Folgende Aspekte sind bei der betriebswirtschaftlichen Analyse mit einzubeziehen:
Bedeutung und Wirkung der Investitionsentscheidung
Der Investitionsprozess
Der Wirtschaftlichkeitsnachweis von Investitionsprojekten
Investitionsrechnungsmethoden
Die statische Investitionsrechnung
Kapitel 7: Finanzmanagement
Finanzplanung
Die wichtigsten Wertpapiere
Das Eigenkapital und seine Bedeutung für eine Unternehmungsfinanzierung
Kapitel 1: Betriebswirtschaftslehre
Unter Wirtschaften verstehen wir das Disponieren über knappe Güter, die direkt oder indirekt geeignet sind, menschliche Bedürfnisse in möglichst großem Maße zu befriedigen.
Das Rationalprinzip auch ökonomisches Prinzip genannt, lässt sich mengen- und wertmäßig formulieren und besagt dass:
1.Mit einem gegebenen Aufwand an Wirtschaftsgütern ein möglichst hoher Ertrag erzielt wird (Maximum Prinzip)
2.Der nötige Aufwand, um einen bestimmten Ertrag zu erzielen, möglichst gering gehalten wird (Minimumprinzip)
3.Ein möglichst günstiges Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag realisiert wird (generelles Extremum Prinzip)
Der Entscheidungsträger sollte sich immer 2 Fragen stellen:
1.Ist unser Handeln ökonomisch sinnvoll?
2.Ist es moralisch/ethnisch vertretbar?
Messkriterien des ökonomischen Prinzips lassen sich Erfolgsrelationen angeben:
ØRentabilität
ØWirtschaftlichkeit
ØProduktivität
Rentabilität lässt sich von der Überlegung herleiten: Welchen Erfolg hat man erzielt und wie viel hat man einsetzen müssen, um diesen zu erreichen.
Rentabilität = Erfolg / Einsatz
Beim Begriff der Wirtschaftlichkeit handelt es sich in der Regel um eine Kennzahl, die das Verhältnis von Ertrag (Leistung) und Aufwand (Kosten) zum Ausdruck bringt, ohne aber eine Aussage zu machen, ob dieses Verhältnis im Sinne des ökonomischen Prinzips auch optimal ist.
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Produktivität = Leistung / Einsatz
Man unterscheidet zwischen Arbeitsproduktivität und Materialeinsatzproduktivität.
Arbeitsproduktivität = Anzahl der erzeugten Einheiten / Anzahl der Arbeiter
Materialeinsatzproduktivität = Anzahl der Erzeugten Einheiten / verarbeitetes Material
Kapitel 2: Die Unternehmung
In der Betriebswirtschaftslehre versteht man unter einem Betrieb eine örtliche, technische und organisierte Einheit zum Zwecke der Erstellung von Gütern und/oder Dienstleistungen, charakterisiert durch einen räumlichen Zusammenhang und eine Organisation, die auf die Regelung des Zusammenwirkens von Menschen und Menschen, Menschen und Sachen sowie Sachen und Sachen im Hinblick auf gesetzte Ziele gerichtet ist.
Der Betrieb bezeichnet also die Produktion erforderliche Einrichtung wie Grund und Gebäude Maschinen usw. sowie die dahinter stehende Organisation. Der Betrieb ist der kleinste Teil der Wertschöpfung.
Die Unternehmung kann als der rechtlich- finanzielle Rahmen, in den ein oder mehrere Betriebe eingebettet sind, verstanden werden. Man spricht auch dann von einer Unternehmung, wenn ein Betrieb nach außen in Erscheinung tritt. Nach Gutenberg ist eine Unternehmung ein Betrieb, der in einer Marktwirtschaft folgende Merkmale aufweist:
1.Möglichkeit der Selbstbestimmung des Wirtschaftsplanes
2.Streben nach möglichst hohem Gewinn, um auf Dauer bestehen zu können
3.Prinzip des Privateigentums und dem daraus ableitbaren Anspruch auf Alleinbestimmung
Demzufolge kann es eine Unternehmung nur in einem marktwirtschaftlich geprägten System geben.
Die Firma ist ein juristischer Begriff und bezeichnet den Namen, unter dem ein Unternehmer sein Geschäft betreibt.
Den Begriff Unternehmen als synonym für die Unternehmung zu verwenden ist falsch. Ein Unternehmen ist ein Vorhaben z.B.: Wandern gehen.
Ziele einer Unternehmung:
1.Die optimale Versorgung der Gemeinschaft mit Gütern und Dienstleistungen
2.Das Streben nach maximalen Gewinn
Die zwei Grundziele: Gewinn und Liquidität
Ohne diese zwei Ziele kann keine Unternehmung auf Dauer nicht existieren.
1.Das Streben nach ausreichendem Gewinn
2.Das Streben nach Aufrechterhaltung des finanziellen Gleichgewichtes.
Gewinn und Liquidität sind messbare Größen. Sie könne in Absolut Zahlen oder in Form von Verhältniswerten ausgedrückt und dargestellt werden.
Nicht quantifizierbare Ziele
Neben den objektiv messbaren Zielen gibt es auch noch nicht quantifizierbare oder weiche Ziele. ZB: das Streben nach Unabhängigkeit. Auch Prestige und Macht gehören zu den nicht quantifizierbaren Zielen.
Prozesse, Strukturen und das Führungssystem können als drei aufeinander aufbauende Modellebenen einer Unternehmung verstanden werden.
Die 3 mittleren Prozesse nennt man die Hauptgeschäftsprozesse.
Die Kunst der Bestimmung der Kundenzufriedenheit besteht darin, die Leistungskomponenten zuverlässig zu ermitteln und diese in einem weiteren Schritt in ihrer Gewichtung und Beurteilung so zueinander in Beziehung zu setzen, dass der ermittelte Zufriedenheitsgrad dem tatsächlichen Umfang der Zufriedenheit entspricht.
Beim Innovationsprozess werden Grundsätzlich drei Arten von Innovationen unterschieden:
1.Produktinnovationen
2.Prozess- oder Verfahrensinnovationen
3.Sozialinnovationen
Eine Produktinnovation liegt dann vor, wenn ein neues oder verbessertes Produkt im Betrieb erstellt wird. Hingegen spricht man von Prozess- oder Verfahrensinnovation, wenn Prozesse der Leistungserstellung verbessert oder ganz neu eingeführt werden. Sozialinnovation bezieht sich auf Änderungen im Betrieb im Bereich der Arbeitsorganisation und der Mitarbeiterführung.
Der Betriebliche Leistungsprozess stellt den Kern des Wertkettenmodells dar. Er besteht aus Leistungserstellung und Leistungsverwertung und Gliedert sich in drei Phasen:
1.Beschaffung und Bereitstellung der Produktionsfaktoren: Ziel der Bereitstellungsphase ist die für die Leistungsziele erforderlichen Produktionsfaktoren in der richtigen Menge und Qualität rechtzeitig und am richtigen Ort mit minimalen Bereitstellungskosten zur Verfügung zu stellen.
2.Kombination der Produktionsfaktoren: Darunter versteht man die Be- und Verarbeitung von Werkstoffen unter Einsatz von dispositiven und ausführenden Arbeitsleistungen und Betriebsmitteln zu Halb- und Fertigerzeugnissen. Es gilt, in der Phase der Faktorkombination die Optimalkostenkombination bei den verschiedenen produktionstechnischen Bedingungen und Zielen zu finden.
Der dritte Prozess der Wertkette ist der Kundendienstprozess. Dieser Service beinhaltet Dienstleistungen unternehmerischer Art, die vor, während oder nach dem Kauf angeboten werden. Dabei ist bei weitem nicht die übliche Garantie oder Gewährleistung gemeint. Vielmehr wird ein umfangreicher Kundendienst immer öfter zu einem integrierten Bestandteil des Produktes, der dem Anbieter die Chance gibt, sich von Wettbewerbern positiv zu unterscheiden und Kunden zu binden.
Am Ende der Wertschöpfungskette steht dann die Erfüllung des Kundenwunsches. So erstrebenswert die Kundenzufriedenheit ist, so ist sie nicht selbstverständlich. Die Gründe für mangelnde Kundenzufriedenheit können sein: unfreundliches Personal, schlechtes Preis- Leistungsverhältnis, schlampige Auftragserfüllung, mangelnde Hilfsbereitschaft, lange Wartezeiten und undurchsichtige Rechnungen sind die Hauptgründe dafür.
Das Führungsmodell
Sieht man den Führungsprozess als Problemlösungsvorgehen, dann gliedert er sich in die Phasen:
Sieht man im Sinne von Guttenberg die Unternehmungsführung als dispositiver Faktor, dann kann man den Führungsprozess in die Phasen:
ØPlanung
ØSteuerung (Organisation)
ØKontrolle gliedern.
Die Phasen sind nicht als eine getrennte, logische Abfolge zu sehen, sondern als überlagernde Stadien eines iterativen und revolvierenden Prozesses. Phasen des Führungsp.
Darstellung des Führungsprozesses als betrieblicher Regelkreis.
Hier gilt entweder die Mitarbeiterzahl und Umsatz oder Bilanzsumme.
Zu §1 UGB:
(1)Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt.
(2)Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn ausgerichtet sein.
(3)Soweit in der Folge der Begriff des Unternehmers verwendet wird, erfasst er Unternehmerinnen und Unternehmer gleichermaßen.
Zu Punkt 2: Ein Unternehmen nach UGB ist daher jede
ØAuf Dauer angelegte
ØOrganisation
ØSelbständiger,
ØWirtschaftlicher
ØTätigkeit.
Die Gewinnerzielungsabsicht, die zuvor ein Merkmal des Kaufmannbegriffes war, entfällt in der neuen Unternehmerdefinition.
Zu §2 UGB:
Bei den folgenden Rechtsformen muss nicht geprüft werden, ob der Rechtsträger tatsächlich ein Unternehmen im Sinn von §1 UGB, Abs. 2 betreibt.
ØGmbH
ØErwerbs- und Wirtschaftsvereine mit Gegenseitigkeit
Haftung: Haftung bedeutet die Übernahme von Verantwortung für das unternehmerische Handeln sowie das Einstehen für Verbindlichkeiten gegenüber Dritten. Je nach Rechtsform liegt die Haftung entweder bei den Gesellschaftern, dem Eigentümer oder der Unternehmungsleitung. Die Haftung kann beschränkt sein oder sich auch auf das Privatvermögen eines Unternehmers erstrecken.
Gewinnverteilung: Die Gewinnverteilung ist natürlich eng mit der Haftung verbunden, denn wer das Risiko trägt will auch am Erfolg beteiligt sein. In der Regel steigt der Gewinnanspruch mit der Übernahme von Haftung.
Geschäftsführung: Über die Rechtsform wird auch eine gewisse Organisationsstruktur gestimmt, welche eine Leistungsbefugnis beinhaltet.
Finanzierung: Abhängig von der Rechtsform ergeben sich für eine Unternehmung verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten. Eine AG kann neue Aktien ausgeben um an Geld zu kommen aber ein Einzelunternehmer kann dies nicht. Eine Unternehmung über Kredite zu finanzieren ist eine Möglichkeit, aber die Kreditbereitschaft der Banken hängt von Sicherheiten und somit von der Haftung eines Unternehmers ab.
Steuern: Nicht zuletzt spielt der steuerliche Aspekt eine Rolle bei der Wahl der Rechtsform.
Einteilung nach der Rechtsform
Unternehmen -> Einzelunternehmen
Personengesellschaften
Kapitalgesellschaften
Einzelunternehmungen sind der Ursprung der betrieblichen und unternehmerischen Tätigkeit. Der Einzelunternehmer haftet persönlich und unbeschränkt für seine Geschäftsschulden. Aus dem Blickwinkel der Haftung gibt es demnach keinen Unterschied zwischen Betriebs- und Privatvermögen.
Personengesellschaften sind die logische Fortsetzung der Einzelunternehmungen. Die verschiedenen Formen der Personengesellschaften:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts GesbR: Die GesbR ist eine Vereinigung zweier oder mehrerer Personen, egal ob physisch oder juristisch, zur Verfolgung eines Erwerbszweck. Jeder Gesellschafter haftet persönlich für die Verbindlichkeiten.
Offene Gesellschaft OG: Die Gründung einer OG beginnt mit der Anmeldung und der Eintragung ins Firmenbuch. Die Firma muss den Namen mindestens eines Gesellschafters mit dem Zusatz OG enthalten. Alle Gesellschafter haften persönlich als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten.
Stille Gesellschaft: Die Stille Gesellschaft entsteht durch die kapitalmäßige Beteiligung eines sogenannten stillen Gesellschafters am Handelsgewerbe eines anderen. Die Beteiligung entsteht durch einen Vertrag und wird nicht ins Firmenbuch eingetragen. Der stille Gesellschafter beteiligt sich anteilsmäßig an Gewinn und Verlust nicht aber am Vermögen der Unternehmung. (nur bei der atypischen Stillen Gesellschaft)
Kapitalgesellschaften sind eigenständige Rechtspersönlichkeiten (juristische Person), die durch Organe (Geschäftsführer, Vorstand, Gesellschaftserversammlung etc.) handeln. Dabei gehen die Gesellschafter eine Rechtsbeziehung zur Gesellschaft, aber nicht zu den Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern der Gesellschaft ein.
Juristische Person: ist, im Gegensatz zur natürlichen Person, eine rechtlich geregelte Organisation, die als Einheit rechtsfähig ist. Sie ist als Träger von Rechten und Pflichten, kann erben und im eigenen Namen geklagt werden, ist aber nicht deliktfähig d.h. sie kann nicht strafrechtlich verfolgt werden.
1.Hauptversammlung: ist das Treffen aller Aktionäre und findet einmal im Jahr statt. Sie wird durch den Vorstand einberufen und hat die Aufgabe, den Aufsichtsrat zu bestimmen, über den Gewinnverteilungsvorschlag des Vorstandes abzustimmen, den Aufsichtsrat zu entlasten sowie Beschlüsse über Satzungsänderungen zu fällen.
2.Aufsichtsrat: wird von der Hauptversammlung gewählt. Er ist Kontrollorgan der AG und bestellt den Vorstand.
3.Vorstand: obliegt die Leitung der AG. Er kann aus einer oder mehreren Personen bestehen und hat die Geschäftsführung über. Außerdem beruft der Vorstand die Hauptversammlung ein und erstellt einen Jahresabschluss und auch den Gewinnverteilungsvorschlag.
Die Gründung einer AG ist aufwendig und kostet 70.000€, daher eignet sich diese Rechtsform für größere Unternehmen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH: ist eine von Juristen geschaffene Rechtsform, bei der sich mehrere Personen (natürliche oder juristische) mittels Einlagen auf das Stammkapital an der Gesellschaft beteiligen. Auch hier gibt es verschiedene Organe:
2.Geschäftsführer: ihm obliegt die Leitung der Unternehmung. Er wird befristet oder unbefristet eingestellt und muss ins Firmenbuch eingetragen werden. Es kann auch mehrere Geschäftsführer geben.
3.Aufsichtsrat: ist erst ab einer bestimmten Größe (Stammkapital > € 70 000,- mehr als 50 Gesellschafter oder mehr als 300 Mitarbeiter) vorgeschrieben. Er soll die Geschäftsführung überwachen, sowie den Rechnungsabschluss und den Gewinnverteilungsvorschlag prüfen.
Britische Limited Ltd.: Die Limited ist das englische Gegenstück zur deutschen und österreichischen GmbH. Der wesentliche Vorteil liegt sind die geringen Gründungskosten. Sie betragen bei der GmbH € 35 000,- und bei der Limited ein englisches Pfund. Viele Banken machen Probleme bei der Kontoeröffnung durch eine Ltd. und verlangen ggf. private Bürgschaften für Kredite.
Die Europäische Aktiengesellschaft SE: Seit dem 8. Oktober 2004 steht die Europa-AG (Societas Europea / SE) als neue europäische Gesellschaftsform zur Verfügung. Durch die Schaffung einer europäischen Gesellschaftsform soll die grenzüberschreitende Firmengründung erleichtert werden. Eine SE kann durch Verschmelzung, Bildung einer Holding, Gründung einer Tochter-SE oder Umwandlung einer nationalen AG.
Mischformen: Schließlich gibt es noch Mischformen, die versuchen die Vorteile von Kapital- und Personengesellschaften zu verbinden. Die bekannteste Form ist die GmbH & Co. KG.
Genossenschaften: Gemäß §1 des Gesetzes über Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, sind Genossenschaften Vereine von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche im wesentlichen der Förderung des Erwerbs oder de Wirtschaft ihrer Mitglieder dienen, wie Kredit-, Einkaufs-, Verkaufs-, Konsum-, Verwertungs-, Nutzungs-, Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaften.
Die Eigenfinanzierung ist davon beeinflusst, ob es sich um Genossenschaften mit unbeschränkter, beschränkter oder Anteilshaftung handelt.
Unternehmungszusammenschlüsse: Eine Vielzahl an Gründen kann zu Zusammenschlüssen von Betrieben führen: Normierung, Risikominderung, gemeinsame Forschung, Monopolstellung, Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, Macht, Verbesserung der Produktionsverhältnisse. Man unterscheidet zwischen losen und straffen Zusammenschlüssen.
·Lose Zusammenschlüsse: Keine Einschränkung der betrieblichen Selbstständigkeit. Z.B. Kooperationen
·Fusion: Zusammenschluss unter Aufgabe der Selbstständigkeit.
·Horizontale Zusammenschlüsse: Vereinigung von Betrieben gleicher Produktions- oder Handelsstufen, z.B. Warenhäuser
·Vertikale Zusammenschlüsse: Vereinigung aufeinander folgender Produktions- oder Handelsstufen z.B. Stahlwerk – Stahlbau
Kooperation: ist die loseste Form von betrieblichen Zusammenschlüssen. Keine einheitliche Leitung, sondern folgen gemeinsame Zwecksetzung in gemeinsamer Entscheidung.
Konzern: ist eine Mehrfirmenunternehmung. Ein Konzern liegt dann vor, wenn eine herrschende und ein oder mehrere abhängige Unternehmungen unter der einheitlichen Leitung der herrschenden Unternehmung stehen, ohne ihre rechtliche Selbstständigkeit zu verlieren.
Holding Gesellschaft: ist eine besondere Form zu Beherrschung der Konzernmitglieder. Es handelt sich dabei um eine Dachgesellschaft (AG), die lediglich die angeschlossenen Betriebe verwaltet und keine Produktions- oder Handelsaufgaben übernimmt. Die zur Holding gehörenden Konzernbetriebe bleiben selbstständig.