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Referat
Arbeitslehre

Gymnasium Ravensburg

1, Frank, 2015

Reinhard B. ©
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Der Fahrlehrer

Ein Führerschein ist heutzutage notwendig - bei der aktuellen Arbeitsmarktsituation ist er meist eine wichtige Voraussetzung, einen Arbeitsplatz zu bekommen oder zu sichern. Dabei ist ebenfalls die Flexibilität innerhalb der Familie zu beachten. Kinder müssen zum Sport gefahren werden oder ein Urlaub steht an.

Daher zeichnet sich der Trend ab, den Führerschein schnell zu erwerben. Somit muss eine bestimmte Fachkraft her. Diese ist ein spezieller Lehrer für alle Führerscheine. Ebenfalls hat er selbst alle absolviert und ist fähig sie durch seinen Wissen und seiner Ausbildung weiter zu geben.

Der Name des Berufes lautet: „Fahrlehrer“.Benötigt wird mindestens ein Realschulabschluss. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate bzw. 3 Jahre. Doch bevor die Ausbildung starten kann, müssen gewisse Punkte erfüllt werden.Man muss für die Klasse B /BE für 3 Jahre eine gewisse Fahrleistung nachweisen - entweder durch den Nachweis der Fahrzeuganmeldungen oder auch durch beglaubigte Nachweise z.B. durch Arbeitgeber.

Bei der zuständigen Behörde muss ein Antrag gestellt werden, um erst mal Fahrlehrer werden zu dürfen.
Dann noch der Gang zum Amtsarzt und zum Augenarzt die jeweils ein Gutachten erstellen, dazu noch ein polizeiliches Führungszeugnis und los gehts.
Wenn der Antrag durch die Behörde genehmigt wurde kann die schulische Ausbildung beginnenThemenbereiche der Ausbildung als Fahrlehrer sind unter anderem:

- Welche Vorschriften und Regeln im Straßenverkehr zu beachten sind

- Wie Kraftfahrzeuge aufgebaut sind und funktionieren

- Wie der Fahrunterricht geplant, gestaltet und analysiert wird

- Wie man verantwortungsvolles Fahrverhalten vermittelt

- Welche Arten von Aufbauten und Anhängern es gibt

- Wie Kraftfahrzeuge und -teile bedient, gepflegt und gewartet werden

- Wie beim Führen eines Fahrzeuges Energie gespart werden kann

- Wie das eigene Fahrverhalten zu erklären und zu reflektieren ist

- Welche Anforderungen das Fahrlehrergesetz beinhaltet

- Wie das Fahrschulwesen organisiert ist

Während der schulischen Ausbildung werden zwischen dem zweiten und dritten Monat vom Fahrlehreranwärter eine praktische Fahrprüfung abgelegt, die mit Solofahrzeug und mit Anhänger zu absolvieren ist. Diese Fahrprüfung entscheidet darüber ob man mit dem Lehrgang weitermachen kann oder nicht, denn wer ein drittes mal durchfallen sollte, wird für 5 Jahre für die Fahrlehrerprüfung gesperrt.

Hat man nun also den Praktischen Teil erfüllt und die schulische Ausbildung ist soweit beendet muss man vor einem Prüfungsausschuss eine Schriftliche Prüfung über 5 Stunden Dauer absolvieren in der 4 Themen behandelt werden müssen.Dazu gehören die Themen: Pädagogik, Technik und zwei Bereiche beinhalten das Thema „Recht“. Des weiteren folgt ein 5 Monat langes Praktikum in einer staatlich angesehen Fahrschule. Die darauf folgende Prüfung entscheidet endgültig über den unbefristeten Fahrlehrerschein.

Hat man also seine Anstellung wird man alles alleine machen müssen, vorausgesetzt natürlich, man arbeitet schon selbstständig und muss nicht noch alles wieder erzählt bekommen.
Man plant mit den Fahrschülern selbstständig die Ausbildungsstunden, macht sich um jeden einzelnen Gedanken wie es weitergehen soll was die Fahrausbildung angeht.
In schwierigen Fällen muss man schon mal sehr einfallsreich sein, aber es ist alles möglich.
Unterrichte für den Theorieunterricht planen gehört natürlich auch dazu genauso wie ein wenig" Papierkram" wie Anforderungen von Prüfterminen in Theorie und Praxis, dazu natürlich auch die Beachtung der gesetzlichen Regelungen. Je nach Fahrschule sind die Arbeitszeiten unterschiedlich geregelt.

ist die Arbeitszeit sehr unterschiedlich, aber durchaus für jeden planbar, auch wenn man sich an die Fahrschüler hält denen man einiges ermöglichen möchte.
In der Regel darf man als Fahrlehrer 495 Minuten praktischen Unterricht geben, also fahren.
105 Minuten darf man dann noch für Unterricht und andere Tätigkeiten ansetzen, wobei für Unterricht nach der Fahrschülerausbildungsordnung 90 Minuten anfallen.
Somit wird maximal eine Höchstarbeitszeit von 10 Zeitstunden erreicht.
Die Regelarbeitszeit ist Montag bis Samstag.

Doch je nach Fahrschule kann es auch Sonntags Arbeit geben. Selbstverständlich kann man nicht ohne weiteres den Beruf wählen bzw. anfangen.

Wenn es um Verdienstmöglichkeiten geht, trifft der Spruch „Jeder ist seines Glückes Schmied“ voll zu, denn ein „guter“ Fahrlehrer wird ganz sicher einen angemessenen Lohn verlangen und auch bekommen. Doch ein guter Fahrlehrer ist man erst, wenn der Fahrschüler zufrieden ist und den Lehrer anschließend weiter empfehlt.

Die Chemie muss ganz und gar stimmen. Somit kann es auch sehr viel Spaß im Auto geben.

Das Durchschnittliche Einstiegsgehalt eines Fahrschullehrers beträgt etwa 2600 Euro. Nach fünf Jahren Berufserfahrung dann bei 3300 Euro. Ein selbstständiger Fahrschullehrer kann sogar bis zu 4000 verdienen. Die Spannen sind also recht groß und stark von der Berufserfahrung abhängig.


Dabei hilft nur Geduld oder eine andere Art, um mit den Fahrschüler zurecht zu kommen. Doch im Nachhinein erreichen beide Seiten ihr Ziel und verabschieden sich mit einen Lächeln im Gesicht. Bei diesen Beruf zählt ebenfalls die Goldene Regel!


Behandle jeden anderen so, wie du auch von anderen behandelt werden möchtest!


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