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Mitschrift (Lernskript)

Das Schengen Abkommen

593 / ~2 sternsternsternsternstern_0.25 Lisa 1. . 2011
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Mitschrift
Geschichte / Historik

Friedrich-Gymnasium Wien

2010

Lisa 1. ©

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sternsternsternsternstern_0.25
ID# 3848







Das Schengen Abkommen

 

1.       Definition:

Abbau der Grenzkontrollen zur Einführung des europäischen Binnenmarktes.

 

2.     Grundsatzvereinbarungen von Schengen
· Den Abbau der Grenzkontrollen an den Grenzen der Mitgliedstaaten,
 
· die Vereinheitlichung der Asylverfahren und eine gemeinsame Visa- und Aufenthaltspolitik und 
· eine verbesserte Zusammenarbeit der Polizeibehörden.

                Diese drei genannten Punkte haben einen direkten Bezug zu den drei Säulen der Europäischen Union1.

                Die Erste Säule der Europäischen Union (Europäische Gemeinschaft) beinhaltet unter anderem den      Punkt der Zollunion und des Binnenmarktes. Das Schengener Abkommen, der Abbau der       Personenkontrollen insbesondere, legt hierfür die Voraussetzungen fest.

                Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, die in der zweiten Säule                           definiert wird, erfährt ebenfalls Unterstützung durch die beschlossene Zielsetzung des Abkommens von          Schengen.

                Die dritte Säule der Europäischen Union, die Zusammenarbeit bei der Innen- und Justizpolitik wird am   stärksten von dem Schengener Abkommen gestärkt. Zu dieser dritten Säule zählen die Asyl- und                               Einwanderungspolitik, die Stärkung und Sicherung der EU-Außengrenzen, die Bekämpfung des         organisierten Verbrechens und die Zusammenarbeit auf polizeilicher Ebene

 

2.1   Abbau der Personenkontrollen an den Grenzen der Mitgliedsstaaten

-       Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen
à freier Personenverkehr innerhalb Europas (kontrollfrei)

-       Stichproben sollen Sicherheit in den Ländern garantieren und Drogenschmuggel verhindern

-       Kompensationsmaßnahmen nötig!!!

2.2 Vereinheitlichung der Asylverfahren und gemeinsame Visa- und Aufenthaltspolitik

2.2.1 Vereinheitlichung der Asylverfahren

à Begründung einer gemeinsamen Visa- und Aufenthaltspolitik. 
à im ganzen Schengenraum soll eine allgemeine angewandte Rechtsnorm für Flüchtlinge und Asylbewerber gelten

2.2.2 Gemeinsame Visavergabepolitik

-  Visa gelten für den gesamten „Schengenraum“ und nicht nur für eine Nation/ Land
-  gelten nur für kurze Zeit
-  einheitliche Vorraussetzungen zum Erlangen eines solchen Visums


2.3 Verbesserte Polizeiliche Zusammenarbeit

à Verfolgung von Straftätern, Gefahrenabwehr und Abwehr der Zuwanderung der organisierten Kriminaltität

· die Absicherung und die strikte Personenkontrolle an den Außengrenzen, 
· die Begrenzung der Zahl der Einreisenden durch eine rigorose Visavergabepraxis und 
· enge, grenzüberschreitende Polizeioperationen (EUROPOL)5

Katalog mit Regeln für die Lage der Innen- und Außengrenzen wurde verabschiedet

2.3.1 Maßnahmen an den Binnengrenzen

- Verfolgung von Straftätern nun auch über die Staatsgrenzen hinweg möglich
- Kooperation mit der Polizei des anderen Landes, vor allem an der Grenze

 

2.3.2 Maßnahmen an den Außengrenzen

-  Abbau der Binnengrenzen zu den nicht Schengen organisierten Staaten
-  hohe Polizeidichte an den Außengrenzen des Schengenraums mit hoch qualifizierten technischen Geräten,   besonders an den Ostgrenzen
à keine illegale Einwanderung möglich

2.3.3. Das Schengener Informationssystem (SIS)

à bessere Zusammenarbeit und Kooperation

 

3. Die Drittstaatenregelung

Ziel: Verringerung der Anzahl der Personen, die berechtigt sind einen Asylantrag zu stellen

Abschiebung der Personen, die aus einem Drittstaat eingereist sind
à diese Regelung besagt, dass Menschen, die Asyl in der Bundesrepublik Deutschland suchen, aber über fremde Länder einreisen, in denen keine politische Verfolgung stattfindet, haben seit 1993 keine Möglichkeit mehr, als Asylberechtigte anerkannt zu werden

 

Kritik:

-       Abbau der Grenzkontrollen:
à wahllose Überprüfungen und nicht immer eine vollkommen gegebene Sicherheit
à Verschiebung der Grenze aufs Land

-       Vereinheitlichung der Asylverfahren
à Problem: es gibt noch kein einheitliches Asylrecht
à Umgang mit Flüchtlingen ist sehr schlecht (Auffanglager)
à Flüchtlinge gehen in andere Schengen Länder bis zur Abschiebung
à Asylpolitik wird vom Ministerrat betrieben, nicht vom Parlament

-       Polizeiliche Zusammenarbeit
à Uneinigkeiten bei einigen Punkten, welche sich aus Rahmenbedingungen ergeben
à keine einheitlichen Regelungen bsp. für Einsatzfahrten mit Blaulicht
à rechtliche Probleme bsp. bei der grenzübergreifenden Observation

-       Situation an den Außengrenzen
à sehr gespannt

-       Schengener Infomations System
à Transfer von sensiblen Personendaten
à Kriminelle haben sich Zugang zu den Daten verschafft
à System  nicht ausreichend geschützt und mit Regeln versehen

-       Drittstaatenregelung
à es zählen vorrangig die Fluchtwege und nicht mehr die Fluchtgründe
à sichere Drtittstaaten: alle EU- Länder und Nachbarländer, mit Ausnahme Griechenland
à schon einmal abgeschobene Personen haben nicht wieder die Möglichkeit zur Einreise
à finanzielle Unterstützung der Oststaaten zur Absicherungen der Grenzen!!!

 

 


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