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Takfīr und Apostasie: Wer definiert die Grenzen des Islam? .doc

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HS Religionsfreiheit und ihre Grenzen im zeitgenössischen muslimischen Diskurs

Takfīr und Apostasie: Wer definiert die Grenzen des Islam?

♦ Eine Einführung ♦

Bedeutung von Takfīr:

Das Wort Takfīr bezeichnet die Verurteilung einer Person oder einer Gruppe, die sich selbst als Muslime sehen, als Ungläubige.

Takfīr wird abgeleitet von kafara. Die ursprüngliche Bedeutung von kafara war das „bedecken“, bzw. „ verschleiern“ der Wahrheit.

§  Takfīr im Hadith:

Ø  „Sagt ein Mann zu seinem Bruder: ‚O Ungläubiger’, dann bekennt sich einer von beiden zum Unglauben.“ ( al-Bukhari)

Ø  „Wann immer ein Mann einen anderen Mann des Unglaubens bezichtigt, so ist das wie ein böses Omen und derjenige, dem es am meisten (am Glauben) mangelt, bekennt sich zum Unglauben.“ (Muslim)

Schwierigkeit beim Vorwurf der Apostasie (Takfīr):

Ein Takfīr - Urteil kann – je nach Epoche - zweierlei bedeuten: einerseits ein polemisch benutztes Instrument um die Irrlehre eines Muslims zu kennzeichnen, mit dem in der Regel aber kein Rechtsurteil einhergeht.

Ein Takfīr - Urteil kann aber auch die vermeintliche Apostasie eines Muslims bezeichnen, das sein Leben bedroht.

 

Frage: Wie kann man den Tatbestand der Apostasie einwandfrei feststellen?

 

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Zur einwandfreien Feststellung des Tatbestands der Apostasie gehören das Zeugnis von zwei glaubwürdigen Männern, die beide dieselbe Aussage bezeugen aufgrund derer sie den Angeklagten der Apostasie bezichtigen.

Takfīr im Verlauf der Geschichte:

v  Die Khariğiten ( Mitte des 7. Jhd.):

Die Khariğiten entstanden aus einer Gruppe von Muslimen, die sich in dem Konflikt um die Herrschaft zwischen dem 4. Kalifen Ali und seinem Widersacher Mu’awiya gegen beide stellten, weil sie sie als Imame, also Vorsteher der Umma, ablehnten.

Im Verlauf der muslimischen Geschichte waren sie die ersten, die Takfīr praktizierten, also andere als Kuffār bezeichneten.

Für sie war jeder, der eine schwere Sünde (kabīra) begeht, ein Ungläubiger und musste somit getötet werden.

Spätere Gegenpositionen vertraten die Murği’iten und die Mu’tazila.

v  Die sunnitischen Theologen ( etwa 9./10. Jhd.):

Die Theologen befassten sich mit der Bedingung des individuellen Glaubens (imān).

Es gab drei verschiedene Ansätze, die sich mit diesem Thema befassen:

Ø  „ tasdīq bi-l-qalb“ : die innere Glaubensüberzeugung sei allein

ausreichend

Ø  „iqrār bi-l-lisān“: die Glaubensüberzeugung müsse sich auch im

im Wort manifestieren

Ø  „iqrār bi-l-a’mal“: der Glaube müsse sich über diese beiden

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Durch die übereinstimmende Meinung sunnitischer Gelehrter wurde das Aussprechen der Šahāda, die Bedingung der Erfüllung des Tauhīd, also zu der Erfüllung der ersten Pflicht und somit zum rechtswirksamen Kriterium der Unterscheidung von Glaube und Unglaube.

Für die Beurteilung der Glaubenswirklichkeit des Muslims, über die die sunnitischen Theologen nur spekulieren konnten, war Gottes Rechtssprechung im Jenseits zuständig.

v  Ibn Taimiya ( gest. 1328)

Er praktizierte als seine Familie unter der Herrschaft des Mongolenkönigs Ghazan aus seiner Heimat vertrieben wurde.

Er fand eine Möglichkeit seine Bekämpfung zu rechtfertigen. Er kritisierte; dass der Mongolenkönig, obwohl er zum Islam konvertiert war, das traditionelle mongolische Recht beibehielt und es somit neben dem islamischen Recht, der Šari’a, bestehen sollte.

Auf der Basis dieses Argumentes hat er Takfīr praktiziert und beschuldigte den König des Unglaubens. So legitimierte er den Ğihād gegen den vermeintlich abtrünnigen König.

Fazit:

 

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Aber auch die Opposition praktizierte Takfīr, um sich legitim gegen eine Obrigkeit auflehnen zu können.

Quellen:

·         Griffel, Frank: Apostasie und Toleranz im Islam, Leiden 2000

·         Oberauer, Norbert: Religiöse Verpflichtung im Islam, 2004

·         Khoury, Adel: Toleranz im Islam, Grünewald 1980

·         Peskes, Esther: Muhammad b.’ Abd al-Wahāb (1702-92) im Widerstreit.

Untersuchung zur Rekonstruktion der Frühgeschichte der Wahhābiya, Beirut, Stuttgart, 1993

·         Brooke, Steven: Current Trends in Islamist Ideology, Hudson Institute, 2006


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