Naturerfahrungen Wir freuen uns, dass Ihr heute dabei seid um mit uns das Thema: -Naturerfahrungen-­ zu erleben. Viel Spaß wünschen Anja, Wioletta und Sabrina! Reflexionsheft von: __
Thema Nr. 2 Leistungsbeurteilu­ng in der Grundschule: Vom Ziffernzeugnis zum Lernentwicklungsbe­richt 1. Stellen Sie das Problem der Leistungsbeurteilu­ng aus pädagogischer und psycholo-
Handlungsorientier­ung im Geschichtsunterric­ht I. Was ist handlungsorientier­ter Unterricht? 1. Definitionen: - M. Sauer: Der Begriff der Handlungsorientier­ung beinhaltet verschiedene E
-Der Aspekt des Übergangs vom KiGa in
die GS ist aus der grundschulpädagogischen Diskussion der letzten vier
Jahrzehnte nicht wegzudenken.
-Lösungsansätze werden diskutiert und
erprobt (s. Beispiele)
-Nach wie vor befindet man sich in
Deutschland auf der Suche nach einer Lösung oder zumindest nach einer
Optimierung in der Übergangsfrage, wodurch das Thema „Übergang vom Kindergarten
in die Grundschule“ auch nach jahrzehntelanger Diskussion nichts an Aktualität
eingebüßt hat.
1.1. KiGa & GS als Elemente d. Bildungswesens
a) KiGa und GS als institutionell und pädagogisch getrennte
Bereiche
-Im Aufbau des deutschen Bildungswesens
stellen Kindergärten und Grundschulengetrennte Bildungsbereiche dar –
mit eigenständigen Bildungsaufträgen,verschiedenartigen Erwartungen an
die Kinder, spezifischen curricularen undpädagogischen Orientierungen
sowie unterschiedlichen administrativen Zuordnungenzum Jugendhilfe-
bzw.
Schulbereich. (FAUST / ROßBACH: Der Übergang vom Kindergarten in
die Grundschule, 2004)
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-Aufgaben:
Unterstützung
der Eltern in ihrem Erziehungsauftrag
Aufbau
der Wahrnehmungs- und Konzentrationsfähigkeit
Individuelle
Förderung der körperlichen, kognitiven & sozialen Fähigkeiten
-Kindergarten hat einen eigenen
Bildungsauftrag (KiGa-Gesetz seit 1970): Soll auf die Schule vorbereiten, ohne
ihre Aufgaben vorwegzunehmen; Mittelpunkt der Erziehung: Sozialerziehung,
Gruppenfähigkeit, kognitive und motorische Lernziele
-Merkmale:
Familienergänzende
Bildungseinrichtung
Freiwillig
(80% der Kinder in Deutschland besuchen KiGa)
Bildungsauftrag
(Strukturplan 1970)
Bayrischer
Erziehungsplan (BEP) bzw. BayKiBiG (Gesetz
zur Bildung, Erziehung und Betreuungvon
Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungenund in Tagespflege (seit 2005) verpflichtend für alle
Einrichtungen, die Kinder bis zur Einschulung betreuen
(Tageseinrichtungen, Krippen, Horte...), nicht aber für heilpädagogische
Tageseinrichtungen >> Verpflichtend für alle, die staatliche Mittel
erhalten.
c) Grundschule (Primarbereich)
-Begriffsbestimmung: Grundschule bzw.
Primarbereich (STRUKTURPLAN 1970): seit 1970 gemeinsame Eingangsstufe d.
Pflichtschulbereichs, die sich direkt an Elementarbereich anschließt und auf
welche die Schulen der Sek I aufbauen (Hacker, 1998)
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meien und Unterschiede
1.2 Gemeinsamkeiten und Unterschiede von
KiGa und GS
a) Gemeinsamkeiten
-Erziehungs- und Bildungsauftrag
-Richtlinien (BEP, LP)
-Förderung d. Gesamtpersönlichkeit d.
Kindes
-Ziel: Kinder bei gegenwärtiger
Lebensbewältigung unterstützen und auf zukünftiges Leben vorbereiten
b) Unterschiede
1.3 Übergang aus der Sicht beteiligter
Personen(KNÖRZER/GRASS 2000)
a) Kinder
-Übergang von vertautem sozialem System
in neuen, unbekannten Bereich > Neuorientierung nötig
-Erweiterung des sozialen Bezugsfelds
Familie um neue Instanz > Grundschule
-Erwartungen, Freude auf neue Dinge
(Lesen, Schreiben, Rechnen, Ausflüge..)
-Angst vor Leistungsdruck, Konkurrenz,
vor dem „Ernst des Lebens“
-Grundbedürfnisse von Schulanfängern
(BAAKE)
Liebe,
Geborgenheit
Soziale
Kontakte
Lob,
Anerkennung
Neue
Erfahrungen
Verantwortung,
Selbständigkeit
Ordnung,
Übersicht
à Notwendigkeit, günstige Bedingungen zu schaffen
-Verschiedene Anforderungen an das Kind:
Motorik
> Schule verlangt Einschränkungen der Bewegungsfreiheit;
Differenzierung der Feinmotorik
Sozialer
Bereich > neuer Sozialverband > Anstrengungen der Einordnung
Kognitiver
Bereich > angeleitetes, sachbezogenes Lernen; neue Formen des Lernens
und weniger selbstbestimmtes Lernen
Von
Seiten der Eltern und Lehrer > qualitativ andere Erwartungen an Kinder;
Situationen, in denen man sich bewähren muss; geringere emotionale
Zuwendung durch Lehrer als im Kindergarten (HACKER, 1998)
Schul-
und UR-Organisation > Fächer- und Zeiteinteilung, Lehrerzuordnung
Schule
erwartet vom Schüler: Neugier, offene Haltung, Selbstbewusstsein
b) Eltern
-Stolz, Freude, neue Erfahrung und
Aufgabe der Mitgestaltung
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-Erwartung an Eltern:
Offenheit
Unterstützung
Vertrauen
à Notwendigkeit,
günstige Bedingungen zu schaffen/ Erwartung an Schule:
-Nehmen der Angst
-Selbständigkeit der Kinder fördern
c) Lehrer
-Freude auf neue Klasse
-Vorbereitungs- und Planungsarbeit
-Erwartung an Lehrer:
Volle
Zuwendung
Anfangsberatung
Kompetente
Entscheidungen
2. Übergang und Übergangsproblematik
2.1 Einschulungpraxis im Wandel der
Zeit
(Rossbach, in: Schulanfang ohne Umwege, BayEUG)
1964
Hamburger Abkommen, Beschlüsse:
-Einschulungsstichtag wird festgelegt: schulpflichtig ist, wer bis zum
30. Juni eines Jahres 6 Jahre alt wird, wird im August eingeschult
-Schaffen einer einheitlichen Grundstruktur für das Bildungswesen in
Deutschland
1968 KMK,
fügt in zwei weiteren Beschlüssen zwei Möglichkeiten hinzu:
-vorzeitige Einschulung
-Zurückstellung
1997 KMK: neue
Empfehlungen zum Schulanfang:
-nur noch in Ausnahmefällen Zurückstellung möglich, um hohe
Zurückstellungsquote zu vermindern
-weiterhin Stichtagsregelung, zugleich aber mehr Spielraum zur Flexibilisierung
der Einschulung:
jedes BL
legt Stichtag für Einschulung zwischen 30.06 und 30.09 fest
Möglichkeit
der BL zu zusätzliche Einschulungsterminen während Schuljahr
auf Antrag
der Eltern vorzeitige Einschulung möglich
in
Ausnahmefällen Zurückstellung möglich
1997 Bayern:
-Zunächst Stichtag für Regeleinschulung 30.06 beibehalten
-schulpflichtig, wenn bis dahin sechs Jahre;
-Rückstellung aber möglich
-Auf Antrag schulpflichtig, wenn bis 30. 09. sechs Jahre
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-Auf Antrag vor-vorzeitige Aufnahme, wenn bis 30.06 des Folgejahres sechs
-Jahre, dazu schulpsychologisches Gutachten erforderlich
-
-aber: 2005 Beschluss des Ministerrats vom 18.01.2005
-Ziel: Anpassung des Einschulungsalters an den europäischen Standard
-Innerhalb von sechs Jahren wird ab dem Schuljahr 2005/06 (d. h. bis zum
Schuljahr20010/11) der Stichtag für das Erreichen des
Einschulungsalters auf den31. Dezember verlegt.
-Dabei wird in jährlichen Schritten von je einem Monat vorgegangen:Mehr
Flexibilität bei der Einschulung
Art 37
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs-und Bildungswesen (BayEUG):
-(1) „Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die
bis zum 31. Dezember sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der
Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden oder unter den
Voraussetzungen des Abs. 2 Satz 6 die Einschulung nicht wahrgenommen haben.
- Ferner wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind schulpflichtig,
wenn auf Grund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten
ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird; ein
schulpsychologisches Gutachten ist erforderlich.