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Fachbereichsarbeit
Betriebswirtschaftsle­hre

Schiller Gymnasium Bautzen

2012

Joachim G. ©

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ID# 13885







Der Verein

 

 

 

 

 

 

 

Einleitung

 

Vereine gibt es überall, in jeglicher Form und in verschiedenen Größenordnungen. Gerade Deutschland ist ein Land mit einer regen Vereinskultur, die das Bild unserer Gesellschaft prägt und obwohl fast jeder erwachsene Deutsche (ebenso Kinder und Jugendliche) Mitglied in einem Verein ist, sind die Vorraussetzungen für einen Verein sowie dessen Gründung  unbekannt. Was ist ein Verein? Wie funktioniert er? Wie finanziert er sich? Was hat es mit dem Kürzel e.V. auf sich? Und was muss man bei der Gründung eines Vereines beachten? Diese und ähnliche Fragen sollen in dieser Broschüre eine Antwort finden.

 

Viele verbinden mit dem Begriff „Verein“ einen Sportverein, da diese Art des Vereins, sei es Fußball-, Handball- oder Kampfsportverein, die wohl populärste ist. Dies kommt wahrscheinlich daher, dass viele bereits im Kindesalter mit solchen Vereinen in Kontakt kommen um sich körperlich zu betätigen, Freunde kennen zu lernen oder den Eltern für eine gewisse Zeit Entlastung zu schaffen. Vereine, die sich beispielsweise mit dem Schutz der Umwelt befassen sind wohl eher ungeeignete Möglichkeiten für Kinder in die Vereinswelt einzusteigen. Auch die Medien tragen mit großem Engagement dazu bei den Begriff „Verein“ mit einem Sportclub zu identifizieren. Besonders in einem Land, dessen Sportwelt vom Fußball regiert wird. Immerhin repräsentieren deutsche Fußballvereine Jahr für Jahr unser Land.

Da auch ich jahrelang aktiv Fußball gespielt habe und immer noch großer Fan des Sports bin werde ich den Begriff „Verein“ zu einem großen Teil auf sportlicher Basis beleuchten. Ich werde dabei auf die wirtschaftlichen, rechtlichen wie auch gesellschaftlichen Aspekte eingehen und für die Umsetzung den FSV Budissa Bautzen e.V., als größten Fußballverein Bautzens, als Beispiel heranziehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Begriffserklärung

 

 

Um eine exakte und vollständige Definition des Begriffes „Verein“ formulieren zu können sollten verschiedene und aussagekräftige Quellen herangezogen werden. Das Staatsministerium der Justiz des Freistaates Sachsen definiert einen Verein durch folgende Kennzeichen:

  • „ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Personen
  • der auf Dauer angelegt ist
  • einen gemeinsamen Zweck verfolgt
  • unter einem eigenen Namen auftritt
  • nach außen durch einen Vorstand vertreten wird und
  • unabhängig vom Wechsel seiner Mitglieder besteht“
  •  

    Eine weitere Definition lautet „eine auf Dauer angelegte Personenvereinigung, die vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist, eine korporative, d.h. eine einheitliche Verfassung besitzt und einen eigenen Namen führt.“

    Natürlich kann auch die freie und allzeit bekannte Enzyklopädie Wikipedia als Hilfe für eine vollständige Definition verwendet werden. Dort heißt es „Der Verein (etymologisch: aus vereinen, eins werden und etwas zusammenbringen) bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.

     

    Schon hier wird im Groben klar, wodurch ein Verein charakterisiert wird und wie er sich von anderen Gesellschaftsformen unterscheidet. „Eins werden und etwas zusammenbringen“ heißt es in der Definition von Wikipedia, was fast poetisch klingt. Des Weiteren heißt es in allen hier aufgeführten Definitionen, dass ein Verein unabhängig vom Wechsel seiner Mitglieder besteht“. Es scheint also nicht primär um die Personen zu gehen, die den Verein gründen, am leben erhalten und verlassen. Auch von Vermögen oder Kapital ist hier keine Rede. Geht es also gar nicht um wirtschaften?    

     

    Die wichtigsten Grundlagen für Vereine sind im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten, welches Vereine nach ihrer Rechtsfähigkeit, sowie ihrem Zweck unterscheidet.

    Die Rechtsfähigkeit eines Vereines hängt davon ab ob die Eintragung ins Handelsregister erfolgt ist, was einer der wohl wichtigsten Schritte zur Gründung eines Vereins ist, aber dazu mehr auf den folgenden Seiten. Erfolgt der Eintrag in das Register, wie bei üblichen Gesellschaftsformen, spricht man von einer juristischen Person und somit von einem rechtsfähigen Verein. Bleibt der Eintrag aus bestimmten Gründen aus, handelt es sich um einen nichtrechtsfähigen Verein.

    Nach den Zwecken sind wirtschaftliche- und Idealvereine zu unterscheiden. Erstere sind auf Erzielung von Gewinn oder die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder, Letztere auf die Förderung politischer, religiöser, kultureller oder geselliger Zwecke gerichtet.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Arten von Vereinen

     

    Wie schon auf den vorigen Seiten angemerkt, unterscheidet man Vereine nach der Art ihrer Gründung, sowie deren Zweck. Die folgenden Bemerkungen sollen Aufschluss über verschiedene Arten von Vereinen geben.

     

    Vereinsarten:

  • Traditionsvereine (Bürger-, Heimat- und Schützenvereine),
  • Sportvereine,
  • Hobbyvereine (Kleingärtner- und Tierzüchtervereine, Kegelklubs, Philatelistenvereine etc.),
  • Musische Vereine (Musik, Gesang, Tanz, Theaterspiel etc.),
  • Kulturvereine (literarische Gesellschaften, Kunstvereine und Geschichtswerkstätten),
  • Weltanschauungsvereine,
  • Umwelt- und Naturschutzvereine,
  • Selbsthilfevereine (Alkoholismus, Arbeitslosigkeit und spezifische Krankheiten),
  • karitative und humanitäre (Fremdhilfe-)Vereine,
  • Förder- und Trägervereine (für Jugendstätten, Kindergärten, Bürgerhäuser etc.)
  •  

    Rechtliche Formen

     

    Der nicht eingetragene Verein

    Wenn man einen Verein gründen will, nur weil man sich einmal in der Woche zum Pfeiferauchen trifft, macht es sicherlich keinen Sinn sich ins Vereinsregister eintragen zu lassen. Trotzdem kann man sich Verein (z.B. „Verein der Pfeifen“) nennen. Das Kürzel e.V. darf nicht geführt werden, was gleichzeitig anzeigt, dass es sich um keinen rechtsfähigen Verein handelt.

    Merkmale eines nichteingetragenen Vereins:

  • auf Dauer angelegt
  • verfolgt einen ideellen Zweck (d.h. nicht auf Gewinn angelegt)
  • körperschaftlich organisiert (z.B. Regelungen zur Vertretung)
  • Vereins- / Gruppenname
  • auf wechselnden Mitgliederbestand angelegt
  •  

    Der große Nachteil eines solchen Vereins ist allerdings, dass jedes der Mitglieder persönlich haftet.

    Kauft Herr Müller, der Mitglied im „Verein der Pfeifen“ ist, Tabak im Ausland ist das zwar im Sinne des Vereins, muss aber nicht abgesprochen sein, d.h. Herr Müller kauft ihn auf eigene Faust. Da er allerdings die zulässige Menge, die aus dem Ausland eingeführt werden darf, überschreitet und vom Zoll erwischt wird, hat nur er für das Bußgeld aufzukommen. Den Verein kann er in die Zahlung nicht einbeziehen, da er nicht rechtsfähig ist. 

     

     

     

     

    Der eingetragene Verein

     

    2. Warum einen e.V. gründen?

    Der eingetragene Verein gilt als eine der meist gewählten Gesellschaftsformen Deutschlands. Rund 600.000 eingetragene Vereine der verschiedensten Arten kann man hier finden. Aber warum entscheidet man sich für einen e.V.?

    Dem „Verein der Pfeifen“ tritt ein neues Mitglied bei, sodass sie jetzt insgesamt sieben Mitglieder sind. Das neue Mitglied, Herr Walter, hatte einen Bruder, der an Lungenkrebs starb. Daraufhin beschließt der „Verein der Pfeifen“ die Aufklärung in Sachen Rauchen voranzutreiben. Sie wollen Flyer und Broschüren drucken lassen und natürlich ihre Treffen, die als eine Art Selbsthilfegruppe für neue Mitglieder dienen können, weiterhin durchführen. Sie treten dadurch im größeren Maße in die Öffentlichkeit und beschließen deshalb ihren Verein rechtsfähig zu machen.

    Ein eingetragener Verein ist ein Verein, der in das Vereinsregister eingetragen wird. Eingetragene Vereine verfolgen keinen wirtschaftlichen Zweck und sind somit Idealvereine. Sie sind juristische Personen und damit vollrechtsfähig, das heißt sie können als Rechtssubjekte selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie können vor Gericht klagen und verklagt werden.

    Vorteile des e.V. sind:

  • Die Mitglieder haften nicht für den Verein.
  • Der e.V. ist eine juristische Person; er kann im eigenen Namen klagen und verklagt werden und ins Grundbuch eingetragen werden
  • Er hat eine rechtlich klar definierte Form mit gesetzlichen Regelungen nach innen und außen.
  • Der e.V. ist eine grundsätzlich demokratische Organisationform mit gleichen Rechten und Pflichten für alle Mitglieder ("one man, one vote")
  • Die Gründungskosten sind relativ niedrig.
  • Es wird kein Mindestkapital benötigt (wie z.B. bei einer GmbH).
  • Nachteile des e.V. sind:

  • Er kann in aller Regel keine wirtschaftlichen Zwecke (gewerbliche oder Erwerbszwecke) haben und darf sich nur nebenher und nachrangig wirtschaftlich betätigen.
  • Die Gründung stellt bestimmte Anforderungen, wie Erstellung einer Satzung und Wahl des Vorstandes.
  • Er benötigt zur Gründung mindestens 7 Mitglieder.
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    Die Gründung eines e.V.

    Auch wenn Sinn, Inhalt und Ziel des Vereines noch so einfach sein mögen muss bei der Gründung bestimmten Schritten gefolgt werden. Der folgende Leitfaden soll den Werdegang der Gründung eines e.V. zeigen.

    1.      „Sieben müsst ihr sein“. Das ist die erste Vorraussetzung für die Gründung. Mindestens sieben Mitglieder müssen sich gefunden haben. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter drei sinken.

    2.      Als zweites muss eine Satzung erstellt werden. Dabei handelt es sich um eine „schriftlich niedergelegte rechtliche Ordnung, die sich ein Zusammenschluss von Personen des öffentlichen Rechts gibt“ und in der praktisch alle Bestimmungen (z.B. Mitgliedsbeitrag) festgelegt sind. Sie stellt somit die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein auf. Die Satzung wird nun von den Gründungsmitgliedern diskutiert.

    Soll der Verein gemeinnützig werden, sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorlegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, sind Satzungsänderungen und damit weiterer organisatorischer Aufwand nötig und zusätzliche Kosten (Notar, Vereinsregister) fällig.

    3.      Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird:

    ·        die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und

    ·        der Vorstand gewählt.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     


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