Kreditinstitute
Geschäftsfelder der
Kreditinstitute
Aktivgeschäft
- = Kreditgeschäft
- Bank ist Gläuber ihrer Kunden
- gewährte Kredit scheinen bei der Aktivseite auf
- stellen Forderungen dar
(z.B. Forderungen an Kunden, Forderungen an Kreditinstitute, Wertpapiere)
Passivgeschäft
- = Einlagegeschäft
- Bank ist Schuldner ihrer Kunden
- die Verbindlichkeiten sind auf der Passivseite
(z.B. Verbindlichkeiten aus Spareinlagen, Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstitute Eigenkapital)
Dienstleistungsgeschäft
- = Vermittlung (Zahlungsvermittlung, Emission von
Wertpapieren)
- = Verwahrung (Wertpapierdepots, Safes, Schließfächer)
- = Handel (mit Wertpapieren, Fremdwährung)
- Kreditinstitut wird nicht unmittelbar Gläubiger oder
Schuldner seiner Kunden
- Dienstleistungsgeschäfte werden meist von Kontoinhaber
ausgeführt
daher kommt es auch zu Aktiv- und Passivgeschäfte
Eigengeschäfte
- nicht für seine Kunden tätig
- refinanziert di von ihnen gewährten Krediten (z.B. bei der
Nationalbank)
Beratung und Information
- Abwicklung von Bankgeschäften wird von einer umfangreichen
Beratungstätigkeit begleitet
Das österreichische
Bankwesengesetz (BWG)
Folgende Tätigkeiten sind Bankgeschäfte:
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Einlagengeschäft (Entgegennahme fremder Gelder zur
Verwaltung oder als Einlage)
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Girogeschäft (Durchführung des bargeldlosen
Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere)
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Kreditgeschäft (Abschluss von Geldkretiverträgen,
Gewährung von Darlehen)
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Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von
Wertpapieren für andere)
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Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln wie Kreditkarten und
Reiseschecks
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Garantiegeschäft (Übernahme von Bürgschaften,
Garantien, sonstige Haftungen für andere)
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Wertpapieremissionsgeschäft (Ausgabe von
Pfandbriefen, Kommunalschuld-verschreibung, andere festverzinsliche
Wertpapiere)
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Bauspargeschäft (Entgegennahme von Bauspareinlagen,
Vergabe von Bauspardarlehen nach dem Bausparkassengesetz)
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Factoringgeschäft (Ankauf von Forderungen aus
Warelieferung und Dienstleistungen, Übernahme des Risikos der Einbringlichkeit
solcher Forderungen)
Banken, die diese Geschäfte betreiben, dürfen sich als
Kreditinstitute bezeichnen.
Finanzinstitute dürfen im Wesentlichen folgende Aufgaben
wahrnehmen:
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Leasinggeschäft
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Wechselstuben (Handel mit ausländischen Zahlungsmittel)
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Kapitalanlageberatung (über Kapitalstruktur)
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Erteilung von Auskünften
Aufsicht und Kontrolle
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Bankenaufsicht wird derzeit neu geregelt
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unabhängige Finanzaufsicht (vom Finanzministerium) ist geplant
Sicherung der Zahlungsbereitschaft der Kreditinstitute
– Die Finanzaufsicht kann vorschreiben
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welcher Prozentsatz der Einlagen vorhanden sein muss
(in Form von Bargeld oder Guthaben bei anderen Kreditinstituten)
ð
welches Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital nicht
überschritten werden darf
Gliederung und Veröffentlichung der Rechnungsabschlüsse
Verbraucherschutzbestimmungen
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Wertstellung (Valuta) von Einlagen
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Berechnung und Angaben von Effektivzinsen bei Krediten
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Beschränkung von Kreditkarten- und Scheckformularausgabe an
Jugendliche
Die Kapitalaufbringung der
Kreditinstitute
– Eigenfinanzierung
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Kernkapital (eingezahlte Geschäftskapital, beinhalten Gewinne und
Rücklagen – kann durch die Ausgabe von eigenen Aktien aufgebracht werden )
ð
Ergänzungskapital (nachrangige Darlehen, darf nicht größer als
das Kernkapital sein)
beträgt
bei den meisten Kreditinstituten 5 bis 10 % des Gesamtkapitals
–Fremdfinanzierung
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Anleger überlassen der Bank ihr Kapital
weil überschüssige Gelder sicher und Gewinnbringend angelegt werden sollen
weil die überlassenen Gelder der Durchführung des Zahlungsverkehrs dienen
sollen
40-45 % des Einlagengeschäftes machen Spareinlagen
aus, 20 % Emission eigener Schuldverschreibung, 8 % Sichteinlagen
SICHTEINLAGEN
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täglich fällige Gelder
ð
dienen in erster Linien dem Zahlungsverkehr
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Guthaben auf Scheck-, Giro- oder Kontokorrentkonten
ð
Kontoinhaber kann jederzeit darüber verfügen
Das Kreditinstitut muss nicht das ganze Geld in der Bank
haben, weil
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erfahrungsgemäß werden nicht alle Einlagen gleichzeitig gekündigt
ð
Barabhebungen sind durch Einzahlungen ausgeglichen
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Der Großteil des Zahlungsverkehrs wird bargeldlos abgewickelt
ð
wichtiger Faktor der Liquiditätsplanung, weil sich ein
langfristiger Bondensatz entwickelt, der ertragsbringend angelegt werden kann
ð
Verwaltung und Betreuung ist mit hohen Transaktion verbunden
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Termineinlagen
·
dienen überwiegend der Anlage vn größeren, runden Geldbeträgen
·
der Einleger benötigt diese zur Zeit nicht
·
Zinsatz hängt von der Markteinlage und der verenbarten Dauer ab
Man unterscheidet in
Festgeld
·
Geld wird für eine voher festgelgte Einlagedauer gebunden (zw. 1
und 60 Monaten wählbar)
·
Kunde kann während der Laufzeit nicht über das Geld verfügen
·
Kunde sollte wissen wann "genau" er das Geld wieder
braucht
Kündigungsgeld
·
Geld wird angelgt
·
steht erst nach vorheriger Kündigung zur Verfügung (wenn die
Kündigugnsfrist eingehalten wird)
·
Kunde sollte den Geldbedarf eine bestimmte Zeit im Voraus
erkennen
·
Verzinsung hängt von der Marktlage und der Hähe der Einlage ab
·
Kunde hat kein Rechtsanspruch auf vorzeitige Behebung
·
gegen Zinsabzug ist es aber möglich
Die Kreditinstitute bieten Kassenobligationen an
(Wertpapiere des Geldmarktes) mit einer Laufzeit von 1 bis 5 Jahren.
Spareinlagen
·
dienen nicht dem Zahlungsverkehr, sond der Veranlagung
·
sind an Urkunden gebunden
·
gebräuchlichste Form = Sparbuch
·
im häufiger wird eine Sparkarte angeboten (entspricht in Form
einer Scheckkarte)
Saprformen
1.) Täglich fällige Sparformen
- Verzinsung erfolgt zu einem niedrigen Zinsatz
2.) Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist
- Kreditinstitute bieten unterschiedliche
Laufzeiten an
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- bei vorzeitiger Behebung werden
Vorschusszinsen berechnet (1 %o pro Jahr)
- etwa ab 50 000 Euro können Zinssätze durch
Verhandlungen erhöht werden
3.) Kapitalsparen
- der Kunde legt einmal einen bestimmten Betrag
an
- wählt eine vom Kreditinstitut geboten Laufzeit
(1-5 Jahre)
- am Ende der Laufzeit wird der um Zinsen und
Zinseszinsen vermehrte Betrag ausbezahlt
- es ist möglich jederzeit und beliebig
Teilbeträge abzuheben
- restliche Guthaben wird mit höheren Zinssatz
verzinst
4.) Ansparformen
- regelmäßige zumeist monatliche Einzahlungen
- hebt man vorzeitig ab, werden geringere Zinsen
verrechnet
- Alterspensionsvorsorge mit kleinen monatlichen
Sparbeträgen möglich
5.)Rechtliche Rahmenbedingungen für Sparbücher
- man darf nicht mehr anonym Geld anlegen
- es gilt der Legitimationszwang
- Losungswort zur besonderen Sicherung
- bis 15 000 Euro auf dem Konto kann über das
Losungswort verfügt werden
- bei höheren Beträge kann nur der Inhaber
abheben
- formlose Weitergabe zu Lebzeiten des Eröffners
möglich (nur bei Kleinsparbücher -15 000 E)
6.) Staatlich geförderte Sparformen
·
Bausparen
- durch Zuzahlung zu den Prämien (variieren nach
Kaptalmarktzinsfuß)
- vom Einkommen unabhängig
- Förderungshöhe pro Jahr begrenzt
·
Pensionsvorsorge
- Erträge sind in der Ansparphase ESt- und
KESt-frei
- Staat zahlt eine Präme von 3,5 % (max 1000
Euro) aus
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