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Seminararbeit / Hausarbeit

Der Hilfeplanungsprozess im Jugendamt

2.561 Wörter / ~14 Seiten sternsternsternsternstern_0.25 Autorin Teresa T. im Jan. 2012
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Seminararbeit
Erziehungswissenschaf­t

Universität, Schule

Friedrich-Schiller-Universität Jena - FSU

Note, Lehrer, Jahr

2008, Dr. Georgy

Autor / Copyright
Teresa T. ©
Metadaten
Preis 4.00
Format: pdf
Größe: 0.38 Mb
Ohne Kopierschutz
Bewertung
sternsternsternsternstern_0.25
ID# 13978







Der Hilfeplanungsprozess

Eine kritische Betrachtung der Hilfeplanung im Jugendamt

Inhaltsverzeichnis


Einleitung. 3

Das Hilfeplanverfahren4

Hilfen zur Erziehung. 7

Ambulante Hilfen8

Teilstationäre Hilfe. 9

Stationäre Hilfen9

Diskussion10

Fazit13

Literatur14

Einleitung


Laut dem statistischen Bundesamt haben im Jahr 2006 mehr als 651.000 Kinder und Jugendliche Erziehungshilfen in Anspruch genommen. Das waren damit rund 79% mehr als im Jahr 1991, als das neue Kinder und Jugendhilfsgesetz in Kraft getreten ist. Mit der Gesetzesänderung sollte dem Jugendamt eine andere Rolle zukommen.

Vorher wurde bei Problemen der Erziehung vom Amt eingegriffen, heute ist der Grundgedanke eher ein Hilfeangebot. In einem Aushandlungsprozess sollten jetzt Lösungen gemeinsam mit den Familien erarbeitet werden, strukturiert durch einen schriftlich festgehaltenen Hilfeplan. Eine weitere Veränderung betrifft das neue umfangreiche Angebot von Erziehungshilfen. Fast drei Viertel der im Jahr 2006 in Anspruch genommenen Hilfen wurde ambulant durchgeführt, die Nutzung der Heimerziehung hat in den 90er Jahren konstant abgenommen.

Mit Blick auf die in den Medien publizierten Fälle von Gefährdung des Kindeswohls oder Kindestötung oder Vernachlässigung bleibt fraglich ob das neue gesetzliche Konzept die Arbeit des Jugendamtes optimiert hat. Die vorliegende Arbeit setzt sich damit auseinander wie der Hilfeplanprozess im Jugendamt abläuft, welche strukturellen Probleme dabei auftreten und wie diese von der Fachwelt kontrovers bewertet werden.

Das Hilfeplanverfahren


Um das Hilfeplanverfahren des Jugendamtes darzustellen müssen zunächst die gesetzlichen Grundlagen betrachtet werden auf denen es beruht.

Nach jahrelangen Reformüberlegungen aufgrund neuer, durch gesellschaftliche Veränderungen entwickelter Probleme, ist Anfang 1991 das Kinder- und Jugendhilfsgesetz (KJHG) in Kraft getreten. Diese neue Hilfereglung, in Form eines modernen und präventiv wirkenden Leistungsgesetzes mit einer Vielzahl an ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen, sollte auf die entstandene Orientierungslosigkeit der Kinder und Jugendlichen eingehen.

Diese basierte auf dem Anstieg an Einzelkindern und Scheidungssituationen, schlechteren Spielbedingungen, höherer Umwelt- und Verkehrsbelastung sowie auf der zunehmenden Fokussierung der Gesellschaft auf die Medien. In dieser Zeit des gesellschaftlichen Umbruchs, verbunden mit wachsender Arbeitslosigkeit, erzwungener Mobilität und der steigender Zahl an Alleinerziehenden sahen sich Eltern immer öfter außer Stande die Erziehung allein zu bewältigen.

Auch der Wunsch nach größerer sozialer Gerechtigkeit und mehr fachlicher Professionalität haben einen neuen Gesetzesentwurf notwendig gemacht. Entstehen sollte ein modernes Sozialleitungsgesetz, welches im Sinne einer Dienstleistung auf die Mitbestimmung aller Beteiligten baut und die Familie und das soziale Umfeld einbezieht.[1] Der Anspruch auf die Gewährung von Hilfen zur Erziehung ergibt sich aus dem § 36 (1) KJHG / SGB VIII.

Den Personensorgeberechtigten wird Hilfe gewährt wenn sie „eine dem Wohl des entsprechende Erziehung nicht gewährleisten (können) und die Hilfe für seine (des Kindes) Entwicklung geeignet und notwendig ist“[2]. Dazu ist es notwendig, dass die Lebensumstände und Ressourcen der Eltern begutachtet werden und diese erklären, dass sie ohne Inanspruchnahme einer Hilfe das Kindeswohl nicht mehr sicherstellen können.[3] Die Hilfen zur Erziehung (siehe §§ 28 - 35 des KJHG) umfassen pädagogische und teilweise therapeutische Leistungen, Art und Umfang werden für den .....[Volltext lesen]

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Außerdem wird der Entwicklungsstand des Kindes im psychischen, physischen, sozialen, emotionalen und kognitiven Bereich erfasst und eine für die Beurteilung des Hilfebedarfs notwendige Prognose erstellt. Für die Entscheidung ob eine Erziehungshilfe notwendig und geeignet ist müssen dann die Erziehungsprobleme dargestellt und die Mangelsituation begründet werden.

Die Zielsetzung der Hilfe zur Erziehung soll den Klienten befähigen selbständig seine Probleme in den Griff zu bekommen. Das Jugendamt sollte gerade bei Bewertungsunsicherheiten darauf achten seinen Urteilsraum weit auszulegen, um den Hilfebedarf nicht fälschlich abzulehnen.[10] Nach Datensammlung muss ein Beratungsteam durch die Fachkraft des Jugendamtes gebildet werden, welches möglicherweise Mitarbeiter aus der Leitungsebene des Jugendamtes, Mitarbeiter aus Spezialdiensten des Jugendamtes, Fachkräfte aus anderen Einrichtungen, ggf. einen Arzt, Psychologen oder Mitarbeiter des Arbeitsamtes umfasst.

Die Betroffenen sind in jedem Fall in den Beratungsprozess mit einzubeziehen.[11] Grundlage für die Ausgestaltung einer längerfristig angelegten Hilfe ist der Hilfeplan. Er wird gemeinsam mit allen Betroffenen erarbeitet weil Erziehungshilfsangebote nur erfolgreich sind wenn sie auf einer für alle nachvollziehbare Grundlage erfolgen. Der Hilfeplan ist somit in einem Aushandlungsprozess zu erstellen, unter Zusammenführung unterschiedlicher Situationsdefinitionen und Bewertungen.[12] Die Aufstellung des Hilfeplans und die Beratung ist kein einmaliger Vorgang.

Durch die prozesshafte Gestaltung muss er zu gegebener Zeit (alle 3- 6 Monate) fortgeschrieben und angepasst werden.[13]

Die Auswahl erzieherischer Hilfen erfolgt durch die Mitarbeiter des Jugendamtes nach bestimmten Prinzipien. Kostengründe dürfen hierbei keine Rolle spielen, die Hilfen sollen das bestmögliche Resultat für den Klienten garantieren. Die Folgenden Kriterien (nach Wichtigkeit geordnet) spielten bei dieser Auswahl eine Rolle: Art und Schwere der Problematik des Kindes, Ausmaß der Problematik der Familie, Alter des Kindes, Ausmaß der familiären Defizite, Aussicht auf Veränderung bei Eltern und Familie sowie Ressourcen und Lebensverhältnisse der Familie.[14]


Hilfen zur Erziehung


Im Folgenden werde ich näher auf die Hilfen zur Erziehung eingehen die das Jugendamt einzeln oder auch miteinander kombiniert vermitteln kann. Man unterscheidet dabei ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen.


Ambulante Hilfen


Zu den ambulanten Hilfen gehört die Erziehungsberatung. Ihre Inanspruchnahme ist freiwillig, kostenlos und vertraulich, Hilfesuchende können sich auch direkt an Erziehungsberatungsstellen wenden. Längere Inanspruchnahme erfordert die Aufstellung eines Hilfeplans durch das Jugendamt.[15] Diese Hilfe wird oft bei jüngeren Kindern vermittelt bei denen geringere Probleme und Defizite bei sich selbst und in der Familie auftreten.

Die Prognose auf Veränderungen in der Familie ist meist gut, genau wie die Ressourcen im Umfeld der Kinder.[16] In einer weiteren ambulanten Hilfe, der sozialen Gruppenarbeit, soll älteren Kinder und Jugendliche bei der Überwindung ihrer Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensprobleme geholfen werden. Dieses gruppenpädagogische Konzept vermittelt positive Erfahrungen durch das soziale Lernen in der Gruppe.[17] Die ebenfalls ambulante Hilfe Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer begleitet junge Menschen, die ohne individuelle Unterstützung nicht mehr mit ihrer familiären oder sozialen Lebenssituation zurecht kommen würden unter Einbezug des sozialen Umfelds mit dem Ziel der Verselbständigung.[18] Erziehungsbeistand wird oft in höchst problematischen Familien mit schlechter Veränderungsprognose für die Eltern aber relativ schwacher Problematik des Kindes gewährt.[19] Die letzte ambulante Hilfe meiner Auflistung, die sozialpädagogische Familienhilfe betreut und begleitet Familien intensiv bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und erfordert die Mitarbeit der Familie für eine Hilfe zur Selbsthilfe.[20] Die Kinder bei denen diese Hilfe gewährt wird sind meist noch sehr kle.....

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Das Jugendamt muss in jedem Fall beide Familien beraten und betreuen. Die Heimerziehung, als älteste und bekannteste Form der Erziehungshilfe soll in einer Verbindung aus Alltagsleben und pädagogisch-therapeutischen Angeboten die Kinder in ihrer Entwicklung fördern. Das Ziel ist die Rückkehr in die Herkunftsfamilie.[24] Kinder bei denen die Heimerziehung ausgewählt wird haben meist Familien mit geringen Veränderungsaussichten und schwache Umweltressourcen.

Sie weisen unter allen Hilfeformen die schwierigste Problematik und das höchste Alter auf.[25]


Diskussion


Seit der Reform der gesetzlichen Reglungen zum Kindeswohl und den Erziehungshilfen sind der Hilfeplanungsprozess und das Jugendamt vielfach in die Kritik geraten. Am häufigsten diskutiert wird die Sozialdiagnose an sich.

Helfer und Helferinnen werden mit den Symptomen eines Klienten konfrontiert, die hochkomplexen Verwicklungen der Ursache bleiben oft verschlossen. So sei die sozialpädagogische Praxis vordergründig mit der Bearbeitung dieser Symptome beschäftigt ohne eine „[…] Gesamtsicht auf die Komplexität sozialer Hintergründe und Wirkungen“[26].

Ein Mix aus psychoanalytischen, psychotherapeutischen, systemischen und sozialpädagogischen Methoden ersetzt derzeit eine adäquate Methodik zum Erfassen und Analysieren sozialer Hintergründe.[27] So ist es in der Sozialarbeit nicht leicht die Arbeit wissenschaftlich nachprüfbar zu gestalten. Auch Bedenken bezüglich der Entscheidungssicherheit und Qualifikation des Personals werden geäußert.

In der Jugendhilfe tätige Mitarbeiter weisen keine systematischen Wissensbestände auf, es gibt keine einheitlichen Abschlüsse die die fachliche Entscheidungskompetenz sicher stellen. Des Weiteren stehen Diagnosen an sich einem modernen Verständnis des Hilfeplans als Aushandlungsprozess zwischen Gleichberechtigten gegenüber.[28] Aber auch Kritiker bezweifeln nicht, dass es Orientierungskriterien für die .....

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Sowohl Alltagserfahrungen als auch praktische Untersuchungen zeigen, dass es insbesondere bei der Entscheidung für stationäre Erziehungshilfen an fachlicher Rationalität mangelt. Es besteht die Tendenz zur Stigmatisierung der Kinder und zu mangelhaften und finanziell bestimmten Begründungen für eine Erziehungshilfe, aus Ratlosigkeit bei der Perspektiventwicklung.

Auch der viel beredete Aushandlungsprozess ist in der Praxis oft eher als Bewegung zur Akzeptanz einer Diagnose zu verstehen um den Klienten für die vorgeschlagene Handlungsmöglichkeit zu gewinnen. Die Diagnose birgt die Gefahr der Legitimation von Eingriffsmöglichkeiten unter dem Anschein wissenschaftlicher Objektivität. Eine solche Ausrichtung auf die Behandlung des Problems kann der Jugendhilfe jedoch kaum gerecht werden.[34]

Die gesetzlichen Bestimmungen zu den Hilfen zur Erziehung und der Mitwirkung am Hilfeplan sind schwammig. Es geht nicht aus ihnen hervor wann genau Hilfe zu leisten ist und welche Hilfe in speziellen Fällen ausgewählt werden muss. Außerdem wird eine Umsetzung der Gesetzestexte durch undurchsichtige Muss-, Kann- und Sollvorschriften erschwert.

Andererseits gewährleisten solche Ermessenvorschriften eine Überprüfung des Einzelfalls. Der Hilfeplan, eingesetzt als Koordinierungshilfe, kann auch genutzt werden um die Qualität der Hilfeplanung zu überprüfen. In der Praxis sind Hilfeplanformulare jedoch nicht einheitlich gestaltet. Inhalt und Gliederung variieren stark zwischen den Jugendämtern.[35] Einheitliche Hilfepläne würden es ermöglichen vergleichende Aussagen zu treffen, und die Qualität der Pläne zunächst zu bestimmen um sie zu erhöhen.[36]

Fazit


Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die flexible Gestaltung des Hilfeplanprozesses nicht als komplett positiv oder negativ bewertet werden kann. Der weite Spielraum der Fachkräfte des Jugendamtes gibt ihnen gute Möglichkeit sehr individuell auf einen Fall zu reagieren und Hilfe bedarfsgerecht anzupassen.

Die bestehenden Probleme werden fallspezifisch analysiert und bewertet, der Fragenkatalog des Jugendamtmitarbeiters beim Hilfeplangespräch wird darauf zugeschnitten. Andererseits erschwert die hohe Autonomie den Entscheidungsprozess. Es fehlt an klaren Methodenvorgaben und einer einheitlichen systematischen Ausbildung der Fachkräfte. Unklare gesetzliche Vorgaben schaffen Orientierungslosigkeit, gerade was die Mitwirkung der Elter.....

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-      Janssen, K. (1993): Hilfeplan – die prozesshafte Gestaltung von Erziehungshilfen, Deutscher Kommunalverlag Naujoks und Behrendt, Vieselbach/Erfurt.

-      Leitner, H. (2001): Hilfeplanung als Prozessgestaltung, Votum Verlag, Münster.

-      Schmidt, M.H. (2001): Neues für die Jugendhilfe - Ergebnisse der Jugendhilfe-Effekt-Studie, Verlag für das Studium der sozialen Arbeit, March.




[1]Vgl. Becker, P.N. (1999): Welche Qualität haben Hilfepläne? Bundesweite Strukturanalyse und Konzeption eines Handlungsleitfadens, Eigenverlag des deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Frankfurt am Main, S 7ff.


[2] Leitner, H. (2001): Hilfeplanung als Prozessgestaltung, Votum Verlag, Münster, S. 25.


[3] Vgl. Leitner (2001), S. 25.

[4] Vgl. Becker (1999), S. 24ff.

[5] Vgl. Janssen, K. (1993): Hilfeplan – die prozesshafte Gestaltung von Erziehungshilfen, Deutscher Kommunalverlag Naujoks und Behrendt, Vieselbach/ Erfurt, S. 112.

[6] Vgl. Becker (1999), S. 51f.

[7] Vgl. Janssen (1993), S 112f.

[8]Vgl. Harnach – Beck, V. (2000): Psychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe – Grundlagen und Methoden für Hilfeplan, Bericht und Stellungnahme, Juventa Verlag, Weinheim, S. 197ff.

[9] Vgl.....

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[26] Gläss, H. & Herrmann, F. (1997): Strategien der Jugendhilfeplanung: theoretische und methodische Grundlagen für die Praxis. Weinheim [u.a.]: Juventa – Verlag, S. 72f.

[27] Vgl. Gläss & Herrmann (1997), S. 72ff.

[28] Vgl. Becker (1999), S. 47.

[29] Becker (1999), S. 48.

[30] Becker (1999), S. 48.

[31] Vgl. Becker (1999), S. 48.

[32] Leitner (2001), S. 77.

[33] Vgl. Leitner (2001), S. 77f.

[34] Vgl. Leitner (2001), S. 31ff.

[35] Vgl. Becker (1999), S. 64ff.

[36] Vgl. Be.....


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