Die
Sozialprinzipien
Die Kirche
entwickelt im 19 und 20 Jahrhundert eine ‚Christliche Soziallehre’.
In dieser
Lehre geht es darum die im Glauben verwurzelten Auffassungen vom Menschen, dem
menschenwürdigen Leben und der menschlichen Gemeinschaft zu sichern, um ein
sozialgerechtes Leben gewährleisten zu können.
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Personalität
Arbeit soll der Entfaltung der Persönlichkeit dienen und
darf den Arbeiter dabei nicht ausnutzen.
Die Freiheit des Einzelnen und die Gestaltung seines
Familienlebens haben einen höheren Rang als der wirtschaftliche Nutzen und
dessen Ertrag.
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Subsidiarität
Was Einzelne oder kleinere Gemeinschaften leisten, darf
von übergeordneten Instanzen nicht einfach an sich gerissen werden.
Dies ergibt sich aus unter anderem aus der Achtung des Selbstbewusstseins
des Menschen, der Eigeninitiative des Einzelnen und seinem Recht auf eigenverantwortliche
und moralisch adäquate Selbstbestimmung.
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Solidarität
Jeder Mensch ist der Gemeinschaft verpflichtet, wie auch
die Gesellschaft dem Einzelnen verpflichtet, ist d. h. die dem Einzelnen
genauso helfen muss, benötige er Hilfe.
Dem Grundsatz: Einer für alle, alle für einen, ist ohne
das Bedürfnis etwas als Gegenleistung zu erhalten, auß0er der Sicherheit in Not
ebenfalls als ebenbürtig behandelt zu werden, Folge zu leisten.
Der Einzelne darf der Allgemeinheit außerdem nicht
schaden, indem er eigennützig handelt und seine Umwelt ausnutzt. Er muss zum
Gemeinwohl aller beitragen, in seinem Interesse und dem der anderen handeln, um
eine friedvolle Zukunft für nachfolgende Generationen zu erschaffen. So muss
natürlich auch die Gesellschaft denen helfen, die in Not geraten und dringend
Hilfe in Anspruch nehmen müssen.
Die päpstlichen
Sozialenzykliken
Die
kirchliche Soziallehre ist in den Sozialenzykliken niedergelegt.
Eine
Enzyklika ist ein Rundschreiben des Papstes, welcher die Ergebnisse eines
Meinungsbildungsprozesses der Kirche, als verbindliche Lehre der Kirche
verkündet.
I.
Über die
Arbeiterfrage (Leo XIII)
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Der Arbeiter
hat Anspruch auf einen familiengerechten, Existenz sichernden Lohn und
Privateigentum.
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Der Staat ist
zur Hilfe zu Subsidiarität verpflichtet.
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Arbeiter sollen
und dürfen sich in Gruppen zusammenschließen, die der Hilfe und dem Austausch
ihrer Interessen dienen.
II.
Über den
Frieden unter allen Völkern in Wahrheit, Gerechtigkeit, Liebe und Freiheit
(Johannes XXIII)
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Man muss
Verhältnisse schaffen, in denen die Menschen von den Menschenrechten, Gebrauch
machen können.
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Unterdrückung
von Minderheiten ist eine Verletzung der Gerechtigkeit.
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Der Rüstungswettbewerb
stört nicht nur den Frieden, sondern verschlingt auch die Mittel für die
kulturelle, wirtschaftliche und soziale Entwicklung.
III.
Für
soziale Gerechtigkeit (Paul VI)
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Damit in den
Riesenstädten wieder ein menschenwürdiges Leben möglich ist, müssen neue Formen
des Zusammenlebens geschaffen werden (z.B. Gemeinschaften und Orte der
spirituellen Entfaltung)
Derzeit ist in diesen Riesenstädten kein menschengerechtes Leben möglich, weil
die Menschen dort untergehen in der Masse und sie zu sehr mit Kriminalität und
dem Drogenkonsum, in Berührung kommen. Der Platzmangel führt außerdem zu einer
Einschränkung der Privatsphäre und schädigt vor allem die Jungend.
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Die Frau hat
Anspruch auf kulturelle, wirtschaftliche und politische Gleichberechtigung.
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Der Kampf gegen
Rassendiskriminierung muss weiter gefochten werden.
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Brüderliches
Verhalten gegenüber Gastarbeitern und Flüchtlingen, dient dem Frieden.
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Die Ausbeutung
der Natur und die Umweltverschmutzung gefährden unsere Zukunft.
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Der unbegrenzte
Fortschritt muss kritisch betrachtet werden.
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Freie
Entscheidung wird auch vom Papst unterstützt.