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Hausübung
Religionswissenschaft­en

Carl - Bosch Gymnasium, Ludwigshafen

2012

Berfin N. ©

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ID# 33416







Hausarbeit zum Thema:

„Todesstrafe vom 20. Jahrhundert bis heute“

 

Gliederung:

1)    Geschichte der Todesstrafe weltweit

2)    Abschaffungsprozess der Todesstrafe in Deutschland

3)    Todesstrafe heute

4)    China – „Meistvollstrecker“ der Todesstrafe heute

5)    Positionen der Evangelischen und der Katholischen Kirche

6)    Stellungnahme mit Bezug auf die Bibel

 

1)    Geschichte der Todesstrafe weltweit

Ab 1800 war der eigentliche Zweck der Todesstrafe, die oft während Nationalkriegen vollstreckt wurde, die Absicherung von Machtinteressen. Jedoch wurden die Todesurteile in Europa im Laufe des 19. Jahrhunderts seltener und man begann über sinnvollere Strafen nachzudenken, wie zum Beispiel die „Resozialisierung“. Einige Gesetzbücher der Staaten sahen die Todesstrafe nur noch für Mörder vor. Während des zweiten Weltkriegs wurde die Todesstrafe als Mittel zur Beseitigung von politischen Gegnern ausgenutzt. So auch in der kommunistischen Sowjetunion, in China und auch in anderen Militärdiktaturen. Während des Nationalsozialismus stieg die Zahl der Hinrichtungen an Zivilisten sehr stark an und man konnte schon bei banalen Dingen wie Spionage oder Verrat zum Tode verurteilt werden. Die Hinrichtungsmethoden im 19. Und 20. Jahrhundert waren im Wesentlichen das Erhängen und Erschießen, wobei später auch der elektrische Stuhl verwendet wurde. Die Methoden werden als „modern“ bezeichnet, da der Tod durch diese möglichst schnell eintritt. Das Sterben auf dem elektrischen Stuhl ist besonders qualvoll. 1953 trat die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in Kraft, deren Artikel 2 die Todesstrafe unter bestimmten Bedingungen gestattete. Der Europarat setzte sich aber in den 1970er Jahren verstärkt für die Abschaffung der Todesstrafe ein. 1997 traten alle 46 Mitgliedsstaaten dem 6. Fakultativprotokoll bei, das die Todesstrafe in Europaratsgebiet verbietet. Das 2002 folgende 13. Fakultativprotokoll verbietet sie auch in Kriegszeiten. Die EU- Verfassung sieht ein striktes Verbot der Todesstrafe vor und die Europäische Union hat die vollständige Abschaffung der Todesstrafe zur Aufnahmebedingung für neue Mitgliedstaaten gemacht. Das Europaparlament hat 2010 mit großer Mehrheit einen Entschließungsantrag gegen die Todesstrafe angenommen.

Weltweit gibt es nur noch 58 Länder, die an der Todesstrafe festhalten, 96 haben sie rechtlich und 34 weitere faktisch abgeschafft. Trotzdem leben 72% der Weltbevölkerung in Ländern, in denen die Todesstrafe erlaubt ist.

 

2)    Abschaffungsprozess der Todesstrafe in Deutschland

Einige deutsche Länder haben bereits im 19. Jahrhundert die Todesstrafe abgeschafft, so zum Beispiel Bremen, Oldenburg und Sachsen. Besonders für die Abschaffung der Todesstrafe setzte sich der Gründer der SPD Wilhelm Liebknecht ein, Otto von Bismarck jedoch erreichte nach Liebknechts Mehrheit einen Umschwung, indem er die Einheit der Nation beschwor und erreichte eine Mehrheit, da er sagte, dass einige deutsche Länder dem Strafrechtsentwurf nur zustimmen würden, wenn die Todesstrafe erhalten bleibt. Im ersten Weltkrieg wurden 150 Hinrichtungen durchgeführt, viele wegen Desertion. Nach der Oktoberrevolution 1918 wurde die Abschaffung gefordert. Während der Novemberrevolution wurde Lebensmitteldieben mit der Todesstrafe gedroht und die einflussreiche Vertreterin der europäischen Arbeiterbewegung und des proletarischen Internationalismus Rosa Luxemburg sagte, die Abschaffung sei der notwendige Anfang einer grundlegenden Justiz- und Gesellschaftsreform um Klassenherrschaft zu überwinden. Auch bekannte Persönlichkeiten setzten sich für die Abschaffung ein, z. B. Albert Einstein.

Während des Nationalsozialismus waren Willkür und Grausamkeit an der Tagesordnung. Nachdem der Antrag der SPD zur Abschaffung der Todesstrafe erneut abgelehnt wurde konnten bis 1945 sogar die banalsten Verbrechen mit einer Hinrichtung enden. Die Massenmorde in Hitlers Diktatur zeigen dies. Unter ihm mussten Menschen auf Grund ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder Religion, einer Behinderung oder einer Krankheit sterben. Nach der Niederlage der Deutschen im Krieg wurde die Todesstrafe nach der Verurteilung der Kriegsverbrecher in der Bundesrepublik durch das Grundgesetz abgeschafft (Artikel 102 - Abschaffung der Todesstrafe “Die Todesstrafe ist abgeschafft.“). Dieses besagt außerdem "Die Würde des Menschen ist unantastbar" (GG Art.1, 1) und „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“(GG Art 3,3) Diese Artikel sollen Massenmorde, wie unter Hitler vorbeugen. In der DDR hielt man noch an der Todesstrafe fest und sie wurde danach auch noch mehrere Male vollstreckt. Die letzte Hinrichtung von 200 Hinrichtungen in der DDR lag im Jahr 1981, vollständig verboten wurde die Todesstrafe hier aber erst im Jahr 1987. 1989 trat Deutschland dem 6. Fakultativprotokoll bei.

 

3)    Todesstrafe heute

Karte vom: 21. Juli 2012

   Todesstrafe vollständig abgeschafft

   In regulären Strafverfahren abgeschafft, aber nicht in Sonderstrafverfahren (z.B. Kriegsrecht)

   Wird nicht mehr angewandt, obwohl de jure noch vorhanden

   Reguläre Strafe

 

 

Die Todesstrafe ist heute noch in vielen Staaten erlaubt, aber die Anzahl der Hinrichtungen wird geringer von Jahr zu Jahr. Viele berühmte Persönlichkeiten versuchen Einfluss auf die Gesellschaft zu nehmen und sie davon zu überzeugen, dass die Todesstrafe nichts Zukunftsweisendes ist. In Ländern, in denen die Todesstrafe noch erlaubt ist sehen viele Bürger die Todesstrafe als „normale“ Maßnahme. Umfragen ergeben jedoch, dass sie wenn man andere Bestrafungsmaßnahmen vorschlägt durchaus bereit sind auf sie einzugehen. Etwa 70% der Weltbevölkerung leben in Staaten in denen die Todesstrafe erlaubt ist (z. B. USA und China)

 

4)    China – „Meistvollstrecker“ der Todesstrafe heute

China führt heute weltweit die meisten Hinrichtungen durch. Jährlich sind es tausende von Opfern, die auf Grund von 68 verschiedenen Delikten zum Tode verurteilt werden können, darunter beispielsweise Mord, schwerer Raubüberfall, Vergewaltigung, Bestechung, Geld- und Scheckfälschung, Steuerhinterziehung, verschiedene Diebstahlsdelikte, Zuhälterei, absichtliches Verbreiten Krankheiten verursachender Keime, Plünderung archäologischer Ruinen und Gräber, Töten besonders geschützter Tiere wie des Pandas usw. Minderjährige sind vom Todesurteil verschont. Die Organe der Hingerichteten werden als Spenderorgane für Transplantationen freigegeben, was aber gegen das Gesetz ist. Deshalb wurde die Regelung in den letzten Jahren verschärft. Trotz der Brutalität von Todesstrafen ergeben Befragungen, dass über 50% der Chinesen die Todesstrafe befürworten.

 

5)    Positionen der Evangelischen und der Katholischen Kirche

Die Evangelische Kirche sieht die Todesstrafe als nicht vereinbar mit der Menschenwürde. Sie sagt, dass der Mensch von Gott geschaffen ist und auch der Täter Ebenbild Gottes ist (Ex 21,23), deshalb könne kein Verbrechen seine Würde oder sein Lebensrecht aufheben. Um die Menschenwürde zu schützen müssen jegliche körperliche Foltern abgeschafft werden.

Die Katholische Kirche ist dem gegenüber offener. Sie hält die Todesstrafe zwar nicht für gerechtfertigt, jedoch schließt sie sie in schwerwiegenden Fällen nicht vollständig aus, zum Beispiel, wenn die Gemeinschaft gefährdet werden könnte. Sie beruft sich außerdem auf Röm. 13,4 in dem beschrieben wird, dass ein durch Gottes Reich befristetes und begrenztes Recht der Staatsvertreter über Leben und Tod vorausgesetzt wird. Allerdings hält sie unblutige Bestrafungen für angemessener.

 

6)    Stellungnahme mit Bezug auf die Bibel

Ich bin der Meinung, dass die Todesstrafe in keinster Weise  gerechtfertigt ist, da man mit dieser Reaktion auf ein Verbrechen selbst eines begehen würde. Die Zehn Gebote sagen „Du sollst nicht töten“, wenn ein Mensch dagegen verstößt und ein anderer mit einer Hinrichtung darauf reagiert verstößt er selbst gegen das Gebot, weshalb er den anderen bestraft. Soll deswegen auch der Henker hingerichtet werden? Auch wenn der Verlust eines Angehörigen durch ein Verbrechen unendliches Leid bedeutet und der Mensch aus dem Affekt Rache üben will, bei der Todesstrafe geht es nicht um eine Affekthandlung, sondern um das nüchterne, planvolle Vorgehen des Staates sich die Macht über Leben und Tod eines Menschen zu richten herauszunehmen. Die Aufgabe des Rechtsstaates ist meiner Meinung nach, dass den Verbrechern die Chance zur Resozialisierung gegeben wird und Strafregelungen nicht an Einzelfällen festgelegt werden. Ein Verbrecher soll aus seinem Fehler lernen können und in die Gemeinschaft zurückkehren, wenn er keine Gefahr mehr darstellt. Außerdem verstößt die Todesstrafe gegen die Menschenrechte, die in Artikel 3 des Grundgesetzes festgelegt werden. Des Weiteren kann eine Hinrichtung nicht rückgängig gemacht werden, wenn die Staatsanwaltschaft herausfindet, dass der schuldig gesprochene Täter unschuldig ist. Die Todesstrafe lindert weder das Leid der Hinterbliebenen des Opfers, noch macht er ihn wieder lebendig. Außerdem bringt das Töten der Täters nicht unbedingt einen Vorteil und Menschen, die sagen, „wer einmal getötet hat tötet wieder“, bestätigt sich nicht, da die Mörder nach längeren Haftstrafen eine sehr geringe Rückfallquote haben, das heißt es kann durchaus zu milderen Strafmaßnahmen gegriffen werden. Weiterhin gilt für mich auch das Prinzip der Menschlichkeit. Viele Regierungen behaupten es wäre billiger die Verbrecher hinzurichten, als sie jahrelang in Gewahrsam zu nehmen. Die Regierung hat aber nicht das Recht in eine Menschlichkeitsfrage Kostenminimierung miteinzubringen. Es geht hierbei um Menschenleben und nicht um Preisvergleich!  Obwohl die Todesstrafe in einigen Staaten nicht mehr angewendet wird ist sie trotzdem nicht verboten, sondern die Regierung hebt sich das Recht zu Hinrichtung auf um politische Gegner aus dem Weg zu schaffen. Die dürfte aus meiner Sicht nicht sein, denn morden ist kein Machtinstrument und verstößt gegen die Menschenrechte und auch gegen die Bibel. Auch wenn es im Alten Testament heißt „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ war dies zur damaligen Zeit eine Festlegung, dass die Strafe nicht härter sein darf als das Verbrechen. Deshalb wäre es mit diesem Argument ausschließlich bei Mörder zu rechtfertigen, dass sie hingerichtet werden. Allerdings wird sie in China zum Beispiel für 68 verschiedene Delikte verhängt, die lange nicht so schlimm wie Mord sind. Zusammenfassend kann ich klar sagen, dass ich mir eine Welt wünsche, in der die Menschen dazu in der Lage sind Strafen zu finden, die gerecht sind und nichts mit dem Tod zu tun haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quellen:

 

Zugang vom 07.12.12 zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr

Die Bibel (Lutherübersetzung)

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Ausgabe 2012

 


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