Ablauf eines Hexenprozesses
Wenn die sog. Hexe nicht hingerichtet wurde, gab es Befragungen oder Folter an die Beschuldigte. Mit der Qual wollten die Scharfrichter das Geständnis von der Hexe, sie drohten weitere Bestrafungen zu durchführen. Da es unmenschlich war gaben viele Menschen auf wegen den Schmerzen. Viele Starben auch so, durch die Folter. Auch wollten die Scharfrichter weitere Namen wissen, durch weitere Namen hat man versprochen das man einen leichteren Tod ohne Qualen haben wird.  Aber natürlich war ein Versprechen an eine Hexe nicht bindend also hält sich auch keiner. Man hält sich doch keinen Versprechen mit den Teufel, dachten sich die Menschen. Die Benennung von weiteren Hexen hieß direkt, dass man die vermeintlichen Hexen einsperrt  Foltern lässt bis schließlich zum Tod.
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„Folterkammer im 16. Jahrhundert mit Darstellung eines Gefolterten auf der Streckbank sowie im Hintergrund beim Aufziehen“. Aus Schöppner, Alexander & König, Leo: Charakterbilder aus der Weltgeschichte – Charakterbilder aus der Geschichte der Apostasie der Völker (Band 3), Verlagsanstalt vorm.
G. J. Manz, Buch- und Kustdruckerei, Regensburg 1931, S. 252
Information aus:
Charakterbilder aus der Geschichte der Apostasie der Völker (Band 3), Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz, Buch- und Kustdruckerei, Regensburg 1931, S. 252
Normalerweise gibt ein einen geregelten ablauf und zwar das die sog. Hexen grundsätzlich zum Feurtod auf dem Scheiterhaufen verurteilt.
8.Hinrichtung
Die Hexe wurde an einem Pfahl gefesselt und meist lebendig auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Selten wurde Hexen eine Begnadigung erlassen und sie wurden davor enthauptet oder erdrosselt.
Information aus:
Charakterbilder aus der Geschichte der Apostasie der Völker (Band 3), Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz, Buch- und Kustdruckerei, Regensburg 1931, S. 252