Einleitung
Die
Kennzeichnung von Inhaltsstoffen, Qualitätsmerkmalen und Eigenschaften eines
Lebensmittels erleichtert die Kaufentscheidung und schützt die Verbraucher. Diese
wollen zum Beispiel klar erkennen ob Zusatzstoffe, Allergene oder genetisch
veränderte Organismen in einem Produkt enthalten sind. Oder wie viel Energie,
Zucker, Fett oder Salz ein Lebensmittel liefert. Daher sind die Hersteller
verpflichtet, eine Reihe von Angaben, zum Beispiel die Angabe der Zutaten und
des Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem Etikett in gut lesbarer Form anzubringen.
Wer
die Etiketten der Lebensmittel genauer studiert, bemerkt, dass manche Angaben
überall zu finden sind. Andere Angaben stehen einmal auf der Verpackung drauf und
manchmal sucht man sie vergeblich. Darum stellt sich nun die Frage: Woran liegt
das? Was muss auf einer Verpackung alles stehen?
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist in zahlreichen Gesetzen und
Verordnungen geregelt.
Außerdem
ist die Kennzeichnung unserer Lebensmittel europaweit einheitlich festgelegt. Welche Angaben
auf die Verpackung müssen, ist in verschiedenen Verordnungen festgehalten. Die
wichtigsten Bestimmungen sind beispielsweise in diesen Verordnungen zu finden:
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Bestimmte
Angaben müssen auf jedem Lebensmittel verpflichtend angegeben werden. Dies wird
in Form eines Etiketts erreicht. Dabei wird zwischen verpackten Produkten und
loser Ware unterschieden.
Allgemeiner Aufbau des Etiketts
Ein Blick auf das Etikett ist beim Einkaufen besonders
wichtig, denn das Etikett ist gewissermaßen die Visitenkarte des Lebensmittels.
Auf dem Etikett oder an anderen Stellen der Verpackung findet man viele
Informationen über:
·
Inhaltsstoffe
·
Qualitätsmerkmale
·
Eigenschaften
·
Zubereitung
·
Verwendung
des Lebensmittels
Das Etikett bietet außerdem viele Informationen um einen
vor einer Täuschung zu schützen und die Auswahl an Lebensmitteln zu
erleichtern. Es gibt Pflichtangaben, die auf dem Etikett gemacht werden müssen,
freiwillige Angaben, die gemacht werden dürfen und Angaben, die nicht gemacht
werden dürfen.
Es dürfen zum Beispiel keine Irreführende Angaben gemacht werden, die dem
Verbraucher Inhaltsstoffe angeben, die gar nicht im Produkt enthalten sind.
Der größte Teil der Lebensmittel wird heutzutage in Form
von Fertigpackungen angeboten. Für alle fertig verpackten Lebensmittel schreibt
der Gesetzgeber eine Einheitliche Grundkennzeichnung vor. Folgende Angaben
müssen auf dem Etikett enthalten sein:
·
Verkehrsbezeichnung
·
Zutatenverzeichnis
·
Mindesthaltbarkeits-
oder Verbrauchsdatum
·
Füllmenge
·
Name
oder Firma oder Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers
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·
Preis
der Packung + Grundpreis
In manchen Fällen sind weitere Angaben auf der Verpackung
zu machen. Zum Beispiel dann, wenn die Lebensmittel bestimmte Inhaltsstoffe
enthalten oder besonders behandelt wurden. (z.B. Allergene)
Pflichtangaben und allgemeine Vorschriften
bei loser Ware
Kennzeichnungen sind Pflicht auf oder an dem Lebensmittel
bei loser Ware wie z.B. Wurst. Pflicht ist es auch bei Fertigpackungen die in
der Verkaufsstätte hergestellt werden um an Kunden verkauft zu werden eine
Kennzeichnung anzubringen. Diese dürfen aber nicht unter Selbstbedienung,
sondern nur durch Bedienung eines Mitarbeiters ausgegeben werden.
Alle Pflichtangaben müssen auf einem Schild in der Nähe
der Ware angebracht sein.
Folgende Angaben sind bei der sogenannten „losen Ware“ Pflicht:
Bei Obst- und Gemüse sind folgende Angaben Pflicht:
- Art und Sorte
- Herkunftsort oder -land
- EG-Güteklasse (z. B. Klasse Extra, I, II) oder
Qualität der Ware
- Preis
- Behandlungsverfahren und die Verwendung von
Zusatzstoffen
Man muss also die Verwendung von Zusatzstoffen kenntlich
machen. Beispielsweise bei Kartoffeln muss die Angabe: „nach der Ernte
behandelt“ auf dem Schild stehen, falls Keimhemmungs- und
Schimmelbehandlungsmittel eingesetzt worden sind.
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Zusatzstoffe:
Säuerungsmittel E 330, Stabilisator Carragen – wenn man
sich die Zutatenliste auf der Verpackung ansieht stößt man auf diese Begriffe.
Dies sind die sog. E-Nummern. Hinter diesen Bezeichnungen verbergen sich die
Zusatzstoffe. Dies sind Stoffe, die Lebensmitteln bei der Erzeugung,
Verarbeitung oder Verpackung zugesetzt werden um bestimmte Eigenschaften oder
Wirkungen zu erzielen.
Zusatzstoffe sind bei der industriellen Herstellung vieler Lebensmittel
unentbehrlich. Man kann die Zusatzstoffe an ihrem Klassennamen erkennen.
Zusätzlich zu diesem Klassennamen ist entweder der Name des Zusatzstoffes
angegeben, oder die EU einheitliche E- Nummer genannt.
Wie z.B. Verdickungsmittel Guar, Säuerungsmittel
Zitronensäure, Emulgatoren E 471, E 475; Farbstoff E 122
Das E steht für EU bzw. für den Begriff „essbar“.
Grundsätzlich ist der Zusatz fremder Stoffe in
Lebensmitteln verboten. Jeder Zusatzstoff der verwendet werden soll, muss extra
zugelassen werden. Der Stoff wird erst dann zugelassen, wenn er gesundheitlich
unbedenklich ist, den Verbraucher nicht täuscht und unbedingt notwendig ist um
das Produkt herzustellen.
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Asthma, Hautödeme, und Nesselsucht auslösen. Unter anderem können auch die
Antioxidationsmittel die ebenfalls zu den Zusatzstoffen gehören, diese Symptome
hervorrufen.
Pflichtangaben bei verpackten Produkten
Was ist eine Fertigpackung?
Als
Fertigpackung bezeichnet man Erzeugnisse in Verpackungen. Diese werden in
Abwesenheit des Käufers abgepackt und verschlossen. Die Menge des darin
enthaltenen Erzeugnisses kann ohne öffnen oder merkliche Änderung der
Verpackung nicht verändert werden.
1.Die
Verkehrsbezeichnung
Die
Verkehrsbezeichnung ist der Name des Lebensmittels. Dies ist nicht der
Markenname, sondern die übliche Bezeichnung für das Produkt. Sie beschreibt das
Produkt und hilft dem Verbraucher, die Art des Lebensmittels zu erkennen und es
von anderen ähnlichen zu unterscheiden. Phantasienamen können die
Verkehrsbezeichnung nicht ersetzen. Wenn Phantasienamen angegeben werden, muss
eine Beschreibung angeben worum es sich handelt.
o Z.B.
Splash /koffeinhaltige Limonade,
o Cowboyschmaus/
Fleischsalat,
o Mexiko-
Topf/ Reisgericht mit Fleischklößchen
2.Das Zutatenverzeichnis:
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