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Hausübung
Theologie

Albert Schweizer Schule Alsfeld

2015

Astrid A. ©
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ID# 54453







Herr Dr.

Ethik

2. September y


Abtreibung


Inhaltsverzeichnis


Thema



Seite

1.Einleitung

1.1 Vorwort


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2.Haupteil

2.1 Definition-Abtreibung

2.2Embryonenentstehung

    1. Erstes Stadium einer Schwangerschaft

    2. Zweites Stadium einer Schwangerschaft

    3. Drittes Stadium einer Schwangerschaft

2.3 Gesetzeslage

    1. Geschichte des weltlichen Strafrechts der Abtreibung n.1871

    1. Weltweite Regelung

2.4 StandpunkteGlaubensgemeinschaft

    1. Christentum

    1. Islam

    2. Judentum

2.5. Folgen der Abtreibung

    1. Physische Folgen

    1. Psychische Folgen

2.6 Philosophische Sicht


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3.Schluss

3.1 Nachwort


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4.Quellen



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1.1 Vorwort:

Das Thema Abtreibung wird schon seit Jahren heiß diskutiert und umstritten.

Das Thema Abtreibung wirft viele Fragen auf und ich werde versuchen, mich auf die zu beschränken, welche mir am interessantesten erscheinen. Hierbei werde ich mich auf folgende Schwerpunkte beziehen: Wie wächst ein Kind eigentlich im Mutterleib heran? Wie hat sich die Gesetzeslage in Deutschland im Laufe der Zeit geändert und wie sieht diese heute aus? Welche unterschiedlichen Standpunkte vertreten die Glaubensgemeinschaften? Was für Folgen können bei der Frau, aufgrund eines Schwangerschaftsabbruches auftreten? was sehen Philosophen an dem Thema? Und inwieweit ist die Entscheidung der Eltern für eine Abtreibung überhaupt moralisch vertretbar?

Ich hoffe, dass ich diese Fragen in meiner Hausarbeit beantworten kann. Vielleicht bekomme ich danach sogar einen besseren und neuen Einblick in das heikle Thema der Abtreibung.


2.1 Definition-Abtreibung:

Unter Abtreibung versteht man die Beendigung einer Schwangerschaft, entweder durch die Ausstoßung des noch ungeborenen Menschen aus der Gebärmutter oder das Kind wird absichtlich aus dem Körper der Mutter entfernt. Bei der Abtreibung wird das Embryo mit einer Vakuolen Pumpe „aus dem Körper einer Frau entsorgt“, dabei wird ein Plastikschlauch in die Gebärmutter geführt, der den Fruchtsaft mit dem Embryo und der Gebärmutter-Schleimhaut absaugt.


2.2Embryonaleentstehung:

Um die nächsten Kapitel besser nachzuvollziehen zu können, folgt jetzt eine kurze Beschreibung, wie ein Kind im Mutterleib heranwächst.

Dies lässt sich in drei Stadien unterteilen:


2.2.1 Erstes Stadium (1.bis 12. Woche)

Das erste Stadium, auch erstes Trimenon gennant, zieht sich eins bis 12. Wochen durch.

Das erste Trimenon ist eine Zeit vieler Veränderungen. In der ersten Wochen teilt sich das befruchtete Ei mehrmals, wandelt dann durch den Einteiler in die Gebärmutter und nistet sich als Zelllaufer in der Gebärmutter-Schleimhaut ein.

Aus dem Zellhaufen entsteht ein Fötus, der Mutterkuchen und die Nabelschnur. Der Fötus und die Nabelschnur schwimmen im Fruchtwasser. Ab der dritten Woche bilden sich die ersten Organe. In der fünfte Woche entwickeln sich das zentrale Nervensystem (Gehirn und Rückenmark), der Kopf mit Augen und Mund, sowie das Magen-Darm-System.

Das Herz fängt an zu schlagen, die Arme und Beinknospeln fangen an zu wachsen. Das Skelett wächst ebenso.

In der achten Woche bilden sich die Gesichtskonturen, die Arme, Hände, Ohren und Atemwege. In der neunten und zehnten Woche entwickelt sich bei einem Jungen die Hoden und bei einem Mädchen die Eierstöcke. Nun beginnt die Verknöchung des Skeletts. Am Ende ist der Fötus sieben bis zehn Zentimeter lang.


2.2.2 ZweitesStadium:

Das zweite Trimenon beginnt ab der 13. Woche bis zur der 26. Woche. In diesem Stadium übt der Fetus atmen, er schluckt Fruchtwasser und beginnt zur urinieren. Am Ende des fünften Monats, können sie ihr Baby wahrscheinlich zum ersten Mal spüren. Im sechsten Monat nimmt das Kind zunehmend an ihrem körperlichen und seelischen Leben teil.

Ende dieses Stadium misst der Fetus sechsundzwanzig Zentimeter und sein Gewicht liegt bei ca. 500 Gramm.





2.2.3 Drittes Stadium:

Im dritten Trimenon nimmt der Fetus zu und passt sich seinem Geburtsgewicht an. Das Nervensystem und Bewusstsein des Kindes entwickeln sich. Im achten Monat wendet es sich schon der Geburtsposition hin. Nach der vollständigen Schwangerschaftswoche, ist das Kind zwischen 48. und 54. Zentimeter groß und wiegt um die 2500 bis 4500 Gramm.


2.3 Gesetzeslage

2.3.1. Geschichte der westlichen Strafrechtes der Abtreibung nach 1871

Im Jahre 1871 wurden die Strafnormen über die Abtreibung erstmals im Reichstrafgesetzbuch (RStGB) im §218 festgehalten. In dem Paragraph wurde nicht zwischen Abtreibung und Tötung der Leibesfrucht unterschieden.


2.3.2 Weltweite Regelungen

„Viele Länder Lateinamerikas, Afrikas und Asiens haben eine sehr restriktive Gesetzgebung in Sachen Abtreibung. Dazu folgende Grafik:“


Abbildung 8: Weltkarte mit verschiedenen Gesetzgebungen zur Abtreibung

Legende:

Legal ohne bestimmte Bedingungen

Legal bei Vergewaltigung, Leben bzw. Gesundheit (physisch oder psychisch) der Mutter in Gefahr, soziale Indikation oder Behinderung des Ungeborenen kann nicht ausgeschlossen werden.

Illegal mit Ausnahmen bei Vergewaltigung, Leben bzw. Gesundheit (physisch oder psychisch) der Mutter in Gefahr oder Behinderung des Ungeborenen kann nicht ausgeschlossen werden.
Illegal mit Ausnahmen bei Vergewaltigung oder Leben bzw. Gesundheit (physisch oder psychisch) der Mutter in Gefahr
Illegal mit Ausnahmen bei Leben bzw.

Illegal ohne Ausnahme Nach Region verschieden Keine Informationen

2.4.1 Christentum:

—>evangelische Kirche:

Für die Betroffenen ist die Entscheidung zwischen dem Schwangerschaftsabbruch ein tief greifender Konflikt. Das Lebensrecht auch des ungeborenen Lebens verdient Anerkennung, wie es auch im fünften Gebot vorgeschrieben wird.: >> Du sollst nicht töten.<<.

Abtreibung ist Tötung menschlichen Lebens. Eine Abtreibung kann nur zugewiesen werden, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft das Leben der Frau gefährden würde oder wenn die schwangere Frau sich in einer Notlage befindet, wo das Fortführen einer Schwangerschaft nicht mehr möglich sei. (Vergewaltigung)


Die katholische Kirche sieht die Abtreibung als eine Straftat an und bestraft es mit der Exkommunikation, welcher den Ausschluss aus der Gemeinschaft bedeutet.

Die Exkommunikation kann jedoch wieder aufgehoben werden, wenn die Betroffene Buße getan hat und ihre Schuld einsieht. Dies Erfolgt durch den Papst oder einem Bischoff.

Im Falle einer Vergewaltigung ist die katholische Kirche ebenfalls der Überzeugung, dass man das ungeborene Leben schützen müsse. Der Täter soll bestraft und der betroffenen Frau, Hilfe geleistet werden.


2.4.2 Islam:

Im Islam wird die Tötung ungeborenen Lebens missbilligt. Doch eine Abtreibung ist dann erlaubt, wenn unter Umständen, bei der Mutter schwerwiegend gesundheitlich Schäden oder Lebensgefahr zu befürchten ist.


2.4.3 Judentum:

Im Judentum gild der Fetus als Teil der Mutter, ihr Leben gilt mehr als seines. Bis zum 40. Tag nach der Befruchtung hat der Embryo eine geringen Status, als danach. Erst mit der Geburt wird er Person, vorher hat er kein Recht. Aber nur in einer „zwingenden Notlage“ oder wenn die Würde der Frau auf dem Spiel liegt, ist ein Schwangerschaftsabbruch zulässig.

Grundsätzlich steht im Judentum das Wohlergehen der Frau im Vordergrund.


2.5 Folgen der Abtreibung:

2.5.1 Physische Folgen:

Bei einer Abtreibung kann es zu ganz unterschiedlichen physischen Folgen kommen. Es kommt zum Beispiel darauf an, in welchem Stadium sich die schwangere Frau befand.

Diese Schäden werden aber oft erst bei der folgenden Schwangerschaft entdeckt. Je weiter also die Schwangerschaft einer Frau fortgeschritten ist, umso größer ist die Gefahr der Komplikationen bei einer Abtreibung.


2.5.2 Psychische Folgen:

Die psychischen Folgen bei einer Frau, aufgrund einer Abtreibung können genauso wie die physischen ganz unterschiedlich ausfallen. Unmittelbar nach einer Abtreibung stehen viele Frauen unter Schock. Der Kummer, ob es die richtige Entscheidung war, ist groß. Unterschiedliche Gefühle von Wut über Schuld bis hin zur Trauer, stürmen auf die Frau ein.

Ein amerikanischer Psychologe namens Vogel ist folgender Auffassung: „Eine Frau, die ihre Schwangerschaft vernichtet, vernichtet in etwa sich selbst. Von diesem Trauma wird sie nicht loskommen. Vielleicht liegt das im Unbewussten verankert, ohne dass es jemals an die Oberfläche kommt, aber ein innerer Konflikt bleibt.“




2.6 Philosophische Sicht:


Peter Singer ist ein australischer Philosoph und Ethiker.

*6. Juli 1946


Singer meint, dass ein Mensch erst ein Mensch ist, wenn er sich seiner selbst bewusst ist (d.h. er weiß, dass er existiert und Gefühle entwickelt, denke ich). Und ab irgendeinem Stadium in der Schwangerschaft ist dieser Punkt erreicht, dass das Lebewesen im Bauch der Mutter eine Person ist und somit auch das Recht hat zu leben.

Aber vielleicht ist dieser Zeitpunkt ja auch nach der Geburt vielleicht 1 Monat nach der Geburt. Das heißt man könne das "Menschen-Baby" ja auch erst nach der Geburt töten und es hätte keinen Unterschied.

Das Problem ist jetzt, dass man nicht weiß, wo man die Grenze zu ziehen hat. Wann weiß das Baby, dass es sterblich ist und dass es Furcht empfindet?

Kritisiert wird bei diesem Konzept vor Allem die Tatsache, dass man ja auch einen Menschen, der im Koma liegt, einfach töten kann, weil dieser sich auch seiner selbst nicht bewusst ist. Auch wäre es schwierig eine Grenze zu ziehen, die uns sagt, wann wir jemanden töten dürfen.

Aber warum vor der Geburt töten und nicht nach der Geburt? Das macht doch gar keinen Unterschied. Ich glaube, dass Singer genau dieses Verhalten als falsch erklärt.


3. Nachwort:

Auch nach intensiver Beschäftigung mit dem Thema Abtreibung bin ich immer noch der Überzeugung, dass ein Schwangerschaftsabbruch in gewisser Weise als Mord angesehen werden kann. Zwar wird man sich wahrscheinlich nie darüber einig werden, ob ein ungeborenes Kind vom Augenblick seiner Zeugung an eine Person mit einem Recht auf Leben ist oder erst vom Augenblick seiner Geburt.

Natürlich soll jede Frau das Recht und die Freiheit haben, selbst über ihren Körper entscheiden zu können, aber sie sollte sich im klaren sein, dass sie Leben lang mit der Konsequenz ihrer Entscheidung leben muss. Diese Konsequenzen können schwere psychische sowie physische Folgen sein, wie schon angesprochen.

4. Quellen:

Links:

  1. (Stand: 10.01.2008) o

  2. %20Geburt

  3. (Stand: 18.02.2008)

  4. (Stand:10.01.2008)

  5. (Stand:18.02.2008)

  6. ma- katholisches-3.htm

  7. _frau_und_familie.html#24

  8. Bilder:

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