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Ortsbildschutz OBS .doc

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Environmental Science
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Geo Sciences
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Karl-Franzens-Universität Graz - KFU
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SS 09
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Ostalpenrand
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Ordsbildschutz

OBS

Denkmalschutz als „Vorläufer“ des OBS

-während der Denkmalschutz nur ein Einzelelement schützt,

schützt der OBS allerdings ein Ensemble von Gebäuden.

1968

- Wurde der Begriff „OBS“ gesetzlich verankert, (Begriff existierte natürlich schon vorher)

- Kommt der Umweltschutzgedanke mit dem ungehemmten Wachstum (Wirtschaftswunder) auf. (Hippies, „die Grünen“)

- traditionelle Strukturen werden oft empfindlich gestört > Dorfhochhaus (Wachstum nach oben

- Steirisches Baugesetz (gilt nicht nur für OBS Gemeinden)

-        Schutz gewachsener Ensembles

-        §15 Abs. 1: Orts- und Landschaftsbild darf nicht gestört werden.

-        §18 bei äußeren zu- und umbauten (Farbe, Dach) ist auf die Eigenart des Straßenbildes Rücksicht zu nehmen.

-        Gilt auch für Streusiedlungen und nicht nur für feste Ortschaften.

-        Es ist auf die Wirkung eines Gebäudes auf das Landschaftsbild Rücksicht zu nehmen

-        ob Gebäude OB stört oder nicht muss ein Sachverständiger feststellen

-        gibt keine einheitliche Definition (schwierige Frage: was ist schön; ist nicht zu vereinheitlichen.

-        OBS darf nicht nur verhindern, sondern auch neues ermöglichen

-       behutsames eingleidern

 

 

Zur Zeit sind 68 Gemeinden OBS Zone

 

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-        also können wirklich Schützenwerte Gemeinden nicht gezwungen werden dem OBS beizutreten.

-        Aus den OBS kann man nicht austreten; Grund: wenn einmal ein Schutzgut bestimmt wird (nach Prüfung), ist es allg. gültig, man kann nach z.B. 15 Jahren sagen, dass das Schutzgut plötzlich nicht mehr schützenswert ist. Außerdem soll auch ein Schutz vor Politischen Maßnahmen gegeben sein (Wahlkampf, Parteienwechsel, ..).

- Ortsbildschutz – Landschaftsschutz

sind eng miteinander verbunden / stehen in Zusammenhang.

- Kulturlandschaft > Historisch gewachsen.

OBS wird untergliedert in:

- Inneres Ortsbild > Straßen Gassen, Plätze, Gebäude

-        Äußeres Ortsbild > Beziehung zwischen Ortschaft und Landschaft (umgebene Landschaft)

Faktoren die beim OBS zu berücksichtigen sind:

-        Ökonomischer Charakter ist nicht zu unterschätzen

-        Touristischer Faktor > „schützenswerter Ort“

Aber

-        Erhaltung historischer Gebäudestrukturen ist kostenintensiv

-        Schränkt Entscheidungsfreiheit von Bauplanungen ein (Auflagen), keine alleinige Entscheidungsfreiheit mehr.

Kontrolliert und überwacht werden die Auflagen durch die Ortsbildkommission.

Aus dem Denkmalschutz und dem Ortsbildschutz kann man NICHT austreten.

Der OBS ist Ländersache

 

 

-        Altstadt ist in Mitteleuropa meist mittelalterlicher Stadtkern

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Maßnahmen die zu ergreifen sind, wenn sich eine Gemeinde dazu erschließt dem OBS beizutreten:

-        1. Festlegung des Schutzgebietes (Parzellenscharfe festlegung)

-        2. Ortsinventarisation (jedes einzelne Gebäude wird aufgenommen)

-        3. Erstellung eines rechtsverbindlichen OB Konzeptes.

-        Die Hälfte der Stmk. Gemeinden haben kein OB Konzept

-        es fehlen Sanktionen

-        OBS oft nur um damit werben zu können, OBS nicht wirklich wichtig

„Nachhaltigkeit ist die Möglichkeit die Bedürfnisse der derzeitigen Generation zu erfüllen, ohne den zukünftigen Generationen die Möglichkeit zu nehmen ihre Bedürfnisse zu erfüllen.“

In Österreich sind 7% verbaut

-        ist und kann aber nicht auf einen Fleck konzentriert sein > Zerstreut

>>>

Positionierung und Wirkung hängen auch mit Bebauung zusammen.

-        z.B: Straßengelberg, wenn er bis Kirche hinauf bebaut würde verliert er und Kirche seine Wirkung.

Wachau > sützenswerte Kulturlandschaft, UNESCO – Weltkulturerbe

-        Terrassenbau (Trockenmauerbau)

-        Marillen/Wein, ohne diese Dinge währe Kulturlandschaft nicht mehr gegeben.

In Österreich prägen außer dem Wein noch die Streuobstflächen die Kulturlandschaft

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Kulturlandschaftsschutz: Schutz von: Kultur, Landschaft, Gebäuden

Fließgewässer für Erscheinungsbild von Ortschaften (OB) wichtig.

-        Graz – Mur Innsbruck – Inn

Positive Eigenschaften:

-        Antriebskraft (Mühlen)

-        Nahrung (Fisch)

-        Graz: Andreas-Hofer-Platz auch Fischplatz genannt

-        Transport ( Lende -Lendplatz)

Negative Eigenschaften:

-        Überschwemmungen (Brücken weggerissen)

Brücken haben prägende Wirkung auf Stadtbild > Träger des Handels

-        Venedig-Rialtobrücke

-        Prag-Karlsbrücke

Kapfenberg > Durch an Mittelalterlichen Kern herangewachsene gründerzeitliche Industrie geprägt.

Man muss unterscheiden zwischen:

-        Gewachsenen Siedlungen (keine Planung)

-        Geplanten Siedlungen (mit Plan errichtet)

OBS als raumplanerische Aufgabe: 4 Phasen

1 Phase

-        Objekt bezogen (Denkmalschutz)

-        neue Restaurierungstechniken werden entwickelt

2 Phase

-        Ensembleschutz („Gruppendenkmalschutz“)

-        nur im zusammenwirken mit anderen Gebäuden (→ Ensemble) Bauliches Denkmal

-        Sichtfläche, Sichtbeziehungen spielen eine Rolle

-        Translokationen → Verschiebung eines Objektes als ganzes (z.B. Kapelle bei eBay)

-        wurde beeinflusst durch die Zerstörungen des 2WK bzw. durch den Wiederaufbau und die bewusste Brechung mit der Vergangenheit → „Wirtschaftswunder Jahre“

 

3 Phase

-        v.a. Auf ländlichen Raum bezogen.

-        Dorf Erneuerungsschutz und Dorfkern Schutz

-        Bedrohung durch

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-        Stadtflucht → Bev. Zunahme

-        enorme Bautätigkeit

-        Maßstab von 100 Jahren: Wenn älter als 100 Jahre ist es unter Schutz gestellt worden.

4 Phase

-        Eigentlicher OBS (seit 70er gesetzl Grundlage)

-        logische Erweiterung des Ensembleschutzes

-        bezieht auch Freiraum außerhalb des Ortes mit Sichtbeziehung zum Ort mit ein

-        aber natürlich auch die Freiräume innerhalb der Stadt (Plätze, Flüsse, ...)

-        OBS als Planungspolitische Aufgabe

-        1975 Europäisches Jahr des OBS

-        Warum in 70er Jahren entwickelt?

-        Massive Verkehrszunahme (zum Schutz der Orte haben auch die Ortsumfahrungen beigetragen, auch wenn das nicht beabsichtigt worden war.)

-        Zunahme des Tourismus

Zeitgemäße Ortsbildpflege:

-        Ehrfurcht und Respekt vor historischer Bausubstanz

-        Erhaltung von Bausabstanz aus Jüngerer Zeit (19. und 20 Jh.)

-        nicht nur Bauwerke schützen die von nationalem Interesse sind

-        nicht nur Fassadenschutz sondern auch Schutz der inneren Struktur

-        in einem Ensemble auch weniger wertvolle Gebäude schützen, sonst wird das Ensemble gestört

vom Passiven zum aktiven gestalten OBS.

-        trotz OBS platz für neue Projekte und Innovationen lassen

 

OBS – Stadtentwicklung

-        Bewahrung historischer Individualität

-        Gewährleistung angemessener Nutzung → Erhaltung des Erhaltens wegen ist Sinnlos

-        bei Palais, Kirchen und Klöstern am Schwierigsten


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