Kriegsverlauf:
Am 1. September 1939 marschiert die
deutsche Wehrmacht in Polen ein; zwei Tage später erklären
Frankreich und Großbritannien Deutschland den Krieg. Damit beginnt
der Zweite Weltkrieg.
Norwegen, Dänemark, Belgien, die
Niederlande, Luxemburg und Frankreich werden 1940 von deutschen
Truppen angegriffen und in „Blitzkriegen“ besiegt und besetzt.
Wehrpflichtdienst – Burgenland
Kriegsdienst wurde zur Pflicht; sie
wurden an den Fronten in Europa, in Nordafrika oder im Atlantik
eingesetzt.
Die zunehmende Kriegsdauert forderte auch immer mehr
Opfer.
Das NS-Regime verkündete schließlich den „totalen
Krieg“ und versuchte eine Wende im Krieg herbeizuführen.
Die
politisch Vorbestrafte, Kriminelle, rassistisch und religiös
Verfolgte wurden von den Nazioffizieren streng geführt und in den
Himmelfahrtskommandos eingesetzt. Dort waren sie jedoch nur
„Kanonenfutter“ und viele kamen dort ums Leben.
Sehr häufig
sind SS-Mitglieder an Kriegsverbrechen beteiligt. Dabei kommt es zu
Ermordungen, vorsätzlicher Hungertod, Folterungen, Plünderungen und
vielem mehr.. Besonders gegen Juden und slawische Völker werden
zahlreiche Verbrechen verübt.
„Wehrkraftzersetzung“
Es umfasst alle Handlungen und
Äußerungen von ZivilistInnen, die die Kampfkraft der Truppe negativ
beeinträchtigen; kritisch-negative Bemerkungen über Adolf Hitler,
den NS-Staat oder Zweifel am Sieg der Deutschen
Wehrmacht.
Selbstverstümmelung, öffentliche Verweigerung der
Dienstpflicht und Entziehung der Wehrpflicht auch als
„Wehrkraftzersetzung“.
Wehrdienstverweigerer wurden in ein
Konzentrationslager eingewiesen oder erschossen.
Deserteure
Aus verschiedenen Gründen fliehen
burgenländische Soldaten aus der Deutsch Wehrmacht. Einige lehnen
Kriegsverbrechen ab, können den Tod, Verstümmelung und den Schmerz
nicht mehr ertragen oder fürchten um ihr Leben und sehnen sich nach
Zuhause.
NS-Behörden sind diese Gründe egal; es wird die
Todesstrafe, aber manchmal auch mit langen, oft brutalen
Zuchthausstrafen geahndet.
Zwischen 1‘200 und 1‘400 werden
Fahnenflüchtige hingerichtet, 2‘000 Österreicher waren Opfer der
NS-Militärjustiz.
Unerwünschtes Verhalten
Es werden keine Unmutsäußerungen
der Bevölkerung gegenüber der NS-Politik geduldet. Ebenso wird
Hören von Ausländischen Radiosendern, werden
„Wirtschaftsverbrechen“, horten von Lebensmitteln,
„Schwarzschlachtung“, illegales Schlachten von Tieren nicht
erlaubt.
Die Verurteilungen lauteten Gefängnisaufenthalte,
Einweisung in ein KZ oder sogar die Todesstrafe.
„Heimtückeverbrechen“
Dazu zählte die Kritik an der
NS-Regierung, Beleidigung und Beschimpfung von Personen und
Institutionen, erzählen von Witzen über das NS-Regime oder dem
Führer, pro österreichische, pro kommunistische oder
sozialdemokratische Äußerungen oder Verbreitung von Gerüchten.
Die Strafe beträgt zwischen ein paar Monaten bis hin ein paar
Jahren Gefängnis.
„Feindsender“ hören
Das Abhören von ausländischen
Rundfunksendungen wurde unter Strafe gestellt. Die „Volksgenossen“
sollen keine Informationen vom Ausland über das Radio erhalten. Dies
war jedoch mit einem besseren Radiogerät dennoch möglich. Zur
Verurteilung kam es eher selten.
Ablenkung vom Krieg
Kino
Hier stand die Unterhaltung im
Vordergrund, jedoch wurde auch unterschwellige NS-Propaganda
betrieben. Im Kino sollte man die Alltagssorgen vergessen. Am Anfang
war immer ein kurzer filmischer Nachrichtenüberblick, die „Deutsche
Wochenschau“, zu sehen.
Radio
Der Radio ist ein weit verbreitetes
Medium. Das Regime förderte die Produktion des „Volksempfängers“,
denn mit diesem Radio war es nicht möglich ausländische Sendungen
zu empfangen. Nahezu jeder Haushalt besaß ein Radiogerät; in den
Gasthäusern gab es auch immer einen, um gemeinsam den neusten
Nachrichtigen folgen zu können.
Nationalsozialistische Festkultur
Dazu zählten Aufmärsche,
Fackelzüge, Apelle oder Brauchtumsveranstaltungen, diese wurden
ausgetragen, um der Bevölkerung Feierstimmung zu vermitteln.
Der
1. Mai 1938 wird in Österreich erstmals im Sinne eines germanischen
Frühlingsfestes gefeiert.
Die nationalsozialistischen Feste
sollten die christlichen Feiertage ablösen, dies geschah aber nicht.
Landwirtschaft im Krieg
Ablieferungs- und
Produktionsvorschriften und Produktions- und Futtermittelmangel
bestimmten die burgenländische Landwirtschaft.
Rationierungen
Lebensmittel wie Fleisch, Butter,
Brot, Milch, Käse, Zucker, Marmelade, Fett und Eier wurden
rationiert. Diese wurden auch noch anhand von Lebensmittelkarten
ausgegeben.
Frauen im Arbeitseinsatz
Bevorzugte Betätigungsfelder waren
Krankenpflege, Verkehrsbetriebe, Kindergärten, Schulen und im
Luftschutz.
Es wurde eine reine Mädchenfeuerwehr gebildet, diese
Mädchen habe sich freiwillig gemeldet und erhielten ein umfangreiche
Grundausbildung.
Zu Arbeitsverweigerung oder Kritik kommt es
selten, da die Frauen davon überzeugt waren beim „Endsieg“ auch
einen Betrag geleistet haben.
Es wurden auch das Kindergeld und
der Mutterschutz eingeführt.
Jugend
Die Kinder mussten überwiegend
Teekräuter und Heilpflanzen sammeln. Und klauben Pilze, Beeren oder
Erdäpfel, Papier, Textilien, Metall, Knochen usw.
Reichsarbeitsdienst (RAD)
Für alle Jugendlichen
verpflichtend.
FRAUEN!!