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Zusammenfassung

DAA Technikum Zusam­men­fas­sung für das Fach Betriebs­wirt­schaft

6.787 Wörter / ~49 Seiten sternsternsternsternstern Autor Leo H. im Feb. 2019
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Zusammenfassung
Betriebswirtschaftsle­hre

Universität, Schule

DAA Technikum Würzburg

Note, Lehrer, Jahr

2, Mayer, 2018

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Leo H. ©
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Format: pdf
Größe: 5.80 Mb
Ohne Kopierschutz
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sternsternsternsternstern
ID# 80092







Zusammenfassung Betriebswirtschaft

Unternehmens-Rechtsformen


Die Basis für das heutige Gesellschaftsrecht bilden verschiedene Rechtsquellen:


  • das Bürgerliche Gesetzbuch (GBG) ist die Rechtsgrundlage für:

    • die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

    • und den Verein

  • das Handelsgesetzbuch (HGB) ist die Rechtsgrundlage für:

    • die offene Handelsgesellschaft (OHG)

    • die Kommanditgesellschaft (KG)

    • die stille Gesellschaft (st. Ges.)

    • und die Reederei

  • Spezialgesetze sind die Rechtsgrundlage für:

    • die Aktiengesellschaft (AG)

    • die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

    • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH – Gesetz)

    • und die eingetragene Genossenschaft (e. G.)


Grundtypen der Rechtssubjekte als Träger von Rechten und Pflichten der Gesellschaft sind:


  • Natürliche Person: Sind Menschen aus Fleisch und Blut, die selbst oder in Gemeinschaft mit anderen eine Gesellschaft gründen. Das Vermögen befindet sich in ihrem Eigentum.

  • Juristische Person: Sind künstlich geschaffene Gebilde, die sich aus natürlichen Personen zusammenschließen. Und sich als Gesellschafter zu einer neuen Einheit, einer Gesellschaftsform mit eigner Persönlichkeit, zusammensetzten. Das Vermögen befindet sich im Eigentum der Gesellschaft als Juristische Person. Auch „Körperschaften“ genannt.

Gegenüberstellung Einzelunternehmen und Gesellschaftsunternehmen

Einzelunternehmen

Gesellschaftsunternehmen

-Ein Einzelner ist Eigentümer.

-Das Unternehmen gehört mehreren Gesellschaftern.

-Alleiniger Gewinnanspruch, aber auch Risiko bei einer Person.

-Gewinn und Risiko sind auf mehrere Personen verteilt.

Der Eigentümer haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für Geschäftsschulden

-Die Haftung wird durch mehrere getragen oder beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen

-Kapitalbeschaffung ist durch die Bonität des Eigentümers begrenzt.

-Die Kapitalbeschaffung ist bei Personengesellschaften und AG gut; schwieriger ist sie bei Gesellschaften mit Haftungsbeschränkungen.

Vorteile eines Einzelunternehmens: Hohe Flexibilität bei Entscheidungen und die Anpassungsfähigkeit an den Markt.

Nachteile eines Einzelunternehmens: Begrenzte Kapitalkraft des Inhabers sowie seine beschränkte Arbeitskapazität.


Kriterien für die Wahl der Rechtsform:


Haftung =“Einstehen müssen“

Man unterscheidet zwischen zwei Möglichkeiten

- die unbeschränkte persönliche Haftung (etwa bei Einzelunternehmen)

- und die beschränkte Haftung (Aktiengesellschaft)

Die bekannteste Haftung ist die Produktionshaftung


Risikoübernahme Risikoübernahme und Haftung sind miteinander verbunden.

Risikoübernahme und Gewinnverteilung sind eng aufeinander bezogen.

Leistungsbefugnisse Die Leitung einer Gesellschaft wird als „Geschäftsführung“ bezeichnet. Damit sind rechtliche Verknüpfungen verknüpft, wie z.B. Haftung und Risikoübernahme.

Finanzierung Eigenkapital= welches ein Unternehmer seiner Unternehmung zur Verfügung stellt.

Fremdkapital= Kredite die einer Gesellschaft gewährt werden.

Allgemeine Kriterien - Das Steuerrecht (Körperschafts-, Einkommens-, Kapitalertrags-, Gewerbe-, Kapitalverkehrs-, Umsatz- und Grunderwerbssteuer)

- Persönliche Gründe

Personengesellschaften

Ist eine Zweckverbindung mehrere Personen mit gemeinsamen Interesse.


  • BGB – Gesellschaft die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    • einfachste und unkomplizierte Rechtsformen

    • Vertragliche Vereinbarungen zw. Mind. Zwei natürlichen oder juristischen Personen mit gemeinsamen Ziel (dauernd oder vorübergehend)

    • betreibt kein Handelsgewerbe und trägt keinen Firmennamen

    • keine Eintragung ins Handelsregister

Innenverhältnis :

- Beitragsleistung

- Gesellschaftsvermögen

- Gewinn und Verlustbeteiligung (Risikoübernahme)

- Gesellschafterbeschlüsse

- Leitungsbefugnisse (Geschäftsführung)

- Treupflicht

- Wechsel eines Gesellschafters


Außenverhältnis :

- Alle Gesellschafter haben Vertretungsbefugnis

- Alle Gesellschafter haften persönlich, unbegrenzt und solidarisch mit ihrem gesamten Vermögen

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  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)

    • Zusammenschluss von zwei oder mehreren Personen, die gemeinsam ein Unternehmen gründeten um ein Handelsgewerbe zu betreiben.

    • Können jede natürliche und juristische Person sein

    • Eintrag ins Handelsregister

    • Im Firmennamen muss der Haftungsbeschränkung erkenntlich sein.


Innenverhältnis:

- alle Gesellschafter haben die gleichen Beiträge zu leisten

- Pflicht zum Mitarbeiten

- die Geschäftsführungsbefugnis obliegt jedem Einzelnen

- Die Verteilung von Gewinn und Verlust sind gesetzlich geregelt


Außenverhältnis :

- jeder Gesellschafter vertritt das Unternehmen einzeln

- jeder Gesellschafter haftet mit deinem Privatvermögen als Gesamtschuldner


  • Kommanditgesellschaft (KG)

    • Zusammenschluss zweier oder mehreren Personen zum Betrieb eines Handelsgewerbe unter gemeinschaftlicher Firma.

    • Natürliche und juristische Person sein

    • Sonderform der OHG

    • im Handelsregister eingetragen

    • Zwei Arten von Gesellschaftern

      • Komplementär

      • Kommanditist


Innenverhältnis:

- Komplementär: Geschäftsführung

- Kommanditist: von jeglicher Leistungsbefugnis ausgeschlossen


Außenverhältnis:

- Komplementär: vertritt nur die KG > Vollhaftbar, d.h. mit Kapitaleinlage und Privatvermögen

- Kommanditist: Teilhaftbar > nur mit Kapitaleinlage


  • Stille Gesellschaften

    • finanzielle Beteiligung an einem Handelsgewerbe eines Anderen

    • kann natürliche und juristische Person sein


Innenverhältnis und Außenverhältnis:

- Geschäftsinhaber obliegt alleine die Geschäftsführung unter eigenem Namen

- Dem stillen Gesellschafter stehen lediglich Kontrollrechte zu


Kapitalgesellschaften

Die Organisationsform ist körperschaftlich, d.h. sie ist von den Personen der einzelnen Gesellschafter und der Geschäftsleitung rechtlich völlig unabhängig. Um handeln zu können bildet die jeweilige Gesellschaftsform eine eigene Rechtskörperschaft > die juristische Personen.


  • Eingetragener Verein (e.V.)

    • Grundform der Kapitalgesellschaften

    • der Verein ist eine juristische Person

    • eingetragen ins Vereinsregister

    • Man unterscheidet zwischen drei Typen

      • Der Idealverein

      • Der wirtschaftliche Verein

      • Der ausländische Verein

    • Mindestens 7 Gründungsmitglieder erforderlich

    • Mitgliederversammlung ist das oberste Organ

    • Mitgliederschaft erfordert die Einhaltung von Rechten (Stimmrecht) und Pflichten (Beitragsleistung)

    • Haftung ist auf das Vereinsvermögen begrenzt


  • Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

    • die Gesellschaft ist eine juristische Person

    • kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden

    • min eine Person mit einem Mindest-Grundkapital von 25.000€ erforderlich

    • Gesellschafter haften nur mit dem Stammkapital

    • Wichtige Gesellschaftsorgane: Gesellschaftsversammlung (oberstes Organ), Geschäftsführer und Aufsichtsrat

    • Gewinnverteilung je nach Stammeinlagen


  • Die eingetragene Genossenschaft (e.G)

    • Verein mit eigener Rechtspersönlichkeit und freier Mitglieder mit dem Ziel „Wohl der Mitglieder“

    • Min 7 Gründungsmitglieder

    • Haftung ist auf das Genossenschaftsvermögen beschränkt

    • Hat drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat & Generalversammlung

    • Bsp. Wohnungsbaugenossenschaft


  • Die Aktiengesellschaft (AG)

    • Organisationsform von Großunternehmen

    • die Gesellschaft ist eine juristische Person

    • Min 5 Gründungsmitglieder erforderlich. Danach erfolgt ein fünfstufiges Verfahren

    • Grundkapital (Stammkapital) 50.000€

    • Wichtigste Gesellschaftsorgane: Hauptversammlung, Vorstand & Aufsichtsrat

    • haftet nur mit dem Gesellschaftsvermögen

    • Erzielter Gewinn wird in Tantieme, Rücklagen & Dividende aufgeteilt


Mischgesellschaften

Die Mischformen sind im heutigen Wirtschaftsleben relevant.


  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

    • Mischform zwischen Kommanditgesellschaft und Aktiengesellschaft

    • Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit

    • Ist eine Juristische Person

    • Min 5 Gründer erforderlich

    • Organe sind der persönliche haftende Gesellschafter, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung


  • GmbH & Co KG

    • Mischform zwischen GmbH und Kommanditgesellschaft

    • Personengesellschaft, deren Vollhafter eine GmbH ist

    • Gründungsmotive sind Haftungsbeschränkung, Steuervorteile und die Nutzung der Verteile von Personen- und Kapitalgesellschaften


  • Die Reederei

    • Zusammenschluss mehrere Personen, um gemeinschaftlich die Seeschifffahrt zu betreiben


  • Die Stiftung

    • Bei einer Stiftung wird eine Vermögensmasse verwaltet und einem bestimmten Stiftungszweck gewidmet.


Partnergesellschaft

Sind verbundene Unternehmen. Bei den Partnerschaften geht es nicht um die Entstehung oder Umwandlung einer Gesellschaft, sondern um die Verbindung bereits bestehender, rechtlich unabhängiger Gesellschaften. Diese Partnerschaften werden im Aktiengesetz geregelt.


Diese Art der Unternehmensverbindung ist eine weitere Form der Konzentration wirtschaftlicher Macht.

  • Die beteiligten bleiben als rechtliche Einheit erhalten

  • nach außen Konkurrenten, intern können sie sich unterstützen

  • es reicht eine Mehrheitsbeteiligung, um auf sie unternehmerischen Einfluss nehmen zu können. Der Kapitaleinsatz ist erheblich niedriger als bei einer Umwandlung oder Fusion.


Mehrheitsbeteiligung gemäß §§ 16, 17 Aktiengesetz:

ist ein rechtlich selbständiges Unternehmen mit mehr als der hälfte der Anteile und damit der Stimmrechte an einer anderen Gesellschaft beteiligt. Dieses Unternehmen wird „herrschendes“ genannt, das beherrschte Unternehmen heißt „abhängiges“ Unternehmen.


Konzern gemäß § 18 AktG

Das herrschende Unternehmen wird auch Mutterkonzern genannt. Dies leitet einheitlich die so genannten Tochtergesellschaften. Diese bleiben aber rechtlich selbstständig.

Eine Holding ist eine Gesellschaft, die die Aktienmehrheit von allen untergeordneten Gesellschaften besitzt und diese Wirtschaftlich herrscht.

Eine Holdinggesellschaft ist ein Konzern, dessen Organisationsform auf die reine Kontroll- und Dachgesellschaft ausgerichtet ist, also der gemeinsamen Verwaltung und dem gemeinsamen Management.


Wechselseitige Beteiligung gemäß § 19 Aktiengesetz

Unternehmen, die sich min 25% an jeweils anderen Unternehmen beteiligen und im Gegenzug das andere Unternehmen mit ebenfalls min 25% beteiligt, „wechselseitig beteiligte Kapitalgesellschaften“. Grund für einen solchen Zusammenschluss ist, dass man Einfluss auf die Geschäftspolitik des jeweils anderen Unternehmen möchte.


Aufgaben Kapitel 1.


Vertragsrecht

Vertrag:

Der Vertrag ist durch gegenseitige übereinstimmende Willenserklärung zweier oder mehrerer Personen bzw. Vertragsparteien, ein zweiseitiges zu Stande gekommenes Rechtsgeschäft.


Arten von Verträgen:

  • Der einseitig verpflichtende Vertrag:

    • Eine Schenkung zum Beispiel. Hier verpflichtet sich lediglich der Schenkende, die Schenkung zu erbringen

  • Der zweiseitige Vertrag:

    • z.B. ein Kauf; der Käufer verpflichtet sich, den Kaufpreis zu zahlen. Der Verkäufer verpflichtet sich, das Eigentum an der verkauften Sache zu übergeben.


Gliederung eines Vertrages:

Der Vertrag gliedert sich in zwei vollkommen unabhängige rechtliche Phasen:


Anfechtungsgründe:

können Irrtun oder Täuschung sein.


Vertragsformen nach BGB:


Nach BGB gilt: Grundsatz der Formfreiheit


Ein Vertag kann mündlich, schriftlich oder auch stillschweigend wirksam abgeschlossen werden.


In bestimmten Fällen bedarf es für gewisse Verträge jedoch eine besondere Form der Schriftform.

Dabei ist zu beachten:

Je weitreichender die Folgen eines Vertrages sind, desto strenger sind die einzuhaltenden Vorschriften.


Sicherungsmittel der Vertragserfüllung:

  • Realsicherheiten

    • Eine Sache haftet oder eine Forderung (also ein Recht) wird als Sicherheitsmittel eingesetzt. Z.B. Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt, Faustpfandrecht, Sicherungsübereignung, Grundpfadrechte aber auch Abtretung, Abtretungsverbot, Verpfändung einer Forderung, Sicherungsabtretung, Vorausabtretung

  • Personalsicherheiten

    • Eine andere Person verspricht bei Verzug der Leistung zu haften. Z.B Vertragsstrafe, Bürgschaft oder Garantievertrag.


Verjährungsfristen:

  • 2 Jahre

    • Ansprüche aus Geschäften des täglichen Lebens, z.B. für gelieferte Waren

  • 4 Jahre

    • Forderungen aus regelmäßig wiederkehrenden Leistungen, z.B. für Zinsen, Miete, Renten, Lohn, u.s.w.

  • 30 Jahre

    • Allgemeine Verjährungsfristen für alle Forderungen, für die das Gesetz keine kürzere Frist bestimmt

  • Grundpfandrecht verjährt nie


Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht soll den Markt ordnen. Es gibt dem Markt einen roten Faden.


Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen


  • BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) > Vertragsfreiheit

  • UWG / GWB (unlauteren Wettbewerb / Wettbewerbsbeschränkung) > Grenzen des Wettbewerbs

  • PatG (Patentgesetz) > Patentfähigkeit

  • WZG (Warenzeichengesetz) > Herkunft der Waren

  • GebrMG (Gebrauchsmustergesetz) > Neue Gebrauchsgegenstände

  • GeschmMG (Geschmacksmustergesetz) > Eigentümliche Muster und Modelle

  • UrheberG (Urhebergesetz) > Verwertung des Werkes


Gesetze zum Wettbewerbsrecht


  • Preisnachlässe

    • Rabatte: Barzahlungsrabatt (Skonto), Mengenrabatt, Geldrabatt, Sonderrabatt

    • Zugaben: Werbegeschenke, Serviceleistungen, Warenmenge erhöhen

  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung, auch Kartellgesetz genannt

    • Verbotene Kartelle: Preiskartelle, Gebietskartelle

    • Anmeldepflichtige Kartelle: Rabattkartelle, Konditionenkartelle

    • Erlaubnis-Kartelle: Rationalisierungskartelle, Importkartelle

  • Schutz des geistigen Eigentums

    • Patent: Erfindungen, die noch nicht auf dem Stand der Technik sind

    • Know How: ist die Gesamtheit des geistigen Eigentums > Betriebsgeheimnisse, Rezepturen

    • Gebrauchsmuster: betrifft kleine technische Erfindungen. Schutzfrist beträgt 3 Jahre

    • Geschmacksmuster: betrifft neue und in ihrer Art eigentümlich gewerbliche Muster und Modelle> Stoffe, Tapeten, Vasen, Besteck. Schutz beträgt 3 Jahre

    • Urheberrecht: schützt alle geistigen Schöpfungen: Fotos, Filme, Plakate. Erlischt nach spätestens 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Gesetze zum Umweltschutz

Grundsatz

In der Verantwortungskette trifft stets den Letzten die Verantwortung, wenn alle vorgelagerten Stellen ihre Pflichten erfüllt haben.


Gesetze und Verordnungen


  • Sammlung und Entsorgung von Abfällen

    • Abfälle sind bewegliche Sachen, deren man sich entledigen will oder deren Entsorgung zur Wahrung des Allgemeinwohls oder auch besonders zum Schutz der Umwelt geboten ist.

      • Abfälle sind zu vermeiden

      • Abfälle sind zu verwerten

        • Recycling

        • Nutzung als Energieträger

  • Abwasser nach dem Wasserhaushaltsgesetz

  • Gefahrenverordnung

    • Pflichten vom Arbeitgeber

      • Ermittlungspflicht

      • allgemeine Schutzpflicht

      • Überwachungspflicht


Arbeitsschutzrecht

Grundrechte des betrieblichen Arbeitsvertragsrecht


Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag entsteht auf Grund zweier übereinstimmender Willenserklärungen uns ist ein Vertrag, bei dem eine Parte (Arbeitnehmer) seine Arbeitskraft gegen Entgelt während bestimmter oder unbestimmter Zeit in den Dienst einer anderen Partei (Arbeitgeber) stellt.


Ein Arbeitsvertrag ist gekennzeichnet durch:

  • Willenserklärung

  • Abschlussfreiheit

  • Gestaltungsfreiheit bezogen auf Vertragsinhalt

  • Geschäftsfähigkeit AG und AN müssen geschäftsfähig sein

  • Beteiligung des Betriebsrates Mitbestimmungsrecht, wenn Betrieb mehr als 20 wahlberechtigte AN hat

  • Vorstellungskosten Arbeitssuchende haben das Recht auf Erstattung der Vorstellungskosten

  • Einholen von Auskünften z.B. durch ärztliche Untersuchungen oder polizeiliches Führungszeugnis


    Arten von Arbeitsverträgen

    • Verträge mit fester Anstellung

    • Teilzeitarbeit

    • Zeitarbeit

      • Vertragsverhältnis zw. AG und Zeitarbeitsfirma sowie zw. Zeitarbeitsfirma und AN. AN arbeitet leihweise für ein Unternehmen. Unternehmen zahlt dafür der Zeitarbeitsfirma Geld.

    • Jobsharing

      • Zwei oder mehrere AN teilen sich einen Vollarbeitsplatz. Dabei verpflichten sie sich, seine ganztägige Besetzung sicherzustellen.


    Arbeitsvertrag und sein Pflichten


    Pflichten für Arbeitnehmer:


      • Persönliche Arbeitspflicht

      • Sorgfalts- und Treuepflicht

      • Rechenschafts- und Herausgabepflicht

      • Überstundenarbeit

      • Befolgung von Anordnungen und Anweisungen

      • Haftung des Arbeitnehmers


    Pflichten des Arbeitgebers:


    • Zahlung des Arbeitsentgeltes

    • Lohnfortzahlung z.B. in Folge von Krankheiten, Unfall, etc.

    • Freizeit und Urlaub

    • Erteilung eines Zeugnisses

    • Bereitstellung von Arbeitsgeräten, Material und Auslagen


    Beenden eines Arbeitsvertrages:


    Durch…

    • Aufhebungsvertrag

    • Zeitablauf

    • Tod des AN´s

    • Gerichtliche Entscheidungen

    • Übergang in den Ruhestand

    • Kündigung

    • Anfechtung und Nichtigkeit des Arbeitsvertrages


    Abgrenzung Arbeitsvertrag von anderen Vertragstypen


    Arbeitsvertrag / Dienstvertrag

    Bei dem Arbeitsvertrag befindet sich der AN in einer sozial anhängigen Stellung. Ein Dienstvertrag kann aber auch von einem selbständigen Gewerbetreibendem und auch freiberuflich Tätigen abgeschlossen werden


  • Bei dem Werkvertrag verspricht das Unternehmen einen bestimmten Erfolg. Dieser Erfolg steht im Mittelpunkt der Arbeit. Der AN verspricht lediglich, seine Arbeit auszuführen.


    Arbeitsvertrag / Auftrag

    Ein wesentliches Merkmal des Auftrages ist, das nur eine ganz bestimmte Besorgung vom Beauftragten übernommen wird. Beim Arbeitsvertrag hingegen wird jede Arbeit übernommen, die dem AN auf Grund seiner Stellung im Betrieb übertragen wird.


    Arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen


    Arbeitsschutzrecht

    Durch Gesetzte und Verordnungen soll der AN gegen Gefahren im Betrieb des AG´s in besonderer Weise geschützt werden.

    Für besonders schutzbedürftige Gruppen von AN (Frauen, Jugendliche & Schwerbehinderte) gibt es Sondervorschriften.


    Die oberste Instanz des Arbeitsschutzes ist das Bundesministerium für Arbeit und Sicherheit (BMA)


    Arbeitssicherheit

    Im Unternehmen ist jeder Vorgesetzte für die Arbeitssicherheit in seinem Aufgabenbereich verantwortlich;

    d.h. Überwachung, ob alle Vorschriften eingehalten werden, die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt werden & die Schutzausrüstung benutzt werden.



    • Materielle Gesichtspunkte

      • Beschaffung Arbeitsmittel

    • Personelle Gesichtspunkte

      • Arbeitskräfte (Auswahl, Fähigkeiten, etc.), Arbeitsplätze ( Anforderungen, Zertifikate)

    • Komplexe Gesichtspunkte

      • Arbeitspläne, Arbeitsanweisungen

    Bei einem Betrieb mit mehr als 10 AN müssen Fachkräfte für die Arbeitssicherheit und Betriebsärzte für die Gesundhaltung bereitgestellt werden.


    Ein Beliebiges Organisationsmodell ist….

    Sollte dennoch zu einem Unfall kommen, ist die folgende Organisation zu befolgen:


    Lernmodul 2


    Grundbegriffe und Grundsätze der Organisation

    Organisation:


    Allgemein

    Eine Organisation wird aus zielorientierten, dauerhaft gültigen Regelungen gebildet.

    Organisatorische Maßnahmen sind demnach gültige Regelungen zur Erledigung der laufenden Aufgabe in einem System.


    Betriebliche Definition:

    Eine Organisation ist eine sinnvolle Gestaltung von Produktionsfaktoren und Betriebsteilen. Des weitern ist sie eine funktionsgerechte Kombination der Einzelteilen zum Gesamtsystem.


    Organisator


    Der Organisator benötigt zahlreiche Informationen aus folgenden Fach- bzw. Wissensgebieten:





    Des weiteren muss der Organisator die Einflüsse auf die Betriebsorganisation berücksichtigen:


    Innere Einflüsse

    Äußere Einflüsse

    Technische Einflüsse:

    Erzeugnisse, Betriebsmittel

    Technische Einflüsse:

    Stand der Technik, Forschung und Entwicklung

    Wirtschaftliche Einflüsse:

    Brache, Betriebsgröße

    Wirtschaftliche Einflüsse:

    Absatzmarktlage, Beschaffungsmarktlage

    Soziale Einflüsse:

    Führungsstill, Mitbestimmung

    Soziale Einflüsse:

    Vorhandene und neue Gesetze, Umweltschutz

    Definition von Struktur und System


    Ein Unternehmen ist ein System; das System hat eine bestimmte Struktur.


    Strukturieren ist ein ordnendes Gestalten in einem System.


    Systeme:


    • Technische Systeme

      • Maschinensysteme > Automaten, Transferstraßen, Fließbänder

    • Sozial Systeme

      • System von Menschen > Betriebsversammlung, Meetings, Konferenzen

    • Soziotechnische Systeme

      • Mensch- Maschinen- Systeme auch „Arbeitssysteme genannt. > Maschinenarbeitsplätze


    Da bei einem Sozitechnischem System ein oder mehrere Menschen an einem oder mehreren Betriebsmitteln arbeiten, unterscheidet man entsprechend zwischen:

    • Einzelarbeit:

      • Eine Arbeitsperson führt die Arbeitsaufgaben eins Arbeitssytems durch.

    • Gruppenarbeit:

      • Zwei oder mehrere Arbeitspersonen führen die Arbeitsaufgabe eines Arbeitssystems teilweise oder ganz durch. Hierbei entscheidend, dass gleichzeitig mehrere Menschen an demselben Arbeitsgegenstand zusammenwirken.

    • Mehrstellenarbeit:


    Organisation, Improvisation und Disposition


    Organisation: ist als zielorientierte, dauerhaft gültige Regelung definiert.

    Improvisation: ist eine vorläufig wirksame Regelung.

    Disposition: ist eine nur einmal gültige Regelung.


    Aufgaben vom Lernmodul 2 Kap 1

    Aufbauorganisation


    Definitionen:

    Aufgaben sind dauerhaft wirksame Aufforderungen, Tätigkeiten an Objekten zur Erreichung von Zielen durchzuführen.

    Aufträge sind einmalige Aufforderungen Tätigkeiten an Objekten zur Erreichung von Zielen durchzuführen.

    Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung einer Stelle müssen übereinstimmen.


    Ein Bereich der organisatorischen Tätigkeit besteht darin, komplexe Aufgaben in kleinere Elemente zu zerlegen. Dieser Vorgang wird als Aufgabenanalyse bezeichnet.

    Die Aufgabenanalyse dient zur vollständigen und systematischen Erfassung aller für einen Untersuchungsbereich relevanten Aufgaben in ihrer notwendigen Tiefe.


    Sachmittel sind körperliche Gegenstände, die dem Aufgabenträger bei der Erfüllung seiner Aufgabe helfen. > z.B. PC zum schreiben von Briefen… ; Faxgeräte zum übertragen von Nachrichten….





    Aufbauorganisatorische Konzepte

    Je nach den Beziehungen der Aufbau- und Ablauforganisation unterscheidet man zwischen folgenden Organisationssystemen:


    • Das Liniensystem

      • Alle Anforderungen werden von einer Instanz an die unmittelbar nachfolgende Stelle gegeben. Im umgekehrten Fall können auch nur diese nachfolgende Stellen sich an die unmittelbar übergeordnete Instanz wenden.


      • Vorteile:

        • straff aufgebaute Organisation

        • Verantwortung ist klar geregelt

        • Anordnungsrecht / Weisungsbefugnis ist eindeutig

      • Nachteile:

        • Befehlswege sind zu lang

        • Führungskräfte sind stark belastet


    • Das Stabliniensystem

      • Den Instanzen (Linienstämmen) sind beratende Stellen (Stabsstellen) angegliedert. Es ist so wie das Liniensystem aufgebaut.


      • Vorteile

        • Entlastung der Leitenden Instanzen

        • Man erreicht die spezialisierte fachliche Beratung

      • Nachteile

        • den Stellen wird mehr oder weniger Entscheidungsbefugnis eingeräumt.

    • Das Mehrliniensystem

      • Charakterlich ist die geteilte Leitung. Ein Aufgabenträger kann im Gegensatz zum Liniensystem, von mehreren Vorgesetzten Anordnungen erhalten


    • guter Informationsaustausch

    • Dienstweg wird stark verkürzt

    • Führungskräfte werden entlastet

  • Nachteile:

    • Aufgaben gleichrangiger Stellen müssen genau festgelegt sein

    • Die leitenden Stellen erhalten weniger Informationen

    • Keiner fühlt sich verantwortlich


    • Teamarbeit

      • Flexible Organisationsform, welche es möglich macht, unabhängig von der bestehenden Organisationsform in einem Unternehmen, eine allein auf die Notwendigkeit einer spezifischen Aufgabe zugeschnittene Aufgabenerfüllung zu betreiben. Jedes Teammitglied hat dabei den gleichen Verantwortungs- und Kompetenzbereich. Ist die Aufgabe beendet, wird das Team aufgelöst.


    Der Organisationsplan

    Die zur Durchführung der Aufgaben notwendigen Stellen werden gebildet und festgelegt.

    Die Stellenbeschreibung

    aus dem Organisationsplan ist nicht erkennbar welche Aufgabe von einer Stelle verrichtet werden soll. Aus diesem Grund ist ein zusätzliches Hilfsmittel, die Stellenbeschreibung, notwendig. Sie ist eine weitere Unterteilung des Organisationsplanes.


    • Die Bezeichnung der Stelle und ihr Ziel

  • die Stellenvertretung

  • sämtliche Aufgaben und Nebenaufgaben

  • die übertragenen Kompetenzen

  • der Verantwortungsbereich

    müssen in der Stellenbeschreibung enthalten sein.

    • Ziele:

      • Klarstellung aller Beziehungen

      • Entlastung der Führungskräfte

      • Verbesserung der Organisation im Unternehmen

    • Vorteile für das Personalwesen:

      • Grundlage für die Auswahl neuer Mitarbeiter

      • Basis für die Personalplanung

      • Maßstab für eine Beurteilung

      • Eindeutiger Verantwortungsbereich

      • Untergeordnete Stellen werden genannt


    Ablauforganisation

    Aufbauorganisation:

    Aufbauorganisation ist die dauerhaft wirksame Gestaltung von statischen Systemen.

    Dazu gehört:

    1. Die Stellenbildung mit Aufgabe und Aufgabenträger

    2. der Sachmitteleinsatz

    3. das Zurückgreifen auf Informationen

    4. das Einrichten von Leitungs-/Weisungsbeziehungen

    5. das Herstellen von Kommunikationsbeziehungen


    Ablauforganisation:

    Die Ablauforganisation regelt die Erfüllung bestimmter Aufgabenmengen zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort. Sie ergänzt damit die Aufbauorgan


    Ziele der Ablauforgan. Sind:

    • Kostensenkung, Rentabilitätssteigerung


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