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Maren Lorenz Kriminelle Körper Gestörte Gemüter .doc

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Social Science
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Cultural Studies
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Miscellaneous
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Universität Zürich - UZH
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2009 -Kolloquium: Einführung in die Kulturgeschichte
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UniversitŠt ZŸrich                                          FS 2009

Historisches Seminar                                    Kolloquium: EinfŸhrung in die Kulturgeschichte


Maren Lorenz: Kriminelle Kšrper Ð Gestšrte GemŸter. Die Normierung des Individuums in Gerichtsmedizin und Psychiatrie der AufklŠrung, Hamburg 1999.

Definitionen Ÿber Gesundheit und Krankheit sind eng mit kulturellen Konstrukten darŸber, was normal und abweichend ist, verbunden. Die vorliegende kulturhistorisch angelegte Pub­likation von Maren Lorenz will einen erhellenden Blick auf die Kšrperwahrnehmung des 17. und vorwiegend 18. Jahrhunderts werfen.

Als Grundlage dienen der Studie rund 1800 FŠlle aus sŠmtlichen 35 deutschsprachigen gerichtlichen Gutachtensammlungen des 18. Jahr­hunderts. Teilweise liegen diese in gedruckten Werken vor. Maren Lorenz (geboren 1965) studierte Geschichte, Politikwissenschaften und Psychologie. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Kšrpergeschichte, der Wissenschaftstheorie sowie der Kulturge­schichte des Krieges und der Gewalt.

Nach Maren Lorenz lassen keine anderen Quellen als die vorgestellten Gutachtensammlun­gen fŸr die Zeitspanne der AufklŠrung einen Šhnlich dichten Einblick in Denkstrukturen und Wahrnehmungsmuster zur Kšrpergeschichte zu.

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Diese ãneue Methode der Falldarstellung im frŸhneuzeitlichen WissenschaftsdiskursÒ erfordert eine spezielle Zugangsweise (S. 23). GemŠss Maren Lorenz sind in der Publikation die FŠlle so geordnet, dass mit den einzelnen Sachgruppen bereits auf die ãaufgeklŠrteÒ Šrztliche Beurteilung hingewiesen wird.

Allerdings entspreche diese Kategorisierung keineswegs derjenigen der damaligen Gutachter.

Um sich den unterschiedlichen Wahrnehmungskategorien im 18. Jahrhundert anzunŠhern, so betont Maren Lorenz, sei es wichtig, uns heute eher seltsam erscheinenden PhŠnomene zu akzeptieren.

Dabei stŸtzt sie sich methodisch auf Clifford Geertz, welcher Kultur als ein Gewebe ansieht. Der Mensch sei ein Wesen, welches in dieses selbst gesponnene Bedeutungsgewebe verstrickt sei. Die Untersuchung dieses Gewebes sei eine interpretierende Wissenschaft, welche nach Bedeutungen suche und so zum Beispiel gesellschaftliche Ausdrucksformen, die zunŠchst rŠtselhaft erscheinen, deute und erlŠutere.

Vor diesem Hintergrund strebt Maren Lorenz eine ãProzessanalyseÒ an, in welcher Kultur als ãinterdependenter ProzessÒ verstanden wird. Dieser Prozess funktioniere Ÿber ãdie Interaktion verschiedener Subjekte in einem Netz von BedeutungenÒ. Dadurch kšnnen Tendenzen und Wandel der Diskurse erkennt und analysiert werden.

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Mit dem Fokus auf den Kšrper will Maren Lorenz der Frage nachgehen, ãinnerhalb welcher Grenzen Kšrpererfahrungen Ÿberhaupt historisch Ÿbertragbar sindÒ (S. 15). Wenn im Laufe der Zeit bedeutende Unterschiede in der kšrperlichen Wahrnehmung festgestellt werden kšnnen, gilt dies dann nicht als Beweis dafŸr, dass Kšrper- und Seelenbilder wandelbar und somit sozial konstruiert sind? Um diesen Fragen nachgehen zu kšnnen, schien es Maren Lorenz wichtig, der Verbalisierung frŸhneuzeitlicher Kšrperbilder und ãder zeitgenšs­sischen ReprŠsentation psychischer VorgŠnge sowohl auf akademisch-medizinischer wie auch auf Seiten der Laien gršsste Aufmerksamkeit zu schenkenÒ (S. 15). ãDeshalb wurde eine betont narrative Form der Darstellung gewŠhlt.Ò

Das Buch gliedert sich mit den Bereichen ãKšrper vor GerichtÒ und ãSeelen vor GerichtÒ in zwei Teile. In einem vorangehenden klar strukturieren Teil wird die zeitgenšssische Lage der Medizin vorgestellt.

Den Beruf des Gerichtmediziners gab es im 18 Jahrhundert noch nicht. Sogenannte Amtsphysici Ÿbernahmen vielfŠltige TŠtigkeiten und fungierten als Seu­chenexperten, Lebensmittelchemiker, VeterinŠre und vieles mehr. Bereits im 17. Jahrhundert wurden von den Landsherren die Kompetenzen und Pflichten der Mediziner, Apotheker, He­bammen und Physici schriftlich fixiert.

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Der erste Teilbereich der Publikation stellt dem Leser Fallgeschichten vor, welche von Im­potenz und Unfruchtbarkeit, unehelichen Schwangerschaften, Abtreibungen, Kindsmord, Mutterwut (eine durch ausartenden Geschlechtstrieb und LaszivitŠt veranlasste Manie) und Notzucht handeln.

Die Unfruchtbarkeit der Frau galt als gršssere Schande als die Impotenz des Mannes. Beides konnte als ScheidungsbegrŸndung vor Gericht vorgetra­gen werden. Ebenso wurden auch andere Empfindungen, zum Beispiel kšrperlicher Geruch, als Verweigerung zum Beischlaf und somit als Grund fŸr eine Scheidung vorgetragen.

Nicht nur Scheidungen, sondern auch HeiratsplŠne konnten aufgrund von medizinischen GrŸnden gegen den Willen eines oder beider Beteiligten durchkreuzt werden. So wird zum Beispiel von einer jungen Frau berichtet, welche 1706 gegen ihren Willen heiraten sollte und darauf an ãMelancholia hystericaÒ erkrankt sei. ãDer Physikus bescheinigte ihr vom Kummer ausge­lšste Menstruationsprobleme, die den gesamten SŠftehaushalt zunehmend turbirtenÒ.

Das MŠdchen wurde deshalb von der Heirat entbunden. Bemerkenswert erscheint die meist einge­standene, grosse Unsicherheit der €rzte gegenŸber der Schwangerschaft. Všllig sichere Schwangerschaftsanzeichen bestanden nicht. Erst anhand bei der Šrztlichen Abtastung festge­stellter Bewegungen des Kindes konnte mit Sicherheit eine Schwangerschaft diagnostiziert werden.

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Entsprechend galt diesem Organ bei einer Obduktion die primŠre Aufmerksamkeit, wŠhrend bei mŠnnli­chen Leichenšffnungen an erster Stelle das Gehirn untersucht wurde.

Geburtsbeschreibungen sind aus der Perspektive der GebŠrenden fast nur von Frauen vor­handen, welche wegen Kindsmord angeklagt waren. Maren Lorenz betont, dass bei der Lek­tŸre der Medizinprotokolle auffallend sei, dass in einer Zeit, von welcher man von einer er­hšhten Kindersterblichkeit und einer gršsseren Schwierigkeit bei Geburten ausging, die Be­richte von KindsmordverdŠchtigen durchwegs von leichten Geburten erzŠhlen.

Die meisten Schwangerschaften mussten somit beschwerdefrei verlaufen sein, ansonsten wŠre das Ge­heimhalten einer Schwangerschaft bis zur Geburt und die damit geplante Tštung des Kindes nach der Geburt nicht mšglich gewesen.

Manche Personen klagten sich selbst eines Verbrechens an, um einem elenden Leben ein Ende zu setzten. Dabei wŠhlten sie oft das entehrendste aller Verbrechen, um sich der To­desstrafe sicher zu sein. Auf diesem Weg umgingen sie den Verlust des Seelenheiles, wel­cher ein Suizid mit sich brachte.


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