HS Religionsfreiheit und
ihre Grenzen im zeitgenössischen muslimischen Diskurs
Takfīr
und Apostasie: Wer definiert die Grenzen des Islam?
♦
Eine Einführung ♦
Bedeutung
von Takfīr:
Das
Wort Takfīr bezeichnet die Verurteilung einer Person oder einer Gruppe,
die sich selbst als Muslime sehen, als Ungläubige.
Takfīr
wird abgeleitet von kafara. Die ursprüngliche Bedeutung von kafara war das
bedecken, bzw. verschleiern der Wahrheit.
§
Takfīr
im Hadith:
Ø
Sagt
ein Mann zu seinem Bruder: O Ungläubiger, dann bekennt sich einer von beiden
zum Unglauben. ( al-Bukhari)
Ø
Wann
immer ein Mann einen anderen Mann des Unglaubens bezichtigt, so ist das wie ein
böses Omen und derjenige, dem es am meisten (am Glauben) mangelt, bekennt sich
zum Unglauben. (Muslim)
Schwierigkeit
beim Vorwurf der Apostasie (Takfīr):
Ein
Takfīr - Urteil kann je nach Epoche - zweierlei bedeuten: einerseits ein
polemisch benutztes Instrument um die Irrlehre eines Muslims zu kennzeichnen,
mit dem in der Regel aber kein Rechtsurteil einhergeht.
Ein
Takfīr - Urteil kann aber auch die vermeintliche Apostasie eines Muslims
bezeichnen, das sein Leben bedroht.
Frage:
Wie kann man den Tatbestand der Apostasie einwandfrei feststellen?
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Zur
einwandfreien Feststellung des Tatbestands der Apostasie gehören das Zeugnis
von zwei glaubwürdigen Männern, die beide dieselbe Aussage bezeugen aufgrund
derer sie den Angeklagten der Apostasie bezichtigen.
Takfīr
im Verlauf der Geschichte:
v
Die
Khariğiten ( Mitte des 7. Jhd.):
Die Khariğiten entstanden aus einer Gruppe
von Muslimen, die sich in dem Konflikt um die Herrschaft zwischen dem 4.
Kalifen Ali und seinem Widersacher Muawiya gegen beide stellten, weil sie sie
als Imame, also Vorsteher der Umma, ablehnten.
Im Verlauf der muslimischen Geschichte waren
sie die ersten, die Takfīr praktizierten, also andere als Kuffār
bezeichneten.
Für sie war jeder, der eine schwere Sünde
(kabīra) begeht, ein Ungläubiger und musste somit getötet werden.
Spätere Gegenpositionen vertraten die
Murğiiten und die Mutazila.
v
Die
sunnitischen Theologen ( etwa 9./10. Jhd.):
Die Theologen befassten sich mit der
Bedingung des individuellen Glaubens (imān).
Es gab drei verschiedene Ansätze, die sich
mit diesem Thema befassen:
Ø
tasdīq bi-l-qalb : die innere Glaubensüberzeugung sei
allein
ausreichend
Ø
iqrār
bi-l-lisān: die Glaubensüberzeugung müsse sich auch im
im Wort manifestieren
Ø
iqrār
bi-l-amal: der Glaube müsse sich über diese beiden
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Durch die übereinstimmende Meinung
sunnitischer Gelehrter wurde das Aussprechen der ahāda, die Bedingung der
Erfüllung des Tauhīd, also zu der Erfüllung der ersten Pflicht und somit
zum rechtswirksamen Kriterium der Unterscheidung von Glaube und Unglaube.
Für die Beurteilung der Glaubenswirklichkeit
des Muslims, über die die sunnitischen Theologen nur spekulieren konnten, war
Gottes Rechtssprechung im Jenseits zuständig.
v
Ibn
Taimiya ( gest. 1328)
Er praktizierte als seine Familie unter der
Herrschaft des Mongolenkönigs Ghazan aus seiner Heimat vertrieben wurde.
Er fand eine Möglichkeit seine Bekämpfung zu
rechtfertigen. Er kritisierte; dass der Mongolenkönig, obwohl er zum Islam
konvertiert war, das traditionelle mongolische Recht beibehielt und es somit
neben dem islamischen Recht, der aria, bestehen sollte. Auf der Basis dieses
Argumentes hat er Takfīr praktiziert und beschuldigte den König des
Unglaubens. So legitimierte er den Ğihād gegen den vermeintlich
abtrünnigen König.
Fazit:
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Aber
auch die Opposition praktizierte Takfīr, um sich legitim gegen eine
Obrigkeit auflehnen zu können.
Quellen:
·
Griffel,
Frank: Apostasie und Toleranz im Islam, Leiden 2000
·
Oberauer,
Norbert: Religiöse Verpflichtung im Islam, 2004
·
Khoury,
Adel: Toleranz im Islam, Grünewald 1980
·
Peskes,
Esther: Muhammad b. Abd al-Wahāb (1702-92) im Widerstreit. Untersuchung
zur Rekonstruktion der Frühgeschichte der Wahhābiya, Beirut, Stuttgart,
1993
·
Brooke,
Steven: Current Trends in Islamist Ideology, Hudson Institute, 2006
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