Handout – Unfallversicherung
Definition
„Unfall“:
Ein Unfall
liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren
Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine
Gesundheitsschädigung erleidet. Ein Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte
Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder
Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
Geschichte
der Unfallversicherung:
Nach der
Entstehung des deutschen Kaiserreiches 1871 wuchs im Laufe der Jahre der
Einfluss der Sozialversicherung in Deutschland. 1883 wurde zunächst die
Krankenversicherung beschlossen. Neben ihr wurde auch ein finanzieller Schutz
für Arbeiter eingeführt – die gesetzliche Unfallversicherung. Das Unfallversicherungsgesetz
wurde am 6. Juli 1884 vom Reichstag verabschiedet und trat am 1. Oktober 1885
in Kraft.
Die gesamten
Beiträge wurden vom Arbeitgeber getragen. 1886 wurde eine Unfall- und
Krankenversicherung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft verabschiedet. Ein
Jahr später folgte ein entsprechendes Gesetz für Seeleute. Sogar für Gefangene
wurde im Juni 1900 ein Gesetz zur Unfall- und Krankenversicherung eingeführt.
Ab 1975 wurde die Sozialversicherung langsam in das Sozialgesetzbuch
eingearbeitet. Das Unfallversicherungsgesetz wurde erst 1997 endgültig durch
das siebte Buch des Sozialgesetzbuches abgelöst.
Gesetzliche
Unfallversicherung
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Die
Unfallversicherung gliedert sich in die
-
Allgemeine
Unfallversicherung; soweit sie nicht der landwirtschaftlichen oder der See-
Unfallversicherung angehören, umfasst es alle Unternehmen.
-
Landwirtschaftliche
Unfallversicherung; diese umfasst land- und forstwirtschaftliche Unternehmen,
Jagden, Park- und Gartenpflege, sowie Friedhöfe.
-
See-
Unfallversicherung, diese umfasst Unternehmen der Seeschifffahrt und
Seefischerei.
Leistungen
der gesetzlichen Unfallversicherung
n Pflegegeld
n Heilbehandlung
n Verletztengeld
n Berufshilfe
n Verletztenrente
n Sterbegeld
n Hinterbliebenenrente
n Waisengeld
Private
Unfallversicherung
Die Private
Unfallversicherung dient zur finanziellen Absicherung durch Folgen eines
Unfalls. Im Gegensatz zu der gesetzlichen Unfallversicherung handelt es sich
nicht um eine Pflichtversicherung.
Während der
gesetzliche Schutz nur während der Arbeitszeit, bzw. auf dem Weg vom und zum
Arbeitsplatz gilt, ist der private Schutz zeitlich und räumlich nicht begrenzt.
Eine private Unfallversicherung kann jede Person abschließen. Folgende
Personengruppen sind nicht versicherbar: Geisteskranke und dauernd Pflegebedürftige.
Leistungen
der Privaten Unfallversicherung
Todesfallschutz:
Über die
Todesfallleistung sollen die Hinterbliebenen der versicherten Person finanziell
abgesichert werden:
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Übergangsleistung:
Die Übergangsleistung
ist ein wichtiger Bestandteil der Unfallversicherung, denn in vielen Fällen
kann der Arzt erst nach einiger Zeit nach dem Unfall den Invaliditätsgrad
feststellen. Dies kann 12 bis 15 Monate dauern.
Diese
Leistung dient der Bezahlung von Hilfsmitteln, wie z. B. einem Rollstuhl.
Üblicherweise wird die Übergangsleistung nur ausgezahlt, wenn nach drei Monaten
eine Invalidität von 100% oder mehr und nach sechs Monaten von mindestens 50%
vorliegt.
Bei
besonders schweren Unfällen, die eine schwerwiegende Invalidität verursacht
haben (Amputation von Arm oder Beim, schwere Verbrennungen ..) wird die
Übergangsleistung sofort in einer Summe gezahlt.
Unfallrente:
Einige
Versicherungsanbieter bieten zusätzlich zur Invaliditätsleistung eine
monatliche Unfallrente an, die ab einem Invaliditätsgrad von 50% lebenslang
bezahlt wird.
Krankenhaustagegeld:
Das
Krankenhaustagegeld erhält man für die Dauer eines Krankenhausaufenthaltes
aufgrund eines Unfalls. Die maximale Erstattungsdauer beträgt zwei Jahre.
Genesungsgeld:
Im Anschluss
an das Krankenhaustagesgeld wird für die gleiche Anzahl von Krankenhaustagen
ein Genesungsgeld gezahlt. Die Zahlung des Genesungsgeldes ist oftmals auf
einen bestimmten Zeitraum beschränkt.
Bergungskosten:
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Kosmetische
Operationen:
Durch einen
schweren Unfall können in seltenen Fällen verschiedene Körperteile wie z. B.
das Gesicht entstellt werden. Um eventuelle „Enstellungen“ zu beseitigen, ist
eine kosmetische Operation nötig, welche allerdings nicht von der Krankenkasse
bezahlt wird. ( Nur bei medizinisch notwendigen Eingriffen! )
Invalidenleistung:
Die
Invalidenleistung ist die wichtigste Leistung der Unfallversicherung. Man
vereinbart bei Vertragsabschluss eine versicherte Invalidenleistung. Anspruch
auf eine Kapitalleistung aus der Unfallversicherung entsteht, wenn der Unfall
des Versicherten innerhalb eines Jahres zu einer dauernden Beeinträchtigung der
körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führt. Spätestens 15 Monate
nach dem Unfall, muss die Beeinträchtigung von einem Arzt schriftlich
festgestellt worden sein. Aus der Feststellung muss hervorgehen, auf welcher
Funktionsstörung die Invalidität beruht, da sich die Höhe der Leistung aus der
Invaliditätssumme nach dem Grad der Invalidität richtet.
Leistungsausschlüsse
n Geistes- oder Bewusstseinsstörungen
durch Alkohol, Drogen oder epileptische Anfälle
n Während Straftaten
n Kriegsereignisse und innere Unruhen,
sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter ist
n Einer Anstellung als
Luftfahrzeugführer, Stewardess o.ä.
n Einem Unfall als Teilnehmer von
Rennveranstaltungen
n Unfällen durch Kernenergie
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Pro & Contra
Pro:
Gesetzliche
Unfallversicherung
n finanzielle Absicherung bei
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
n Arbeitgeber trägt die Kosten einer
gesetzlichen Unfallversicherung
Private
Unfallversicherung
n finanzielle Absicherung durch Folgen
eines Unfalls
n Gesetzliche Unfallversicherung reicht
nicht aus
Contra:
n Deckt nur Unfälle, keine Krankheiten
ab
n Kein Schutz bei Unfällen aufgrund
von Trunkenheit, Schlaganfällen oder Ohnmacht
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