Die Basis für das heutige Gesellschaftsrecht bilden verschiedene Rechtsquellen:
das Bürgerliche Gesetzbuch (GBG) ist die Rechtsgrundlage für:
die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
und den Verein
das Handelsgesetzbuch (HGB) ist die Rechtsgrundlage für:
die offene Handelsgesellschaft (OHG)
die Kommanditgesellschaft (KG)
die stille Gesellschaft (st. Ges.)
und die Reederei
Spezialgesetze sind die Rechtsgrundlage für:
die Aktiengesellschaft (AG)
die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH – Gesetz)
und die eingetragene Genossenschaft (e. G.)
Grundtypen der Rechtssubjekte als Träger von Rechten und Pflichten der Gesellschaft sind:
Natürliche Person: Sind Menschen aus Fleisch und Blut, die selbst oder in Gemeinschaft mit anderen eine Gesellschaft gründen. Das Vermögen befindet sich in ihrem Eigentum.
Juristische Person: Sind künstlich geschaffene Gebilde, die sich aus natürlichen Personen zusammenschließen. Und sich als Gesellschafter zu einer neuen Einheit, einer Gesellschaftsform mit eigner Persönlichkeit, zusammensetzten. Das Vermögen befindet sich im Eigentum der Gesellschaft als Juristische Person. Auch „Körperschaften“ genannt.
Gegenüberstellung Einzelunternehmen und Gesellschaftsunternehmen
Vorteile eines Einzelunternehmens: Hohe Flexibilität bei Entscheidungen und die Anpassungsfähigkeit an den Markt.
Nachteile eines Einzelunternehmens: Begrenzte Kapitalkraft des Inhabers sowie seine beschränkte Arbeitskapazität.
Kriterien für die Wahl der Rechtsform:
Haftung =“Einstehen müssen“
Man unterscheidet zwischen zwei Möglichkeiten
- die unbeschränkte persönliche Haftung (etwa bei Einzelunternehmen)
- und die beschränkte Haftung (Aktiengesellschaft)
Die bekannteste Haftung ist die Produktionshaftung
Risikoübernahme Risikoübernahme und Haftung sind miteinander verbunden.
Risikoübernahme und Gewinnverteilung sind eng aufeinander bezogen.
Leistungsbefugnisse Die Leitung einer Gesellschaft wird als „Geschäftsführung“ bezeichnet. Damit sind rechtliche Verknüpfungen verknüpft, wie z.B. Haftung und Risikoübernahme.
FinanzierungEigenkapital= welches ein Unternehmer seiner Unternehmung zur Verfügung stellt.
Fremdkapital= Kredite die einer Gesellschaft gewährt werden.
Allgemeine Kriterien - Das Steuerrecht (Körperschafts-, Einkommens-, Kapitalertrags-, Gewerbe-, Kapitalverkehrs-, Umsatz- und Grunderwerbssteuer)
- Persönliche Gründe
Personengesellschaften
Ist eine Zweckverbindung mehrere Personen mit gemeinsamen Interesse.
BGB – Gesellschaft die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
einfachste und unkomplizierte Rechtsformen
Vertragliche Vereinbarungen zw. Mind. Zwei natürlichen oder juristischen Personen mit gemeinsamen Ziel (dauernd oder vorübergehend)
betreibt kein Handelsgewerbe und trägt keinen Firmennamen
keine Eintragung ins Handelsregister
Innenverhältnis :
- Beitragsleistung
- Gesellschaftsvermögen
- Gewinn und Verlustbeteiligung (Risikoübernahme)
- Gesellschafterbeschlüsse
- Leitungsbefugnisse (Geschäftsführung)
- Treupflicht
- Wechsel eines Gesellschafters
Außenverhältnis :
- Alle Gesellschafter haben Vertretungsbefugnis
- Alle Gesellschafter haften persönlich, unbegrenzt und solidarisch mit ihrem gesamten Vermögen
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Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Zusammenschluss von zwei oder mehreren Personen, die gemeinsam ein Unternehmen gründeten um ein Handelsgewerbe zu betreiben.
Können jede natürliche und juristische Person sein
Eintrag ins Handelsregister
Im Firmennamen muss der Haftungsbeschränkung erkenntlich sein.
Innenverhältnis:
- alle Gesellschafter haben die gleichen Beiträge zu leisten
- Pflicht zum Mitarbeiten
- die Geschäftsführungsbefugnis obliegt jedem Einzelnen
- Die Verteilung von Gewinn und Verlust sind gesetzlich geregelt
Außenverhältnis :
- jeder Gesellschafter vertritt das Unternehmen einzeln
- jeder Gesellschafter haftet mit deinem Privatvermögen als Gesamtschuldner
Kommanditgesellschaft (KG)
Zusammenschluss zweier oder mehreren Personen zum Betrieb eines Handelsgewerbe unter gemeinschaftlicher Firma.
Natürliche und juristische Person sein
Sonderform der OHG
im Handelsregister eingetragen
Zwei Arten von Gesellschaftern
Komplementär
Kommanditist
Innenverhältnis:
- Komplementär: Geschäftsführung
- Kommanditist: von jeglicher Leistungsbefugnis ausgeschlossen
Außenverhältnis:
- Komplementär: vertritt nur die KG > Vollhaftbar, d.h. mit Kapitaleinlage und Privatvermögen
- Kommanditist: Teilhaftbar > nur mit Kapitaleinlage
Stille Gesellschaften
finanzielle Beteiligung an einem Handelsgewerbe eines Anderen
kann natürliche und juristische Person sein
Innenverhältnis und Außenverhältnis:
- Geschäftsinhaber obliegt alleine die Geschäftsführung unter eigenem Namen
- Dem stillen Gesellschafter stehen lediglich Kontrollrechte zu
Kapitalgesellschaften
Die Organisationsform ist körperschaftlich, d.h. sie ist von den Personen der einzelnen Gesellschafter und der Geschäftsleitung rechtlich völlig unabhängig. Um handeln zu können bildet die jeweilige Gesellschaftsform eine eigene Rechtskörperschaft > die juristische Personen.
Eingetragener Verein (e.V.)
Grundform der Kapitalgesellschaften
der Verein ist eine juristische Person
eingetragen ins Vereinsregister
Man unterscheidet zwischen drei Typen
Der Idealverein
Der wirtschaftliche Verein
Der ausländische Verein
Mindestens 7 Gründungsmitglieder erforderlich
Mitgliederversammlung ist das oberste Organ
Mitgliederschaft erfordert die Einhaltung von Rechten (Stimmrecht) und Pflichten (Beitragsleistung)
Haftung ist auf das Vereinsvermögen begrenzt
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
die Gesellschaft ist eine juristische Person
kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden
min eine Person mit einem Mindest-Grundkapital von 25.000€ erforderlich
Gesellschafter haften nur mit dem Stammkapital
Wichtige Gesellschaftsorgane: Gesellschaftsversammlung (oberstes Organ), Geschäftsführer und Aufsichtsrat
Gewinnverteilung je nach Stammeinlagen
Die eingetragene Genossenschaft (e.G)
Verein mit eigener Rechtspersönlichkeit und freier Mitglieder mit dem Ziel „Wohl der Mitglieder“
Min 7 Gründungsmitglieder
Haftung ist auf das Genossenschaftsvermögen beschränkt
Hat drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat & Generalversammlung
Bsp. Wohnungsbaugenossenschaft
Die Aktiengesellschaft (AG)
Organisationsform von Großunternehmen
die Gesellschaft ist eine juristische Person
Min 5 Gründungsmitglieder erforderlich. Danach erfolgt ein fünfstufiges Verfahren
Erzielter Gewinn wird in Tantieme, Rücklagen & Dividende aufgeteilt
Mischgesellschaften
Die Mischformen sind im heutigen Wirtschaftsleben relevant.
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Mischform zwischen Kommanditgesellschaft und Aktiengesellschaft
Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit
Ist eine Juristische Person
Min 5 Gründer erforderlich
Organe sind der persönliche haftende Gesellschafter, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung
GmbH & Co KG
Mischform zwischen GmbH und Kommanditgesellschaft
Personengesellschaft, deren Vollhafter eine GmbH ist
Gründungsmotive sind Haftungsbeschränkung, Steuervorteile und die Nutzung der Verteile von Personen- und Kapitalgesellschaften
Die Reederei
Zusammenschluss mehrere Personen, um gemeinschaftlich die Seeschifffahrt zu betreiben
Die Stiftung
Bei einer Stiftung wird eine Vermögensmasse verwaltet und einem bestimmten Stiftungszweck gewidmet.
Partnergesellschaft
Sind verbundene Unternehmen. Bei den Partnerschaften geht es nicht um die Entstehung oder Umwandlung einer Gesellschaft, sondern um die Verbindung bereits bestehender, rechtlich unabhängiger Gesellschaften. Diese Partnerschaften werden im Aktiengesetz geregelt.
Diese Art der Unternehmensverbindung ist eine weitere Form der Konzentration wirtschaftlicher Macht.
Die beteiligten bleiben als rechtliche Einheit erhalten
nach außen Konkurrenten, intern können sie sich unterstützen
es reicht eine Mehrheitsbeteiligung, um auf sie unternehmerischen Einfluss nehmen zu können. Der Kapitaleinsatz ist erheblich niedriger als bei einer Umwandlung oder Fusion.
ist ein rechtlich selbständiges Unternehmen mit mehr als der hälfte der Anteile und damit der Stimmrechte an einer anderen Gesellschaft beteiligt. Dieses Unternehmen wird „herrschendes“ genannt, das beherrschte Unternehmen heißt „abhängiges“ Unternehmen.
Konzern gemäß § 18 AktG
Das herrschende Unternehmen wird auch Mutterkonzern genannt. Dies leitet einheitlich die so genannten Tochtergesellschaften. Diese bleiben aber rechtlich selbstständig.
Eine Holding ist eine Gesellschaft, die die Aktienmehrheit von allen untergeordneten Gesellschaften besitzt und diese Wirtschaftlich herrscht.
Eine Holdinggesellschaft ist ein Konzern, dessen Organisationsform auf die reine Kontroll- und Dachgesellschaft ausgerichtet ist, also der gemeinsamen Verwaltung und dem gemeinsamen Management.
Unternehmen, die sich min 25% an jeweils anderen Unternehmen beteiligen und im Gegenzug das andere Unternehmen mit ebenfalls min 25% beteiligt, „wechselseitig beteiligte Kapitalgesellschaften“. Grund für einen solchen Zusammenschluss ist, dass man Einfluss auf die Geschäftspolitik des jeweils anderen Unternehmen möchte.
Aufgaben Kapitel 1.
Vertragsrecht
Vertrag:
Der Vertrag ist durch gegenseitige übereinstimmende Willenserklärung zweier oder mehrerer Personen bzw. Vertragsparteien, ein zweiseitiges zu Stande gekommenes Rechtsgeschäft.
Arten von Verträgen:
Der einseitig verpflichtende Vertrag:
Eine Schenkung zum Beispiel. Hier verpflichtet sich lediglich der Schenkende, die Schenkung zu erbringen
Der zweiseitige Vertrag:
z.B. ein Kauf; der Käufer verpflichtet sich, den Kaufpreis zu zahlen. Der Verkäufer verpflichtet sich, das Eigentum an der verkauften Sache zu übergeben.
Gliederung eines Vertrages:
Der Vertrag gliedert sich in zwei vollkommen unabhängige rechtliche Phasen:
Anfechtungsgründe:
können Irrtun oder Täuschung sein.
Vertragsformen nach BGB:
Nach BGB gilt: Grundsatz der Formfreiheit
Ein Vertag kann mündlich, schriftlich oder auch stillschweigend wirksam abgeschlossen werden.
In bestimmten Fällen bedarf es für gewisse Verträge jedoch eine besondere Form der Schriftform.
Dabei ist zu beachten:
Je weitreichender die Folgen eines Vertrages sind, desto strenger sind die einzuhaltenden Vorschriften.
Sicherungsmittel der Vertragserfüllung:
Realsicherheiten
Eine Sache haftet oder eine Forderung (also ein Recht) wird als Sicherheitsmittel eingesetzt. Z.B. Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt, Faustpfandrecht, Sicherungsübereignung, Grundpfadrechte aber auch Abtretung, Abtretungsverbot, Verpfändung einer Forderung, Sicherungsabtretung, Vorausabtretung
Personalsicherheiten
Eine andere Person verspricht bei Verzug der Leistung zu haften. Z.B Vertragsstrafe, Bürgschaft oder Garantievertrag.
Verjährungsfristen:
2 Jahre
Ansprüche aus Geschäften des täglichen Lebens, z.B. für gelieferte Waren
4 Jahre
Forderungen aus regelmäßig wiederkehrenden Leistungen, z.B. für Zinsen, Miete, Renten, Lohn, u.s.w.
30 Jahre
Allgemeine Verjährungsfristen für alle Forderungen, für die das Gesetz keine kürzere Frist bestimmt
Grundpfandrecht verjährt nie
Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht soll den Markt ordnen. Es gibt dem Markt einen roten Faden.
Patent: Erfindungen, die noch nicht auf dem Stand der Technik sind
Know How: ist die Gesamtheit des geistigen Eigentums > Betriebsgeheimnisse, Rezepturen
Gebrauchsmuster: betrifft kleine technische Erfindungen. Schutzfrist beträgt 3 Jahre
Geschmacksmuster: betrifft neue und in ihrer Art eigentümlich gewerbliche Muster und Modelle> Stoffe, Tapeten, Vasen, Besteck. Schutz beträgt 3 Jahre
Urheberrecht: schützt alle geistigen Schöpfungen: Fotos, Filme, Plakate. Erlischt nach spätestens 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Gesetze zum Umweltschutz
Grundsatz
In der Verantwortungskette trifft stets den Letzten die Verantwortung, wenn alle vorgelagerten Stellen ihre Pflichten erfüllt haben.
Gesetze und Verordnungen
Sammlung und Entsorgung von Abfällen
Abfälle sind bewegliche Sachen, deren man sich entledigen will oder deren Entsorgung zur Wahrung des Allgemeinwohls oder auch besonders zum Schutz der Umwelt geboten ist.
Abfälle sind zu vermeiden
Abfälle sind zu verwerten
Recycling
Nutzung als Energieträger
Abwasser nach dem Wasserhaushaltsgesetz
Gefahrenverordnung
Pflichten vom Arbeitgeber
Ermittlungspflicht
allgemeine Schutzpflicht
Überwachungspflicht
Arbeitsschutzrecht
Grundrechte des betrieblichen Arbeitsvertragsrecht
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag entsteht auf Grund zweier übereinstimmender Willenserklärungen uns ist ein Vertrag, bei dem eine Parte (Arbeitnehmer) seine Arbeitskraft gegen Entgelt während bestimmter oder unbestimmter Zeit in den Dienst einer anderen Partei (Arbeitgeber) stellt.
Ein Arbeitsvertrag ist gekennzeichnet durch:
Willenserklärung
Abschlussfreiheit
Gestaltungsfreiheit bezogen auf Vertragsinhalt
Geschäftsfähigkeit AG und AN müssen geschäftsfähig sein
Beteiligung des Betriebsrates Mitbestimmungsrecht, wenn Betrieb mehr als 20 wahlberechtigte AN hat
Vorstellungskosten Arbeitssuchende haben das Recht auf Erstattung der Vorstellungskosten
Einholen von Auskünften z.B. durch ärztliche Untersuchungen oder polizeiliches Führungszeugnis
Arten von Arbeitsverträgen
Verträge mit fester Anstellung
Teilzeitarbeit
Zeitarbeit
Vertragsverhältnis zw. AG und Zeitarbeitsfirma sowie zw. Zeitarbeitsfirma und AN. AN arbeitet leihweise für ein Unternehmen. Unternehmen zahlt dafür der Zeitarbeitsfirma Geld.
Jobsharing
Zwei oder mehrere AN teilen sich einen Vollarbeitsplatz. Dabei verpflichten sie sich, seine ganztägige Besetzung sicherzustellen.
Arbeitsvertrag und sein Pflichten
Pflichten für Arbeitnehmer:
Persönliche Arbeitspflicht
Sorgfalts- und Treuepflicht
Rechenschafts- und Herausgabepflicht
Überstundenarbeit
Befolgung von Anordnungen und Anweisungen
Haftung des Arbeitnehmers
Pflichten des Arbeitgebers:
Zahlung des Arbeitsentgeltes
Lohnfortzahlung z.B. in Folge von Krankheiten, Unfall, etc.
Freizeit und Urlaub
Erteilung eines Zeugnisses
Bereitstellung von Arbeitsgeräten, Material und Auslagen
Beenden eines Arbeitsvertrages:
Durch…
Aufhebungsvertrag
Zeitablauf
Tod des AN´s
Gerichtliche Entscheidungen
Übergang in den Ruhestand
Kündigung
Anfechtung und Nichtigkeit des Arbeitsvertrages
Abgrenzung Arbeitsvertrag von anderen Vertragstypen
Arbeitsvertrag / Dienstvertrag
Bei dem Arbeitsvertrag befindet sich der AN in einer sozial anhängigen Stellung. Ein Dienstvertrag kann aber auch von einem selbständigen Gewerbetreibendem und auch freiberuflich Tätigen abgeschlossen werden
Bei dem Werkvertrag verspricht das Unternehmen einen bestimmten Erfolg. Dieser Erfolg steht im Mittelpunkt der Arbeit. Der AN verspricht lediglich, seine Arbeit auszuführen.
Arbeitsvertrag / Auftrag
Ein wesentliches Merkmal des Auftrages ist, das nur eine ganz bestimmte Besorgung vom Beauftragten übernommen wird. Beim Arbeitsvertrag hingegen wird jede Arbeit übernommen, die dem AN auf Grund seiner Stellung im Betrieb übertragen wird.
Arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen
Arbeitsschutzrecht
Durch Gesetzte und Verordnungen soll der AN gegen Gefahren im Betrieb des AG´s in besonderer Weise geschützt werden.
Für besonders schutzbedürftige Gruppen von AN (Frauen, Jugendliche & Schwerbehinderte) gibt es Sondervorschriften.
Die oberste Instanz des Arbeitsschutzes ist das Bundesministerium für Arbeit und Sicherheit (BMA)
Arbeitssicherheit
Im Unternehmen ist jeder Vorgesetzte für die Arbeitssicherheit in seinem Aufgabenbereich verantwortlich;
d.h. Überwachung, ob alle Vorschriften eingehalten werden, die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt werden & die Schutzausrüstung benutzt werden.
Bei einem Betrieb mit mehr als 10 AN müssen Fachkräfte für die Arbeitssicherheit und Betriebsärzte für die Gesundhaltung bereitgestellt werden.
Ein Beliebiges Organisationsmodell ist….
Sollte dennoch zu einem Unfall kommen, ist die folgende Organisation zu befolgen:
Lernmodul 2
Grundbegriffe und Grundsätze der Organisation
Organisation:
Allgemein
Eine Organisation wird aus zielorientierten, dauerhaft gültigen Regelungen gebildet.
Organisatorische Maßnahmen sind demnach gültige Regelungen zur Erledigung der laufenden Aufgabe in einem System.
Betriebliche Definition:
Eine Organisation ist eine sinnvolle Gestaltung von Produktionsfaktoren und Betriebsteilen. Des weitern ist sie eine funktionsgerechte Kombination der Einzelteilen zum Gesamtsystem.
Organisator
Der Organisator benötigt zahlreiche Informationen aus folgenden Fach- bzw. Wissensgebieten:
Des weiteren muss der Organisator die Einflüsse auf die Betriebsorganisation berücksichtigen:
Definition von Struktur und System
Ein Unternehmen ist ein System; das System hat eine bestimmte Struktur.
Strukturieren ist ein ordnendes Gestalten in einem System.
System von Menschen > Betriebsversammlung, Meetings, Konferenzen
Soziotechnische Systeme
Mensch- Maschinen- Systeme auch „Arbeitssysteme genannt. > Maschinenarbeitsplätze
Da bei einem Sozitechnischem System ein oder mehrere Menschen an einem oder mehreren Betriebsmitteln arbeiten, unterscheidet man entsprechend zwischen:
Einzelarbeit:
Eine Arbeitsperson führt die Arbeitsaufgaben eins Arbeitssytems durch.
Gruppenarbeit:
Zwei oder mehrere Arbeitspersonen führen die Arbeitsaufgabe eines Arbeitssystems teilweise oder ganz durch. Hierbei entscheidend, dass gleichzeitig mehrere Menschen an demselben Arbeitsgegenstand zusammenwirken.
Mehrstellenarbeit:
Organisation, Improvisation und Disposition
Organisation: ist als zielorientierte, dauerhaft gültige Regelung definiert.
Improvisation: ist eine vorläufig wirksame Regelung.
Disposition: ist eine nur einmal gültige Regelung.
Aufgaben vom Lernmodul 2 Kap 1
Aufbauorganisation
Definitionen:
Aufgaben sind dauerhaft wirksame Aufforderungen, Tätigkeiten an Objekten zur Erreichung von Zielen durchzuführen.
Aufträge sind einmalige Aufforderungen Tätigkeiten an Objekten zur Erreichung von Zielen durchzuführen.
Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung einer Stelle müssen übereinstimmen.
Ein Bereich der organisatorischen Tätigkeit besteht darin, komplexe Aufgaben in kleinere Elemente zu zerlegen. Dieser Vorgang wird als Aufgabenanalyse bezeichnet.
Die Aufgabenanalyse dient zur vollständigen und systematischen Erfassung aller für einen Untersuchungsbereich relevanten Aufgaben in ihrer notwendigen Tiefe.
Sachmittel sind körperliche Gegenstände, die dem Aufgabenträger bei der Erfüllung seiner Aufgabe helfen. > z.B. PC zum schreiben von Briefen… ; Faxgeräte zum übertragen von Nachrichten….
Aufbauorganisatorische Konzepte
Je nach den Beziehungen der Aufbau- und Ablauforganisation unterscheidet man zwischen folgenden Organisationssystemen:
Das Liniensystem
Alle Anforderungen werden von einer Instanz an die unmittelbar nachfolgende Stelle gegeben. Im umgekehrten Fall können auch nur diese nachfolgende Stellen sich an die unmittelbar übergeordnete Instanz wenden.
Vorteile:
straff aufgebaute Organisation
Verantwortung ist klar geregelt
Anordnungsrecht / Weisungsbefugnis ist eindeutig
Nachteile:
Befehlswege sind zu lang
Führungskräfte sind stark belastet
Das Stabliniensystem
Den Instanzen (Linienstämmen) sind beratende Stellen (Stabsstellen) angegliedert. Es ist so wie das Liniensystem aufgebaut.
Vorteile
Entlastung der Leitenden Instanzen
Man erreicht die spezialisierte fachliche Beratung
Nachteile
den Stellen wird mehr oder weniger Entscheidungsbefugnis eingeräumt.
Das Mehrliniensystem
Charakterlich ist die geteilte Leitung. Ein Aufgabenträger kann im Gegensatz zum Liniensystem, von mehreren Vorgesetzten Anordnungen erhalten
guter Informationsaustausch
Dienstweg wird stark verkürzt
Führungskräfte werden entlastet
Nachteile:
Aufgaben gleichrangiger Stellen müssen genau festgelegt sein
Die leitenden Stellen erhalten weniger Informationen
Keiner fühlt sich verantwortlich
Teamarbeit
Flexible Organisationsform, welche es möglich macht, unabhängig von der bestehenden Organisationsform in einem Unternehmen, eine allein auf die Notwendigkeit einer spezifischen Aufgabe zugeschnittene Aufgabenerfüllung zu betreiben. Jedes Teammitglied hat dabei den gleichen Verantwortungs- und Kompetenzbereich. Ist die Aufgabe beendet, wird das Team aufgelöst.
Der Organisationsplan
Die zur Durchführung der Aufgaben notwendigen Stellen werden gebildet und festgelegt.
Die Stellenbeschreibung
aus dem Organisationsplan ist nicht erkennbar welche Aufgabe von einer Stelle verrichtet werden soll. Aus diesem Grund ist ein zusätzliches Hilfsmittel, die Stellenbeschreibung, notwendig. Sie ist eine weitere Unterteilung des Organisationsplanes.
Die Bezeichnung der Stelle und ihr Ziel
die Stellenvertretung
sämtliche Aufgaben und Nebenaufgaben
die übertragenen Kompetenzen
der Verantwortungsbereich
müssen in der Stellenbeschreibung enthalten sein.
Ziele:
Klarstellung aller Beziehungen
Entlastung der Führungskräfte
Verbesserung der Organisation im Unternehmen
Vorteile für das Personalwesen:
Grundlage für die Auswahl neuer Mitarbeiter
Basis für die Personalplanung
Maßstab für eine Beurteilung
Eindeutiger Verantwortungsbereich
Untergeordnete Stellen werden genannt
Ablauforganisation
Aufbauorganisation:
Aufbauorganisation ist die dauerhaft wirksame Gestaltung von statischen Systemen.
Dazu gehört:
Die Stellenbildung mit Aufgabe und Aufgabenträger
der Sachmitteleinsatz
das Zurückgreifen auf Informationen
das Einrichten von Leitungs-/Weisungsbeziehungen
das Herstellen von Kommunikationsbeziehungen
Ablauforganisation:
Die Ablauforganisation regelt die Erfüllung bestimmter Aufgabenmengen zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort. Sie ergänzt damit die Aufbauorgan
Jackson 5Zusammenfassung desMusikgenres und Kleidungswahl:D­as Musikgenre derJackson 5 bestand aus Soul,R&B, Funk und Disco. DieMusik und auch die Songtexte sind sehr fröhlich. Zusätzlich ist dieStimmung in den Musikvideos sehr gut und die Mitglieder lachen oft. Dazuführten sie zu ihrer…
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