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Zusammenfassung
Geschichte / Historik

Gymnasium der Stadt Schmallenberg

2011

Hassan R. ©
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Aufg.: Bewerten sie die Entwicklung vom Vorabend der Revolution (1789-1791) vor dem Hintergrund des deutschen Grundgesetzes

Die Entwicklung vom Vorabend der französischen Revolution bis hin zur letztendlich ersten Verfassung Frankreichs sind für Europa sicherlich ein geschichtliches Hauptereignis. Der dritte Stand lehnte sich gegen die Benachteiligung und Unterdrückung des Klerus und des Adels auf und übernahm eigenständig durch die Nationalversammlung die Macht und schließlich die Ausarbeitung einer neuen Verfassung mit erstmaliger Verschriftlichung von Menschen- und Bürgerrechten.

So behaupte ich, dass diese Verfassung Auswirkung auf andere Verfassungen hatte und so Gemeinsamkeiten auftreten müssen. Zum Vergleich dient hierbei das deutsche Grundgesetz von 1949.

Als Ursache der Revolution können viele Dinge genannt werden. Doch Hauptargumente sind die sozialen Spannungen zwischen den Ständen und der drohende Staatsbankrott. In der Ständegesellschaft, in der der dritte Stand fast 98% ausmachte, aber dieser kein bzw. kaum Mitspracherecht besaß waren diese Spannungen verständlich.

Bauern mussten einen Großteil ihrer Ernte in Form von Steuern, Zehntern und grundherrlichen Anforderungen abgeben. Zudem waren die anderen Stände durch andere Rechte wie z.B. Rechte über den Fisch- und Wildfang privilegiert. Die Finanzkrise erfolgte aus den zu hohen Ausgaben für das Militär und eine extravagante Lebensweise des Hofes, dies führte zu einer Steuerlast von 310.000.000 Livre.

Als ein weiterer Grund kann die Aufklärung genannt werden, welche erstmals den Menschen als ein schöpferisches, vernunftbegabtes Individuum ansah. Eine Folge dieser Lehre war die Infragestellung von der gottgewollten Hierarchie im Ancien Regime.

Zu den ersten wirklichen Unruhen kam es schließlich am 12.Juli.1789 nach der Entlassung des beliebten Finanzministers Neckers und Gerüchte über Truppenbewegungen. Diese Unruhen steigerten sich am 12.Juli mit der Niederbrennung von Zollstationen in Paris und der Plünderung des Klosters St.

Diese Munizipalrevolutionen fanden in vielen großen Städten des Landes statt, bürgerliche Räte ersetzten die königlichen Magistrate und bildeten Milizen. Die große Angst der Bauern Ende Juli führte zudem zu Angriffen auf Adelssitze und Archive.

Im Gegensatz zu den Aufständen handelte die Nationalversammlung, welche sich am 17.Juni durch den dritten Stand gegründete, auf friedlicher,vertraglicher Basis. So hob sie am 4.August alle steuerlichen Privilegien und Frondienste auf, die Kirche musste auf den Zehnt verzichten, Adlige verloren sonstige Vorrechte und die grundherrliche Gerichtsbarkeit wurde abgeschafft.

Am 26.August folgte die Erklärung der Meschen- und Bürgerrechte, welche auf dem amerikanischen Vorbild basierte. Erstmals wurden Rechte festgehalten, die für alle Zeit und unverletzlich für jeden Menschen galten und durch den Staat geschützt werden müssen z.B. gehört der Widerstand gegen Unterdrückung oder die Gleichheit vor Gericht hierzu.

Vollendet wurde das Werk der Nationalversammlung mit der Verfassung vom 3.September.1791. Von dort an lag die alleinige Souveränität beim Volk und eine Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative erfolgte, jedoch blieb die Regierungsform die Monarchie. Diese wurde allerdings eingeschränkt, sodass der König Gesetzen und der Kontrolle der Nationalversammlung unterlag, diese überwachte zudem das Hochgericht und war gesetzgebende Gewalt.

Da ich nicht auf alle Einzelheiten und Gemeinsamkeiten eingehen kann, beschränke ich mich auf wesentliche Merkmale beider Texte. So sichert erstmals die französische Satzung die Gleichheit, Freiheit, Sicherheit und das Eigentum des Menschen. Im deutschen Grundgesetz steht in Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“, auch hier verpflichtet sich der Staat die Würde des Menschen zu sichern. Zudem kann man Artikel 2.2.: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

Auch die Gleichheit vor Gericht wird in der französischen Gesetzgebung erklärt, das deutsche Grundgesetz hat ebenfalls in Artikel 3.1. diese Gleichheit mit ähnlichen Worten verankert.

Desweiteren lassen sich Ähnlichkeiten in den Regierungsformen erkennen, obwohl in Frankreich eine eingeschränkte Monarchie herrschte und in Deutschland eine Demokratie.

Zu einem gibt es eine Gewaltenteilung, welche für damalige Verhältnisse in Europa schon eine grundlegende Neuerung war, da andere Länder weiterhin einen absoluten Herrscher hatten. Auch das einzelne Teile dieser Gewalten vom Volk gewählt werden, ist in beiden Verfassungen gleich, doch hierzu muss man erwähnen, dass es in Frankreich ein Zensuswahlrecht hab, wobei eine bestimmte Steuerabgabe nötig war um ein aktives und passives Wahlrecht zu bekommen.

Weiterhin ist das Volk durch Wahlen an der Bildung der Gewalten beteiligt und erhält die alleinige Souveränität.


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