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Politische Testamente Friedrichs des Zweiten .doc

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Politische Testamente Friedrichs des II. von Preußen

In seinen politischen Testamenten, in der Übersetzung von Friedrich von Oppeln-Bronikowski aus dem Jahre 1922, erschienen 1976 in Band III der „Geschichte in Quellen“, herausgegeben von F. Dickmann, reflektiert der preußische Monarch, bekannt auch als Friedrich der Große, bzw. der „Alte Fritz“, kurz vor seinem Tode am 17.08.1786 in Potsdam, die Prinzipien seiner Herrschaft.

Zu Beginn legt Friedrich gleich den Grundsatz des Patriotismus fest, wobei er sich jedoch, ganz entgegen der gewohnten Ansichten der damaligen Monarchen, selbst als Bürger bezeichnet. Ganz klar stellt er heraus, dass es ihm, mit der Abfassung dieser Schriften, einzig darum geht, seinem Volke auch nach seinem Tod noch dienen zu können.

Zu diesem Zwecke geht er, unter Anderem, zunächst auf das Rechtssystem ein, zu welchem er konstatiert, es müsse in seinen Entscheidungen autonom vom Herrscher sein. Dies aus zweierlei Gründen, von welchen sein erstgenannter der Aufwand für den Herrscher ist. Nach Friedrich würden Rechtsgeschäfte zu viel Zeit verschlingen, welche der Herrscher doch besser für andere Zweige der Regierung aufwenden sollte.

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Jedoch erklärt er aber auch, dass der Herrscher dennoch dazu angehalten ist, für die korrekte Ausführung der Judikative zu sorgen, indem er die richtigen Leute zu Beamten bestellt und bei diesen dann auch stets für das richtige Pflichtverständnis sorgt. Andernfalls mache sich der Herrscher zum Mitschuldigen an jeglichen, aus Pflichtversäumnis ungesühnten Verbrechen.

Besonderes Augenmerk legt Friedrich auf das preußische Finanzwesen, welches stets zu pflegen sei. So erinnert er daran, dass Preußen seit jeher Macht und Hilfe aus seinem eigenen Gewerbefleiß und den daraus entstehenden Einnahmen bezogen hat. Und eben dieses sei wichtig für das Ansehen der Regierung.

Hierzu sei erklärt, dass Finanzmittel vonnöten sind, um eine stattliche Armee zu unterhalten, welche wiederum, fast unweigerlich, zu mehr außenpolitischem Ansehen und daraus resultierendem Frieden führt, da kein Nachbarstaat einen Krieg riskieren möchte.

Im Zuge dessen schärft Friedrich dem Leser ein, dass es zu verhindern sei, dass das Bürgertum sich adlige Güter aneigne. Denn so sehr er auch den Fleiß und den Geschäftseifer der Bürgerschaft schätzt, so sehr fürchtet er die Senkung des Patriotismus zugunsten der Profitmehrung. Dieser Gefahr ist, seiner Meinung nach, entgegen zu wirken, indem man die Territorialherrschaft des Adels gesetzlich schützt.

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Letztlich berichtet Friedrich davon, dass er den Städten in den angestammten preußischen Provinzen größtmögliche Autonomie bei der Wahl ihrer Administration ließ, lediglich dann eingriff, wenn das Allgemeinwohl gefährdet war.

Und er besteht auf die Erhaltung des Gleichgewichts der Schichten in Form von herrschendem Adel, bzw. Bürgerschaft, und den Bauern. Dazu verbietet er, dass die eine Schicht Güter der anderen aufkauft. Es ist folglich den Bauern verboten Güter von Edelleuten zu erwerben, wie es auch den Edelleuten verboten ist, sich freie Bauernhöfe in die eigenen Ländereien einzuverleiben.

Kernaussagen

Die Kernaussagen dieses Auszugs aus den politischen Testamenten des Alten Fritz finden sich größtenteils in der heutigen deutschen Politik wieder.

Da wäre zunächst die Autonomie der Judikative. Friedrichs Ansätze zeigten schon überdeutlich auf die heute etablierte Drei-Gewalten-Teilung hin, da zwar noch immer der Monarch Legislative und Exekutive auf sich vereinigte, jedoch die Judikative anderen übertrug und sich ihr auch selbst unterordnete.

Die Basisaussage der Finanzpolitik Friedrichs des Großen spiegelt sich ebenfalls bis heute im deutschen Finanzwesen wider, welche stets darauf bedacht ist, den Staatshaushalt zu konsolidieren und das außenpolitische Ansehen durch den Wohlstand aller Schichten zu erreichen, statt z.

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Friedrichs Äußerungen zum Adel sind sicherlich in dieser Form überholt, da Deutschland sich von Monarchen frei gesprochen hat, die Intention jedoch, die Friedrich hatte, ist erhalten geblieben. Denn der Schutz der adligen Territorialherrschaft ist nichts Anderes als die Wurzel der politischen Gebietskörperschaften, welche sich heute in den Bundesländern zeigt und allen Einwohnern eben jener gleichsam dienen soll, anstatt dass sich einige Wenige auf Kosten der Anderen bereichern.

Ebenfalls zum Thema Gebietskörperschaften gehört sicherlich die Freiheit, welche Friedrich den Städten bei der Administrationswahl einräumte. Er beschränkte diese natürlich auf die alten preußischen Provinzen, da er sich bei diesen ihrer Loyalität sicher sein konnte, folglich nicht Gefahr lief, dass der gewählte Magistrat gegen die preußische Obrigkeit mobil machen würde.

Gleichwohl zeigt sich in diesem Prinzip die erste echte Demokratie auf deutschem Boden, da der Gewählte das Vertrauen des Volkes genoss, welches ihn gewählt hatte. Und selbst die, welche ihn nicht gewählt hatten, folgten dem Mehrheitsentscheid, was zum inneren Frieden beitrug.

 

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Andererseits gewährleistete er damit aber auch, dass nicht die adligen, finanziell eher unproduktiven Güter über die Maßen wuchsen. Somit blieb das Finanzwesen gestützt.

Summa sumarum kann man sicher sagen, dass Friedrich der Große in vielerlei Hinsicht ein revolutionärer Herrscher war, sowohl politisch, als auch militärisch, welcher es meisterhaft verstand, sein Volk hinter sich zu bringen und Preußen als fünfte europäische Großmacht zu etablieren.


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