Der Verein
Einleitung
Vereine gibt es überall, in jeglicher Form und
in verschiedenen Größenordnungen. Gerade Deutschland ist ein Land mit einer
regen Vereinskultur, die das Bild unserer Gesellschaft prägt und obwohl fast
jeder erwachsene Deutsche (ebenso Kinder und Jugendliche) Mitglied in einem
Verein ist, sind die Vorraussetzungen für einen Verein sowie dessen Gründung
unbekannt. Was ist ein Verein? Wie funktioniert er? Wie finanziert er sich? Was
hat es mit dem Kürzel e.V. auf sich? Und was muss man bei der Gründung eines
Vereines beachten? Diese und ähnliche
Fragen sollen in dieser Broschüre eine Antwort finden.
Viele
verbinden mit dem Begriff „Verein“ einen Sportverein, da diese Art des Vereins,
sei es Fußball-, Handball- oder Kampfsportverein, die wohl populärste ist. Dies
kommt wahrscheinlich daher, dass viele bereits im Kindesalter mit solchen
Vereinen in Kontakt kommen um sich körperlich zu betätigen, Freunde kennen zu
lernen oder den Eltern für eine gewisse Zeit Entlastung zu schaffen. Vereine,
die sich beispielsweise mit dem Schutz der Umwelt befassen sind wohl eher
ungeeignete Möglichkeiten für Kinder in die Vereinswelt einzusteigen. Auch die
Medien tragen mit großem Engagement dazu bei den Begriff „Verein“ mit einem
Sportclub zu identifizieren. Besonders in einem Land, dessen Sportwelt vom
Fußball regiert wird. Immerhin repräsentieren deutsche Fußballvereine Jahr für
Jahr unser Land.
Da auch ich
jahrelang aktiv Fußball gespielt habe und immer noch großer Fan des Sports bin
werde ich den Begriff „Verein“ zu einem großen Teil auf sportlicher Basis
beleuchten. Ich werde dabei auf die wirtschaftlichen, rechtlichen wie auch
gesellschaftlichen Aspekte eingehen und für die Umsetzung den FSV Budissa
Bautzen e.V., als größten Fußballverein Bautzens, als Beispiel heranziehen.
Begriffserklärung
Um eine exakte und vollständige Definition des
Begriffes „Verein“ formulieren zu können sollten verschiedene und
aussagekräftige Quellen herangezogen werden. Das Staatsministerium der Justiz des
Freistaates Sachsen definiert einen Verein durch folgende Kennzeichen:
„ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer
Personen
der auf Dauer angelegt ist
einen gemeinsamen Zweck verfolgt
unter einem eigenen Namen auftritt
nach außen durch einen Vorstand vertreten
wird und
unabhängig vom Wechsel seiner Mitglieder
besteht“
Eine weitere Definition lautet „eine auf Dauer
angelegte Personenvereinigung, die vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist,
eine korporative, d.h. eine einheitliche Verfassung besitzt und einen eigenen
Namen führt.“
Natürlich kann auch die freie und allzeit
bekannte Enzyklopädie Wikipedia als Hilfe für eine vollständige Definition
verwendet werden. Dort heißt es „Der Verein (etymologisch: aus vereinen,
eins werden und etwas zusammenbringen) bezeichnet eine freiwillige und auf
Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen
und/oder juristischen
Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem
Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.
Schon hier wird im Groben
klar, wodurch ein Verein charakterisiert wird und wie er sich von anderen
Gesellschaftsformen unterscheidet. „Eins werden und etwas zusammenbringen“
heißt es in der Definition von Wikipedia, was fast poetisch klingt. Des
Weiteren heißt es in allen hier aufgeführten Definitionen, dass ein Verein „unabhängig vom Wechsel seiner Mitglieder besteht“. Es scheint also nicht primär um die Personen zu gehen, die den Verein
gründen, am leben erhalten und verlassen. Auch von Vermögen oder Kapital ist
hier keine Rede. Geht es also gar nicht um wirtschaften?
Die wichtigsten Grundlagen für Vereine sind im
bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten, welches Vereine nach ihrer
Rechtsfähigkeit, sowie ihrem Zweck unterscheidet.
Die Rechtsfähigkeit eines Vereines hängt davon
ab ob die Eintragung ins Handelsregister erfolgt ist, was einer der wohl
wichtigsten Schritte zur Gründung eines Vereins ist, aber dazu mehr auf den
folgenden Seiten. Erfolgt der Eintrag in das Register, wie bei üblichen
Gesellschaftsformen, spricht man von einer juristischen Person und somit von
einem rechtsfähigen Verein. Bleibt der Eintrag aus bestimmten Gründen aus,
handelt es sich um einen nichtrechtsfähigen Verein.
Nach den Zwecken sind wirtschaftliche- und
Idealvereine zu unterscheiden. Erstere sind auf Erzielung von Gewinn oder die
wirtschaftliche Förderung der Mitglieder, Letztere auf die Förderung
politischer, religiöser, kultureller oder geselliger Zwecke gerichtet.
Arten von
Vereinen
Wie schon auf den vorigen Seiten angemerkt, unterscheidet
man Vereine nach der Art ihrer Gründung, sowie deren Zweck. Die folgenden
Bemerkungen sollen Aufschluss über verschiedene Arten von Vereinen geben.
Vereinsarten:
Traditionsvereine (Bürger-, Heimat- und
Schützenvereine),
Sportvereine,
Hobbyvereine (Kleingärtner- und
Tierzüchtervereine, Kegelklubs, Philatelistenvereine etc.),
Musische Vereine (Musik, Gesang, Tanz,
Theaterspiel etc.),
Kulturvereine (literarische Gesellschaften,
Kunstvereine und Geschichtswerkstätten),
Weltanschauungsvereine,
Umwelt- und Naturschutzvereine,
Selbsthilfevereine (Alkoholismus,
Arbeitslosigkeit und spezifische Krankheiten),
karitative und humanitäre
(Fremdhilfe-)Vereine,
Förder- und Trägervereine (für
Jugendstätten, Kindergärten, Bürgerhäuser etc.)
Rechtliche
Formen
Der nicht eingetragene Verein
Wenn man einen Verein gründen will, nur weil man sich einmal in der
Woche zum Pfeiferauchen trifft, macht es sicherlich keinen Sinn sich ins
Vereinsregister eintragen zu lassen. Trotzdem kann man sich Verein (z.B.
„Verein der Pfeifen“) nennen. Das Kürzel e.V. darf nicht geführt werden, was
gleichzeitig anzeigt, dass es sich um keinen rechtsfähigen Verein handelt.
Merkmale eines nichteingetragenen Vereins:
auf Dauer angelegt
verfolgt einen ideellen Zweck (d.h. nicht auf Gewinn angelegt)
körperschaftlich organisiert (z.B. Regelungen zur Vertretung)
Vereins- / Gruppenname
auf wechselnden Mitgliederbestand angelegt
Der
große Nachteil eines solchen Vereins ist allerdings, dass jedes der Mitglieder persönlich haftet.
Kauft Herr Müller,
der Mitglied im „Verein der Pfeifen“ ist, Tabak im Ausland ist das zwar im
Sinne des Vereins, muss aber nicht abgesprochen sein, d.h. Herr Müller kauft
ihn auf eigene Faust. Da er allerdings die zulässige Menge, die aus dem Ausland
eingeführt werden darf, überschreitet und vom Zoll erwischt wird, hat nur er
für das Bußgeld aufzukommen. Den Verein kann er in die Zahlung nicht
einbeziehen, da er nicht rechtsfähig ist.
Der
eingetragene Verein
2. Warum einen e.V. gründen?
Der eingetragene Verein gilt als eine der meist gewählten
Gesellschaftsformen Deutschlands. Rund 600.000 eingetragene Vereine der
verschiedensten Arten kann man hier finden. Aber warum entscheidet man sich für
einen e.V.?
Dem „Verein der Pfeifen“ tritt ein neues Mitglied bei, sodass
sie jetzt insgesamt sieben Mitglieder sind. Das neue Mitglied, Herr Walter,
hatte einen Bruder, der an Lungenkrebs starb. Daraufhin beschließt der „Verein
der Pfeifen“ die Aufklärung in Sachen Rauchen voranzutreiben. Sie wollen Flyer
und Broschüren drucken lassen und natürlich ihre Treffen, die als eine Art
Selbsthilfegruppe für neue Mitglieder dienen können, weiterhin durchführen. Sie
treten dadurch im größeren Maße in die Öffentlichkeit und beschließen deshalb
ihren Verein rechtsfähig zu machen.
Ein eingetragener Verein ist ein Verein, der in das Vereinsregister eingetragen
wird. Eingetragene Vereine verfolgen keinen wirtschaftlichen Zweck und
sind somit Idealvereine.
Sie sind juristische
Personen und damit vollrechtsfähig, das heißt
sie können als Rechtssubjekte selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie
können vor Gericht klagen und verklagt werden.
Vorteile des e.V. sind:
Die Mitglieder
haften nicht für den Verein.
Der e.V. ist eine juristische
Person; er kann im eigenen Namen klagen und verklagt werden und ins
Grundbuch eingetragen werden
Er hat eine
rechtlich klar definierte Form mit gesetzlichen Regelungen nach innen und
außen.
Der e.V. ist eine
grundsätzlich demokratische Organisationform mit gleichen Rechten und
Pflichten für alle Mitglieder ("one man, one vote")
Die Gründungskosten
sind relativ niedrig.
Es wird kein
Mindestkapital benötigt (wie z.B. bei einer GmbH).
Nachteile des e.V. sind:
Er kann in aller
Regel keine wirtschaftlichen Zwecke (gewerbliche oder Erwerbszwecke) haben
und darf sich nur nebenher und nachrangig wirtschaftlich betätigen.
Die Gründung stellt
bestimmte Anforderungen, wie Erstellung einer Satzung und Wahl des
Vorstandes.
Er benötigt zur Gründung mindestens 7
Mitglieder.
Die Gründung eines e.V.
Auch wenn Sinn, Inhalt und Ziel des Vereines noch so einfach
sein mögen muss bei der Gründung bestimmten Schritten gefolgt werden. Der
folgende Leitfaden soll den Werdegang der Gründung eines e.V. zeigen.
1. „Sieben müsst ihr sein“. Das ist die erste Vorraussetzung
für die Gründung. Mindestens sieben Mitglieder müssen sich gefunden haben. Ist
der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter drei sinken.
2. Als zweites muss eine Satzung erstellt werden. Dabei handelt
es sich um eine „schriftlich niedergelegte rechtliche Ordnung, die sich ein
Zusammenschluss von Personen des öffentlichen Rechts gibt“ und in der praktisch
alle Bestimmungen (z.B. Mitgliedsbeitrag) festgelegt sind. Sie stellt somit die
wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein auf. Die Satzung wird
nun von den Gründungsmitgliedern diskutiert.
Soll der Verein gemeinnützig
werden, sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem
Finanzamt zur Prüfung vorlegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei
der Gewährung der Gemeinnützigkeit, sind Satzungsänderungen und damit weiterer
organisatorischer Aufwand nötig und zusätzliche Kosten (Notar, Vereinsregister)
fällig.
3. Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern)
einberufen. Dort wird:
·
die Vereinsgründung und die Satzung
(und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und
·
der Vorstand gewählt.