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Seminararbeit
Pädagogik

Universität, Schule

Johannes Gutenberg-Universität Mainz - JGU

Note, Lehrer, Jahr

2010, K. Hombach

Autor / Copyright
Oliver W. ©
Metadaten
Preis 5.25
Format: pdf
Größe: 0.39 Mb
Ohne Kopierschutz
Bewertung
sternsternsternsternstern_0.5
ID# 5065







Inhalt: Die Semi­nar­ar­beit bietet eine prak­ti­sche Anwen­dung der Objek­tiven Herme­neutik auf das Thema Haus­auf­ga­ben, was Lehrern hilft, ihre pädago­gi­schen Fähig­keiten zu verbes­sern. Sie ermög­licht eine tiefere Refle­xion des Lehrer­ver­hal­tens und fördert die Entwick­lung einer profes­sio­nellen Routine im Umgang mit Unter­richts­si­tua­tio­nen. Die Arbeit verbindet Theorie und Praxis durch die Analyse eines realen Falls und leitet daraus allge­meine Hand­lungs­prin­zi­pien ab. Zudem unter­stützt sie Lehr­kräfte dabei, effi­zi­enter auf Heraus­for­de­rungen im Schul­alltag zu reagie­ren.
#Fallanalyse#Hermeneutik#Lehrerverhalten

Objektiv-hermeneutische Fallanalyse am Beispiel „Hausaufgaben“


A         Inhaltsverzeichnis

A         Inhaltsverzeichnis……………………………………………………………….……………1

I.              Einleitung……………………………………………………………………………….…2

II.            Hauptteil………………………………………………………………………………… 2

1.    Kurzer Einblick in die Prinzipien der Fallanalyse…………………………………… 2

2.    Feinanalyse…………………………………………………………………………….…3

3.    Fallstrukturhypothese……………………………………………………………………5

4.    Theoriebezug…………………………………………………………………………… 6

III.           Fazit……………………………………………………………………………………… 6

B         Literaturverzeichnis……………………………………………………………………… …7

C         Eidesstattliche Erklärung…………………………………………………………………….8


I.              Einleitung

In meiner Hausarbeit, die den Titel „Objektiv-hermeneutische Fallanalyse am Beispiel „Hausaufgaben“ trägt, möchte ich das Verfahren der Objektiven Hermeneutik anhand eines Beispiels durchführen, was an mein Thema der Seminarsitzung zur Objektiven Hermeneutik anschließt.

Im Rahmen meiner Hausarbeit werde ich zuerst kurz auf die Methode erklärend eingehen und diese dann ausführlich durchexerzieren und mit einer Fallstrukturhypothese verallgemeinern. Abgeschlossen wird der Hauptteil durch den Theoriebezug zu Parsons.

Latente Sinnstrukturen sind nicht immer direkt in einem Interakt zu erkennen. Daher bietet sich das Verfahren der Objektiven Hermeneutik an, um ebendiese latenten Sinnstrukturen freizulegen, damit beim nächsten Mal auf dieses zurückgreifen kann. Durch die wiederholte Bestätigung dieser Sinnstruktur wird das damit verbundene Verhalten verinnerlicht und geht in unseren Habitus über.

Wir werden dadurch routinierter in unserem Lehrerhandeln und können uns so mehr auf andere Dinge konzentrieren, wie die Wissensvermittlung, Erziehung oder Sozialisation. Andreas Wernet sieht die Objektive Hermeneutik als „methodisch kontrollierte Rekonstruktion von erfahrbarer Wirklichkeit“. Eine sprachliche Analyse und die damit verbunden Textinterpretation ist nur möglich, wenn das Ganze vor einem Hintergrund interpretiert wird, der von Regeln bestimmt wird, die allgemeingültig geteilt werden.

Daher ist die Interpretation, die angestellt werden muss bei der Methode, nicht einfach so gewählt, sondern geht von einer Regelgeleitetheit aus, die im sozialen .....[Volltext lesen]

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2.    Feinanalyse

< L: Lies bitte Deine Hausaufgaben vor. >

Der Imperativ „Lies[…] vor“, der einen Befehl ausdrückt, dass der angesprochene lesen soll, wird durch das „bitte“ auf eine respektvolle Ebene der Höflichkeit angepasst. Der Begriff der „Hausaufgaben“ lässt auf eine schulische Interaktion eines sequentiellen Pärchens, bestehend aus Lehrer und Schüler, schließen. Es wird deutlich, dass der Angesprochene in einer Verpflichtung steht seine Hausaufgaben  angefertigt zu haben.

Die Lesarten lassen sich hier am besten über die unterschiedliche Betonung der Wörter bilden. Die sinnvollsten Lesarten können sein, dass der Schüler seine, und nicht die eines Mitschülers, vorlesen soll. Würde die Betonung auf den Hausaufgaben liegen, würde damit ausgedrückt, dass er diese vorlesen soll und nicht etwas Anderes, beispielsweise einen Schulbuchtext.

Der Schüler hat auf diese Aussage hin Möglichkeiten zu reagieren. Entweder er liest seine Hausaufgaben einfach vor und akzeptiert die Forderung des Lehrers. In diesem Fall würde man von einem regegeleiteten  Verhalten sprechen. Er kann sich der Aufforderung auch widersetzen und den Befehl ablehnen. In diesem Fall spricht man dann aber nicht mehr von einem Befehl, denn ein Befehl ist es nur dann, wenn der Angesprochene auch sich regelgeleitet verhält, wie in Lesart eins.

Dieses Verhalten wäre nicht regelgeleitet. Die dritte Lesart wäre, dass der Schüler die Hausaufgaben zwar nicht bearbeitet hat, sich dafür aber adäquat entschuldigt und sich bewusst über die Säumigkeit dieser ist. Er könnt aber auch mit einer Frage antworten  und damit darstellen, dass er nicht wusste dass es Au.....

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Der Lehrer drängt sich dem Schüler hier nicht auf, sondern benutzt das Wort „darf“, was dem Schüler die Freiheit lässt darauf zu antworten. Dennoch fordert er eine Erklärung und interessiert sich für den Grund. Ebenfalls ist hier eine Forderung nach einer Entschuldigung und Reue mit enthalten.

An dieser Stelle hat der Schüler die Möglichkeit provokant zu antworten, indem er nein sagt oder sagt, dass der Lehrer sie nicht sehen darf.  Damit würde die Interaktion der Beiden fortgeführt werden müssen. Mit einer kurzen Begründung, wieso er die Hausaufgaben nicht gemacht hat könnte er die Situation klären und somit eine gewissen Demut zeigen, wonach die Interaktion beendet wäre, da der Lehrer dann den Grund weiß.

Der Schüler könnte aber auch einfach keine Antwort geben, weil er aus bestimmten Gründen nicht darüber reden will. Hier könnte der Lehrer nach der Stunde ein Gespräch führen, wenn er den genauen Grund erfahren möchte, wieso die Hausaufgaben nicht gemacht wurden.

Die Antwort des Schülers ist hier <S: Ich sehe nicht ein, wozu ich Dinge tun soll, die absolut wirklichkeitsfern sind und sowieso nie wieder gebraucht werden.>.

Indem der Schüler das, was der Lehrer im Unterricht bespricht als wirklichkeitsfern ansieht, übt er auch eine indirekte Kritik am Lehrer aus. Die Einstellung, die der Schüler hier an den Tag legt, deutet auf ein rationales Lerndenken hin, was sich durch „nie wieder gebrauchen werden“ äußert. Dennoch ist er sich darüber bewusst, dass er die Aufgaben hätte machen müssen.

Würde man auf die Wichtigkeit für die kommende Leistungsüberprüfung beziehungsweise auf die Notwendigkeit in der Praxis hinweisen, kann eventuell das Interesse geweckt und die negative Einstellung gegenüber dem Thema aufgelockert werden. Beenden könnte der Lehrer die Situation damit, dass er eine direkte Sanktion verhängt und damit die anderen Schüler gewarnt sind und nicht erst auf die Idee kommen auch einfach mal so ihrer Aufgaben nicht zu erledigen.

Kulant wäre es zu sagen, dass eine neue Frist zum Erledigen der Aufgaben angesetzt würde und erst bei erneuter Nichteinhaltung des neuen Termins die Sanktion verhängt. Wobei hier muss man situativ entscheiden was man macht, denn wenn sich ein Schüler immer darauf verlässt die Hausaufgaben an einem anderen Termin erbringen zu können, dann muss man direkt eine intervenieren, denn im späteren Leben gibt es nicht immer eine zweit.....

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Hierauf kann der Lehrer argumentieren, dass die Zukunft nicht planbar ist und er gar nicht wissen kann, was er später alles gebrauchen kann. Und selbst wenn er konkrete Vorstellung von seinem zukünftigen Beruf haben sollte, muss er jetzt sich mit dem Thema beschäftigen und Hausaufgaben machen, denn er unterliegt der Schulpflicht beziehungsweise ist freiwillig in der Schule.

Den Aspekt der Schulpflicht kann man hier auch doppeldeutig sehen, wobei einmal der Lehrer nichts dafür kann, dass er das, für den Schüler uninteressante, Thema behandeln muss, denn der Lehrplan schreibt es vor. Andererseits kann der Lehrer aber hier auch seine Position ausnutzen und seine macht „ausspielen“, die er als Lehrer inne hat. Danach wäre die Interaktion beendet.

<L: Merkst du nicht, dass diese Thematik nicht in den Unterricht passt? Wenn du möchtest, können wir uns gerne nach der Stunde darüber unterhalten. Die Hausaufgaben holst du bitte nach.>

Durch die ersten Worte appelliert der Lehrer an die subjektive Wahrnehmung des Schülers, was ihn sich etwas vor der Klasse bloßstellt. Er macht dem Schüler das Angebot, sich nach dem Unterricht mit ihm darüber zu unterhalten, stellt es ihm also frei, ob er auf das Angebot eingeht. Gleichzeitig sagt der Lehrer, dass er es gerne tut und zeigt so, dass er nicht abgeneigt ist, sondern eine Hilfsbereitschaft.

Der Satz ist als Tatsache formuliert und lässt somit keinen weiteren Spielraum mehr zu, den der Schüler nutzen kann sich wieder zu äußern.


3.    Fallstrukturhypothese

Aus dem Dialog von Schüler und Lehrer wird deutlich, dass beide sich bewusst sind, dass die Hausaufgaben zu erledigen waren. Regelgeleitet hätte der Schüler eigentlich sich für das Nichtmachen der Aufgaben entschuldigen müssen, was er nicht tut und daher eine Regelverletzung vorliegt. Auf diese macht der Lehrer aufmerksam, indem er die Unterhaltung fortführt und nachhakt.

Der Schüler begründet zwar, wieso er keine Hausaufgaben gemacht hat, lenkt aber nicht reuevoll ein. Somit ist der Lehrer quasi dazu gezwungen sein Fehlverhalten wieder zu ermahnen. Gleichzeitig macht er dem Schüler ein Angebot, welches der Schüler wiederum ausschlägt und somit weiter sich nicht regelgeleitet verhält. In dieser Antwort des Schülers tritt ein gewisser Rollenkonflikt, wie ihn Parsons beschriebt, ein, da der Schüler so spricht, wie man es für gewöhnlich mit Freunden oder Fa.....

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III.           Schluss

Die objektiv-hermeneutische Textanalyse dient dazu aus einer sozialen Interaktion die latenten Sinnstrukturen herauszufiltern und diese allgemeingültig zu erfassen. Mit dieser Methode kann auch bei der Evaluation von schulischem Unterricht helfen, die Strukturen innerhalb einer Klasse zu erforschen. So kann nicht nur die Lehrperson sich verbessern in ihren Interakten mit den Schülern, sondern auch die Qualität des Unterrichts.

Außerdem, dass man niedergeschriebene Dialoge interpretieren kann, kann man auch ganze Texte, beispielsweise Zeitungsartikel u.Ä., interpretieren und allgemeingültige Schlüsse ziehen, die man auf andere Situationen übertragen kann.

Aber in unserem Fall der Lehramtsstudierenden ist es wichtig, so finde ich, aus der Schülerrolle herauszutreten und sich lehrergerecht zu verhalten. Sicher wird das nicht beim ersten Mal perfekt und reibungslos funktionieren, aber mit der Objektiven Hermeneutik wurde uns ein Weg gezeigt unser Handeln zu reflektieren.  Auch wenn ich ganz zu Beginn, angefangen mit dem Lesen der Texte, mir dachte, wie unsinnig das sei, umso mehr bin ich nun davon überzeugt, da man nun den Praxisbezug stark vor Augen hat und dieser einem helfen wird um ein besserer Lehrer zu werden.

B        .....

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 gemäß § 19 Abs. 5 der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (POLBA), bzw. § 13 Abs. 2 und 3 der Ordnung im Zwei-Fächer- Bachelorstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (BAPO)

Hiermit erkläre ich, _________ (Matr.-Nr.: ________), dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen oder Hilfsmittel (einschließlich elektronischer Medien und Online-Quellen) benutzt habe. Mir ist bewusst, dass ein Täuschungsversuch oder ein Ordnungsverstoß vorliegt, wenn sich diese Erklärung als unwahr erweist. § 19 Absatz 3 und 4 POLBA/§ 20 Abs. 3 und 4 BAPO gilt in diesem Fall entsprechend.

____     _____

Ort, Datum                                                 Unterschrift


Auszug aus § 19 POLBA: Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß (3) Versucht die Kandidatin oder der Kandidat das Ergebnis einer Prüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) absolviert (…) (4) Die Kandidatin oder der Kandidat kann innerhalb einer Frist von einem Monat verlangen, dass Entscheidungen nach Absatz 3 Satz 1 und 2 vom jeweils zuständigen Prüfungsausschuss überprüft werden.

Belastende Entscheidungen sind der Kandidatin oder dem Kandidaten unverzüglich schriftlich mitzuteilen, zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Der Kandidatin oder dem Kandidaten ist vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

Auszug aus §20 BAPO: Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß (3) Versucht die Kandidatin oder der Kandidat das Ergebnis einer Prüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, oder erweist sich eine Erklärung gemäß § 13 Absatz 2 Satz 5 als unwahr, gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) absolviert (…) (4) Die Kandidatin oder der Kandidat kann innerhalb einer Frist von einem Monat verlangen, dass Entscheidungen nach Absatz 3 Satz 1 und 2 vom zuständigen Prüfungsaussc.....

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