Die
Organe der EU
Überblick
Für die Entscheidungen sind die Europäische
Kommission, der Rat der EU und das Europäische Parlament zuständig. Die Lenkung
übernimmt der Europäische Rat und der Wirtschafts-/Sozialausschuss und der
Ausschuss der Regionen beraten die entscheidenden Organe.
Organe
Die EU besteht aus 7 Organen:
·
Dem Ministerrat auch Rat der EU genannt,
der Europäischen Kommission sowie dem Europäischem Parlament
welche alle 3 die Legislative also die Gesetzgebung der EU repräsentieren.
·
Die Judikative d. h. die Rechtssprechung der EU
stellt der Europäische Gerichtshof dar.
·
Der Europäische Rat und die Kommission
sind für die Ausführung die Exekutive verantwortlich.
·
2 weitere Organe sind der Europäische
Rechnungshof und der Ausschuß der Regionen.
Ministerrat (Rat der Europäischen Union)
Er
hat seinen Sitz in Brüssel und besteht aus Vertretern aller Mitgliedsstaaten.
Beim
Ministerrat handelt es sich um das zentrale Beschlussorgan, er beschließt auf
Vorschlag der Kommission und unter Beteiligung des Europäischen Parlaments die
Gesetze der Gemeinschaft.
Früher
wurden Entscheidungen nur einstimmig getroffen, nun wurde zunehmend die
qualifizierte Mehrheitsentscheidung als Entscheidungsform durchgesetzt.
Europäische Kommission
Sie
setzt sich zusammen aus derzeit 27 Mitgliedern, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten
vorgeschlagen und auf fünf Jahre ernannt werden, wobei mittlerweile auch die
Zustimmung des Europäischen Parlaments nötig ist.
Die
zentralen Aufgaben der Kommission lassen sich mit 4 Stichworten beschreiben:
·
Initiativrecht,
das
heißt jeder Entscheidung des Rats muss ein Vorschlag der Kommission
vorausgehen.
·
Hüterin
der Verträge, sie überwacht die Vertragsbestimmungen und
getroffene Entscheidungen, welche bei Verstößen dem Europäischen Gerichtshof
gemeldet werden.
·
Exekutivorgan,
für
die Durchführung der Gemeinschaftspolitik.
·
Vertretung
nach außen, die Kommission vertritt die EU bei internationalen
Organisationen wie z. B. den Welthandelsorganisationsrunden der WTO.
Europäisches Parlament
Besteht aus 785 Parlamentariern aus allen
Mitgliedsstaaten und hat ihren Sitz in Straßburg.
Das Europäische Parlament wird alle 5 Jahre
von den EU-Bürgern gewählt und ist dadurch das einzig direkt gewählte Organ
der EU.
Die 3 wesentlichen Aufgaben des Parlaments
sind:
1.
Gesetzgebung: Hierbei sind der Ministerrat und das Parlament gleichberechtigt und
müssen sich im Falle einer Meinungsverschiedenheit einigen.
2.
Haushaltskontrolle: Die Kommission schlägt einen Haushaltsentwurf vor, wobei bei den
Einnahmen der Rat das letzte Wort hat und bei den Ausgaben das Parlament.
3.
Kontrolle der
Europäischen Kommission und des Rates der EU
Europäischer Gerichtshof
Besteht aus 27 Richtern und Generalanwälten aus dem Europäischen Gerichtshof und
dem Gericht der EU. Er ist verantwortlich für die Einhaltung des
Gemeinschaftsrechts.
Zu
seinen Zuständigkeiten gehören Rechtsstreitigkeiten zwischen den
Mitgliedstaaten, Streitfälle zwischen der Union und den Mitgliedstaaten,
zwischen den Organen und Einrichtungen der EU sowie zwischen Einzelpersonen und
der Union.
Zusätzlich
beantwortet der europäische Gerichtshof Anfragen von nationalen Gerichten.
Europäischer Rat
Hierbei sind die Staats-/Regierungschefs
der Mitgliedsstaaten sowie der Kommissionspräsident beteiligt. Diese werden vom
Außenminister und einem Kommissionsmitglied unterstützt.
Seine Aufgaben sind es Impulse zur Entwicklung der EU zu setzten und Kompromisse zwischen
Mitgliedsstaaten zufinden.
Europäischer Rechnungshof
Der Sitz des Rechnungshofs liegt in Luxemburg.
Die Zusammensetzung des Rechnungshofs besteht aus den Vertretern der
Mitgliedsstaaten und an dessen Spitze ein Präsident, der halbjährlich von den
Vertretern gewählt wird.
Der Rechnungshof prüft die Einnahmen und Ausgaben des EU-Haushalts, trägt zur effektiven
Verwendung der Finanzmittel bei und deckt Missbräuche auf und beugt sie vor.
Ausschuss der Regionen
Wurde 1992 durch den Maastrichtvertrag
gegründet und ist mit seinen 344 Vertretern ein beratendes Organ der EU.