Wahlverhalten
Ø
Das Wahlrecht und seine
Varianten in Deutschland
- Wahlrecht nur in allgemeinen Zügen gesetzlich verankert:
Parlamente müssen lediglich aus „allgemeiner, unmittelbarer, freier,
gleicher und geheimer Wahl“ hervorgehen
- Verhältniswahl war lange Zeit umstritten → wird für
Parteienzersplitterung in WR und damit für ihr Scheitern verantwortlich
gemacht
- Seit 07.05.1956 personalisiertes Verhältniswahlrecht
→ Hälfte der Abgeordneten wird mit einfacher Mehrheit gewählt,
andere Hälfte über die Landeslisten der Parteien
- 2 Stimmen:
- Erststimme (Personenstimme) → Wahlkreisabgeordneter
- Zweitstimme (Parteienstimme) → Verteilung der
Mandate zwischen den Parteien
F
entsprechend ihres Zweitstimmenanteils wird jeder Partei ein Verhältnisanteil an
Mandaten zugeteilt (seit 1985 nach Hare-Niemeyer-Berechnungsverfahren), die
dann – nach Abzug der direkt erzielten Wahlkreismandate – aus ihren
Landeslisten in der dort gegebenen Reihenfolge besetzt werden
- Überhangmandate: in Wahlkreisen mehr Mandate, als ihr in
einem Bundesland insgesamt zuständen → bleiben ohne Ausgleich
→ Knick in Verhältniswahlrecht
- Fünf-Prozent-Sperrklausel: es werden nur Landeslisten
solcher Parteien bei der Mandatszuteilung berücksichtigt, die mindestens
5% der gültigen Zweitstimmen in ihrem Bundesgebiet erhalten oder
mindestens 3 Wahlkreise direkt gewonnen haben („Grundmandate“) →
Schutz vor Vielparteiensystem
- Bei der Wahl der Landesparlamente gelten gleiche
Grundprinzipen: Verhältniswahlrecht (teils nach Hare/Niemeyer, teils nach
d’Hondt) und Fünf-Prozent-Klausel.
- Im Übrigen bestehen aber Unterschiede; in Hamburg z. B.
personalisiertes, komplexes Wahlrecht
- Kommunalwahl: Regelungen variieren von Bundesland zu
Bundesland
- Folgen Prinzip des Verhältniswahlrechts
- Reichen von starren Listenwahlverfahren bis Personenwahlen
mit drei oder soviel Personenstimmen des Wählers, wie Sitze zu vergeben
sind (kumuliert → auf Kandidaten gehäuft, panaschiert → auf
Kandidaten verschiedener Listen verteilt
- Nicht überall Fünf-Prozent-Klausel
- Wahlperiode allgemein über 5 Jahre (in Bayern 6 und
Sachsen-Anhalt 4 Jahre)
Ø
Wahlrecht und Wahlverhalten
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Rudzio,
Wolfgang: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland. Wiesbaden:20067
S. 161-167.
Ø
Aktuelle Politik und
bewegliches Wahlverhalten
- Zunahme situationsbezogenen Wahlverhaltens
- Fortschreitende Entkopplung von Sozialstruktur und
Wahlverhalten
- Rückgang der Parteiidentifikation
- Geringer Parteibindung
- Erosion des politisch-sozialen Milieus, die das
Individuum in allen Lebensbezügen umfassten und Traditionstreue zu
bestimmten Parteien erzeugten
- Individualisierung von Lebenslagen
- Bildungsexpansion
- Problemlösungskompetenz und Amtsbonus
- Kurzfristige Faktoren für Wahlentscheidungen
- Sachthemen
- Kandidatenthemen
- Sachprobleme von Bedeutung
- Problemrelevanz: Welche Probleme hält der Wähler für
wichtig
- Problemlösungskompetenz: Von welcher Partei nimmt er an,
das sie diese am ehesten in seinem Sinne lösen kann
ð
beide Zuordnungen in hohem Grade veränderlich, abhängig von realen
Entwicklungen,
Mediendarstellungen und Parteipositionen
§
Aber:
o
Dominierende Problemrelevanz darf nicht im Sinne alleiniger
Wahldetermination interpretiert werden
o
Weniger ‚wichtige’ Themen spielen durchaus eine Rolle und können
in der Summe für die Wahlentscheidung ausschlaggebend werden
o
Rückkehrneigung zwischenzeitlich enttäuschter und entfremdeter
Regierungswähler
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o
Was ist wichtiger bei Kandidaten Sachkompetenz oder
Sympathi/Bürgernähe?
o
Präferenz für Politiker in Regierungspositionen (Amtsbonus) →
fördert Neigung bei jeder Opposition, als Kanzlerkandidaten Nur-Parlamentarier
durch Landesminister zu ersetzen (Merkel fällt aus der Reihe) F aber Personenorientierung hat im Trend
nicht zugenommen; bei Spitzenkandidaten wird wert auf Führungsqualitäten,
Integrität und Themenkompetenz als auf unpolitische Merkmale
Rudzio,
Wolfgang: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland. Wiesbaden:20067
S. 181- 188.
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