum Tode verurteilt werden können, darunter
beispielsweise Mord, schwerer Raubüberfall, Vergewaltigung, Bestechung, Geld-
und Scheckfälschung, Steuerhinterziehung, verschiedene Diebstahlsdelikte,
Zuhälterei, absichtliches Verbreiten Krankheiten verursachender Keime,
Plünderung archäologischer Ruinen und Gräber, Töten besonders geschützter Tiere
wie des Pandas usw. Minderjährige sind vom Todesurteil verschont. Die Organe
der Hingerichteten werden als Spenderorgane für Transplantationen freigegeben,
was aber gegen das Gesetz ist. Deshalb wurde die Regelung in den letzten Jahren
verschärft. Trotz der Brutalität von Todesstrafen ergeben Befragungen, dass
über 50% der Chinesen die Todesstrafe befürworten.
5) Positionen der Evangelischen
und der Katholischen Kirche
Die Evangelische Kirche sieht
die Todesstrafe als nicht vereinbar mit der Menschenwürde. Sie sagt, dass der
Mensch von Gott geschaffen ist und auch der Täter Ebenbild Gottes ist (Ex 21,23),
deshalb könne kein Verbrechen seine Würde oder sein Lebensrecht aufheben. Um
die Menschenwürde zu schützen müssen jegliche körperliche Foltern abgeschafft
werden.
Die Katholische Kirche ist dem
gegenüber offener. Sie hält die Todesstrafe zwar nicht für gerechtfertigt,
jedoch schließt sie sie in schwerwiegenden Fällen nicht vollständig aus, zum
Beispiel, wenn die Gemeinschaft gefährdet werden könnte. Sie beruft sich
außerdem auf Röm. 13,4 in dem beschrieben wird, dass ein durch Gottes Reich
befristetes und begrenztes Recht der Staatsvertreter über Leben und Tod
vorausgesetzt wird. Allerdings hält sie unblutige Bestrafungen für
angemessener.
6) Stellungnahme mit Bezug auf
die Bibel
Ich bin der Meinung, dass die
Todesstrafe in keinster Weise gerechtfertigt ist, da man mit dieser Reaktion
auf ein Verbrechen selbst eines begehen würde. Die Zehn Gebote sagen „Du sollst
nicht töten“, wenn ein Mensch dagegen verstößt und ein anderer mit einer
Hinrichtung darauf reagiert verstößt er selbst gegen das Gebot, weshalb er den
anderen bestraft. Soll deswegen auch der Henker hingerichtet werden? Auch wenn
der Verlust eines Angehörigen durch ein Verbrechen unendliches Leid bedeutet
und der Mensch aus dem Affekt Rache üben will, bei der Todesstrafe geht es
nicht um eine Affekthandlung, sondern um das nüchterne, planvolle Vorgehen des
Staates sich die Macht über Leben und Tod eines Menschen zu richten
herauszunehmen. Die Aufgabe des Rechtsstaates ist meiner Meinung nach, dass den
Verbrechern die Chance zur Resozialisierung gegeben wird und Strafregelungen
nicht an Einzelfällen festgelegt werden. Ein Verbrecher soll aus seinem Fehler
lernen können und in die Gemeinschaft zurückkehren, wenn er keine Gefahr mehr
darstellt. Außerdem verstößt die Todesstrafe gegen die Menschenrechte, die in
Artikel 3 des Grundgesetzes festgelegt werden. Des Weiteren kann eine
Hinrichtung nicht rückgängig gemacht werden, wenn die Staatsanwaltschaft
herausfindet, dass der schuldig gesprochene Täter unschuldig ist. Die
Todesstrafe lindert weder das Leid der Hinterbliebenen des Opfers, noch macht
er ihn wieder lebendig. Außerdem bringt das Töten der Täters nicht unbedingt
einen Vorteil und Menschen, die sagen, „wer einmal getötet hat tötet wieder“,
bestätigt sich nicht, da die Mörder nach längeren Haftstrafen eine sehr geringe
Rückfallquote haben, das heißt es kann durchaus zu milderen Strafmaßnahmen
gegriffen werden. Weiterhin gilt für mich auch das Prinzip der Menschlichkeit.
Viele Regierungen behaupten es wäre billiger die Verbrecher hinzurichten, als
sie jahrelang in Gewahrsam zu nehmen. Die Regierung hat aber nicht das Recht in
eine Menschlichkeitsfrage Kostenminimierung miteinzubringen. Es geht hierbei um
Menschenleben und nicht um Preisvergleich! Obwohl die Todesstrafe in einigen
Staaten nicht mehr angewendet wird ist sie trotzdem nicht verboten, sondern die
Regierung hebt sich das Recht zu Hinrichtung auf um politische Gegner aus dem
Weg zu schaffen. Die dürfte aus meiner Sicht nicht sein, denn morden ist kein
Machtinstrument und verstößt gegen die Menschenrechte und auch gegen die Bibel.
Auch wenn es im Alten Testament heißt „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ war dies zur
damaligen Zeit eine Festlegung, dass die Strafe nicht härter sein darf als das
Verbrechen. Deshalb wäre es mit diesem Argument ausschließlich bei Mörder zu
rechtfertigen, dass sie hingerichtet werden. Allerdings wird sie in China zum
Beispiel für 68 verschiedene Delikte verhängt, die lange nicht so schlimm wie
Mord sind. Zusammenfassend kann ich klar sagen, dass ich mir eine Welt wünsche,
in der die Menschen dazu in der Lage sind Strafen zu finden, die gerecht sind
und nichts mit dem Tod zu tun haben.
Quellen:
Zugang vom 07.12.12 zwischen 15:00 Uhr
und 18:00 Uhr
Die Bibel (Lutherübersetzung)
Das Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland Ausgabe 2012