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PoWi 12 2. Halbjahr 2. Leistungsnachweis .doc

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Social Science
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Political Studies
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University, School
Gymnasium
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Political Studies

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PoWi Zusammenfassung

12 II 2. LN

DEUTSCHLAND

Bundestag

  • Volksvertretung der BRD
  • Wird direkt durch das Volk gewählt und legimitimiert
  • Wahlperiode beträgt vier Jahre
  • Vorzeitige Auflösung des Bundestages, wenn es nicht zur Wahl des Bundeskanzler kommt/ wenn Vertrauensfrage des Bundeskanzlers vom Parlament abgelehnt wird
  • Bei vorzeitiger Auflösung des Bundestages findet Neuwahl innerhalb von 60 Tagen statt

Aufgaben:

·         Wahlfunktion:

o   wählt den Bundeskanzler und mit ihm die Bundesregierung

o   den Wehr- und Datenschutzbeauftragten

o   Beteiligung an der Wahl des Bundespräsident und Verfassungs- und Bundesrichter

·         Gesetzgebungsfunktion:

o   Beratung von Gesetzen (kein förmliches Gesetz kommt ohne seinen Beschluss zustande)

o   Genehmigung von Staatsverträgen

o   Feststellung des Haushaltsplanes

o   Rechnungskontrolle

o   Genehmigung von Bundesanleihen

·         Kontrollfunktion:

o   übt die parlamentarische Kontrolle über die Regierung aus

o   kann weiter Anklage gegen den Bundespräsidenten wegen Gesetzesverletzung vor dem Bundesverfassungsgericht erheben

·         Artikulationsfunktion:

o   Bundestag ist öffentliches Forum für Diskussion politischer Grundfragen (Öffentlichkeitsfunktion)

o   soll politischen Anschauungen des Volkes repräsentieren (Repräsentationsfunktion)

 

Bundesregierung:

·         Exekutivegewalt des Bundes

·         besteht aus Bundeskanzler und den Bundesministern für einzelne Ressorts

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Aufgaben und Rechte:

  • Leitung und Kontrolle der Gesetze

o   Erlass von Rechtsverordnungen

o   Organisation der Bundesbehörden

o   Aufsicht über Gesetzesführung

  • Mitwirkung bei der Gesetzgebung

o   Gesetzgebungsiniative

  • Pflege der auswärtigen Beziehungen

o   Vertretung der BRD in der EU

o   Auslandeinsätze der Bundeswehr

o   Leitung des auswärtigen Dienstes

  • Haushaltsrechtliche Kompetenzen

o   Entwurf des Haushaltsplanes

o   Zustimmung zu finanzwirksamen Gesetzen

  • Öffentlichkeitsarbeit zu Darstellung der eigenen Politik
  • Notstandsmaßnahmen

 

Bundesrat:

  • Wirkt bei Gesetzgebung/ Verwaltung des Bundes und der EU mit
  • Verkörpert das föderative System des Bundes („föderale Kammer“)
  • Jedes Land hat wenigstens drei Stimmen (abhängig von Einwohnerzahl des Bundeslandes)
  • Bundesrat nimmt an der gesetzgebenden und an der vollziehende bundesstaatlichen Gewalt teil (mit Bundestag Legislative)
  • Vom Bundestag beschlossenen Gesetze, die die Interessen der Länder in besonderes Weise berühren (Steuergesetz) muss der Bundesrat zustimmen (Zustimmungsrecht)
  • Nicht zustimmungsbedürftige Gesetze werden als Einspruchsgesetz bezeichnet (Bundesrat hat Einspruchsrecht, das vom Bundestag überstimmt werden kann)

Aufgaben:

  • Mitwirken an Gesetzgebung des Bundes

o   stimmt Gesetz zu

  • Mitwirkung in EU-Angelegenheiten

o   Stellungnahme zu EU-Vorlagen

  • Mitwirkung an Verwaltung des Bundes

o   Erteilt Zustimmungen zu Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften

  • Mitwirkungsrecht im Fall von innern/ äußeren Krisensituationen

 

Bundespräsident:

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  • Völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik
  • Repräsentation der staatlichen Einheit nach innen/ außen

o   Besuche in den Bundesländern

  • Mitwirkung an Regierung und Gesetzgebung

o   Prüfung, Unterzeichnung und Verkündung des formell korrekten Zustandekommens und der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen (Staatsnotar)

o   Ernennung und Entlassung von Bundesministern

  • Ernennung Entlassung der Bundesrichter, Bundesbeamten und Offiziere
  • Auflösung des Bundestages (ggf. nach gescheiterter Vertrauensfrage des Bundeskanzlers)
  • Verkündung von Gesetzgebungsnotstand und Verteidigungsfall
  • Entscheidung über Begnadigungen
  • Einflussnahme auf die politische Diskussion

o   Reden zu politischen Grundfragen mit Ratschlägen oder Aufforderung zum politischen Handeln

Bundesverfassungsgericht:

·         Ist Hüter der Verfassung

·         Höchste Gericht besteht aus zwei Senaten (Grundrecht/ Staatsrecht) mit jeweils acht Richtern

·         Hat die Aufgabe die Verfassungsmäßigkeit allen Staatshandeln zu überwachen

Aufgaben/ Zuständigkeiten/ Verfahren:

  • Verfassungsbeschwerden

o   Wer durch rechtliches Handeln in Grundrecht verletzt fühlt, wenden sich an BVerfg

  • Normenkontrolle

o   Wird eingeleitet wenn ein Gericht ein Gesetz für Verfassungswidrig hält

Funktionen im politischen System:

  • Kontrolle und Korrektur

o   Wächter über GG

o   Kontrolliert politische Prozess auf Einhaltung des GG

o   Verfassungswidriges Verhalten wird bestraft (Ziel: Rechtfrieden und Grundkonsens zwischen politischen Kräften)

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o   Sicherung der Rechte der Minderheiten

Demokratie, Pluralität, Föderalismus

Pluralität/ Pluralismus

  • Unterschiedliche Interessen und politische Positionen (deren Verwirklichung sind legitim und erwünscht)
  • Grundprinzip: Subsdidaritätsprinzip
  • Wichtig: Freiheit jeden Einzelnen, Interessen und Auffassungen gemeinsam zu vertreten
  • Grundlage für freie Gesellschaftsordnung

Subsdidiaritätsprinzip

  • Politische und gesellschaftliche Maxime

o   Stellt Selbstverantwortung vor staatliches Handeln

  • Demnach: bei staatlicher zu lösenden Aufgabe/ Problem, sind zuerst untergeordnete Glieder zuständig
  • Übergeordnete Glieder sollen zuerst zurücktreten
  • Bedingung: untergeordnete Glieder muss in der Lage sein Probleme eigenständig lösen zu können
  • Ggf. soll übergeordnete Ebene, untergeordnete Ebene unterstützen
  • Subsidiarität wichtige Grundlage der EU und wichtiges Konzept föderale Staatssystem der BRD

Föderalismus:

  • Einzelne Gliedsstaaten bilden einen Bundesstaat
  • Gliederstaaten geben staatliche Souveränität ab, behalten Staatlichkeit als „Gebietskörperschaft“
  • Gesamtstaaten entscheiden über alle Fragen der Einheit und Bestand des Ganzen
  • Länder haben selbstbestimmungsrecht in ihren Kompetenzbereichen (z.B. Bildung und Polizei)
  • Vorraussetzung „Gleichberechtigung“ aller Glieder

 

Vor- und Nachteile Förderalismus

Vorteile

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o   Bestätigung in Initiativen auf Landes- und kommunaler Ebene

  • Wettbewerb um die beste Lösung: findet auf verschiedenen Ebenen statt

o   Zwischen den Ländern

o   Zwischen den Parteien, die sich in wechselnden Koalitionen im Bund und in den Ländern bewegen

Nachteile:

  • Komplexität: gemeinschaftliche Aufgabenerledigung durch gemeinsame Planung und Finanzierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist kompliziert und wenig transparent
  • Finanztransfer: Ausgleichzahlungen zwischen wirtschaftlich starken und schwachen Ländern (Länderfinanzausgleich) mit dem Ziel gleichwerter Lebensverhältnisse führen zu Dauerstreit zwischen Geber- und Nehmer-Ländern
  • Kosten: 17 Regierungen, Parlamente und Verwaltungen in Bund und Ländern verursachen erhebliche Kosten
  • Blockade: bei parteilich unterschiedlichen Mehrheiten in Bundestag/ Bundesrat wird Bundesrat als Blockadeinstrument benutzt

 

EUROPA

Europäischer Rat:

  • Impulsgeber, politische Steuerungsinstanz, oberster Konfliktlöser der EU
  • Zusammensetzung aus Staats- und Regierungschefs sowie der Präsidenten der Europäischen Kommission
  • Außenminister und ein weiteres Mitglied der Europäischen Kommission haben unterstützende Funktionen
  • Zusammentreffen turnusgemäß viermal jährlich
  • Vertrag von Lissabon sieht Präsidenten mit Amtszeit von 2 ½ Jahren vor
  • Weder Europäisches Parlament, noch Europäische Kommission oder europ. Gerichtshof können Rat überstimmen

Befugnisse:

  • Festlegung der Leitlinien des europäischen Intergrationsprozess

o   In gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

o   Der Wirtschafts-, Währungs- und Beschäftigungspolitik

o   Polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen

 

Europäisches Parlament:


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