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Strafvollstreckung und Vollzug in Österreich (Page 2).doc

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Faculty
Law
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Jurisprudence / Law
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Karl-Franzens-Universität Graz - KFU
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Jurisprudence / Law

Arbeitsrecht in Österreich
Arbeitsrecht Reissner I) Arbeitnehmerbegrif­f Ein Dienstvertrag entsteht wenn jemand sich auf gewisse Zeit zur Dienstleistung für einen anderen verpflichtet. § 1151 ABGB 2 Wesensmerkmale:

o   Wichtig:

§  Die Kosten der Ersatzvornahme sind dem Verpflichteten in einem eigenen verfahrensrechtlichen Bescheid vorzuschreiben. Gem § 4 Abs 2 kann die Vollstreckungsbehörde die Vorauszahlung der Kosten unter nachträglicher Verrechnung mit Bescheid anordnen.

Die beiden Kostenbescheide sind keine Vollstreckungsverfügungen, daher ist § 10 Abs 2 nicht anwendbar und der Vorauszahlungsauftrag sofort vollstreckbar.

-          Zwangsstrafen

o   Durchsetzung von Duldungen, Unterlassungen und anderen unvertretbaren Handlungen (zb die Befolgung einer Ladung, Ausstellung einer Urkunde oder die Vornahme einer Grundabtretung)

o   § 5 Abs 3 à Verhängung von Geldstrafen, Haftstrafen

o   = Beugemittel, VStG hier nicht anwendbar

o   fruchtloses Androhen der Zwangsstrafe à Zwangsstrafe durch Vollstreckungsverfügung anzuordnen und unter gleichzeitiger Androhung eines schärferen Zwangsmittels im Falle eines weiteren Verzuges sofort zu vollziehen

-          Anwendung unmittelbaren Zwangs

o   = letzte Möglichkeit zur Durchsetzung einer bescheidmäßigen Verpflichtung à § 7

o   à Anwendung von Zwangsgewalt (zb Festnahme)

o   Anordnung durch Vollstreckungsverfügung

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Strafvollstreckung und Vollzug in Österreich.doc
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-          einstweilige Verfügung

o   à zur Sicherung einer bevorstehenden Exekution

o   § 8 (zb Beschlagnahme eines Gegenstandes)

o   Voraussetzungen:

§  Pflicht zu einer Leistung besteht oder zumindest wahrscheinlich ist

§  Gefahr besteht, dass sich der Verpflichtete durch Verfügungen über Gegenstände seines Vermögens oder durch sonstige geeignete Handlungen oder Leistung entzieht bzw deren Vollstreckung vereiteln oder gefährden wird

o   Anzuordnen durch Vollstreckungsbehörde

o   Sofort vollstreckbar

-          Kosten der Vollstreckung

o   § 11

o   Eintreibung gem § 3

o   Kostentragungspflicht nur hinsichtlich der Barauslagen der Verwaltungsvollstreckung

o   Judikatur à Verpflichteten dürfen nur Kosten rechtmäßiger Vollstreckung auferlegt werden (= verfahrensrechtlicher Bescheid)

o   Kosten uneinbringlich à § 11 Abs 2


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