Rechtliche Situation
von Functional Food in Deutschland/ Europäischer Union (EU)
Wie bereits erwähnt, existiert keine
lebensmittelrechtliche Definition für Functional-Food. Grund hierfür ist, dass
dieser Begriff bisher in keiner Rechtsnorm auftauchte, weshalb alle FF Produkte
unter das allgemeine Lebensmittelrecht fallen. Da in Deutschland ein Verbot für
gesundheitsbezogene Werbung gilt, bewegen sich die meisten FF Erzeugnisse in
einer rechtlichen Grauzone. Denn es ist oft umstritten und meist nicht bewiesen,
ob Produkte dieser Produktpalette auch einen wirklichen gesunden Nutzen
gegenüber dem Konsumenten haben.
Ich zeige Ihnen nun ein recht extremes Beispiel anhand
eines Produktes aus dem Jahre 2000: Und zwar wurde ein Produkt von
Verbraucherverbänden abgemahnt aufgrund seiner irreführenden Werbung mit
gesundheitsbezogenen Aussagen. Dabei handelt es sich um sog. „Sauerstoffwasser“,
welches angeblich imstande ist, Kopfschmerzen sowie Migräne zu lindern, die
geistige Leistungsfähigkeit und Konzentration zu steigern, gegen Akne
vorzubeugen und darüber hinaus sogar Krebstherapien zu unterstützen. Eine
Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe versprechen wurde seitens des
Anbieters unterschrieben, womit die Werbung unterbunden wurde.²
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jedoch legal, da sie sich, wie bereits erwähnt, in einer rechtlichen Grauzone
befinden. Es wird keine heilende bzw. vorbeugende Wirkung versprochen,
sondern eine gesundheitsbewusste Ergänzung.
Damit die Konsumenten nicht
verwirrt werden, müssen alle Lebensmittel mit Nährwert- sowie
Gesundheitsbezogenen Angaben gekennzeichnet sein. Klarheit soll die
Health-Claims-Verordnung² schaffen, die ab dem 1. Juli 2007 gilt und bis zum
3. Quartal 2009 größtenteils umgesetzt werden soll. Ziel ist es, dass die
Abnehmer wissen, was die Bestandteile sind. Produkte müssen auf ihre Angaben
nachweisbar sein. Das werde ich kurz an einem Beispiel
verdeutlichen:
Der probiotische Joghurt LC1 von Nestlé hat laut Angaben des „Nestlé Research
Centers“ eine wissenschaftlich erwiesene Wirksamkeit²
² Beispiel http://www.mri.bund.de/nn_971894/SharedDocs/Publikationen/Berichte/bfel1,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/bfel1.pdf
Health Claims
- Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (àhttp://www.health-claims-verordnung.de/resources/hcvo-verordnungstext-berichtigt.pdf)
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Damit sollen Werbeversprechungen mit nicht bestätigten
Wirkungen möglichst vermieden und stark eingedämmt werden und dem Kunden
Aufschluss in seinem Konsumverhalten geben. Hiermit möchte ich der Firma
Nestlé nichts unterstellen. Dies sollte eher als Beispiel für den Lebensmittel
Markt dienen. Zudem möchte ich informieren, dass die Health-Claims-Verordnung
nicht ausschließlich für Functional-Food verabschiedet wurde, sondern für den
gesamten Lebensmittelmarkt.
Um eine Abgrenzung von herkömmlichen Lebens-,Arznei-
oder auch Nahrungsergänzungsmitteln vorzunehmen, hat das Bayerische
Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kriterien
aufgestellt, die FF-Produkte zu erfüllen haben:
1. „Bei funktionellen
Lebensmitteln sollte es sich ausschließlich um übliche Lebensmittel als
Bestandteil der täglichen Mahlzeiten handeln, nicht zum Beispiel um
Nahrungsergänzungsmittel.
2. Funktionelle
Lebensmittel sollten eine Modifikation gegenüber einem herkömmlichen
Lebensmittel aufweisen, die auch im Endprodukt identifizierbar ist.
3. Die Modifikation muss
einen für den Verbraucher konkreten nachweislichen Nutzen über die übliche
Nährstoffversorgung hinaus bieten.“²
Jedoch
handelt es sich hierbei lediglich um Forderungen seitens des Ministeriums, da
es keine einheitliche Definition des Begriffes FF gibt.
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-http://www.stern.de/gesundheit/ernaehrung/gesunde-ernaehrung/:Functional-Food-Gesund/615760.html
http://www.taz.de/1/zukunft/konsum/artikel/1/milliardengeschaeft-mit-functional-food-1/?src=SZ&cHash=ec5753ea39
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