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Ausbilder-Eig­nungs­ver­ord­nung AEVO: ADA Prüfung: Vorbe­rei­tung Fragen/Antworten zum Hand­lungs­feld 2

908 Wörter / ~4½ Seiten sternsternsternsternstern_0.2 Autorin Antonia A. im Jun. 2015
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Dokumenttyp

Prüfungstipps
Arbeitslehre

Universität, Schule

Studienseminar Hameln

Note, Lehrer, Jahr

2015

Autor / Copyright
Antonia A. ©
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Preis 4.30
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Ohne Kopierschutz
Bewertung
sternsternsternsternstern_0.2
ID# 48554







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Handlungsfeld 2

1.2 Gliederungspunkte B I, II, III

Antworten

Teil B

 

1. Was ist unter den Begriffen zeitliche und sachliche Gliederung zu verstehen?

Zeitfensterorientierte Gliederung wegen aufeinander aufbauender Lerninhalte - nur betriebliche Besonderheiten berechtigen zur Abwandlung.

2. Wie stark dürfen individuelle Ausbildungspläne vom Ausbildungsrahmenplan abweichen?

Ausbildungspläne können im Rahmen des betrieblichen Ausbildungsplanes und der Ausbildungsordnung abweichen. Reihenfolge aus betrieblichen/pädagogischen Gründen variabel - inhaltlich muss Vollständigkeit gewährleistet werden.

3. Welche Anforderungen werden an einen betrieblichen Ausbildungsplan gestellt?

Konkretisierung der Ausbildungsordnung und speziell des Ausbildungsrahmenplans für das Unternehmen. Darf auch darüber hinausgehende Inhalte enthalten. Inhaltliche Gliederung und zeitliche muss dem auch entsprechen.

4. Welche Kriterien gelten für einen individuellen Ausbildungsplan?

Namentlich konkretisiert. Im Idealfall identisch aber Möglichkeit zur individuellen Anpassung an persönliche Gegebenheiten des AZUBIs. (Eingangsdefizite aufarbeiten, Behinderungen beachten …). Zeitlich konkretisiert und Reihenfolge entsprechend dem Ausbildungsrahmenplan.

5. Was sind Zeitrichtwerte im Ausbildungsplan?

Zeitfenster für die konkreten Lerninhalte. Diese können entweder sehr präzise sein oder in monatlichen, dem Lehrjahr zugeordneten Schritten vorgesehen sein. Erst Unterweisung im Unterschied zur Übung und vertiefung/praktischen Anwendung.

6. Was beinhaltet ein Versetzungsplan und was ist bei mehreren Auszubildenden im Unternehmen zu beachten?

Geplante Versetzungsterime zur Optimierung der Fachkräfte und Lehrorte/Ausbildungsplätze. Überschneidungen verhindern. Sachgemäße Ausbildungssystematik (inhaltlich-zeitliche Struktur) oberste Doktrin.

7. Warum besteht die Gefahr, dass Versetzungspläne und Probezeit miteinander in Konflikt stehen?

Es besteht die Gefahr, nicht rechtzeitig festzuzstellen, ob der AZUBI für die Lehre geeignet ist. Versetzungspläne sollten daher im kurzzeitigen Umlauf die kritischen, berufstypisch Stationen mal sehen.

8. Warum müssen auch gut strukturierte Ausbildungspläne ständig verändert werden?

Technische Innovationen und Anforderungen von Kunden und Gesetzeslagen, Individuelle Anpassungen wegen persönlicher Dispositionen (Kranhkeit, Lernbereitschaft/-fähigkeit, Urlaub) auf Seiten der Ausbilder, Fachkräfte und AZUBIs.

9. Was unterscheidet dezentrale von externen Lernorten?

Dezentrale, produktionsunabhängige Lernorte befinden sich im juristischen Verbund des Ausbildenden - und externe Lernorte können räumlich entfernt vom Ausbildungsunternehmen sein und sind nicht Bestandteil des Ausbildenden Unternehmens.

10. Welche Umstände können dazu führen, dass ein Arbeitsplatz zur Ausbildung ungeeignet ist?

Kriterien der Eignungsfeststellung nicht erfüllt. Z. B. Rechtliche Gründe (Akkord/ gesundheitlich gefährlich, Nachtarbeit), sachliche/technische Ausstattung ungeeignet, personelle Voraussetzungen nicht gegeben.

11. Was sollte einen betrieblichen Arbeitsplatz von einem Ausbildungsplatz unterscheiden?

Fachpersonal, Lern- (Probestücke zum bearbeiten) und Hilfsmittel (Anschauungsobjekte), nicht produktivität im Vordergrund bei Ausbildungsplätzen. Lernmöglichkeiten müssen gegeben sein (zeitlich, räumlich und Sachmittelausstattung). Dagegen Leistungsorientierung bei normalen Arbeitsplätzen.

12. Warum kann ein Organigramm für die Ausbildungsplanung sinnvoll sein?

Es stellt die personelle Zuordnung zu den Arbeitsplätzen dar und gleichzeitig die funktionale Struktur, die für die Lehrort-, Fachkräfte-und Ausbildungsplanung relevant ist.

13. Wie lässt der Betrieb dazu beitragen, den Erfolg der Ausbildung zu sichern?

Prüfung der Berichtshefte, Ausbildungsmaterialien immer verfügbar, Ausbilder coachen und ggf. überwachen, Zeugnisse überwachen, Auswerten der Zwischen-, Teilabschlussprüfungen, Erfolgskontrollen, Motivation der Ausbilder/Azubis, Weiterbildung der Fachkräfte, Zusatzschulungen für Azubis anbieten

14. Warum sollte der Ausbilder dem Zwischenprüfungszeugnis besondere Beachtung schenken?

Sie ist die einzige Lernerfolgskontrolle während der Ausbildung, die dem Ausbilder über den Betrieb hinaus einen Vergleich des Ausbildungsstandes seiner Azubis mit dem Kammerjahrgang zulässt.

15. Wozu dienen die so genannten „abH“?

abH= ausbildungsbegleitende Hilfen nach §§ 75 SGB III für lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen, die über die Vermittlung von betriebs- und ausbildungsüblichen Inhalten hinausgehen. Träger ist die Agentur für Arbeit. Diese Hilfen sind:
Maßnahmen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten,
Maßnahmen zur Förderung fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und
Maßnahmen zur sozialpädagogischen Begleitung. Sie sind im zeitlichen Rahmen möglich
während einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung, um Abbrüche zu vermeiden,
nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses zur Überbrückung bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder einer außerbetrieblichen Berufsausbildung oder
nach erfolgreicher Beendigung einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses

16. Worin liegt der Unterschied zwischen Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrates?

Mitwirkung: ist Widerspruchsrecht (personelle Einzelmaßnamen, Bildungsmaßnahmen, Eingruppierungen), Informations- und Beratungsrecht (wirtschaftliche Angelegenheiten, Rationalisierungsmaßnahmen, Personalplanung)

Mitbestimmung: bei sozialen Angelegenheiten (Betriebsordnung, Entgelt Kantine, Sozialplan, betriebliche Berufsausbildung), ist verpflichtend

17. Wann kann eine Jugend- und Auszubildendenvertretung eingerichtet werden?

JAV (Unterorgan des Betriebsrates): Vertretung von Jugendlichen unter 18 und der Azubis, Praktikanten und Werkstudenten. Betriebsrat muss vorhanden sein (mind. 5 Mitarbeiter/Azubis unter 18/25), Doppelmitgliedschaften sind nicht vorgesehen.

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung arbeitet eng mit dem Betriebsrat bzw. der Personalvertretung zusammen.

Wahrnehmung der Belange der Auszubildenden

Beantragung von Maßnahmen beim Betriebsrat oder der Personalvertretung (speziell zu Ausbildung, Übernahme, Gleichstellung von Männern und Frauen)

Überwachung von Gesetzen, Vorschriften, Tarifverträgen usw.

Anregungen der Auszubildenden an den Betriebs-/Personalrat herantragen

Integration ausländischer Auszubildender

Probleme der Auszubildenden zu lösen

http://de.wikipedia.org/wiki/Jugend-_und_Auszubildendenvertretung

18. Welche Verknüpfungsmöglichkeiten bieten sich mit dem Unterricht der Berufsschule?

Rahmenlehrpläne und Ausbildungspläne sind abgestimmt, beide Seiten müssen beides kennen um Doppelarbeit zu vermeiden und Synegieeffekte nutzen zu können. Beide sollten sich regelmäßig über den Ausbildungsstand abstimmen zwecks Impulsgebung, gemeinsamer Aktivitäten, etc.. Die Initiative kann hier nur vom Ausbilder ausgehen.

19. Weshalb ist eine Zusammenarbeit zwischen Betrieb und Berufsschule sinnvoll?

in Fortführung der letzten Frage auch Verhalten und Leistungen des Azubis abstimmen und besprechen. Damit kann man im die Gefahr eines Abbruchs verringern, Verkürzungen oder Verlängerungen ermöglichen und frühzeitiger einläuten. Spannungsfreiheit zwischen beiden Parteien gewährleisten.

20. Was verstehen Sie unter „Lernkooperation“?

im dualen Ausbildungssystem ist das die Zusammenarbeit Berufsschule und Betrieb, die gemeinsam den Azubi in seiner Ausbildung unterstützen.
Die Kooperation (Inhalte, Verfahren, Zeitplanung, gemeinsame Erziehungsarbeit) beider Lernorte ist eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen beruflicher Ausbildung.



Je nachdem wie ausgeprägt die Kooperation ist, unterscheidet Dieter Euler[3] drei Ebenen:


Informieren

Lehrer und Ausbilder tauschen Informationen aus

Problem des individuellen Wahrnehmen und Aufnehmen von Information

Abstimmen

Lehrer und Ausbilder entwickeln Maßnahmen, die arbeitsteilig aber eigenverantwortlich umgesetzt werden

Problem der unterschiedlichen Herangehensweise

Zusammenwirken

Lehrer und Ausbilder arbeiten unmittelbar zusammen, z. B. im Rahmen einer Weiterbildung

Ideales Verständnis von Kooperation

http://de.wikipedia.org/wiki/Lernortkooperation





Quellen & Links

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