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Fachbereichsarbeit

Cannabis: Droge oder Medikament?

2.803 / ~12 sternsternsternsternstern_0.2 Andrea R. . 2014
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Fachbereichsarbeit
Biowissenschaften

IGS Flötenteich Oldenburg

3 2014

Andrea R. ©
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Cannabis – Droge oder Medikament?

Inhaltsverzeichnis


  1. Einleitung


  1. Allgemeines über Cannabis

    1. Was ist Cannabis eigentlich?

    2. Die Haupt-Wirkstoffe

    3. Cannabis als Nutzpflanze

    4. Rechtslage in Deutschland und der Welt im Ãœberblick


  1. Cannabis als Rauschgift/Droge

    1. Gewinnung der Droge

    2. Konsumformen

    3. Die psychotrope Wirkung des THC´s

    4. Vergleich mit anderen Drogen z.B. Alkohol, Kokain, etc.

  1. Cannabis als Medikament

    1. Anwendungsgebiete

    2. Verschiedene Methoden der Verabreichung

    3. Wirkung aufs Zentralenervensystem

    4. Risiken und Nebenwirkungen

    5. Medizinische Beschaffung in Deutschland


  1. Fazit


  1. Anhang


1.Einleitung

Cannabis ist eine der umstrittensten Pflanzen der Welt. Viele Menschen sind der Meinung Cannabis sei nur ein Rauschgift, aber vor allem heutzutage, wo die Legalisierung von Cannabis ein weit verbreitetes Thema ist, wird in der Medizin geforscht, ob sich Cannabis nicht auch als Medikament einsetzen lässt. Wodurch ich zur meiner Fragestellung komme: Wo lässt sich Cannabis einordnen? Ist Cannabis eher eine Droge oder ein Medikament? Auf diese Frage werde ich auf den nächsten Seiten meiner Facharbeit näher eingehen.

Als erstes werde ich allgemeine Dinge über die Pflanze klären und danach im genaueren die Punkte „Cannabis als Rauschgift/Droge“ sowie „Cannabis als Medikament“ untersuchen, um diese Punkte miteinander vergleichen zu können, um mir somit ein Fazit zu dem Thema zu erschließen zu können.


2.Allgemeines über Cannabis

2.1 Was ist Cannabis eigentlich?

Cannabis ist der lateinische Name für Hanf. Botanisch gesehen gehört Cannabis zu der Familie der Cannabaceae und ist eine Faserpflanze. Cannabis gehört zu den ältesten der Menschheit bekannten psychoaktiven Pflanzen. Es gibt drei verschiedene Arten, in die Cannabis unterschieden wird. Cannabis sativa, Cannabis indica und Cannabis ruderalis. Cannabis sativa ist die größte Art.

Sie kann bis zu sechs Meter hoch wachsen und ist knotig und locker verzweigt. Die Cannabis Pflanze wächst im Norden und liefert mehr Öl und Fasern, als die beiden anderen Arten. Cannabis indica wird etwa 1,5 Meter hoch und wächst in einer pyramidenartigen Form, sie ist stark verzweigt. Cannabis ruderalis ist die kleinste Art und wird nur etwa 60 Zentimeter hoch, sie hat wenige oder gar keine Verzweigungen.

Cannabis indica und Cannabis ruderalis wachsen hauptsächlich nur im Süden und in trockenen Gebieten. Sie liefern mehr berauschendes Harz als Cannabis sativa (vgl. Grinspoon/Bakalar 1994, 1).


2.2 Die Haupt-Wirkstoffe

Die Cannabispflanze enthält mehr als 460 bekannte chemische Stoffe. Der Hauptstoff ist das Delta-9-tetrahydrocannabiol bekannt als THC oder auch Delta-9-THC, es ist das am meist vorkommende Cannabinoid in der Pflanze. Es ist stark psychoaktiv und macht um die 5% des Gewichtes aus, zudem ist es verantwortlich für die bekannten psychischen Wirkungen (vgl. Grinspoon/Bakalar 1994, 2).

Die beiden anderen Hauptgruppen der Cannabinoide sind die Cannabidiole (CBN) und die Cannabinole (CBN). Sie entfalten wie das THC, ebenfalls pharmakologische Wirkungen. Cannabindiol (CBN) ist das mengenmäßige zweitwichtigste Cannabinoid. Es wirkt nicht psychotrop, aber es verstärkt die sedierenden und schmerzhemmenden Eigenschaften des THC´s. Zudem wirkt es angstlösend, antiepileptisch, antibiotisch und senkt den Augeninnendruck.

Neben diesen Cannabinoide gibt es noch Stickstoffverbindungen, Aminosäuren, Proteine, Glykoproteine, Zucker, Vitamine, Hydrocarbone, Alkohole, Fettsäuren, Lactone, Steroide und Pigmente. Diese Verbindungen kommen nicht unbedingt in jeder Cannabispflanze vor. Es kann quantitative und qualitative Unterschiede geben, die je nach Sorte variieren. Die verschiedenen wirkenden Stoffe der Pflanze, können sich zudem gegenseitig verstärken oder vermindern (vgl. Grotenhermen/Huppertz 1997, 50 ff.).


2.3 Cannabis als Nutzpflanze

China ist das Land in der die Cannabisnutzung aufgekommen ist. Die Pflanze Cannabis wird dort nach Erkenntnissen, seit der Jungsteinzeit als Nutzpflanze gebraucht. Nach alten Aufzeichnungen aus dieser Zeit war Cannabis die einzig bekannte Faserpflanze, die damals in China einheimisch war. Cannabis wurde frührer größtenteils zur Fasergewinnung genutzt. Denn aus den Fasern der Pflanze lassen sich sehr feinfädige aber auch sehr grobfädige Stoffe und Textilien herstellen, da die Pflanze aus mehreren verschiedenen Schichten von Fasern besteht, die von außen nach innen immer dünner werden.

Aus den Fasern wurden Kleidungstücke, Papier, Segeltücher, Säcke, Riemen, Feuerwehrschläuche und vieles mehr hergestellt. Denn die Fasern zeichnen sich durch eine größere Beständigkeit gegenüber Nässe aus. Cannabis lieferte eine der stärksten und dauerhaftesten Langfasern. Aber auch Mediziner und Hexer nutzen die Pflanze zum Rausch, um so eine spirituelle Wirkung zu erlangen (vgl. Körber–Grohne 1987, 387).

Es gibt auch Aufzeichnungen darüber, dass Cannabis vor 5000 Jahren schon als Medikament eingesetzt wurde. Es wurde zur Behandlung von Malaria, Verstopfung, rheumatischen Schmerzen und geistiger Zerstreutheit genutzt. Cannabis wurde auch von anderen Ärzten im klassischen und griechischen Altertum als Heilmittel verwendet. Auch im mittelalterlichen Europa war es ein sehr häufig genutztes Medikament, man nutzte das Öl der Pflanze um Entzündungen zu lindern und Erkältungen sowie Geschlechtskrankheiten zu behandeln.

Gegen Mitte des 19. Jahrhundert wurde Cannabis immer bekannter und man forscht mehr an der Wirkung des Medikaments. Es wurde in dieser Zeit sehr häufig verschrieben, bis 1961 der Konsum von Cannabis fast weltweit verboten wurde (vgl. Grinspoon/Bakalar 1994, 4ff.)



Wie in 2.3 erwähnt, wurde 1961 der Anbau, der Konsum und der Handel von Cannabis, im Zuge der von der UNO ausgearbeiteten „Single Convention on Narcotic Drugs1“, praktisch weltweit verboten, da fast die meisten Länder diese Konvention unterschrieben haben. In einigen Ländern wurden in den letzten Jahren jedoch gesetzliche Möglichkeiten geschaffen, einzelne Cannabinoide für medizinische Zwecke zu verwenden.

Zudem wird in Deutschland beim Besitz einer geringen Menge Cannabis von einer Strafverfolgung abgesehen. Diese „geringe Menge“ variiert in den verschiedenen Bundesländern und hängt von der zuständigen Staatsanwaltschaft ab. Um in Deutschlang legal Cannabis konsumieren zu dürfen muss man mehrere verschiedene Anträge stellen und Empfehlungen von mehreren Ärzten vorlegen (vgl. Grotenhermen/Huppertz 1997, 104 ff.). In den Niederlanden, in Uruguay und in Colorado ist der Konsum von Cannabis legal, es gibt aber trotzdem kleine gesetzliche Einschränkungen so wie gewisse Mengen, die im Monat nur gekauft werden dürfen.

In anderen US-Bundesstaaten und in Kanada ist die Weitergabe nur an medizinische Patienten legal (vgl. Haag 1986, 138 ff.).


3.Cannabis als Rauschgift/Droge


3.1 Gewinnung der Droge aus der Pflanze

Um die Droge aus der Pflanze zu gewinnen, nutzt man die blühende oder gerade verblühte weibliche Cannabispflanze (vgl. Grotenhermen/Huppertz 1997, 100 ff). Zur Gewinnung der rauscherzeugenden Substanz nutzt man den oberen Teil der weiblichen Cannabispflanze, denn dort ist der psychoaktive Inhaltsstoff THC enthalten. Aus Cannabis lassen sich mehrere rauscherzeugende Substanz bilden.

Aus den zerriebenen Blättern, Blüten und Stängeln wird Marihuana gewonnen. Aus dem Harz der Pflanze lässt sich Haschisch, ein dunkelgrüner bis dunkelbrauner fester Stoff herstellen. Presst man diesen Stoff noch mal, entsteht Haschischöl. Der THC–Gehalt in Marihuana beträgt im Durchschnitt 3-5%, der von Haschisch 5-10% und der von Haschischöl liegt bei bis zu 45% (vgl. Freitag/Hurrelmann 1999, 26 ff.).


Die rauscherzeugenden Substanzen der Cannabispflanze lassen sich auf zwei Arten konsumieren. Man kann das Cannabispräparat rauchen oder oral aufnehmen, indem man es isst. Durchs Rauchen tritt eine ziemlich rasch eintretende Wirkung auf, circa nach 5-15 Minuten und hält etwa 1-3 Stunden an. Wird Marihuana oder Haschisch geraucht, gelangen etwa 15-25% des THC, welches in dem „Joint“ enthalten ist, in die Blutbahn.

Es gibt mehrere verschiedene Rauchutensilien, mit diesem der Konsum der Cannabisprodukte vereinfacht werden soll. Werden die rauscherzeugenden Cannabisprodukte gegessen, tritt eine Wirkung erst nach 1-2 Stunden auf und hält 5-10 Stunden an, jedoch werden durch den Magen und Darmtrakt nur 6-8% des enthaltenden THC´s, aufgenommen. Dies lässt sich aber noch steigern, indem man gleichzeitig Fett aufnimmt, so gelangen dann 10-20% in die Blutbahn, denn durch die gleichzeitige Aufnahme von Fetten wird die Resorption der fettlöslichen Cannbinoide verbessert.

Die meisten Konsumenten ziehen das Rauchen dem Essen vor, da beim Rauchen die Wirkung eher eintritt und die Wirkung sich leichter dosieren lässt. Da aber ein großer Nachteil beim Rauchen die Schädigung und die Irritation der Schleimhäute ist, ziehen viele kranke Leute, die aus medizinischen Gründen Cannabis konsumieren, die Aufnahme durchs Essen vor. Auch weil die Wirkung so von längerer Dauer ist und es nur zu einer kaum merklichen Veränderung des Bewussteins kommt (vgl. Grotenhermen/Huppertz 1997, 110).



Cannabis gilt im Gegensatz zu anderen illegalen Drogen als weiche Droge. Das bedeutet, dass der Cannabiskonsum mit geringeren Risiken verbunden ist als der Konsum anderer Drogen. Das Suchtpotential von Cannabis wird im Vergleich zu anderen Drogen als sehr gering eingestuft. Da eine Ausbildung einer physischen Abhängigkeit nicht auftritt, jedoch kann das Gehirn eine psychische Abhängigkeit bei häufigem Konsum entwickeln.

Nach einer Studie von Kleiber und Soellner, wo versucht wurde, die suchterzeugenden Potenzen verschiedener Drogen auf einer Skala von 0-10 einzuordnen, erhielt Cannabis den Wert 1, welcher ein sehr niedriger Wert im Vergleich zu den anderen Drogen ist. Zum Beispiel erhielt Alkohol den Wert 5 und Kokain oder Opiate die Werte 8-9 (vgl. Freitag/Hurrelmann 1999, 24 ff.). Cannabis gilt zu dem auch bei langzeitigem Konsum weniger schädlich für die körperliche Gesundheit als die legalen Drogen wie Tabak oder Alkohol (vgl. Grotenhermen/Huppertz 1997, 101ff.).


4. Cannabis als Medikament


Seit tausenden Jahren wird Cannabis bei den verschiedensten Krankheiten, als Heilmittel genutzt. In der heutigen Zeit, ist es durch die medizinische Forschung möglich, genauer zu bestimmen, bei welchen Krankheiten sich Cannabis positiv auf den Heilungsprozess auswirkt. Cannabis hat als Medikament viel weniger Nebenwirkungen als manch andere legale Medikamente. Es gibt mehrere verschiedene Krankheiten, bei denen Cannabisextrakte oder einzelne Cannabinoide sehr gut helfen.

Hier zu gehören Appetitlosigkeit, Auszehrung, Übelkeit und Brechreiz. Diese Symptome treten häufig bei Krebs- oder Aidskranken auf. Es sind meist Nebenwirkungen der Chemo- oder Strahlentherapie und der verschriebenen Medikamente. Der Konsum von Cannabis hilft den Appetit anzuregen, den Magen zu beruhigen und hellt zu dem die Stimmung auf. Dies ist sehr wichtig für Krebs- und Aidskranke, da sie durch ihre Krankheit und ihrer Therapie einen hohen Gewichtsverlust erleiden.

Cannabis hilft, deshalb vielen ihr Gewicht zu halten, was für die meisten Patienten eine Lebensverlängerung bedeutet. Zu dem hilft Cannabis auch bei körperlich bedingter Spastik (Multiple Sklerose), bei Epilepsie, Depressionen, Bluthochdruck, Neurodermitis und Juckreiz, bei Schmerzzuständen (Migräne, Tumorschmerzen, neuropathischer Schmerz, muskuloskelettaler Schmerz und Menstruationsbeschwerden) oder bei einem Glaukom.


4.2 Verschiedene Methoden der Verabreichungen

Da viele Patienten die psychischen Nebenwirkungen des Cannabis stören, werden synthetische Cannabinoide hergestellt, die die erwünschten medizinischen Wirkungen auslösen, aber nicht psychotrop wirken. Eins davon ist das synthetische Cannabinoid Nabilon. Es wurde 1972 entwickelt. Es sollte die brechreizhemmende Wirkung von THC, von der psychischen Wirkung trennen.


4.3 Wirkungen aufs Zentralenervensystem

Das Zentralenervensystem besteht aus Milliarden Nervenzellen, die für die komplexe Verarbeitung unzähliger Informationen verantwortlich sind. Die Informationen werden in Form von elektrischen Impulsen (Aktionspotentialen) entlang einer Nervenzelle weitergeleitet. Die Übertragung dieser elektrischen Impulse, auf eine andere Nervenzelle, erfolgt an den Synapsen. Die elektrischen Impulse werden in Form von chemischen Botenstoffen (Transmittern) übertragen.

Die chemischen Botenstoffe werden in der Präsynapse freigesetzt und über den synaptischen Spalt zur Postsynapse geleitet. Dort lagern sie sich an die spezifischen Rezeptoren an. Durch diesen Vorgang werden biochemische Stoffe in Gang gesetzt. Die Erregung einer Nervenzelle erfolgt innerhalb weniger Millisekunden. Die Cannabioide können sich nicht an jedem Rezeptor anlagern.

Eine hohe Rezeptorendichte der Cannabinoid/Anandamidrezeptoren taucht im Kleinhirn2, im Großhirn, dort besonderes im Stirnhirn3 und im Hippocampus4 auf. Im Hirnstamm dagegen gibt es keine Cannabinoid/Anandamidrezeptoren. So können keine essentiellen Körperfunktionen geschädigt oder beeinflusst werden. Jedoch führt der Cannabiskonsum zu einer Verminderung der kognitiven Leistungen.

So wird das Kurzzeitgedächtnis beeinträchtigt, dies kommt durch die Hemmung der Aktivität der Zelle. Man führt diese Beeinträchtigung auf ein Ausbleiben der für die Speicherung von Informationen wichtigen Langzeitpotenzierung zurück, die auf Grund mangelnder Aktivität der NMDA-Rezeptoren nicht stattfinden kann. Außerdem führt der Konsum zu einer verminderten Fähigkeit Antworten zu Unterdrücken, zu verringerter Wachsamkeit und Konzentrationsfähigkeit, sowie zu einer verminderten Fähigkeit komplexe arithmetische Aufgaben zu lösen (vgl. Freitag/Hurrelmann 1999, 25 ff.).


4.4 Risiken und Nebenwirkungen

Die potentielle Gesundheitsschädlichkeit bei Cannabis ist weitaus kleiner als bei den meisten zugelassenen Medikamenten (vgl. Grinspoon/Bakalar 1994, 161). Zudem ist die Gefahr an einer Überdosis zu sterben so gut wie nicht vorhanden. Es gibt keine zuverlässigen Hinweise, dass Menschen durch den reinen Cannabiskonsum verstorben sind. Der Sicherheitsfaktor5 von Cannabis liegt bei 40.000, im Vergleich der von Seconal®6 liegt bei 3-50 und der von Alkohol zwischen 4 und 10 (vgl. Grinspoon/Bakalar 1994, 162).

Diese sind aber nicht weiter gesundheitlichschädlich, da es meist nur für eine kurze Zeit auftritt und nicht sonderlich stark ist. Ein großer Nachteil am Cannabiskonsum, ist für viele Patienten, die akuten psychischen Nebenwirkungen. Hierzu gehören die Verminderung der Konzentration und Gedächtnisleistung, so wie eine Verlangsamung der Motorik und der Reaktion. Auch die Sprache kann leicht verwaschen werden.

Diese Nebenwirkungen treten bei Cannabis Patienten nur in kleinem Maße auf, da schon eine geringe Dosierung reicht, um die medizinischen erwünschten Wirkungen zu erzielen. Zudem ist die Cannabiswirkung sehr individuell ausgeprägt. So kann es sein, dass bei einer Person die psychischen und die physiologischen Nebenwirkungen sehr stark auftreten und bei einer anderen Person so gut wie gar nicht.

Als Patient ist das Risiko einer Suchtgefahr sehr gering da die Dosierung meistens sehr klein gehalten wird. Es kann höchsten zu einer Toleranzentwicklung kommen, so wie auch bei normalen Medikamenten. Die Toleranzentwicklung lässt sich aber schnell wieder umkehren in dem man das Medikament einfach wieder absetzt. Der Körper passt sich innerhalb weniger Wochen wieder den neuen Bedingungen an und stellt den ursprünglichen Zustand wieder her.

Auch stillende Mütter sollten auf ihren Cannabiskonsum verzichten, da 10-20% der Blut-THC-Konzentration sich in der Muttermilch finden (vgl. Grotenhermen/Huppertz 1997, 97). Bei Kindern und Jugendlichen wurde nachgewiesen, dass stärkere Nebenwirkungen auftreten können und dass das hormonelle Zusammenspiel und der Eintritt der Pubertät beeinflusst werden kann. Bei Menschen, die an einer Schizophrenie leiden, kann der Konsum einen psychoaktiven Schub auslösen.

Wenn eine latente schizophrene Psychose vorhanden ist, kann es durch Cannabis zum Ausbruch der Krankheit kommen.


4.5 Medizinische Beschaffung in Deutschland

In Deutschland besteht die Möglichkeit, sich die Cannabinoide Dronabinol und Nabilon ärztlich verschreiben zu lassen. Die Krankenkasse erstattet bei diesen Produkten meist die Kosten der Behandlung nicht. Es besteht auch die Möglichkeit, bei der Bundesopiumstelle vom Gesundheitsministerium eine Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von Cannabis zu erhalten. Dazu muss ein Antrag an das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) gestellt werden.

Der Antrag ist kostenpflichtig, die Kosten belaufen sich auf 75€. Ein Patient kann einen Antrag zum Erwerb von Cannabisextrakten aus der Apotheke stellen, sowie zum Erwerb von Cannabisblüten (Marihuana) aus der Apotheke oder eine Genehmigung zum Eigenanbau von Cannabis. Bisher wurden aber nur die Anträge zum Erwerb von Cannabisextrakten und von Cannabisblüten angenommen.

Der Antrag für eine Genehmigung zum Eigenanbau wurde bisher immer vom BfArM abgelehnt, obwohl laut des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 2011, der Eigenanbau aus medizinischen Gründen in Betracht komme. Das Cannabis aus der Apotheke muss der Patient selbst zahlen, da die deutschen Krankenkassen für dieses Medikament nicht haften. Das Gramm kostet in der Apotheke 15-18 Euro.

Dieser Preis liegt fast 10 Euro über dem Schwarzmarktpreis. Aus diesem Grund kaufen viele Patienten ihr Cannabis lieber auf dem Schwarzmarkt. Zudem werden die meisten Anträge auf eine legale Nutzung von Cannabis so gut wie sofort abgelehnt (vgl. Grotenhermen, Franjo. 20.02.2014. „Anleitung zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis bei der Bundesopiumstelle“ < (14.03.2014)).





Literaturverzeichnis

Freitag, Marcus; Hurrelmann, Klaus 1999: Illegale Alltagsdrogen – Cannabis, Ecstasy, Speed und LSD im Jugendalter. Weinheim: München: Juventa Verlag


Grinspoon, Lester; Bakalar, James B. 1994: Marihuana – Die verbotene Medizin. Originalausgabe: Marihuana, the forbidden Medicine. Yale University Press, New Haven, London: 1993


Grotenhermen, Franjo; Huppertz, Renate 1997: Hanf als Medizin – Wiederentdeckung einer Heilpflanze. Heidelberg: Karl F. Haug Verlag


Körber-Grohne, Udelgard 1987: Nutzpflanzen in Deutschland – Kulturgeschichte und Biologie. Stuttgart: Konrad Theiss Verlag


Internetdokumente

Grotenhermen, Franjo. 20.02.2014. „Anleitung zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis bei der Bundesopiumstelle“ < (14.03.2014)

1Die „Single Convention on Narcotic Drugs“ ist ein internationales Vertragswerk mit dem Ziel, die Verfügbarkeit einiger Drogen einzuschränken. Diesen Vertrag haben 180 Staaten der Welt unterschrieben. (vgl. Haag 1986, 169 ff.)

3Zuständig für Hochstimmung, Zeitgefühl, Konzentrationsfähigkeit und traumatische Zustände

4Zustänig für Gedächtnisstörrungen und sensorische Eindrücke

5Der Sicherheitsfaktor gibt die Giftigkeit eines Stoffes an. Je höher der Wert desto gefahrloser der Stoff.

6Seconal ist ein verschreibungspflichtiges Medikament, welches beruhigend, krampflösend und blutdrucksenkend wirkt

7Eine Augenrötung


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