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Seminararbeit / Hausarbeit

Erlebnis Lernen: Wie außer­schu­li­sche Lernorte den Unter­richt berei­chern

6.564 Wörter / ~23 Seiten sternsternsternsternstern Autorin Sabine B. im Aug. 2017
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Seminararbeit
Erziehungswissenschaf­t

Universität, Schule

Freie Universität Berlin - FU

Note, Lehrer, Jahr

1,7 2017 Prof. Nordmeier

Autor / Copyright
Sabine B. ©
Metadaten
Preis 8.00
Format: pdf
Größe: 0.18 Mb
Ohne Kopierschutz
Bewertung
sternsternsternsternstern
ID# 67011







Außerschulische Lernorte

Potenziale, Ziele, Schwierigkeiten und Wirksamkeit von Unterricht außerhalb des Klassenzimmers

Eine Hausarbeit im Rahmen des Hauptseminars

im Fachbereich Didaktik der Physik

bei Prof. Dr.

an der Freien Universität Berlin

Studentin:

Studiengang: Master of Education (Gymnasium)

Fachsemester: 4. Mastersemester

Fächer: Physik, Geschichte

Abgabedatum: 29.06.2017

Inhaltsverzeichnis


  1. Einleitung

  2. Thematischer Bezugsrahmen

    1. Begriffsklärung

    2. Historische Entwicklung

    3. Institutionelle und gesetzliche Begründung

      1. Berliner Schulgesetz

      2. Rahmenlehrplan und Kulturministerkonferenz

    4. Ziele und Potenziale

    5. Anforderungen an beteiligte Personen

      1. Anforderungen an Schüler und Schülerinnen

      2. Anforderungen an die Lehrkraft

    6. Mögliche Schwierigkeiten eines außerschulischen Lernorts

  3. Aktuelle Forschung: Wirksamkeit außerschulischer Lernorte

  4. Zusammenfassung

  5. Literaturverzeichnis

  6. Eidesstattliche Erklärung

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  1. Einleitung

Mit der PISA Studie 2000 ging ein lauter Aufschrei durch die Bildungslandschaft Deutschlands. In der ersten Erhebung der Kompetenzen von Schülern und Schülerinnen durch die OECD hatte Deutschland zum Teil unterdurchschnittlich abgeschlossen. Besonders in den Naturwissenschaften sorgten die Ergebnisse für einen Schock, vor allem weil man in einem Land wie Deutschland, dessen Wohlstand auf Errungenschaften in Naturwissenschaft, Technik und Kommunikation aufbaut, auf naturwissenschaftlich interesseierten und begabten Nachwuchs angewiesen ist.

Es wurden Forderungen nach besserem naturwissenschaftlichem Unterricht laut, wobei durch einen breiten Maßnahmenkatalog Teile der bisherigen Struktur naturwissenschaftlicher Bildung aufgebrochen werden sollen, um bei zukünftigen Erhebungen bessere Ergebnisse zu erreichen. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem das Erstellen von neuen Rahmenlehrplänen, die Entwicklung der Bildungsstandards durch die Kulturministerkonferenz und andere durch diese veröffentlichten Regelungen, Richtlinien und Aufrufe.

Diese sollten zum einen daran angreifen den Schülern und Schülerinnen eine standardisierte und fundierte Bildung zu ermöglichen und zum anderen nicht nur bessere Leistungen hervorzubringen, sondern Ideen und Vorschläge geben, um echtes Interesse bei den Lernenden zu wecken. Ein Werkzeug zum Aufbruch der starren Unterrichtskultur war der Vorschlag außerschulische Lernorte stärker in den naturwissenschaftlichen Unterricht zu integrieren.

Wie sich später zeigen wird, wurde dies besonders durch Aufrufe der Kultusministerkonferenz, als auch durch die Rahmenlehrpläne gefordert. Im Rahmen des Hauptseminars der Physik für die Lehramtsstudierenden im vierten Mastersemester wurden diese Lernorte in einer Seminarstunde, die durch zwei Studierende geplant und durchgeführt wurde, thematisiert und wesentliche Rahmenbedingungen erarbeitet.

Im Zuge dessen soll der thematische Bezugsrahmen der geplanten Seminarstunde in dieser Hausarbeit festgehalten und niedergeschrieben werden. Dazu wird zunächst geklärt, was hinter dem Begriff außerschulischer Lernort steckt und wie sich die Idee vom außerschulischen Lernort entwickelte, wobei verschiedene Strömungen, wie die der Reformpädagogen aufgegriffen werden.

Anschließend wird die durch die Kulturministerkonferenz, die Rahmenlehrpläne und das Schulgesetz gegebene institutionelle und gesetzliche Begründung thematisiert, wobei ein intensiver Blick auf alle drei geworfen wird. Es folgen Potenziale und Ziele des außerschulischen Lernortes, Anforderungen an beteiligte Personen, sowie Schwierigkeiten in Bezug auf Planung, Organisation und Durchführung.

Losgelöst vom thematischen Bezugsrahmen wird zum Schluss noch ein Blick auf die aktuelle Forschung geworfen, inwiefern Potenziale der außerschulischen Lernorte verwirklicht werden können und ob aus ihnen eine Interessenssteigerung bei Schülern und Schülerinnen zu verzeichnen ist.

  1. Thematischer Bezugsrahmen

    1. Begriffsklärung

Wie der Begriff außerschulischer Lernort suggeriert geht es dabei zum einem um das Lernen an sich und zum anderen diesen kognitiven Prozess des Wissenserwerbs an einen Ort außerhalb der Schule zu verlegen. Besonders interessant ist, dass der Begriff zunächst vermittelt, dass das Ankurbeln des kognitiven Prozesses Lernen allein durch die Wahl des Ortes, an dem dieser Prozess geschehen soll, positiv beeinflusst werden kann.

Wie sich später zeigen wird, wird allerdings der Erfolg eines solchen Lernortes noch durch viele andere Faktoren beeinflusst.

In Bezug auf die Klärung des Begriffs außerschulischer Lernort, stellt sich zunächst die Frage danach, was überhaupt unter einem Lernort zu verstehen ist. Dabei erscheint vor allem die Antwort von Gerd Reinold, Guido Pollak und Helmut Heim als geeignet:

[…] Als Lernorte gelten neben der Schule noch solche Orte oder Institutionen, an denen institutionalisiertes Lernen stattfindet, etwa Betrieb, Lernwerkstatt, Studio etc Das Lernangebot wird durch die Pluralität der Lernorte differenziert. Ebenso werden aber auch solche Orte als Lernort bezeichnet [ .], die etwa im Rahmen von Projekten oder Exkursionen besucht werden können [ .]“ (Reinhold et al. 1999, S. 367).

Besonders hervorzuheben an der Definition ist, dass Schule als solches allen anderen Orten scheinbar gegenübergestellt wird. Die Gemeinsamkeit, die die drei Autoren und Autorinnen, zwischen der Schule und anderen Lernorten nennen, ist der institutionelle Charakter der benannten Lernorte. Zudem wird durch die Vielfalt der verschiedenen Lernorte eine mögliche Differenzierung geschaffen, die sich durch das unterschiedliche Lehrangebot ergibt und im Umkehrschluss den Lehrkräften eine direkte Bezugnahme von Inhalten des Unterrichts an diesen Lernorten oder anders herum ermöglicht.

Ebenfalls zählen Reinhold, Pollak und Heim noch solche Orte als Lernorte „[ .], die etwa im Rahmen von Projekten oder Exkursionen besucht werden können.“ (Ebd, S. 367). Damit sind Lernorte gemeint, die nicht didaktisch aufgearbeitet und primär nicht als Lernorte gedacht sind. Dazu zählen Forschungseinrichten, Gedenkstätten und ähnliche.

Während die drei Autoren den Begriff außerschulischer Lernort nicht verwenden, sondern mit dem Wort „neben“ eine Art Trennwand zwischen der Schule und anderen Lernorten gezogen wird, wird im Folgenden explizit diese Begrifflichkeit verwendet.

Der Begriff „Außerschulischer Lernort“ bezeichnet unterrichtliche Aktivitäten außerhalb des Schulgebäudes, bei denen unterschiedliche Lernbereiche alltagsweltlich orientiert erschlossen werden. Dabei wird es Schülern ermöglicht, eigene Erfahrungen, Beobachtungen und Erlebnisse zu machen.“ (Albers et al. 2007, S. 18).

Albers und Mußmann nehmen ebenfalls explizit Bezug zum ursprünglichen Lernort Schule und stellen dadurch, dass sie von einer unterrichtlichen Aktivität außerhalb der Institution Schule schreiben einen direkten Bezug zwischen Lernen in und außerhalb der Schule her. Dies kann zum einen in thematischer Hinsicht, als auch in Hinblick auf die Zielsetzung gemeint sein.

Einen heutzutage besonders wichtigen Aspekt nennen sie mit dem alltagsweltlichen Bezugsrahmen der Lernbereiche an außerschulischen Lernorten und das bewusste Erfahren, Beobachten und Erleben, was den wesentlichen Unterschied zwischen den Möglichkeiten in der Schule und an außerschulischen Lernorten darstellt.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der außerschulische Lernort ein Ort außerhalb der Schule ist, an den der Unterricht verlegt wird und der die Möglichkeit des bewussten Erfahrens, Beobachtens und Erlebens in alltagsweltlichen Kontexten zulässt und ermöglicht. Auch an außerschulischen Lernorten, wie Betrieben oder Schülerlaboren, ist das Lernen an institutionelle Rahmenbedingungen, wie bestimmte Curricula, Gesetze, das Personal oder interne Regularien, wie .....[Volltext lesen]

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Anzumerken ist noch, dass der neue Rahmenlehrplan herangezogen wird, der ab dem Schuljahr 2017/18 gültig ist. Hierbei wird sowohl ein Blick in Teil A „Bildung und Erziehung Jahrgang 1- 10“ und Teil B „Fachübergreifende Kompetenzentwicklung“, als auch in Teil C zum Fach Physik geworfen.


      1. Berliner Schulgesetz

Das aktuelle Berliner Schulgesetz trat am 26.01.2004 in Kraft und wurde zuletzt am 06.02.2016 geändert. Es gilt für alle öffentlichen Schulen in Berlin, wie Grundschulen, Gymnasien, integrierte Sekundarschulen, Berufsschulen und Oberstufenzentren. Ausgeschlossen von dessen Gültigkeit sind Schulen in freier Trägerschaft, sowie Weiterbildungsreinrichtungen, Ausbildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung und gesundheitlicher Fachberufe (vgl. Berliner Schulgesetz Teil I, §6 Absatz 1-3).

Zum Einhalten des Schulgesetzes verpflichtet sich somit jede Lehrkraft, die an einer öffentlichen Schule unterrichtet, die unter das Schulgesetz fällt. Im Schulgesetz sind unteranderem die Schulpflicht, der Bildungsauftrag der Schulen und Lehrkräfte, Grundsätze für deren Verwirklichung, der Rahmen der schulischen Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit, Vorgaben zur Gestaltung des Unterrichts und der Erziehung in der Schule, sowie Einfluss der Bezirksausschlüsse und Ländergremien und vieles mehr geregelt.

Das Schulgesetz ist nach unterschiedlichen Thematischen Schwerpunkten gegliedert, die als Teil I bis Teil XII bezeichnet werden und wiederum in Abschnitte, Paragraphen und Absätze unterteil sind. Aufgrund des Umfangs des Berliner Schulgesetzes soll auf den weiteren Inhalt und die Struktur nicht weiter eingegangen werden und diese allgemeinen Aussagen ausreichen, um nicht den Rahmen dieser Arbeit zu sehr auszuweiten.

Nach einigen Formalien ist es nun an der Zeit einen Blick in das Berliner Schulgesetz zu werden und zu sehen, wo außerschulische Aktivitäten und Lernorte erwähnt werden. Bereits in Teil I „Auftrag der Schule und Recht auf Bildung und Erziehung, Anwendungsbereich“ §5 „Öffnung der Schulen, Kooperation“ heißt es im ersten Absatz: „[…] (1) Die Schulen öffnen sich gegenüber ihrem Umfeld.

Zu diesem Zweck arbeiten sie im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags […] mit außerschulischen Einrichtungen und Personen zusammen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler auswirkt. […]“. (Schulgesetz für das Land Berlin, Teil 1 § 5 Absatz 1). In diesem Absatz wird eine der wichtigsten Grundlagen außerschulischer Tätigkeiten angesprochen, nämlich die Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen und betont dabei auch den lebensweltlichen Bezug, indem mit Einrichtung kooperiert werden soll, die Auswirkungen auf Lebensbereiche der Lernenden haben.

Zu nennen sind dabei Betriebe, sowie andere Bildungseinrichtungen, wie Universitäten und Lernwerkstätten, aber auch Organisationen, wie dem Jugendamt.

In Teil III „Aufbau der Schule“ Abschnitt IV „Sekundarstufe II“ §29 (3) wird die Bedeutung der Kooperation mit außerschulischen Partnern deutlich, sodass „[…] Schülerinnen und Schüler, die nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, […] im Anschluss an die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht einen Lehrgang mit Teilzeit- oder Vollzeitunterricht zu besuchen, der durch Erweiterung der Allgemeinbildung und Vermittlung beruflicher Grundkenntnisse die Voraussetzungen für die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung oder Tätigkeit verbessern soll. […] Die Lehrgänge können in Kooperation mit den außerschulischen Bildungsträgern durchgeführt werden […]“.

Demnach spielen außerschulische Partner eine Rolle in der Erweiterung der Allgemein- und Berufsbildung. Im Weiteren sollen deshalb Schulleiter die Fähigkeit besitzen die Zusammenarbeit mit den außerschulischen Einrichtungen zur Weiterentwicklung der Schule aufrechtzuerhalten und zu fördern (vgl. Berliner Schulgesetz, Teil IV, §71).

Wie deutlich geworden ist, bezieht sich das Berliner Schulgesetz vor allem auf die Kooperation mit außerschulischen Partnern, legt den Rahmen dieser Kooperation fest und gibt Bedingungen zu dessen Erhalt und Förderung an. Das Schulgesetz nimmt dabei keinen weiteren Bezug auf die Bedeutung oder Einbindung von außerschulischen Lernorten, wie im Folgenden deutlich werden wird, werden in diesem Punkt der Rahmenlehrplan und die Kulturministerkonferenz konkreter.

      1. Rahmenlehrpläne und Kulturministerkonferenz

Der durch das Landeinstitut für Schule und Medien entwickelte neue Berliner Rahmenlehrplan tritt ab dem Schuljahr 2017/18 in Kraft. Die Rahmenlehrpläne gelten als ein wichtiger Wegweiser für das Lernen an den Berliner Schulen und halten fest, welche Kompetenzen, Fähig- und Fertigkeiten Schüler und Schülerinnen im Laufe ihrer Schullaufbahn erwerben sollen, damit sie auch außerhalb der Schule handlungsfähig sind.

Während das Schulgesetz lediglich die Kooperation mit außerschulischen Partnern regelt, nimmt der Rahmenlehrplan tieferen Bezug auf außerschulische Aktivitäten und Lernorte. Bereits im Teil A „Bildung und Erziehung Jahrgangsstufen 1-10“ des Rahmenlehrplans, der für alle Fächer gilt, heißt es im Abschnitt „Außerschulische Erfahrungen“: „[…] Durch die Teilnahme an Projekten und Wettbewerben, durch das Lernen an außerschulischen Lernorten wie in Schülerlaboren, Forschungsstätten, Museen, Gedenkstätten, Theatern, Universitäten oder in Unternehmen, durch Auslandsaufenthalte und durch internationale Begegnungen erweitern die Lernenden ihr.....

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Anschließend an die fächerübergreifenden Teile des Rahmenlehrplans soll nun noch ein Blick in den Teil C zum Fach Physik geworfen werden. Während im Teil B „Fächerübergreifende Kompetenzen“ des Rahmenlehrplans an vielen Stellen außerschulische Lernorte erwähnt werden, geschieht dies im Teil C zum Fach Physik expliziert nur an einer Stelle. Dabei handelt es sich allerdings um eine Aussage, die auf alle Themengebiete des Rahmenlehrplans Physik anwendbar ist und sich daher zu Beginn des Abschnittes „3. Themen und Inhalte“ befindet.

Wie schon zuvor in Teil A und B stellen auch hier außerschulische Lernorte eine Art Ergänzung des Schulunterrichts dar. Im Rahmen solch ergänzender Aktivitäten sollen „[…] [d]ie Schülerinnen und Schüler […] etwas über Strukturen, Prozesse und Zusammenhänge in Natur und Technik. […]“ (Berliner Rahmenlehrplan, Teil C „Physik“, S. 27) erfahren. Für eine sinnvolle Eingliederung dieser Erfahrungen, das Einschätzen und Bewerten des erworbenen Wissens sollen die Schüler und Schülerinnen „[…] auch erfahren, wie diese Erkenntnisse gewonnen werden […]“ (Berliner Rahmenlehrplan, Teil C „Physik“, S. 27).

Im Fach Physik soll im Rahmen von außerschulischen Lernorten also nicht nur fachliches Wissen erworben werden, sondern es soll auch gezielt vermittelt werden, wie ein solcher Erkenntnisgewinnungsprozess von statten geht und gegeben falls wie die Erkenntnisse reproduziert werden können. Prädestiniert sind dafür sicherlich Experimente, in denen Schüler und Schülerinnen eigene oder vorgegebene Hypothesen überprüfen oder bestimmte physikalische Erkenntnisse nachvollziehen können.

Nachdem alle Teile des neuen Rahmenlehrplans beleuchtet wurden ist nun noch die Rolle außerschulischer Lernorte bei der Stärkung der mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bildung auszumachen. Die Empfehlung die durch die Kulturministerkonferenz am 07.05.2009 veröffentlicht wurde, sieht die Rolle außerschulischer Lernorte vor allem darin „[…] Begeisterung für naturwissenschaftliche Phänomene [zu] erzeugen und den Forschergeist der Kinder und Jugendlichen [zu] fördern (z.B.

Kinderakademie, Lernen an außerschulischen Lernorten, Nutzung von Schülerlaboren) […]“ (Beschluss der Kulturministerkonferenz, Empfehlung zur Stärkung einer mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bildung vom 07.05.2009, S. 6). Außerdem ist davon die Rede „[…] mit außerschulischen Partnern in der Begabungsförderung, insbesondere mit Hochschulen und Instituten, [zu] kooperieren […]“ (Ebd., S. 6), was eine neue Dimension eröffnet, die im Rahmenlehrplan nicht angesprochen wurde.

Wie deutlich geworden sein dürfte, werden außerschulische Lernorte in vielfältiger Hinsicht empfohlen und scheinen viele Potenziale in sich zu bergen.

    1. Ziele und Potenziale

Potenziale und Ziele des außerschulischen Lernortes werden nun wichtig. Für diesen Abschnitt von Bedeutung ist, dass die klare Trennung zwischen Zielen und Potenzialen außerschulischer Lernorte schwierig, wenn nicht sogar unmöglich ist. Hauptaugenmerkt der Zielsetzung sollte es wohl, unabhängig von Thema und Kontext, sein das Potenzial des Lernortes so gut wie möglich zu nutzen, wofür sicherlich viele Faktoren, wie Bezug zum Unterricht, didaktische Gestaltung des Lernortes oder die Art des Lernortes von Bedeutung sind.

In der Rahmenvorgabe „Lernen an außerschulischen Lernorten“ des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung der feien Hansestadt Hamburg heißt es das „[…] Ziel des Lernens an außerschulischen Lernorten ist es einerseits, durch die Auseinandersetzung mit den Anforderungen an außerschulischen Lernorten in der Schule erworbene Kompetenzen in lebensnahen Lernsituationen anzuwenden, zu überprüfen, auszuweiten und zu vertiefen, und andererseits Erfahrungen und Erkenntnisse an außerschulischen Lernorten für schulisches Lernen zu nutzen und lebensbegleitendes und aktives Lernen zu fördern […]“ (Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburg 2011, S.4).

Demnach ist eines der Ziele die Anwendung und Weiterentwicklung der in der Schule erworbenen Kompetenzen, sowie der Rückbezug auf Inhalte und Methoden des außerschulischen Lernortes im Unterricht, was beides zur Förderung aktiven Lernens beitragen kann. Bernd Thomas formuliert die Zielsetzung weniger präzise und sieht den Besuch eines außerschulischen Lernortes als Ergänzung zum Schulunterricht, die Dinge leisten kann, die Unterricht im Klassenzimm.....

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Im Zusammenhang sinnlicher Erfahrung spricht Britta Kohler davon, dass „[…] [v]isuelle Eindrücke, Gerüche und Geräusche […] aufgenommen werden können […] und zusammen mit der Möglichkeit, selbst tätig werden zu können, zu einem intensiven Lernerlebnis und zu einem nachhaltigen Eindruck […]“ (Von Grafenstein 2009, zitiert nach Kohler 2003, S. 168) führen. Anna von Grafenstein zählt eine Vielzahl von Merkmalen außerschulischer Lernorte auf, aus denen ebenfalls Potenziale abgeleitete werden können.

Dazu gehört das situationsbezogene und offene Lernen, sowie das entwicklungsgemäße und ganzheitliche Lernen (vgl. Von Grafenstein S. 31-34). Eine Zusammenfassung der in der Literatur aufgeführten, besprochenen und diskutierten Potenziale ist in Abbildung 1 zu finden, in der in Form einer Mindmap die wichtigsten Potenziale und Ziele des außerschulischen Lernortes festhält.

Abbildung 1: Mindmap Potenziale und Ziele außerschulsicher Lernorte.

Schaut man sich die in Abbildung 1 aufgeführten und zuvor genannten Potenziale an, scheint der außerschulische Lernort eine Art Superman unter den Lernumgebungen zu sein, dabei muss allerdings immer beachtet werden, dass das Gelingen eines Lernorts außerhalb des Schulgebäudes von vielen Faktoren abhängt. Insbesondere gehören dazu die Einbindung in den Unterricht mit einer angemessenen Vor- und Nachbereitung, sowie die angemessene didaktische Aufarbeitung des Themas vor Ort in Form von Handouts, Arbeitsaufträgen oder zielführenden Fragestellungen.

Das ist auch der Grund warum hier nicht von Vorteilen, sondern von Potenzialen gesprochen wird, denn durch ungünstige Umsetzung eines außerschulischen Lernortes können mögliche Potenziale verborgen bleiben und der Mehrwert sich lediglich auf den „Tapetenwechsel“ beschränken.

    1. Anforderungen an beteiligte Personen

Neben der Einbindung in den Unterricht ist auch die Berücksichtigung möglicher Anforderungen an beteiligte Personen ein Faktor, der das Gelingen eines außerschulischen Lernortes beeinflussen kann. Welche Anforderungen an Schüler und Schülerinnen, sowie an die Lehrkraft gestellt werden soll daher im Folgenden geklärt werden.


      1. Anforderungen an .....

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schätzen Chancen und Risiken von aktuellen und künftigen Entwicklungen ein und vertreten ihre Meinung gegenüber anderen. […]“ (Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung 2001, S. 6).

In dieser Aufzählung stecken viele Dimensionen des Anforderungsbereichs, zum Beispiel können die Anforderungen Bezug auf die in der Schule erworbenen Kompetenzen, wie dokumentieren, reflektieren oder präsentieren nehmen oder in Zusammenhang mit dem sozialen Lernen stehen, wozu kooperatives Lernen und das Lösen von Rollenkonflikten gehören. Hervorzuheben ist, dass in den genannten Anforderungen besonders viele die Erweiterung beziehungsweise Weiterentwicklung der im Unterrichts erworbenen Kompetenzen betonen und fordern.

Genau wie bei den Zielen und den Potenzialen wird auch hier wieder deutlich, dass es schwierig ist klare Grenzen zu ziehen, so sind einige der Potenziale auch in den Anforderungen an die Lernenden wieder zu finden, wie die Eigeninitiative und die Ausrichtung des eigenen Lernprozesses, die eine eindeutige Verbindung zum selbstregulierten Lernen haben. Dies gilt auch für das Anwenden von fachliche und überfachlichen Kenntnissen, welches mit dem fachübergreifenden Aspekt zusammenhängt.

Obwohl das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung eine umfangreiche Liste mit Anforderung in den zitierten Rahmenvorgaben aufführt, kann diese Liste durchaus erweitert werden. Unteranderem könnten dazu fachspezifische Arbeitstechniken und Methoden, wie Protokollieren, Kommentieren, deren Erwerb und Erweiterung, das Einhalten von Regeln und Richtlinien, sowie Anforderungen in Bezug auf die Arbeitshaltung, wie Ausdauer und Zielstrebigkeit, ergänzt werden.

Von Grafenstein nennt dazu noch die „[…] Bereitschaft zu Wohlverhalten […]“, eine „[…] grundlegende Fragebereitschaft […]“ und „[…] intellektuelle Fähigkeiten […]“ (Von Grafenstein 2009, S. 45), die in diesem Zusammenhang Voraussetzung für das Verständnis von Arbeitsweisen, Fragestellungen und Methoden sind. Zudem sieht sie zentrale Sachkompetenzen, wie das Beherrschen der Schriftsprache und mathematische Kenntnisse, als erforderlich (Ebd.

S.45). Hinzu kommt, dass aus den Lernenden in vielen Fällen selbst Forscher oder Forscherin werden, sie selbst auf vielfältige Art und Weise Ergebnisse produzieren und mit diesem umgehen können müssen.


      1. Anf.....

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    1. Mögliche Schwierigkeiten

Aus den bereits besprochenen thematischen Unterpunkten Potenziale und Ziele und Ansprüche an die Lernenden, sowie an die Lehrkraft, ergeben sich zahlreiche Schwierigkeiten. Ebenso wie ein außerschulischer Lernort produktiv, abwechslungsreich und fruchtbar sein kann, kann dieser auch mächtig danebengehen. Da das Spektrum an Herausforderungen breit ist, wird hier nur ein Ausschnitt an grundlegenden Aspekten berücksichtigt.

Zunächst tun sich organisatorische Schwierigkeiten in Bezug auf den Termin des Besuchs eines außerschulischen Lernortes auf, da der schulische Rahmen häufig das Datum des Besuchs einschränkt. Ebenso Einfluss hat die Verfügbarkeit und die Wahl eines geeigneten Lernortes. Oftmals gibt es für außerschulische Projekte lange Warte- oder Anmeldelisten oder der für das Thema des Unterrichts geeignete Lernort ist nicht gut zu erreichen.

Die organisatorischen Herausforderungen beziehen sich nicht nur auf Termine und Daten, sondern auch die Absprache mit Eltern und Kollegen, sowie Personen am Lernort und den Lernenden. Wenn ein geeigneter Lernort gefunden ist und für diesen ein Termin vereinbart wurde, entstehen Schwierigkeiten in Bezug auf die Umsetzung. So muss durch die Lehrkraft das Thema entsprechend in den Unterricht eingebaut werden und für den Besuch entsprechende Lern- und Lehrmateriale zur Verfügung gestellt werden.

Wie Karpa, Lübbecke und Adam schreiben kann auch „[…] fächerübergreifender Unterricht als zusätzliche Herausforderung […]“ (Karpa et al. 2015, S. 4) gesehen werden. Für die Lehrkraft kann es schwierig sein, interdisziplinäre Themen umzusetzen und sich in andere Fachbereiche einzuarbeiten. Ebenso kann es für die Schüler und Schülerinnen schwierig sein die gewohnten Fächergrenzen zu überwinden und mehrere Disziplinen, deren Methoden und Arbeitsweisen, miteinander zu verbinden.

In Hinblick auf die Lernenden ist es auch schwierig den Lernort so zu gestalten, dass sie Interesse am Fach und Thema entwickeln. Außerdem müssen diese am Lernort ein angemessenes Verhalten zeigen, was oft von der Altersgruppe und der Klassendynamik abhängt. Eine Lehrkraft muss die Klasse also gut kennen und einschätzen können, um den außerschulischen Lernort den Bedürfnissen der Lernenden anzupassen und nach diesen auszuwählen.

Berit Pleitner sieht den Besuch eines außerschulischen Lernortes nicht nur als Ersatz des Unterrichts im Klassenraum und schlägt vor die Lernenden in die Planung und Umsetzung eines Besuchs einzubeziehen und somit die Motivation und das Arbeitsverhalten zu steigern. Sie sieht dies zwar als gute Möglichkeit den Mehrwert zu erhöhen, man aber trotzdem nicht die Bedenken und Herausforderungen vergessen darf, die mit den Bedürfnissen, Vorlieben, Interessen, Fähig- und Fertigkeiten einer Gruppe von zwanzig oder dreißig Lernenden entstehen (vgl. .....

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Quellen & Links

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