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Marketing Management Referat 1: Marketing-Manageme­ntprozess Begriff Marketing Management . Planung, Steuerung (Analyse und Umsetzung) und Kontrolle aller auf den Markt gerichteten Aktivitäten und
Grundlagen der betriebswirtschaft­lichen Umweltökonomie WS 2007/2008 11.10.2007 BWL-Einführung o Produktion und Konsum o Befasst sich mit wirtschaftlich knappen Gütern, d. h. Gut hat Preis (e
Sollkaufmann
§ 2 oder Kannkaufmann § 3 HGB (Kraft Eintragung)
Formkaufmann
§ 6 HGB (Kraft Rechtsform)
Minderkaufmann
(Nach
dem Umfang des Handelsgewerbes)
Vollkaufmann
Musskaufmann:
Ist
Jemand der ein Grundhandelsgewerbe betreibt.
Kaufmannseigenschaft
ist unabhängig von der Eintragung ins Firmenbuch gegeben
Kleingewerbe: Ja à keine Eintragung
Nein à schon vor Eintragung
Grundhandelsgewerbe
sind:
Handel
mit Waren und Wertpapieren (Bäcker, Lebensmittelhändler..)
Be-
und Verarbeitung von Waren für andere (Lohnfertigung, Großwäscherrein..)
Geschäfte
der Bank- und Versicherungsbetriebe
Beförderung
von Gütern und Personen (Frachtführer)
Geschäfte
der Kommissionäre, Spediteure und Lagerhalter
Geschäfte
der Handelsvertreter und Handelsmakler
Verlagsgeschäfte
sowie sonstige Geschäfte des Buch und Kunsthandels (Zeitschriftenverlag,
Adressbuchverlag)
Druckereien,
wenn sie über den Unfang eines Handwerks hinausgehen
Betriebe
der Lohnfertigung und Druckereien, die nicht über den Umfang eines
Kleingewerbes hinausgehen, können keine Kaufmannseigenschaft erwerben. Sie sind
auch keine Minderkaufleute.
Sollkaufmann
oder Kannkaufmann:
Kein
Grundhandelsgewerbe, aber nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise
eingerichteter Geschäftsbetrieb.
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Die
Eintragung ins Firmenbuch ist vorgeschrieben:
Unternehmer
die einen Gewerbebetrieb führen, der kein Grundhandelsgewerbe ist und einen in
kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. (Sollkaufmann)
Beispiel:
Bauunternehmen
mit 50 Beschäftigten, Hotel mit 120 Betten
Die
Eintragung ins Firmenbuch ist erlaubt:
Land-
und Forstwirte, die gewerbliche Nebenbetriebe führen, welche einen in
kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigen. (Kannkaufmann)
Beispiel: Molkereien,
Mühlen, Sägewerke, die von einem Land- und Forstwirt als Nebenbetrieb geführt
werden.
Formkaufmann:
Gewisse
Unternehmen erhalten die Kaufmannseigenschaft automatisch, wenn sie eine
bestimmte Rechtsform haben.
Dazu
zählen:
Kapitalgesellschaften
(AG, GesmbH)
Genossenschaften
Versicherungsvereine
auf Gegenseitigkeit
Müssen
ins Firmenbuch eingetragen werden
Minderkaufmann:
Musskaufmann,
der ein Kleingewebe betreibt.
Zur
Eintragung ins Firmenbuch nicht berechtigt
Vollkaufmann:
§Soll-
Kannkaufmann, Formkaufmann sowie der Musskaufmann (Gewerbebetrieb über Umfang
eines Kleingewerbes hinausgeht)
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OHG
Gesetzliche
Grundlage:
HGB
Kapitalaufbringung: keine
gesetzlichen Vorschriften über die Mindesthöhe des Kapitals, Eigenkapital
und zuleistende Anteile werden im Gesellschaftsvertrag festgelegt
Haftung: Unbeschränkte
Haftung jedes einzelnen Unternehmers der OHG
Leistungsbefugnis: Alle
Gesellschafter sind zu Leitung berechtigt und verpflichtet, wenn es nicht
anders vereinbart wurde
Gewinnbeteiligung: nach
Vereinbarungen des Gesellschaftsvertrags, fehlen die Vereinbarungen, dann
wird der Gewinn laut HGB aufgeteilt
Bedeutung: für kleine
und mittlere Unternehmen
KG
Gesetzliche
Grundlage:
HGB
Kapitalaufbringung: Höhe des
Eigenkapitals wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt
Haftung:Komplementär
haftet unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch (wie OHG); Kommanditist
haftet beschränkt auf die Einlage
Leistungsbefugnis
und Kontrolle:Komplementär hat Recht und Pflicht zur Unternehmensleitung; Kommanditist
hat Kontrollrecht
Gewinnbeteiligung:
Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag
Bedeutung: ideal für
mittlere Unternehmen
Stille Gesellschaft
Gesetzliche
Grundlage:
HGB
Kapitalaufbringung: Die Höhe der
Einlage des stillen Gesellschafters wird im Gesellschaftsvertrag
vereinbart.
Haftung: beschränkt
auf die Höhe der Einlage
Leistungsbefugnis
und Kontrolle:
hat nur Kontrollrecht
Gewinnbeteiligung: nach
Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag
Bedeutung: erweiterte
Eigenfinanzierung bei Einzel- und Personengesellschaften
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Eingetragene
Erwerbsgesellschaft
Gesetzliche
Grundlage:
Gesetz für eingetragene Erwerbsgesellschaften
Kapitalaufbringung:
Haftung:
Leistungsbefugnis
und Kontrolle:
Gewinnbeteiligung: vertraglich
zu regeln
Bedeutung:
AG
Gesetzliche
Grundlage:
Aktiengesetz
Kapitalaufbringung: mind. 70.000
€; Wird von Aktionären durch Kauf von Aktien aufgebracht
Haftung: haftet als
juristische Person mit ihrem gesamten Kapital (Grundkapital und gebildete
Rücklagen); der Aktionär riskiert den bezahlten Wert der Aktie
Leistungsbefugnis
und Kontrolle:
Hautversammlung:
Aktionär
hat Stimmrecht (jede Aktie eine Stimme)
Mind.
1-mal im Jahr
Aufgaben:
Wahl
des Aufsichtsrates (alle 4 Jahre)
Wahl
des Abschlussprüfers
Höhe
der Dividende
Entlastung
von Aufsichtsrat und Vorstand
Aufsichtsrat:
3-20
Mitglieder, davon ein Drittel von den Mitarbeitern des Unternehmens
Aufgaben:
Bestellung
des Vorstands (5 Jahre)
Kontrolle
des Vorstands
Abberufung
des Vorstands
Vorstand:
An
Weisungen der Aktionäre nicht gebunden
Trifft
sämtliche Führungsentscheidungen
Verantwortung
für die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft
Aufgaben:
Unternehmungsleitung
Berichterstattung
an den Aufsichtsrat
Aufstellung
des Jahresabschlusses
Puplizitätspflicht
Einberufung
der Jahreshauptversammlung
Gewinnbeteiligung: Dividende
wird an die Aktionäre entsprechend ihrer Beteiligung aufgeteilt
Bedeutung: Rechtsform
für Großunternehmen
Die
Dividende ist der prozentuelle Anteil des ausgeschütteten Gewinns am
Grundkapital.
Beispiel: Grundkapital ist
500.000 €, verbleibende Gewinn ist 50.000 €
·Wie
hoch ist die Dividende?
·Welchen
Gewinnanteil erhält ein Aktionär, der Aktien im Nominalwert von 5.000 € hat?
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Dividende
= 10% (500.000/50.000)
Gewinnanteil
= 500 € (5.000*10% oder 5.000/100*10)
Die
Aktie ist ein Wertpapier die bestimmte Anteilsrechte an der AG verbrieft.
Aktien
können Nominalaktien oder Stückaktien sein.
·Nominalaktien
Der
Nennwert (Nominale) muss auf mind. 1€ lauten.
·Stückaktien
Haben
keinen Nennwert. Jede Stückaktie ist am Grundkapital in gleichen Umfang
beteiligt.
Rechte:
·Stimmrecht
in der Hauptversammlung
·Recht
auf Dividende
·Recht
zum Bezug „junger Aktien“, wenn das Grundkapital der AG erhöht wird
·Anspruch
auf Anteil am Liquidationserlös (Erlös der bei der Auflösung des Unternehmens
erzielt wird
GesmbH
Gesetzliche
Grundlage:
GmbH-Gesetz
Kapitalaufbringung: Stammkapital mind.
35.000 €, wird durch Stammeinlagen der Gesellschafter aufgebracht
Haftung: als
juristische Person haftet sie mit dem Stammkapital und eventuellen
Rücklagen, Gesellschafter haften im Ausmaß ihrer Anteile
Leistungsbefugnis
und Kontrolle:
Generalversammlung:
Stimmrecht
hängt von der Höhe der Stammeinlage ab
Geschäftsführer
bzw. Aufsichtsratmitglied werden durch Beschluss der Gesellschafter
bestellt
Aufsichtsrat:
Muss
erst dann gebildet werden wenn das Stammkapital mehr als 70.000 €
beträgt
und
mehr als 50 Gesellschafter beteiligt sind
oder
mehr als 300 Arbeiter beschäftigt werden
Geschäftsführung:
Vergleichbar
mit Vorstand der AG
Diese
Organe haben im Wesentlichen die gleichen Aufgaben wie die Organe der AG.
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·Bedeutung:
für
Klein- und Mittelbetriebe
Genossenschaften
Gesetzliche
Grundlage:
Gesetz für Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
Kapitalaufbringung: Einzahlung
der Geschäftsanteile der Genossenschafter. Hat kein festes Grundkapital
Haftung: als
juristische Person haftet sie mit dem Kapital und den gebildeten
Rücklagen.
Leistungsbefugnis
und Kontrolle:
Generalversammlung:
Jedes
Mitglied hat 1 Stimme.
Bestellt
Vorstand und Aufsichtsrat
Aufsichtsrat:
Wenn
die Genossenschaft mehr als 40 Arbeiter beschäftigt
Vortand:
Hat
die Leistungsbefugnis
Diese
Organe haben im Wesentlichen die gleichen Aufgaben wie die Organe der AG.
Jede
Genossenschaft wird von einem genossenschaftlichen Prüfungsverband
kontrolliert. Ihm muss jede Genossenschaft bei der Gründung beitreten. Es muss
mindestens alle 2 Jahre eine Prüfung der Geschäftsführung vorgenommen werden.
Gewinnbeteiligung: Gewinne
werden zur Erhöhung des eingesetzten Kapitals verwendet. Die Förderung der
Mitglieder steht im Mittelpunkt.
Bedeutung: Sie sind in
fast allen Bereichen unserer Wirtschaft verbreitet
Vollmachten
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