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Bilanzüb­ung - BWL - Buchführ­ung (Übungsau­fgaben)

17.882 Wörter / ~96 Seiten sternsternsternstern_0.5stern_0.3 Autor Dominique M. im Apr. 2012
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Prüfungstipps
Betriebswirtschaftsle­hre

Universität, Schule

Philipps-Universität Marburg

Note, Lehrer, Jahr

2010 Prof. Krag

Autor / Copyright
Dominique M. ©
Metadaten
Preis 7.00
Format: pdf
Größe: 1.05 Mb
Ohne Kopierschutz
Bewertung
sternsternsternstern_0.5stern_0.3
ID# 17813







BILANZEN


Aufgabe 2


(1.) Nennen und erläutern Sie die unterschiedlichen Funktionen der Rechnungslegung!

(2.) Stellen Sie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) vor!

(3.) Nennen Sie die allgemeinen Bewertungsgrundsätze nach § 252 Abs. 1 HGB

v Steuerungs- und Kontrollfunktion:

Aus der Sicht der Kapitalgeber geht es darum, den bzw. die Agenten ( Manager) zu steuern und zu lenken, um die eigene Ausbeutung zu verhindern. Jahresabschluss schafft Anreize um eine Interessenangleichung zwischen beiden Gruppen zu bewirken

Entscheidungsfunktion: (1) Nenen erläutern Sie die unterschiedlichen Funktionen der Rechnungslegung!

v Mehr im Rahmen der Rechnungslegung generierte Informationen dient der Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen aktueller und protenzieller Investoren.

v Wohlfahrtsfunktion


Eng verbunden mit der zuvor genannten Aufgabe ist die Wohlfahrtsfunktion der Rechnungslegung, da durch die Publizierung von Jahresabschlüssen die Kapitalallokation auf den Kapitalmärkten verbessert oder sogar optimiert werden kann.


v Ausschüttungsbemessungs-/Kompetenzabgrenzungsfunktion


¨     Bei Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung ist in Bezug auf den Gläubigerschutz eine Begrenzung der an die Aktionär ausschüttbaren Beträge notwendig, um die Erhaltung eines Mindeshaftungsvermögens zu gewährleiten.

¨     Zugleich muss auch sichergestellt werden, dass die Eigenkapitalgeber für die Überlassung ihres Kapitals angemessene Dividendenzahlungen erhalten

¨     Jahresabschluss als Instrument für Ausschüttungsbemessung zwischen Eignern Gläubigern geeignet


v Informationsfunktion

¨     Die Versorgung der am Unternehmen beteiligten Gruppen mit entscheidungsrelevanten Informationen wird als Informationsfunktion des handelsrechtlichen Jahrabschlusses bezeichnet.

¨     Dies Funktion wird untergeteilt in

§  Dokumentationsfunktion:

¨     Alle Geschäftsvorfälle müssen übersichlicht, vollständig und für Dritte nachvollziehbar aufgezeichnet werden.

¨     Die Dokumentation im Sinne eines vollständigen und Zahlungsvorgänge ist wesentliche Grundlage des Jahreabschlusses und ermöglicht erst zusammenfassende Aussagen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens im Sinne der Entscheidungsfunktion der Rechnungslegung.

¨     Diese Dokumentation dient der Lösung der Problemen im Konfliktfällen

§  Rechenschaftsfunktion

¨     Im Kaptitalgesellschaft ergibt sich durch die Trennung von Eigentum und Kontrolle die Notwendigkeit, periodisch über den Stand des Vermögens Rechenschaft abzulegen, um die ansonsten ausbeutungsoffene Position der Eigner durch Kontrolle bzw. die gezielte Schaffung von Anreizen für die Manager zu verbessern.

§  Publizitätsfunktion

¨     Der Jahrabschluss richtet sich an alle übrigen Personenkreise, die ein berechtigtes Interesse an Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens haben.

¨     Er liefert den Fremdkapitalgebern ( Gläubiger) Aussage über die Höhe der hinterlegten Vermögenswerte und die Sicherheit ihrer Einlagen

¨     Potenzielle Investoren können durch veröffentlichte Jahresabschlüsse sowie durch statistische Auswertung( z.b Kennzahlen) Anhaltspunkte für ein künftiges Entgagement in dem Unternehmen bekommen.

¨     ….

v (2.) Stellen Sie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) vor!


Grundsatz: Buchführungspflichtige Personen

-         §238 HGB: „Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen“

Ausnahme: wenn Einzelkaufleute an zwei aufeinander fogenden Abschlussstichtagen nicht mehr als 500.000 € Umsatzserlöse und nicht mehr als 50.000 Jahrüberschuss ausweisen.


-         Da in Spezialgesetzen ausdrücklich die Beachtung der GOB vorgeschrieben wird, gelten die GOB kraft geseztlicher Verweisung. Sie sind Rechtsquelle mit abgeleiteter Rechtwirkung im Sinne der Verwaltungsrechtlehre


-         Die Beachtung der GOB ist Bestandteil der Generalform für Buchführung (§238 (1)) und Jahresabschluss §.....[Volltext lesen]

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§ 252
Allgemeine Bewertungsgrundsätze


1.     Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs müssen mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs übereinstimmen. Bilanzidentiät


2.     Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Going Concern Prinzip


3.     Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlußstichtag einzeln zu bewerten. Einzelbewertungsprinzip


4.     Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind; Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind. Vorsichtprinzip, Imparitätsprinzip, Realisationsprinzip


5.     Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß zu berücksichtigen. Periodeabgrenzung


6.     Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beizubehalten. Bewertungsteitigkeit


Aufgabe 3


Gegen welchen Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung verstoßen die folgenden Tatbestände:


1.     Verschiedene Maschinen werden jeweils zusammengefasst und als Gesamtheit im

Jahresabschluss bewertet. Gegen Einzelbewertungsprinzip


2.     Aufwendungen und Erträge wurden entsprechend dem Zeitpunkt ihrer Ausgabe oder Einnahme und nicht immer entsprechend ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit zum Geschäftsjahr berücksichtigt.


(3.) Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände wurde davon ausgegangen, dass das Unternehmen kurzfristig aufgelöst werden könnte. Gegen Going cocern Prinzip


(4.) Am Abschlussstichtag wurden auch Gewinne aus noch nicht ausgelieferten Aufträgen berücksichtigt. Vorhersehbare Risiken und Verluste, die im Geschäftsjahr oder früher entstanden sind, wurden nicht berücksichtigt. Gegen Imparitätsprinzip, Vorsichtprinzip, Realisationsprinzip


(5.) In den letzten Jahren wurden in jedem Jahresabschluss vom jeweiligen Vorjahr abweichende Bewertungsmethoden zugrunde gelegt. Gegen Bewertungsstetigkeitsprinzip


(6.) Sachlich verschiedene Bilanzpositionen werden in einer Position ausgewiesen. Gegen Einzelbewertungsprinzip


(7.) Die Wertansätze zwischen der Schlussbilanz des Geschäftsjahres und der

Eröffnungsbilanz des folgenden Geschäftsjahres stimmen nicht überein. Gegen Bilanzidentitätsprinzip


(8.) In die Bilanz wurden nicht alle bilanzierungsfähigen Vermögensgegenstände aufgenommen, selbst dann nicht, wenn das Gesetz kein Wahlrecht einräumt. Vollständigkeitsprinzip



.....

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1.2.3 2 Drehstühle, angeschafft 2001 400 €

1.2.4 1 Schreibmaschine, angeschafft 2001 600 €

1.2.5 2 Aktenschränke, angeschafft 1998 400 €

1.2.6 1 Buchungsautomat, angeschafft 2001 1.950 €

II. Umlaufvermögen

2.1 Vorräte laut bestimmten Verzeichnis

2.1.1 10 Waschmaschinen 6.000 €

2.1.2 5 Geschirrspüler 4.000 €

2.1.3 50 Küchenmaschinen 15.000 €

2.1.4 20 Handmixer 2.000 €

2.2 Forderungen aus LuL


2.2.1 Kundenforderung an Herrn Müller, Marburg 1.500 €

2.3 Bankguthaben

2.3.1 Bankguthaben bei der Postbank 4.000 €


2.4 Kassenbestand


2.4.1 Kassenbestand 2.500 €


SUMME Vermögensgegenstände 110300€


B.Schulden

1.1 langfristige Schulden

1.1.1 Hypothekendarlehen

1.1.2 Bankdarlehen


Darlehen bei der Postbank 15.000 €


1.2 kurzfristige Schulden


1.2.1Schulden aus LuL:

Verbindlichkeit gegenüber der Lieferantenfirma S. 10.000 €


SUMME Schulden 25.000€


C. Eigenkapital 85.300€


Aufgabe extra


Auseinanderfallen von rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum

-         Kommissionsgeschäfte :


Bei einem Kommissionsgeschäft handelt es sich um den Verkauf von
Aktien oder Wertpapieren über eine dritte Person die nicht der Eigentümer dieser Gegenstände ist. Der Fachbegriff für die dritte Person ist Kommissionär, und die unmittelbaren Eigentürmer sind Kommittenten


-         Die Sicherungsübereignung: zur Absicherung von Gläubigeransprüchen aus Krediten vereinbaren Schuldner und Gläubiger häufig Sicherheiten. Im Fall einer Sicherungsübereignung überträgt der Sicherungsgeber ( =Schulner) dem Sicherungsnehmer ( =Gläubiger) das Eigentum an einer beweglichen Sache, behält aber selbst den Besitz und die Nutzungsmöglichkeiten dieses Gegenstandes.

Also ist Sicherungsnehmer der zivilrechtlichen Eigentürmer, und wirtschaftlicher Eigentü.....

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-         Treuhandverhältnisse


Nur Häufigkeit: bei echten Treuhandschaften der Treugeber dem Treuhändler das zivilrechtliche Eigentum an einer Sache oder einem Recht. Der Treuhänder ist berechtigt, im eigenen Namen über das Treugut zu verfügen, muss dabei aber die Interessen des Treugebers wahren, sodass dieser als wirtschaftlicher Eigentümer das Treugut weiterhin bilanzieren muss.


-         Leasinggeschäfte

Aufgabe 10:

Aus Sicht des Lieferanten M ist wie foglt zu buchen :


2010

1.     Buchung nach Eingang der Anzahlung am 20.10.2010

Bank an Erhaltene Anzahlung 10.000 €


2.     Fertigungabschluss der Erzeugnisse am 31.12.2010

Materielle Aufwand an Eigenkapital 30.000 €


3.     Abschlussbuchung

Buchung im Erfolgkonto


Waren an Bestandveränderung 30.000€

Bestandveränderung an GuV 30.000€

GuV an Materielle Aufwand 30.000€


Erfolgneutral


Buchung im SBK


Erhaltene Anzahlung an SBK 10.000 €

SBK an Bank 10.000€


SBK an Waren 30.000 (Laut inventur)

Eigenkaptital an SBK 30.000€

    Erfolg ist neutral


2011

4.     Lieferung der Erzeugnisse am 10.01.2011

Forderung a.ll an Umsatzerlös 40.000 €


5.     Einbeziehung der erhaltenden Anzahlung


Erhaltene Anzahlung an Forderung a. LL 10.000 €


6.     Überweisung der Restzahlung durch A. GmbH am 12.10.2011

Bank an F. a.LL 30.000 €


7.     Zusammenfassung:


Bank 30.000 €

Erhaltene Anzahlung 10.000 € an Forderung a.LL 40.000 €


8.     Abschlussbuchung im Jahr 2011

Buchung im Erfolgkonto

Wareneinsatz an Waren 30.000€

Um.....

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Anlagegüter oder Wertgegenstände)

-         Leasing von Immobilien

-         Grundschema einer Bilanzierungsentscheidung

-         1. Bilanzierung dem Grunde nach (Ansatz)

-         1. Bilanzierung der Höhe nach (Bewertung)

-         2. Bilanzierung der Stelle nach (Bilanzposten)


Aufgabe 12


1. Selbstständige Verkehrsfähigkeit

-         Frage:

Ist es prinzipiell denkbar, dass ich das zu

betrachtende Recht, den Vorteil oder den konkreten

Gegenstand veräußern kann?


Antwort:

Ja, da die Rolltreppe kann theoretisch (trotz fester

Installation) wieder ausgebaut und an einen Dritten

weiter veräußert werden.


2. Selbstständige Bewertbarkeit

Frage:


Können dem Bilanzierungsobjekt selbstständige

Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugerechnet

werden?


Antwort:

Ja, da AK in Höhe von 40.000 €


3. Wirtschaftliches Nutzenpotential


Frage:

Ist ein zukünftiger Nutzen aus dem Einbau der

Rolltreppe zu erwarten?


Antwort:

Ja, da Kunden Rolltreppe nutzen können…;-)

VG vorhanden!


Scheinbestandteil


-         Ein Scheinbestandteil entsteht, wenn bewegliche Wirtschaftsgüter zu

einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügt werden.

Hierzu gehören Anlagen (z.B. ein Zahnarztstuhl), die der

Steuerpflichtige für seine eigenen Zwecke vorübergehend eingebaut

hat. Entsprechend dem BMF-Schreiben ist d.....

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Die H-GmbH ist der einzige Nutzer der Treppe und verfügt über den

gesamten Zeitraum der Nutzungsdauer über diese. Daher könnte die

H-GmbH ,,V‛‛ von der restlichen Nutzungsdauer ausschließen.

Somit ist die H-GmbH wirtschaftlicher Eigentümer.


2.     Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen


Dies wird nur bei Einzel-/Personenunternehmen geprüft.

M-GmbH = GmbH keine Trennung zwischen Betriebs- und Privatvermögen nötig


3. Bilanzierungsverbote und -wahlrechte nach § 248 HGB


Nein, da materieller Vermögensgegenstände Aktivierungspflicht


Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte

Eigentum wurde übergeben, Kaufpreis ist gezahlt worden


kein schwebendes Geschäft vor


Aktivierungspflicht

Bilanzierung dem Grunde nach (Ansatz)


Bilanzierung der Höhe nach(Bewertung)


Die Rolltreppe wurde zu einem Preis von 40.000€ eingebaut:

Höhe: 40.000€

Bilanzierung der Stelle nach (Bilanzposten)


Das Bilanzierungsobjekt ist gemäß § 266 HGB Absatz 2 II. Sachanlagen unter 2. Technische Anlagen und Maschinen zu bilanzieren.


Aufgabe 13


Stellen Sie die Grundlagen zur Bilanzierung der aus dem Leasingverhältnis resultierenden Vermögensgegenständen und

Schulden dar.


Was ist Leasing?

Leasing ist ein besondere Vertragsform von Vermietung oder Verpactung einer Investitions- oder Konsumsgüter, wobei der Leasinggeber dem Leasingnehmer Vermögengegenstände gegen ein im voraus vereinbarten Betrag als Leasingrate überträgt, und nach der Mietedauer ist der Leasingnehmer verpflichtet, diese Vermögengegenstand zurückzuübertragen.

In diesem Mietezeitraum wird Leasingnehmer wirtschaftlicher Eigentümer, und kann in seinem Bilanz ausgewiesen werden, aber der juristische Eigentümer blei.....

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Quellen & Links

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