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Seminararbeit
Geschichte / Historik

Universität Regensburg - UR

2,0, 2013

Dominique P. ©
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Die Schwierigkeiten bei den Anfängen und Vorverhandlungen des Westfälischen Friedens von 1648

Proseminararbeit


1. Einleitender Gedanke .3

2. Der Westfälische Frieden .5

2.1 Vorgeschichte und Kongressbeginn 5

2.1.1 Ausgangslage .5

2.1.2 Die Kongresse in Köln und Hamburg/Lübeck, .6

2.1.3 Der Hamburger Präliminarfriede .8

2.2 Vorverhandlungen des Friedens 10

2.2.1 Die Verhandlungsformen der Großmächte 10

2.2.2 Die Stellung der Reichsstände .12

2.2.3 Zeremonielle Angelegenheiten 16

3. Resumée .21

4. Quellen- und Literaturverzeichnis 22

1. Einleitender Gedanke

„O Tag, o größter unserer Tage!

Du schufst die Gleichheit jener Waage,

die Reiche gegen Reiche wiegt.

Du hast des Gottesdienstes Rechte,

die Glück und Unglück wechselnd schwächte,

besäult, daß sie kein Feind besiegt!“[1]

Die aus dem Jahre 1748 stammende Dankesode wurde von dem deutschen Staatsmann Justus Möser anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des Westfälischen Friedens verfasst. Jener Lobpreis des Friedens spiegelt – auch 100 Jahre später ̶ in lyrischer Form die Euphorie und Zuversicht der allgemeinen Bevölkerung des Reiches wider.

Der 24. Oktober 1648 stellt dabei den „größten unserer Tage“ dar, an dem die Vertreter des Kongresses die Urkunden des ersten großen Friedensschlusses unterschrieben und den Dreißigjährigen Krieg somit beendeten. Dieser Schritt stellte ein bedeutsames Ereignis in der damaligen europäischen Geschichte dar und nimmt bis heute einen ehrenvollen Platz darin ein. Gerne bezeichnet man in der heutigen Forschung die langandauernden und zähen Verhandlungen als wichtige Meilensteine auf dem Weg zu einem positiven Völkerrecht sowie einen „[…] Knotenpunkt in der Entwicklung der rechtlichen Ordnung Europas […]“[2].

Auch wenn nicht alle Probleme und Konflikte in dem Vertrag gelöst werden konnten und es zudem Parteien gab, die mit den Ergebnissen nicht zufriedengestellt waren, so lässt sich doch feststellen, dass der Friede von Münster und Osnabrück zu einer gesamteuropäischen Stabilität beitrug und als Vorbild für künftige Verhandlungen galt, da durch ihn vor allem der Grundsatz der Gleichberechtigung der einzelnen Staaten durchgesetzt wurde.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich primär mit der Ursache für die Komplexität der Friedenskompromisse und weshalb diese diffizilen Vorverhandlungen überhaupt nötig waren. Sie soll einen kurzen Einblick über die Schwierigkeit des damaligen Miteinanders geben und die relevanten und ausschlaggebenden Hintergründe dabei beleuchten.

Denn obwohl die Großmächte zu Beginn der Gespräche sich über eine friedliche Lösung einig waren, entstanden währenddessen häufig Konflikte, die vor allem auf Rangunterschiede, religiöse Komponenten und technische Probleme zurückzuführen waren und somit den ganzen Kongress erschwerten und in die Länge zogen.

2. Der Westfälische Frieden

2.1 Vorgeschichte und Kongressbeginn

2.1.1 Ausgangslage

„Dieser Krieg in Deutschland […] droht am Ende mit Anarchie und Aufruhr […] [Es gilt als eine] Notwendigkeit, hier um jeden Preis Frieden zu schließen, wo es keine Mittel zur Kriegführung mehr gibt und kaum genug für den Unterhalt da ist.“[3]

Dieser kurze, aber prägnante Ausschnitt gibt die Gedanken eines Zeitzeugen wieder, der den Höhepunkt der kriegerischen und grausamen Periode des 17. Jahrhunderts – nämlich die des Dreißigjährigen Krieges – miterlebte. Es soll ein erster intensiver Eindruck vermittelt werden, in welch misslicher Lage sich das deutsche Reich, aber auch Europa, in dieser Zeit befand.

Seit dem Jahre 1618 halten die Kämpfe und Schlachten bereits Einzug, doch ein Sieger ist bei Weitem noch nicht in Sicht, und die Kräfte der beteiligten Armeen lassen nach Jahren des Krieges und der Anstrengungen immer mehr nach. Deshalb sahen sich die jeweiligen Kriegsparteien gezwungen, Verhandlungen anzustreben, um dem Grauen ein Ende zu bereiten und rasch einen Frieden herbei zu schaffen.

Allerdings herrschten für Einigungsverhandlungen zur damaligen Zeit denkbar schwierige Bedingungen. Denn trotz der Besprechungen gab es keinen Waffenstillstand, was bedeutete, dass die Kriegshandlungen ununterbrochen fortgeführt wurden.[4] Bereits hier erkennt man, dass der Versuch, einen baldigen Frieden zu erreichen, sich als äußerst kompliziert darstellte.

Ein weiterer Grund für die Schwierigkeit dieses Vorhabens war die Tatsache, dass in der damaligen Zeit keinerlei international erprobten und anerkannten Regelungen für Verhandlungen jeglicher Art vorherrschten. Da eine Vereinigung der Gesandten der mitteleuropäischen Staaten in diesem Ausmaß zuvor nicht stattgefunden hatte, war man sich bezüglich der äußeren Etikette, also beispielsweise dem Ablauf von Staatsbesuchen, der Sitzordnung sowie einer Kleiderordnung, uneinig und musste diese Punkte zuvor erst regeln.

Diverse Verhandlungen über die Friedensbedingungen fanden indes nicht erst im Jahre 1645, als die offiziellen Kongresse in Münster und Osnabrück eröffnet wurden, statt, sondern bereits einige Jahre zuvor. Aufgrund des Prager Friedens von 1635, der für die Übernahme einiger Bestimmungen des Westfälischen Friedens maßgeblich war, jedoch nicht alle Reichsstände erfasst hatte, folgten einige bilaterale Gespräche zwischen den europäischen Mächten.

So fanden beispielsweise Verhandlungen mit dem Kaiser und Schweden statt, die teilweise unter der Vermittlung von Dritten, teilweise aber auch direkt geführt wurden. Des Weiteren versuchten Paris, Wien und Madrid, nach der französischen Kriegserklärung an Habsburg sich untereinander, vor allem durch Geheimdiplomatie, zu verständigen. Aber auch Spanien und den Niederlanden war es bereits 1628 ein Anliegen, ihre langjährigen Streitigkeiten und Missstände zu beenden und eine friedliche Lösung zu finden.[5]

2.1.2 Die Kongresse in Köln und Hamburg/Lübeck

Die Idee eines Universalfriedenskongresses (pax universalis), wovon in der Geschichtsschreibung häufig die Rede ist, setzte sich ab 1634 verstärkt durch, was vor allem den Bemühungen Papst Urban VIII. zuzuschreiben war. Ihm galt es als ein großes Anliegen, die Konflikte der katholischen Dynastien – vor allem zwischen den beiden habsburgischen Linien und Bourbon – zu beenden.

Seit 1634 bot sich ihnen daher Rom als Vermittler für die künftigen Verhandlungen an.

„Das konnten im Prinzip weder Madrid noch Wien noch Paris ablehnen; denn die besondere Verpflichtung des päpstlichen Amtes, auf Frieden unter diesen Großmächten hinzuwirken, war als ein Element aller Außenpolitik für Europa eine Selbstverständlichkeit.“[6]

Frankreich, unter der Führung des Kardinals Richelieu, wollte den beiden habsburgischen Linien ohne seine Verbündeten auf einem Friedenskongress jedoch nicht begegnen. Bei diesen Alliierten handelte es sich vor allem um protestantische Mächte, wie Schweden, die niederländischen Generalstaaten und das Fürstentum Hessen-Kassel, welche allesamt eine päpstliche Vermittlung ablehnten.

Auch die Kongressorte wurden nun bestimmt. So sollten die Verhandlungen zwischen dem Kaiser und Frankreich in Köln tagen, die schwedisch-kaiserlichen Besprechungen hingegen ab 1638 in Lübeck, welche später dann nach Hamburg verlegt wurden. Nach Bekanntgabe der Verhandlungsorte machten sich im Jahre 1636 kaiserliche und spanische Bevollmächtigte sowie der päpstliche Kardinal Ginetti auf den Weg nach Köln, um dort an den geplanten Debatten teilzunehmen.

Allerdings blieben französische, schwedische, holländische und sämtliche andere protestantische Delegierte den Tagungen fern. Der Grund hierfür bestand vor allem darin, dass der französische Premierminister Richelieu das Erscheinen der französischen Unterhändler mit immer neuen Vorwänden hinausschob. Hierbei ging es hauptsächlich um Geleitbriefe, die die Diplomaten Frankreichs und deren Verbündete für die Anreise benötigten.[8]Bezüglich dieses Vorwandes entwickelte sich eine jahrelange Diskussion zwischen den beteiligten europäischen Mächten, was dazu führte, dass die eigentlichen Verhandlungen an beiden Orten nicht zustande kamen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kongresse in Köln und Lübeck/Hamburg, obzwar sie nicht wie geplant stattfanden, bereits als direkte Vorläufer der westfälischen Friedensverhandlungen gelten können, da durch sie einige Themen zeremonieller Art bereits im Vorfeld gelöst werden konnten, was die Verhandlungen in Münster und Osnabrück erleichterte.[9]

2.1.3 Der Hamburger Präliminarfriede

Durch die lange Verzögerung und letztendlich dem Scheitern der Friedensbemühungen im Jahre 1636 sahen sich die Vertreter der europäischen Mächte gezwungen, erneut Verhandlungen anzustreben, bei denen die wichtigsten Punkte und Vereinbarungen bezüglich des künftigen Universalfriedenskongresses endgültig geklärt werden sollten.

Diese Besprechungen fanden 1641 in Hamburg statt und wurden im sogenannten Präliminarfrieden – auch Vorfrieden genannt – am 25. Dezember desselben Jahres festgehalten. Geführt wurden die Verhandlungen von Botschaftern aus Frankreich, Schweden und dem Heiligen Römischen Reich. Die Kompromissbereitschaft der einzelnen Mächte war zu dieser Zeit groß, verlängerten doch Frankreich und Schweden im Sommer 1641 das gemeinsame Bündnis für unbestimmte Zeit.

„Die Bezeichnung ´Präliminarfriede´ führt eher in die Irre, handelte es sich doch in wesentlichen Punkten um einen Formelkompromiss, der viele Fragen in Bezug auf den künftigen Friedenskongress unbeantwortet ließ und auch inhaltliche Vorfestlegungen nach Möglichkeit vermied. Klarheit schuf der Vertrag immerhin über den allgemeinen Rahmen des zukünftigen Friedenskongresses.“[11]

Dieser allgemeine Rahmen bestand vor allem darin, dass im Hamburger Präliminarfrieden die westfälischen Städte Münster und Osnabrück, die vorher auf dem Reichstag in Regensburg auf Veranlassung von Schweden bestimmt wurden, als Tagungsorte für den allgemeinen Friedenskongress festgelegt wurden.

In Münster sollten hierbei unter päpstlicher und venezianischer Vermittlung die Verhandlungen zwischen dem Reich und Frankreich geführt werden. Außerdem wollte man die jahrelangen Differenzen zwischen Spanien und Frankreich sowie Spanien und den Niederlanden dort ebenso beilegen. Da sich in Münster nahezu alle ausländischen Gesandten – bis auf Schweden und Dänemark – trafen, ging es hierbei vor allem um europäische Rahmenbedingungen.

Bezüglich der Gespräche des Kaisers mit Schweden und den Reichsständen einigte man sich auf die nicht weit entfernte Stadt Osnabrück. Hier wurden die innerdeutschen Angelegenheiten und bedeutenden Religionsfragen erörtert. Die Einheit des Kongresses wollte man vor allem durch die Nähe der beiden Städte sowie durch die Vereinbarung, „dass nicht nur die Kongressstädte, sondern auch deren Verbindungsstraßen dem Kriegsgeschehen entzogen und neutralisiert werden sollten“[12], betonen.

Zudem erhielt die Gesandtschaft freies Geleit, was sie vor kriegerischen Angriffen und Überfällen schützte.

Dies betraf vor allem diverse Rangstreitigkeiten zwischen Schweden und Frankreich. Außerdem sperrten sich protestantische Mächte und die römische Kurie dagegen, miteinander zu verhandeln.[13]

Im Hamburger Präliminarvertrag, der den organisatorischen Rahmen für den Westfälischen Friedenskongress absteckte, wurden unter dänischer Vermittlung vor allem drei Themengebiete zwischen dem Kaiser, der auch Spanien vertrat, Frankreich und Schweden vereinbart. So wurde zum Einen das oben genannte Pässeproblem behandelt, das entscheidend für den Misserfolg der Kongresse in Köln und Lübeck/Hamburg war.

Hierbei wurde genau geklärt, wer von wem und wann einen Pass für den künftigen Friedenskongress ausgestellt bekommen sollte. Ein weiterer Punkt war, wie oben bereits erwähnt, die Festlegung und Neutralisierung der beiden Verhandlungsorte bis zum Friedensschluss.Des Weiteren wurde für den Kongressbeginn ein genauer Termin, nämlich der 25. März 1642, der Tag, an dem der Vertrag ratifiziert werden sollte, festgehalten.

Allerdings erfolgte dies erst über ein Jahr später, und folglich verschob sich auch das Eröffnungsdatum der Verhandlungen.[14] Grund hierfür waren vor allem beabsichtigte Verzögerungen von Seiten der kaiserliche Krone, die einen möglichen Umschwung der militärischen Lage zu ihren Gunsten erhoffte, sowie von der französischen Regierung. Auch diverse Titelstreitigkeiten waren für das Hinauszögern des Kongresses verantwortlich.

Insgesamt waren durch den Vorfrieden von Hamburg nun alle Voraussetzungen für den angestrebten Universalfriedenskongress gegeben. Doch trotz dieser positiv scheinenden Tatsache darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die eigentlichen Friedensverhandlungen erst im Sommer 1645 abgehalten wurden und der Dreißigjährige Krieg durch die langwährenden Verzögerungen somit weiterhin durch Europa wütete und die schlimmsten Verwüstungen und Grausamkeiten seit Ausbruch des Kampfes mit sich brachte.

2.2 Vorverhandlungen des Friedens

2.2.1 Die Verhandlungsformen der Großmächte

„Unter ´Kongreß` verstehen wir heute Zusammenkünfte mit Plenarversammlungen aller Beteiligten, wenigstens am Anfang und zum Abschluß. Eine derartige ´Vollversammlung` hat es bei unseren Friedensverhandlungen nie gegeben, weder in Osnabrück noch in Münster.“[16]

Laut des Hamburger Präliminarvertrages sollten die Verhandlungen der Großmächte stets über Mediatoren, also über Dritte, erfolgen. Dies bedeutete, dass die jeweiligen Kontrahenten sich nie direkt gegenüberstanden, sondern nur auf indirektem Weg miteinander debattieren sollten. So ergab sich schließlich eine sogenannte Dreiecksverhandlung.

Dieser Umstand führte dazu, dass sich die eigentlichen Gespräche erneut nach hinten verschoben. In Wirklichkeit verliefen die Friedensverhandlungen von Münster und Osnabrück indessen anders als geplant. In Osnabrück erfolgten die Besprechungen, „in deren Lauf schließlich alle Reichs- und Religionsfragen einmündeten“[18], direkt zwischen den Beteiligten, jedoch konnten sich inoffizielle Vermittler in kritischen Augenblicken jederzeit in die Debatten mit einbringen.

So legte beispielsweise Schweden keinen Wert auf Friedensvermittlungen und verhandelte stattdessen direkt mit den Kaiserlichen sowie den Reichsständen. („Im allgemeinen ist darauf zu achten, daß ihre K. Maj. am liebsten mit dem Kaiser selbst und unmittelbar durch beider Kommissare und Bevollmächtige unterhandelt […].“[19]) Die in Münster abgehalten Gespräche zwischen den niederländischen Generalstaaten und Spanien geschahen ebenso ohne die Beteiligung Dritter.

Anders verhielt es sich allerdings bei den französischen Verhandlungen, sowohl mit dem Kaiser als auch mit Spanien. Man hielt sich hierbei an den alten Brauch, durch Vermittler zu verhandeln, welcher von vorherigen Friedensbemühungen bekannt war. So verliefen diese Einigungsversuche über zwei Mediatoren: dem Kölner Nuntius Chigi und dem venezianischen Botschafter Contarini.

Des Weiteren unterschieden sich die beiden Orte bezüglich der Verhandlungsführung. So hielt man in Münster die Gespräche schriftlich fest, wohingegen die „Osnabrücker“ die mündliche Vorgehensweise bevorzugten.[20]

„So nahmen die Verhandlungen in Münster in gewissem Sinne die Formen eines Prozesses an, bei dem beide Parteien ihre Schriftsätze überreichten. Die Propositionen wurden versiegelt dem Nuntius übergeben, der sie öffnete und weiterreichte oder […] mit dem Absender über Änderungen verhandelte. In Osnabrück dagegen entwickelte sich im unmittelbaren, meinst mündlichen Verkehr der Parteien eine freiere, ungezwungenere und mehr persönliche Art des Verhandelns.“[21]

Die seit dem Präliminarfrieden betonte Eintracht der Großmächte konnte durch die unterschiedlichen Interessen und der Rechtslage der jeweiligen Beteiligten bei den Friedensverhandlungen nur schwer eingehalten werden. Auch die Tatsache, dass die Besprechungen an zwei verschiedenen Orten abgehalten wurden, war nicht gerade förderlich und behinderte die Verhandlungen stark.

Die eigentliche Arbeit wurde in den Sitzungen geleistet, die hin und her in den Häusern der Gesandten […] stattfanden, noch mehr fast in den unverbindlichen und vertraulichen persönlichen Gesprächen [ .]“[22].Diese Vorgehensweise der Beteiligten nahm selbstverständlich einige Zeit in Anspruch, und man kam dem Ziel nur in kleinen Schritten näher. Die einzelnen Punkte des Friedensvertrages kamen nicht gleichzeitig zustande, sondern waren das Ergebnis einer – fast sechs Jahre andauernden – aufwendigen und akkuraten Kleinarbeit der Verhandlungspartner.

2.2.2 Die Stellung der Reichsstände

Diverse Streitigkeiten über die Machtverteilung zwischen Kaiser Ferdinand II. und den auf ihre Unabhängigkeit bedachten Reichsstände waren mitunter ein Grund für das Zustandekommen des Dreißigjährigen Krieges. Durch den bereits erwähnten Prager Frieden konnte zwar der Krieg zwischen den beiden Parteien beendet werden, ein allgemeiner Frieden trat jedoch nicht ein.

Trotz allem wehrte sich das deutsche Oberhaupt (hier nun Ferdinand III.) anfangs vehement gegen die Beteiligung der Reichsstände an den Debatten des Westfälischen Friedens. Grund hierfür war, dass er, neben den eigentlichen Verhandlungen, nicht auch noch über die zukünftige Verfassung des Reiches diskutieren wollte. Die beiden Kriegsgegner Frankreich und Schweden aber bedrängten den Kaiser zunehmend („[ ] Solches ist der rechte Weg zum absoluten Dominat, und der Staende Servitut.

Der kaiserliche Anspruch auf die alleinige Vertretung des Landes in Kriegs- und Friedensangelegenheiten war nun erloschen. Dieser Zustand sollte sich auch bis in das Jahr 1806 – dem Zerfall des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation – nicht ändern.[25]

Die Anliegen der Reichsstände konzentrierten sich vor allem auf drei Bereiche. Zum Einen ging es um Themen religiöser Herkunft, an denen aber vorwiegend die Protestanten interessiert waren, denn die Katholiken sahen diese weitestgehend durch die Beschlüsse des Prager Friedens gesichert.

Bereits der 1555 verabschiedete Augsburger Religionsfrieden hatte den protestantischen Ständen dauerhafte Besitzstände und freie Religionsausübung zugesagt und sollte ein friedliches Nebeneinader von Katholizismus und Luthertum garantieren. So heißt es in dem Reichsgesetz, dass „ […] ´kein Stand des Reichs von wegen der Augspurgischen Confession, einigerley Weise beschwehret oder verachtet, oder von der Augspurgischen Confession abgedrungen, sondern bey solcher Religion, Land, Leuten, Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten ruhiglich und friedlich gelassen werden sollte.´“[26].

Zum Anderen beschäftigte man sich mit Justizfragen, wo ernste Klagen aller Stände gegen den Kaiser vorlagen. Schließlich spielten auch die Reichsverfassungsfragen eine entscheidende Rolle.

Bereits auf dem Reichstag zu Regensburg 1640/41 versucht man, die Wogen zu glätten und eine allgemein zufriedenstellende Lösung zu erreichen. Für die Protestanten waren die Reichstage in den Jahren zuvor eine eher erfolglose Angelegenheit, da „sie in allen entscheidenden Fragen in der Minderheit blieben und rücksichtslos überstimmt wurden.

Sie setzten deshalb ihre Hoffnung auf die fremden Mächte“[27]. Ihr Hauptanliegen bestand in erster Linie darin, dass über ihre Beanstandungen noch während des Kriegsverlaufes entschieden werden sollte. Denn eine Chance auf einen möglichen Erfolg war nach ihrem Dafürhalten nur gegeben, wenn die Entscheidungen entweder vor oder zumindest mit dem Friedensschluss geschehen würden.

Das Ergebnis des Reichstages brachte, vor allem für die Religionsfragen, indes keine wirkliche Entscheidung mit sich und wurde letztendlich vertagt. Aber auch die Beratungen über die Justizangelegenheiten verliefen nicht sehr viel besser. Das allgemeine Problem bestand nämlich darin, dass die katholischen Stände – zumindest bei den religiösen Angelegenheiten – nicht zu ihren „Brüdern“ standen.

„Man muß diese rücksichtslose Majorisierung der Evangelischen […] bedenken, um ihre Erbitterung zu verstehen. Was blieb ihnen weiter übrig, als sich den Schweden in die Arme zu werfen, denen sie doch im übrigen so gründlich mißtrauten? So war ihre Lage und so ihre Stimmung, als die Friedensverhandlungen begannen und Anfang 1645 die schwedische Aufforderung an sie erging, ihre Beschwerden zu nennen, damit man sie in die Proposition aufnehme.“[28]

Somit erhielten die protestantischen Stände die nötige Unterstützung des Königreiches Schweden. Ihre Forderungen gingen in den schwedischen Propositionsentwurf über und wurden den Franzosen in Münster und Paris vorgelegt. Im politischen Sinne herrschte eine Einigkeit der beiden Mächte vor, nicht jedoch im Religiösen.

Der französische Gesandte Abel Servien fand, dass „solche Ansprüche […] der Gegenseite nur den Beweis liefern [würden], daß Schweden den Krieg zur Vernichtung des Katholizismus geführt habe, das Bündnis der Kronen aber sei nicht aus Gründen der Religion, sondern zur Wiederherstellung des alten Zustandes im Reich geschlossen worden“[29]. Als am 11. Juni 1645 die Friedensbedingungen der beiden Mächte übergeben wurden, herrschten mithin gleichzeitig Übereinstimmungen, aber auch Zwiespalt untereinander vor.


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