Das Schengen Abkommen
1. Definition:
Abbau der Grenzkontrollen zur Einführung des europäischen
Binnenmarktes.
2.
Grundsatzvereinbarungen
von Schengen
· Den Abbau der Grenzkontrollen an den Grenzen der Mitgliedstaaten,
· die Vereinheitlichung der Asylverfahren und
eine gemeinsame Visa- und Aufenthaltspolitik und
· eine verbesserte Zusammenarbeit der
Polizeibehörden.
Diese drei genannten Punkte haben einen direkten
Bezug zu den drei Säulen der Europäischen Union1.
Die Erste Säule der Europäischen Union
(Europäische Gemeinschaft) beinhaltet unter anderem den Punkt der
Zollunion und des Binnenmarktes. Das Schengener Abkommen, der Abbau der Personenkontrollen
insbesondere, legt hierfür die Voraussetzungen fest.
Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der
Europäischen Union, die in der zweiten Säule definiert
wird, erfährt ebenfalls Unterstützung durch die beschlossene Zielsetzung des
Abkommens von Schengen.
Die dritte Säule der Europäischen Union, die
Zusammenarbeit bei der Innen- und Justizpolitik wird am stärksten von dem
Schengener Abkommen gestärkt. Zu dieser dritten Säule zählen die Asyl- und Einwanderungspolitik,
die Stärkung und Sicherung der EU-Außengrenzen, die Bekämpfung des organisierten
Verbrechens und die Zusammenarbeit auf polizeilicher Ebene
2.1 Abbau der
Personenkontrollen an den Grenzen der Mitgliedsstaaten
- Abbau der
Personenkontrollen an den Binnengrenzen
à freier
Personenverkehr innerhalb Europas (kontrollfrei)
- Stichproben
sollen Sicherheit in den Ländern garantieren und Drogenschmuggel verhindern
- Kompensationsmaßnahmen
nötig!!!
2.2 Vereinheitlichung der
Asylverfahren und gemeinsame Visa- und Aufenthaltspolitik
2.2.1 Vereinheitlichung der
Asylverfahren
à Begründung einer gemeinsamen
Visa- und Aufenthaltspolitik.
à im ganzen Schengenraum soll eine allgemeine angewandte Rechtsnorm
für Flüchtlinge und Asylbewerber gelten
2.2.2 Gemeinsame
Visavergabepolitik
- Visa gelten für den gesamten
„Schengenraum“ und nicht nur für eine Nation/ Land
- gelten nur für kurze Zeit
- einheitliche Vorraussetzungen zum Erlangen eines solchen Visums
2.3 Verbesserte Polizeiliche Zusammenarbeit
à Verfolgung von Straftätern,
Gefahrenabwehr und Abwehr der Zuwanderung der organisierten Kriminaltität
· die Absicherung und die strikte
Personenkontrolle an den Außengrenzen,
· die Begrenzung der Zahl der Einreisenden durch eine rigorose
Visavergabepraxis und
· enge, grenzüberschreitende Polizeioperationen (EUROPOL)5
- Katalog
mit Regeln für die Lage der Innen- und Außengrenzen wurde verabschiedet
2.3.1 Maßnahmen an den
Binnengrenzen
- Verfolgung von Straftätern nun
auch über die Staatsgrenzen hinweg möglich
- Kooperation mit der Polizei des anderen Landes, vor allem an der Grenze
2.3.2 Maßnahmen an den
Außengrenzen
- Abbau der Binnengrenzen zu den
nicht Schengen organisierten Staaten
- hohe Polizeidichte an den Außengrenzen des Schengenraums mit hoch
qualifizierten technischen Geräten, besonders an den Ostgrenzen
à keine
illegale Einwanderung möglich
2.3.3. Das Schengener Informationssystem
(SIS)
à bessere Zusammenarbeit und
Kooperation
3. Die Drittstaatenregelung
Ziel: Verringerung der Anzahl der
Personen, die berechtigt sind einen Asylantrag zu stellen
Abschiebung der Personen, die aus
einem Drittstaat eingereist sind
à diese
Regelung besagt, dass Menschen, die Asyl in der Bundesrepublik Deutschland
suchen, aber über fremde Länder einreisen, in denen keine politische Verfolgung
stattfindet, haben seit 1993 keine Möglichkeit mehr, als Asylberechtigte
anerkannt zu werden
Kritik:
- Abbau der
Grenzkontrollen:
à wahllose
Überprüfungen und nicht immer eine vollkommen gegebene Sicherheit
à
Verschiebung der Grenze aufs Land
- Vereinheitlichung
der Asylverfahren
à Problem:
es gibt noch kein einheitliches Asylrecht
à Umgang
mit Flüchtlingen ist sehr schlecht (Auffanglager)
à
Flüchtlinge gehen in andere Schengen Länder bis zur Abschiebung
à
Asylpolitik wird vom Ministerrat betrieben, nicht vom Parlament
- Polizeiliche
Zusammenarbeit
à
Uneinigkeiten bei einigen Punkten, welche sich aus Rahmenbedingungen ergeben
à keine
einheitlichen Regelungen bsp. für Einsatzfahrten mit Blaulicht
à
rechtliche Probleme bsp. bei der grenzübergreifenden Observation
- Situation
an den Außengrenzen
à sehr
gespannt
- Schengener
Infomations System
à Transfer
von sensiblen Personendaten
à
Kriminelle haben sich Zugang zu den Daten verschafft
à System
nicht ausreichend geschützt und mit Regeln versehen
- Drittstaatenregelung
à es zählen
vorrangig die Fluchtwege und nicht mehr die Fluchtgründe
à sichere Drtittstaaten:
alle EU- Länder und Nachbarländer, mit Ausnahme Griechenland
à schon
einmal abgeschobene Personen haben nicht wieder die Möglichkeit zur Einreise
à
finanzielle Unterstützung der Oststaaten zur Absicherungen der Grenzen!!!