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Marketing Management Referat 1: Marketing-Manageme­ntprozess Begriff Marketing Management . Planung, Steuerung (Analyse und Umsetzung) und Kontrolle aller auf den Markt gerichteten Aktivitäten und
Grundlagen der betriebswirtschaft­lichen Umweltökonomie WS 2007/2008 11.10.2007 BWL-Einführung o Produktion und Konsum o Befasst sich mit wirtschaftlich knappen Gütern, d. h. Gut hat Preis (e
Sollkaufmann
§ 2 oder Kannkaufmann § 3 HGB (Kraft Eintragung)
Formkaufmann
§ 6 HGB (Kraft Rechtsform)
Minderkaufmann
(Nach
dem Umfang des Handelsgewerbes)
Vollkaufmann
Musskaufmann:
Ist
Jemand der ein Grundhandelsgewerbe betreibt.
Kaufmannseigenschaft
ist unabhängig von der Eintragung ins Firmenbuch gegeben
Kleingewerbe: Ja à keine Eintragung
Nein à schon vor Eintragung
Grundhandelsgewerbe
sind:
Handel
mit Waren und Wertpapieren (Bäcker, Lebensmittelhändler )
Be-
und Verarbeitung von Waren für andere (Lohnfertigung, Großwäscherrein )
Geschäfte
der Bank- und Versicherungsbetriebe
Beförderung
von Gütern und Personen (Frachtführer)
Geschäfte
der Kommissionäre, Spediteure und Lagerhalter
Geschäfte
der Handelsvertreter und Handelsmakler
Verlagsgeschäfte
sowie sonstige Geschäfte des Buch und Kunsthandels (Zeitschriftenverlag,
Adressbuchverlag)
Druckereien,
wenn sie über den Unfang eines Handwerks hinausgehen
Betriebe
der Lohnfertigung und Druckereien, die nicht über den Umfang eines
Kleingewerbes hinausgehen, können keine Kaufmannseigenschaft erwerben. Sie sind
auch keine Minderkaufleute.
Sollkaufmann
oder Kannkaufmann:
Kein
Grundhandelsgewerbe, aber nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise
eingerichteter Geschäftsbetrieb.
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Die
Eintragung ins Firmenbuch ist vorgeschrieben:
Unternehmer
die einen Gewerbebetrieb führen, der kein Grundhandelsgewerbe ist und einen in
kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. (Sollkaufmann)
Beispiel:
Bauunternehmen
mit 50 Beschäftigten, Hotel mit 120 Betten
Die
Eintragung ins Firmenbuch ist erlaubt:
Land-
und Forstwirte, die gewerbliche Nebenbetriebe führen, welche einen in
kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigen. (Kannkaufmann)
Beispiel: Molkereien,
Mühlen, Sägewerke, die von einem Land- und Forstwirt als Nebenbetrieb geführt
werden.
Formkaufmann:
Gewisse
Unternehmen erhalten die Kaufmannseigenschaft automatisch, wenn sie eine
bestimmte Rechtsform haben.
Dazu
zählen:
Kapitalgesellschaften
(AG, GesmbH)
Genossenschaften
Versicherungsvereine
auf Gegenseitigkeit
Müssen
ins Firmenbuch eingetragen werden
Minderkaufmann:
Musskaufmann,
der ein Kleingewebe betreibt.
Zur
Eintragung ins Firmenbuch nicht berechtigt
Vollkaufmann:
§Soll-
Kannkaufmann, Formkaufmann sowie der Musskaufmann (Gewerbebetrieb über Umfang
eines Kleingewerbes hinausgeht)
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Gesetzliche
Grundlage:
HGB
Kapitalaufbringung: keine
gesetzlichen Vorschriften über Mindesthöhe des Kapitals, Vielfach
Selbstfinanzierung
Haftung: alleinige,
unbeschränkte Haftung; Risiko Verlust des gesamten Vermögen
Leistungsbefugnis: Einzelunternehmer
kann alle notwendigen Entscheidungen allein, rasch und formlos treffen
Gewinnbeteiligung:
Einzelunternehmer steht gesamter Unternehmensgewinn zu, andererseits
treffen ihm auch alle Verluste
Bedeutung: typische
Rechtsform für Kleinbetriebe des Einzelhandels und des Handwerks
OHG
Gesetzliche
Grundlage:
HGB
Kapitalaufbringung: keine
gesetzlichen Vorschriften über die Mindesthöhe des Kapitals, Eigenkapital
und zuleistende Anteile werden im Gesellschaftsvertrag festgelegt
Haftung: Unbeschränkte
Haftung jedes einzelnen Unternehmers der OHG
Leistungsbefugnis: Alle
Gesellschafter sind zu Leitung berechtigt und verpflichtet, wenn es nicht
anders vereinbart wurde
Gewinnbeteiligung: nach
Vereinbarungen des Gesellschaftsvertrags, fehlen die Vereinbarungen, dann
wird der Gewinn laut HGB aufgeteilt
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Stille Gesellschaft
Gesetzliche
Grundlage:
HGB
Kapitalaufbringung: Die Höhe der
Einlage des stillen Gesellschafters wird im Gesellschaftsvertrag
vereinbart.
Haftung: beschränkt
auf die Höhe der Einlage
Leistungsbefugnis
und Kontrolle:
hat nur Kontrollrecht
Gewinnbeteiligung: nach
Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag
Bedeutung: erweiterte
Eigenfinanzierung bei Einzel- und Personengesellschaften
Gesellschaft
bürgerlichen Rechts
Gesetzliche
Grundlage:
ABGB
Kapitalaufbringung: Im
Gesellschaftsvertrag geregelt
Haftung: jedes
Mitglied haftet unbeschränkt, jedoch nur anteilsmäßig
Leistungsbefugnis: Im
Gesellschaftsvertrag geregelt
Gewinnbeteiligung: Im
Gesellschaftsvertrag geregelt
Bedeutung: Minder- oder
Nichtkaufleuten; freiberuflichen Tätigen; Gelegenheitsgesellschaften
Eingetragene
Erwerbsgesellschaft
Gesetzliche
Grundlage:
Gesetz für eingetragene Erwerbsgesellschaften
Kapitalaufbringung:
Haftung:
Leistungsbefugnis
und Kontrolle:
Gewinnbeteiligung: vertraglich
zu regeln
Bedeutung:
AG
Gesetzliche
Grundlage:
Aktiengesetz
Kapitalaufbringung: mind. 70.000
; Wird von Aktionären durch Kauf von Aktien aufgebracht
Haftung: haftet als
juristische Person mit ihrem gesamten Kapital (Grundkapital und gebildete
Rücklagen); der Aktionär riskiert den bezahlten Wert der Aktie
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Aufsichtsrat:
3-20
Mitglieder, davon ein Drittel von den Mitarbeitern des Unternehmens
Aufgaben:
Bestellung
des Vorstands (5 Jahre)
Kontrolle
des Vorstands
Abberufung
des Vorstands
Vorstand:
An
Weisungen der Aktionäre nicht gebunden
Trifft
sämtliche Führungsentscheidungen
Verantwortung
für die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft
Aufgaben:
Unternehmungsleitung
Berichterstattung
an den Aufsichtsrat
Aufstellung
des Jahresabschlusses
Puplizitätspflicht
Einberufung
der Jahreshauptversammlung
Gewinnbeteiligung: Dividende
wird an die Aktionäre entsprechend ihrer Beteiligung aufgeteilt
Bedeutung: Rechtsform
für Großunternehmen
Die
Dividende ist der prozentuelle Anteil des ausgeschütteten Gewinns am
Grundkapital.
Beispiel: Grundkapital ist
500.000 , verbleibende Gewinn ist 50.000
·Wie
hoch ist die Dividende?
·Welchen
Gewinnanteil erhält ein Aktionär, der Aktien im Nominalwert von 5.000 hat?
Dividende
= 10% (500.000/50.000)
Gewinnanteil
= 500 (5.000*10% oder 5.000/100*10)
Die
Aktie ist ein Wertpapier die bestimmte Anteilsrechte an der AG verbrieft.
Aktien
können Nominalaktien oder Stückaktien sein.
·Nominalaktien
Der
Nennwert (Nominale) muss auf mind. 1 lauten.
·Stückaktien
Haben
keinen Nennwert. Jede Stückaktie ist am Grundkapital in gleichen Umfang
beteiligt.
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