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Der Zweite Weltkrieg in Österreich

633 / ~2½ sternsternsternstern_0.5stern_0.3 Leonie P. . 2013
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Geschichte / Historik

BORG Dreierschützengasse Graz

Leonie P. ©

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Kriegsverlauf:

Am 1. September 1939 marschiert die deutsche Wehrmacht in Polen ein; zwei Tage später erklären Frankreich und Großbritannien Deutschland den Krieg. Damit beginnt der Zweite Weltkrieg.
Norwegen, Dänemark, Belgien, die Niederlande, Luxemburg und Frankreich werden 1940 von deutschen Truppen angegriffen und in „Blitzkriegen“ besiegt und besetzt.

Wehrpflichtdienst – Burgenland

Kriegsdienst wurde zur Pflicht; sie wurden an den Fronten in Europa, in Nordafrika oder im Atlantik eingesetzt.
Die zunehmende Kriegsdauert forderte auch immer mehr Opfer.
Das NS-Regime verkündete schließlich den „totalen Krieg“ und versuchte eine Wende im Krieg herbeizuführen.
Die politisch Vorbestrafte, Kriminelle, rassistisch und religiös Verfolgte wurden von den Nazioffizieren streng geführt und in den Himmelfahrtskommandos eingesetzt. Dort waren sie jedoch nur „Kanonenfutter“ und viele kamen dort ums Leben.
Sehr häufig sind SS-Mitglieder an Kriegsverbrechen beteiligt. Dabei kommt es zu Ermordungen, vorsätzlicher Hungertod, Folterungen, Plünderungen und vielem mehr.. Besonders gegen Juden und slawische Völker werden zahlreiche Verbrechen verübt.

„Wehrkraftzersetzung“

Es umfasst alle Handlungen und Äußerungen von ZivilistInnen, die die Kampfkraft der Truppe negativ beeinträchtigen; kritisch-negative Bemerkungen über Adolf Hitler, den NS-Staat oder Zweifel am Sieg der Deutschen Wehrmacht.
Selbstverstümmelung, öffentliche Verweigerung der Dienstpflicht und Entziehung der Wehrpflicht auch als „Wehrkraftzersetzung“.
Wehrdienstverweigerer wurden in ein Konzentrationslager eingewiesen oder erschossen.

Deserteure

Aus verschiedenen Gründen fliehen burgenländische Soldaten aus der Deutsch Wehrmacht. Einige lehnen Kriegsverbrechen ab, können den Tod, Verstümmelung und den Schmerz nicht mehr ertragen oder fürchten um ihr Leben und sehnen sich nach Zuhause.
NS-Behörden sind diese Gründe egal; es wird die Todesstrafe, aber manchmal auch mit langen, oft brutalen Zuchthausstrafen geahndet.
Zwischen 1‘200 und 1‘400 werden Fahnenflüchtige hingerichtet, 2‘000 Österreicher waren Opfer der NS-Militärjustiz.

Unerwünschtes Verhalten

Es werden keine Unmutsäußerungen der Bevölkerung gegenüber der NS-Politik geduldet. Ebenso wird Hören von Ausländischen Radiosendern, werden „Wirtschaftsverbrechen“, horten von Lebensmitteln, „Schwarzschlachtung“, illegales Schlachten von Tieren nicht erlaubt.
Die Verurteilungen lauteten Gefängnisaufenthalte, Einweisung in ein KZ oder sogar die Todesstrafe.

„Heimtückeverbrechen“

Dazu zählte die Kritik an der NS-Regierung, Beleidigung und Beschimpfung von Personen und Institutionen, erzählen von Witzen über das NS-Regime oder dem Führer, pro österreichische, pro kommunistische oder sozialdemokratische Äußerungen oder Verbreitung von Gerüchten.
Die Strafe beträgt zwischen ein paar Monaten bis hin ein paar Jahren Gefängnis.

„Feindsender“ hören

Das Abhören von ausländischen Rundfunksendungen wurde unter Strafe gestellt. Die „Volksgenossen“ sollen keine Informationen vom Ausland über das Radio erhalten. Dies war jedoch mit einem besseren Radiogerät dennoch möglich. Zur Verurteilung kam es eher selten.

Ablenkung vom Krieg

Kino

Hier stand die Unterhaltung im Vordergrund, jedoch wurde auch unterschwellige NS-Propaganda betrieben. Im Kino sollte man die Alltagssorgen vergessen. Am Anfang war immer ein kurzer filmischer Nachrichtenüberblick, die „Deutsche Wochenschau“, zu sehen.

Radio

Der Radio ist ein weit verbreitetes Medium. Das Regime förderte die Produktion des „Volksempfängers“, denn mit diesem Radio war es nicht möglich ausländische Sendungen zu empfangen. Nahezu jeder Haushalt besaß ein Radiogerät; in den Gasthäusern gab es auch immer einen, um gemeinsam den neusten Nachrichtigen folgen zu können.

Nationalsozialistische Festkultur

Dazu zählten Aufmärsche, Fackelzüge, Apelle oder Brauchtumsveranstaltungen, diese wurden ausgetragen, um der Bevölkerung Feierstimmung zu vermitteln.
Der 1. Mai 1938 wird in Österreich erstmals im Sinne eines germanischen Frühlingsfestes gefeiert.
Die nationalsozialistischen Feste sollten die christlichen Feiertage ablösen, dies geschah aber nicht.

Landwirtschaft im Krieg

Ablieferungs- und Produktionsvorschriften und Produktions- und Futtermittelmangel bestimmten die burgenländische Landwirtschaft.

Rationierungen

Lebensmittel wie Fleisch, Butter, Brot, Milch, Käse, Zucker, Marmelade, Fett und Eier wurden rationiert. Diese wurden auch noch anhand von Lebensmittelkarten ausgegeben.

Frauen im Arbeitseinsatz

Bevorzugte Betätigungsfelder waren Krankenpflege, Verkehrsbetriebe, Kindergärten, Schulen und im Luftschutz.
Es wurde eine reine Mädchenfeuerwehr gebildet, diese Mädchen habe sich freiwillig gemeldet und erhielten ein umfangreiche Grundausbildung.
Zu Arbeitsverweigerung oder Kritik kommt es selten, da die Frauen davon überzeugt waren beim „Endsieg“ auch einen Betrag geleistet haben.
Es wurden auch das Kindergeld und der Mutterschutz eingeführt.

Jugend

Die Kinder mussten überwiegend Teekräuter und Heilpflanzen sammeln. Und klauben Pilze, Beeren oder Erdäpfel, Papier, Textilien, Metall, Knochen usw.

Reichsarbeitsdienst (RAD)

Für alle Jugendlichen verpflichtend.
FRAUEN!!



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