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Interpretation

Der Prozess (Advokat-Fabrikant-Maler) Leis­tungs­kurs Abitur­auf­gabe 2016

2.044 Wörter / ~5 Seiten sternsternsternsternstern_0.75 Autorin Melanie B. im Feb. 2017
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Dokumenttyp

Interpretation
Deutsch

Universität, Schule

Annette- von-Droste Hülshoff Gymnasium

Note, Lehrer, Jahr

2017

Autor / Copyright
Melanie B. ©
Metadaten
Preis 4.50
Format: pdf
Größe: 0.05 Mb
Ohne Kopierschutz
Bewertung
sternsternsternsternstern_0.75
ID# 62746







Aufgabe 1

Der vorliegende Textauszug aus dem Kapitel „Advokat-Fabrikant-Maler“ aus dem Roman „Der Prozess“ von Franz Kafka, veröffentlicht im Jahr 1925, thematisiert K.s voranschreitende Verstrickung in seinen Prozess und das damit einhergehende Schwinden der physischen und zum Teil auch psychischen Stabilität. Zudem wird die Auffassung des Gerichtes über die rechtmäßige Schuld durch eine bloße Anklage dargestellt.

Am Morgen von K.s 30. Geburtstag wird er verhaftet, kann jedoch seiner Arbeit als Prokurist einer Bank nachgehen. Er muss lediglich zu einigen Untersuchungen das Gerichtsgebäude aufsuchen. Neben dem Prozess gibt es einen Konflikt zwischen K. und Fräulein Montag, da K. sich an Fräulein Bürstner vergriffen hat. Um seinen Prozess zu klären sucht er den kranken Advokaten Huld auf wo er sich von Leni, der Pflegerin, verführen lässt.

K. beginnt durch die fragwürdige Arbeit des Advokaten an ihm zu zweifeln. Zudem glaubt er seine Arbeit in der Bank zu vernachlässigen. Daraufhin trifft er sich mit dem Fabrikanten welcher K. ein Geschäftsvorschlag unterbreitet. Dieser ist jedoch unkonzentriert, sodass der Direktor-Stellvertreter das Gespräch mit dem Fabrikanten übernimmt. Von dem Direktor- Stellvertreter erhält K. den Ratschlag den Maler Titorelli aufzusuchen.

In dem vorliegenden Auszug spricht K. zunächst mit dem Maler Titorelli über Angehörige des Gerichtes wie auch über die Stellung des Malers in dem Gerichtsapparat. Anschließend wird K.s physische Fassung zunehmend schlechter, da die Luft und die Räumlichkeiten ihn bedrücken. Der Maler drängt K. dazu sich auf das Bett zu setzten. Im darauffolgenden sprechen die Beiden über die Schuld K.s. K. erläutert die Auffassung des Gerichtes der Schuld, welche durch eine bloße Anklage bestätigt sei, und der Maler stimmt ihm zu.

Im weiteren Verlauf des Kapitels präsentiert der Maler Titorelli, K. drei verschiedene Vorgehensweisen hinsichtlich seines Prozesses. K. lehnt diese doch ab. Als K. sich fest dazu entschließt den Advokaten zu entlassen, trifft er auf einen weiteren Mandanten von Huld dem Kaufmann Block und unterhält sich mit ihm über seinen Prozess. Im Endeffekt kündigt K. Huld, trotz Unstimmungsversuche.

K., dessen Stellung in der Bank durch den Prozess leidet, verabredet sich mit einem Italiener um ihm die Stadt zu zeigen. Dieser kommt jedoch nicht zum Treffpunkt am Dom. Stattdessen trifft K. auf einen Geistlichen, welcher ihm mitteilt, dass das Gericht ihn für schuldig halte und es bald zu einer Verurteilung kommen würde. Der Gefängnis Kaplan erzählt von der „Türhüterlegende“ über dessen Aussage K. und der Geistliche im Weiteren diskutieren.

Am Vorabend seines 31. Geburtstages wird K. von zwei Beamten widerstandslos abgeholt und in einem Steinbruch getötet.

Im Folgenden werde ich einige Aspekte im Bezug zum Textauszug analysieren. Diese sind die Gesprächsstruktur und die sprachliche Gestaltung dieser im Zusammenhang mit K.s Schuld und die erzähler.....[Volltext lesen]

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Der Maler verneint K.s Frage und es wirkt als sei er dadurch gedemütigt worden (vgl. Z.20). K. spricht dem Maler anschließend eine verhältnismäßig hohe, nicht anerkannte Stellung zu (vgl. Z.21) kritisiert aber somit indirekt das Gericht und deren Seriosität. Der Maler reagiert trocken auf diese Aussage (vgl. Z.22) scheint jedoch über K.s Aussage nachzudenken. Dies wird durch die beschriebene Mimik deutlich („zusammengezogene(r) Stirn“, Z.23).

An dieser Stelle endet der erste Gesprächsteil über Malers Stellung im Gericht und der nächste beginnt mit K.s physischer Instabilität.

Der Maler beginnt von einem Gespräch mit dem Fabrikanten zu berichten (vgl. Z.23). Hierdurch geht nochmals hervor, dass sich die Angestellten des Gerichtes untereinander kennen und somit auch in K.s Prozess involviert sind. Nun beginnt der Maler über die „Sache“ (Z.25) zu reden und spricht K. direkt auf die Auswirkung des Prozesses auf seine physische und psychische Verfassung an („scheint Ihnen ja sehr nahezugehen“, Z.25-26) und simuliert sein Verständnis dafür („worüber ich mich nämlich gar nicht wundere“, Z.26).

Im darauffolgenden fordert der Maler K. dazu auf seinen Rock abzulegen (vgl. Z.27). Da der Rock häufig eine Art Schutzhülle für K. darstellt, symbolisiert das Ablegen dieser, das Fügen in die Dominanz des Malers. K. reagiert positiv auf diese Forderung und legt den Winterrock ab, und knöpft den anderen ebenfalls auf (vgl. Z.31). Ein weiteres Symbol für K.s physische Instabilität und Angreifbarkeit ist die Luft im Raum, welche K. als „drückend“ (Z.29) und „unerklärlich schwül“ (Z.30) wahrnimmt.

Ihm bereitet „die dumpfe, das Atmen fast behindernde Luft“ (Z.35) Panik. K.s beginnendes Unwohlsein und Unbehaglichkeit bei dem Verweis Titorellis auf die „Sache“ sind ein Indiz für die psychische Last K.s, da er sich immer tiefer in die „Sache“ hineingibt und das physische Auswirkungen und Fluchtwünsche zur Folge hat. Hierbei ist zu hinterfragen ob K. nicht nur seinem Prozess entfliehen will, sondern auch seiner möglichen Schuld.

Dem Maler bereitet die Luft keine Beschwerden, ganz im Gegenteil nimmt er sie sogar als notwendig und behaglich wahr (vgl. Z. 32-33), vermutlich da er Teil des Gerichtes ist.
Um auf die Gesprächsstruktur zurückzukommen. Der Maler reagiert auf K.s Befinden indem er ihn auf das Bett drängt. Die Beschreibung des tiefen Drängens in Betten und Polster (vgl. Z.39-40) könnten dafürstehen, dass K. sich durch den Maler tiefer in den Prozess begibt oder er noch mehr in seine Schuld gedrängt wird, durch das Gericht (wobei der Maler ein Repräsentant des Gerichtes ist).

Zudem wird ersichtlich, dass der Maler hier aktiv wird und nonverbal und gewalttätig .....

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K. erläutert die Auffassung der Schuld des Gerichtes. Das Gericht verliere sich in Feinheiten aber sei in der Lage dazu letztendlich den Angeklagten für schuldig zu erklären, obwohl es keine Anhaltspunkte gegeben habe (vgl. Z.49.51). Der Maler stimmt der Erläuterung beiläufig zu (vgl. Z.51) und führt seinen Gedankengang weiter fort. Dadurch wirkt K.s Erläuterung unbedeutend, da der Gedankengang des Malers auf einen anderen Aspekt hinausführt.

Das wird betont durch die Wiederholung der Frage nach der Schuld K.s. Dieser scheint nicht mehr so selbstsicher zu sein wie zu Beginn der Konversation und nicht mehr voller Begeisterung und Freude, sondern macht eine relativierende Aussage („Nun ja“, Z.52). Für den Maler ist nur die Unschuld K.s von Bedeutung. Die Intention dafür ist für K. nicht nachzuvollziehen und er versucht die Aussagen des Malers zu deuten (vgl. Z.53-55).

K. wirkt in diesem Zusammenhang unwissend und verwirrt, der Maler hingegen nachdenklich und strategisch. K. versucht nochmals die Ansicht des Gerichts über Schuldige zu verdeutlichen. Laut dem Gericht, beziehungsweise K., müsse jeder Angeklagte schuldig sein, da er sonst nicht ernsthaft angeklagt sei. Somit sei es schwer das Gericht von der Unschuld zu überzeugen (vgl. Z.57-59).

Der Maler kommentiert das Adjektiv „schwer“ (Z.59) und ersetzt es durch die temporale Bestimmung „Niemals“ (Z.60). Hierdurch wird deutlich, dass K.s Schuld rechtmäßig ist, da die Anklage seine Schuld schon bestätigt habe. Um das zu illustrieren erläutert der Maler Titorelli, dass er alle Richter auf eine Leinwand malen könne und K. sich vor diesen zu verteidigen versuchen könnte und nichtsdestotrotz mehr Erfolg haben würde als vor dem echten Gericht (vgl. Z. 61-63).

Dieses Beispiel macht K.s Ausweglosigkeit deutlich. Allein die Tatsache sich vor einem Bild zu verteidigen hätte keinen Erfolg, verdeutlicht die Unmöglichkeit einer Verteidigung vor der höheren Instanz. Der letzte Satz legt den Fokus auf K.s Verstrickung in den Prozess, trotz seiner schon bewiesenen Schuld. Seine Intention war es den Maler „auszuforschen“ (Z.64) und jetzt hatte er sich auf ein Machtspiel mit dem Maler eingelassen.

Hinsichtlich der erzählerischen Gestaltung dominiert auch in dem vorliegenden Auszug wie auch in dem gesamten Roman der personale Erzähler. Der Leser bekommt alle Informationen und Eindrücke aus K.s Perspektive, also monoperspektivisch, geschildert. Das wird mehrfach durch den Konjunktiv kenntlich gemacht. Ein allwissender Erzähler, wäre sich den Fakten des Geschehens bewusst („schien nachzudenken“, Z.45 „als sie ihm dadurch“; Z.20, „als störe K. unnötigerweise“, Z.51), K. hingegen kann nur .....

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