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Aufsatz

Ausarbeitung zu Menschenrechten

1.208 / ~4 sternsternsternsternstern_0.2 Emma G. . 2017
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Aufsatz
Rechtsphilosophie

Thomasschule zu Leipzig

1, 2016,

Emma G. ©
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Ausarbeitung – Menschenrechte


Artikel 23

(1) Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

(2) Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

(3) Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

(4) Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.


Artikel 24

Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.


Diese beiden Artikel der Menschenrechte beschreiben somit nicht nur das Menschenrecht auf Arbeit, sondern auch grundlegende Rechte der Arbeitswelt.

Zu diesen zählen unter anderem:

  1. Das Recht auf Arbeit, welches mehr ein Programmsatz, als ein einklagbares Recht zu sehen ist. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verpflichtet hiermit Staaten dazu, ihre Politik auf die Erreichung einer Vollbeschäftigung auszurichten, sodass bestehende Arbeitslosigkeit möglichst verringert und neue verhindert wird.

  2. Das Recht auf angemessene Arbeitsbedingungen, welches den Staat verpflichtet, zu gewährleisten, dass von der Entlohnung bis über die Arbeitszeiten hin zum Arbeitsschutz, bestimmte Standards eingehalten werden.

  3. Das Recht auf eine angemessene und existenzsichernde Entlohnung, welches unter Anderem Regelungen über einen Mindestlohn beinhalten kann.

  4. Das Recht auf Urlaub, Erholung und Freizeit, welches sowohl als Recht auf angemessene und begrenzte Arbeitszeiten, wie auch auf wiederkehrende Urlaubszeiten verstanden wird.


Negative Beispiele für die Umsetzung

  • 26.-27. Januar 2013: An diesem Wochenende im Januar 2013 gab es einen Brand in einer Textilfabrik in Bangladesch, bei dem mehrere Frauen ums Leben gekommen waren. An der Brandstelle waren unter anderem Label des Unternehmens KiK gefunden worden, welches, auch in Deutschland, zu einem der Billig-Vermarkter zählt.

    Das Feuerbrach in der Mittagspause aus, sodass sich glücklicherweise die meisten der 300 Arbeiterinnen außerhalb des Gebäudes befanden. Trotz allem vielen sieben Arbeiterinnen den Flammen zum Opfer, vier von ihnen waren unter 17 Jahre alt. Das Feuer brach offensichtlich durch mangelnde Brandschutzmaßnahmen aus, was offensichtlich auf mangelnde Sicherheitsmaßnahmen in der Fabriken schließen lässt.

Schon zwei Monate zuvor gab es einen Großbrand in einer anderen Produktionsstätte des Konzerns, bei dem 112 Menschen gestorben waren. Die Entschädigungen für die Opfer waren zu diesem Zeitpunkt noch immer offen.


  • 02. August 2014: In einer Fabrik in China, in welcher Produkte für die internationale Automobil-Industrie hergestellt werden, sind nach Angaben staatlicher Medien bei einer gewaltigen Explosion ca. 65 Menschen getötet und weitere 100 verletzt worden, laut Experten könnte zu viel Staub eine mögliche Ursache sein.

    Das Ministerium für öffentliche Sicherheit teilte in diesem Zusammenhang mit, dass höchstwahrscheinlich Flammen in Verbindung mit jenem Staub die Explosion ausgelöst haben.

Solche und ähnliche Vorfälle sind keine Seltenheit in China. Sicherheitsvorschriften sind lax und werden oft nicht eingehalten.

  • Indien: Die Textilindustrie ist eine der umsatzreichsten Exportbranchen Indiens, so konnte z.B. 2011 ein Umsatzplus von 23 Prozent verzeichnet werden. Dies rührt daher, dass fast alle großen westlichen Bekleidungslabels in diesem Land produzieren lassen, unter anderem auch Deutschland.

Denn die meisten Fabriken gleichen Gefängnissen, schon außerhalb des Gebäudes ist deutlich eine starke Staubbelastung zu spüren. Die „Sumangali-Mädchen“ arbeiten je nach Bedarf 12-16 Stunden täglich, sechs Tage in der Woche und werden kontrolliert von männlichen Schichtleitern.

Wenn sie einen Tag krank sind, werden sie gezwungen einen Monat nachzuarbeiten.

Meist liegen direkt hinter den Fabriken die Baracken in denen die jungen Frauen schlafen, eingesperrt in Verschlägen, teilen sich je sieben Mädchen ein Zimmer ohne Fenster und ohne jegliche Einrichtung.

Außerdem ist es ihnen verboten, das Fabrikgelände zu verlassen. Wenn sie hinaus wollen, werden sie begleitet und wieder zurückgebracht.

All dies geschieht trotz der offiziell kritischen Haltung des Staates gegenüber den archaischen Versklavungspraktiken. Die indischen Gesetze verbieten sowohl die Kinderarbeit als auch das Anwerben von Sumangali-Mädchen, schon gar das Gefangenhalten von Arbeitern.


  • Peru: Im Norden Perus, einem Gebiet das „Valle de Chira“ genannt wird, konnte man in den letzten Jahren, sowohl in ökologischer, als auch sozialer Hinsicht einen einzigartigen Wandel beobachten: Früher war diese Region größtenteils Brachland, heute werden in diesem Gebiet und seiner Umgebung auf über 6000 Hektar Bananen angebaut.

    Aller 15 Tage kamen damals Erntetrupps, die die reifen Stauten ernten sollten, jedoch erhielten die Bauern für die Bananen teilweise so wenig, dass sie die Bananen lieber an den Stauden hängen ließen. Um diese Praxis zu stoppen, taten sich vor einigen Jahren die ersten Bananenbauern zusammen, um Export und Ernte selbst in die Hand zu nehmen.

    Dadurch ist es heute möglich, dass sich im Valle de Chira mittlerweile acht verschiedene Bananenvereinigungen und Kooperationen zusammengeschlossen haben, in fünf Jahren haben sich so die Preise für ein Kilo Bananen verdreifacht. Das wichtigste Ziel der Zusammenschlüsse ist jedoch die Verbesserung der Einkommenssituation der Bauern und Erntehelfern.

Zudem werden auch soziale Projekte wie die Eröffnung von Kindergärten, Grund- und weiterführenden Schulen, die Ausstattung von jenen mit Schulmaterial und die Finanzierung von Lehrkräften unterstützt.


  • Jack Wolfskin: Einer der Textilproduzenten, der Wert auf eine faire Produktion seiner Kleidungsstücke legt, ist das Unternehmen „Jack Wolfskin“. Die Produkte und Rohstoffe des Konzerns werden, zwar auch in Ländern wie China, Vietnam und Thailand hergestellt, jedoch werden verschiedene Maßnahmen getroffen, um gerechte Arbeitsbedingungen zu garantieren.

    Einerseits gib es einen „Court of Conduct“, in welchem sich alle Zulieferer verpflichten, bestimmte Sozialstandards einzuhalten, zu denen u.a. das Verbot von Kinderarbeit, Regelungen zu Lohn und Arbeitszeiten, sowie ökologische Anforderungen zählen. Andererseits ist Jack Wolfskin Mitglied der „Fair Wear Foundation“, womit sich das Unternehmen ebenfalls verpflichtet, Richtlinien bezüglich fairer Arbeitsbedingungen umzusetzen.


  • Baumwolle: Besonders in Ländern wie China, den USA, Pakistan, Usbekistan, der Türkei und Australien ist der Anbau von Fairtrade-Baumwolle, sowohl zugunsten der Arbeiter, als auch der Umwelt, stark angestiegen. Anders, als beim Anbau und der Ernte von Baumwolle üblich, wird in diesen Fällen sehr auf den Verzicht auf Pestizide und Herbizide geachtet, durch welche sonst die meisten Todesfälle auf Plantagen zu vermelden sind.

    Das Konzept der Fairtrade-Baumwolle hingegen garantiert zunächst eine Stabilisierung der finanziellen Lage der Bauern durch einen vorher vereinbarten Preis, der über dem vergleichbaren Preis der Region liegt. Zudem wird die Baumwolle meist in Handarbeit geerntet, da die Kleinbauern oft nicht über Erntemaschinen verfügen.

    Dies hat zur Folge, dass ein Einsatz von Entlaubungsmitteln überflüssig wird, was sowohl Arbeitern, als auch Umwelt zugutekommt. All diese Faktoren haben in den letzten Jahren zu einer deutlichen Verbesserung des Gesundheitszustandes der Bauern geführt.


Quellen:


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