Bei
diesen Unterrichtsverfahren gibt es bei einer grundsätzlichen Ziffernbewertung
ansonsten das Problem der Beurteilung individueller Schülerleistungen mit
Noten.
In
diesem Unterricht herrscht, soweit andere Faktoren ebenfalls stimmen, eine
entspannte, positive Lernatmosphäre, wo Kinder aus Freude an der Sache lernen,
aus Wissensdrang und Neugierde. Der Leistungsdruck ist von ihnen genommen.
In
den jetzigen Rahmenbedingungen ist eine Verwirklichung dieser
Leistungsbeurteilung in der ersten und zweiten Jahrgangsstufe möglich, wo noch
keine Ziffernnoten erteilt werden brauchen. Damit ist den Kindern auch der
Übergang vom Vorschulbereich in die Grundschule erleichtert.
Ein
Beispiel eines erfolgreichen Verzichts auf Notenzeugnisse und stattdessen eine
durchgängige Beurteilung durch Lernentwicklungsberichte gibt die Laborschule
Bielefeld (vgl. BAMBACH).
3.
Die anforderungsbezogene Bezugsnorm bzw. der zielorientierte Maßstab
Dieser
Maßstab orientiert sich an Mindestanforderungen bzw. an den geforderten
Lernzielen. Er ist nach RÜDIGER ebenso wie der individuelle Maßstab zu den
pädagogischen Maßstäben zu zählen. Geeignet ist er besonders für die dritte und
vierte Jahrgangsstufe im derzeitigen Bildungssystem, wenn dann Noten erteilt
werden (vgl. RÜDIGER).
a)
Ergänzung des Notenzeugnisses durch einen Lernentwicklungsbericht
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b)
Konsequenzen für den Unterricht
Man
müßte demnach im Unterricht bei Leistungsbewertungen unterscheiden zwischen
Beurteilungen im Zusammenhang mit Selektionsvorgängen und Beurteilungen als
Teil des schulischen Lern- und Erziehungsprozesses.
Solange
es noch Notenzeugnisse gibt, bleiben auch einige der im Vorfeld aufgezeigten
negativen Konsequenzen für den Unterricht bestehen. Eine Ergänzung durch eine
pädagogischere Leistungsbewertung verspricht zumindest einen Anlauf in Richtung
der positiven Lernbedingungen eines Unterrichts, wie er in 2b beschrieben ist.
IV.
Perspektiven
Mit
einer Veränderung der Versetzungs- und Zeugnisordnung für die ersten beiden
Schuljahre ist bereits ein Anfang gemacht in Richtung einer pädagogischen,
kindorien-tierten Leistungserziehung und -beurteilung. Die Schule kann dadurch
ihrem Erzie-hungsauftrag besser nachkommen und ihre eigenständige Funktion
erfüllen: Eine Grundlegung der Bildung für alle Kinder.
Eine
kindgemäße Leistungserziehung muß in der Schule verwirklicht werden, denn
Leistung und Schule gehören zusammen (vgl. IPFLING). Weder die totale
Leistungsfreiheit ist erstrebenswert noch die Lern- und Drillschule des 19.
Jahrhunderts.
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immer noch die normorientierte Leistungsbewertung ab dem 3. Schuljahr. Zu
fordern wäre daher eine weitere Humanisierung der Grundschule und eine
Ausweitung der Notenfreiheit auf alle vier Grundschuljahre um die
Voraussetzungen zu schaffen für eine kindgemäße Leistungserziehung. Die
Laborschule Bielefeld stellt hier ein nachahmenswertes Beispiel dar:
Leistungsbewertung und Leistungserziehung „ja!“, aber kindorientiert und nicht
normorientiert.
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