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Kreditinstitute (Page 3).doc

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Faculty
Economics
Discipline
Accountancy
Document category
Homework
University, School
Fachhochschule Joanneum Graz - FH
Additional information
2007
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Materialwirtschaft
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Investitionsentschei­dungen treffen
Schwerpunkt1: Investitionsentsch­eidungen treffen Investition und Finanzierung: Aktiva Seite: Anlagevermögen + Umlaufvermögen Passiva Seite: Eigenkapital + Fremdkapital Vermögen = Kapital


Finanzkennzahlen
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BVG - Ein Fass ohne Boden
BVG - Fass ohne Boden von Dieter Brockhaus Obskure Kostenrechnung nach Art der BVG Wer auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist oder sie aus Umweltbewusstsein nutzt, erwartet dabei prinzipiel

Kreditinstitute

 

Geschäftsfelder der Kreditinstitute

 

Aktivgeschäft

  • = Kreditgeschäft
  • Bank ist Gläuber ihrer Kunden
  • gewährte Kredit scheinen bei der Aktivseite auf
    • stellen Forderungen dar
      (z.B. Forderungen an Kunden, Forderungen an Kreditinstitute, Wertpapiere)

Passivgeschäft

  • = Einlagegeschäft
  • Bank ist Schuldner ihrer Kunden
  • die Verbindlichkeiten sind auf der Passivseite
    (z.B. Verbindlichkeiten aus Spareinlagen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute Eigenkapital)

 

Dienstleistungsgeschäft

  • = Vermittlung (Zahlungsvermittlung, Emission von Wertpapieren)
  • = Verwahrung (Wertpapierdepots, Safes, Schließfächer)
  • = Handel (mit Wertpapieren, Fremdwährung)

  • Kreditinstitut wird nicht unmittelbar Gläubiger oder Schuldner seiner Kunden
  • Dienstleistungsgeschäfte werden meist von Kontoinhaber ausgeführt
    daher kommt es auch zu Aktiv- und Passivgeschäfte

 

Eigengeschäfte

  • nicht für seine Kunden tätig
  • refinanziert di von ihnen gewährten Krediten (z.B. bei der Nationalbank)

 

Beratung und Information

  • Abwicklung von Bankgeschäften wird von einer umfangreichen Beratungstätigkeit begleitet

 

Das österreichische Bankwesengesetz (BWG)

 

Folgende Tätigkeiten sind Bankgeschäfte:

ð  Einlagengeschäft (Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage)

ð  Girogeschäft (Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere)

ð  Kreditgeschäft (Abschluss von Geldkretiverträgen, Gewährung von Darlehen)

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ð  Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere)

ð  Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln wie Kreditkarten und Reiseschecks

ð  Garantiegeschäft (Übernahme von Bürgschaften, Garantien, sonstige Haftungen für andere)

ð  Wertpapieremissionsgeschäft (Ausgabe von Pfandbriefen, Kommunalschuld-verschreibung, andere festverzinsliche Wertpapiere)

ð  Bauspargeschäft (Entgegennahme von Bauspareinlagen, Vergabe von Bauspardarlehen nach dem Bausparkassengesetz)

ð  Factoringgeschäft (Ankauf von Forderungen aus Warelieferung und Dienstleistungen, Übernahme des Risikos der Einbringlichkeit solcher Forderungen)

Banken, die diese Geschäfte betreiben, dürfen sich als Kreditinstitute bezeichnen.

Finanzinstitute dürfen im Wesentlichen folgende Aufgaben wahrnehmen:

ð  Leasinggeschäft

ð  Wechselstuben (Handel mit ausländischen Zahlungsmittel)

ð  Kapitalanlageberatung (über Kapitalstruktur)

ð  Erteilung von Auskünften

Aufsicht und Kontrolle

ð  Bankenaufsicht wird derzeit neu geregelt

ð  unabhängige Finanzaufsicht (vom Finanzministerium) ist geplant

Sicherung der Zahlungsbereitschaft der Kreditinstitute

– Die Finanzaufsicht kann vorschreiben

ð  welcher Prozentsatz der Einlagen vorhanden sein muss
(in Form von Bargeld oder Guthaben bei anderen Kreditinstituten)

ð  welches Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital nicht überschritten werden darf

 

Gliederung und Veröffentlichung der Rechnungsabschlüsse

 

Verbraucherschutzbestimmungen

ð  Wertstellung (Valuta) von Einlagen

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ð  Berechnung und Angaben von Effektivzinsen bei Krediten

ð  Beschränkung von Kreditkarten- und Scheckformularausgabe an Jugendliche

Die Kapitalaufbringung der Kreditinstitute

Eigenfinanzierung

ð  Kernkapital (eingezahlte Geschäftskapital, beinhalten Gewinne und Rücklagen – kann durch die Ausgabe von eigenen Aktien aufgebracht werden )

ð  Ergänzungskapital (nachrangige Darlehen, darf nicht größer als das Kernkapital sein)

beträgt bei den meisten Kreditinstituten 5 bis 10 % des Gesamtkapitals

Fremdfinanzierung

ð  Anleger überlassen der Bank ihr Kapital
weil überschüssige Gelder sicher und Gewinnbringend angelegt werden sollen
weil die überlassenen Gelder der Durchführung des Zahlungsverkehrs dienen sollen

40-45 % des Einlagengeschäftes machen Spareinlagen aus, 20 % Emission eigener Schuldverschreibung, 8 % Sichteinlagen

SICHTEINLAGEN

ð  täglich fällige Gelder

ð  dienen in erster Linien dem Zahlungsverkehr

ð  Guthaben auf Scheck-, Giro- oder Kontokorrentkonten

ð  Kontoinhaber kann jederzeit darüber verfügen

Das Kreditinstitut muss nicht das ganze Geld in der Bank haben, weil

ð  erfahrungsgemäß werden nicht alle Einlagen gleichzeitig gekündigt

ð  Barabhebungen sind durch Einzahlungen ausgeglichen

ð  Der Großteil des Zahlungsverkehrs wird bargeldlos abgewickelt

 

ð  wichtiger Faktor der Liquiditätsplanung, weil sich ein langfristiger Bondensatz entwickelt, der ertragsbringend angelegt werden kann

ð  Verwaltung und Betreuung ist mit hohen Transaktion verbunden

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Termineinlagen

·         dienen überwiegend der Anlage vn größeren, runden Geldbeträgen

·         der Einleger benötigt diese zur Zeit nicht

·         Zinsatz hängt von der Markteinlage und der verenbarten Dauer ab

Man unterscheidet in

Festgeld

·         Geld wird für eine voher festgelgte Einlagedauer gebunden (zw. 1 und 60 Monaten wählbar)

·         Kunde kann während der Laufzeit nicht über das Geld verfügen

·         Kunde sollte wissen wann "genau" er das Geld wieder braucht

Kündigungsgeld

·         Geld wird angelgt

·         steht erst nach vorheriger Kündigung zur Verfügung (wenn die Kündigugnsfrist eingehalten wird)

·         Kunde sollte den Geldbedarf eine bestimmte Zeit im Voraus erkennen

·         Verzinsung hängt von der Marktlage und der Hähe der Einlage ab

·         Kunde hat kein Rechtsanspruch auf vorzeitige Behebung

·         gegen Zinsabzug ist es aber möglich

Die Kreditinstitute bieten Kassenobligationen an (Wertpapiere des Geldmarktes) mit einer Laufzeit von 1 bis 5 Jahren.

Spareinlagen

·         dienen nicht dem Zahlungsverkehr, sond der Veranlagung

·         sind an Urkunden gebunden

·         gebräuchlichste Form = Sparbuch

·         im häufiger wird eine Sparkarte angeboten (entspricht in Form einer Scheckkarte)

 

Saprformen

1.) Täglich fällige Sparformen

- Verzinsung erfolgt zu einem niedrigen Zinsatz

2.) Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist

- Kreditinstitute bieten unterschiedliche Laufzeiten an

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- bei vorzeitiger Behebung werden Vorschusszinsen berechnet (1 %o pro Jahr)

- etwa ab 50 000 Euro können Zinssätze durch Verhandlungen erhöht werden

3.) Kapitalsparen

- der Kunde legt einmal einen bestimmten Betrag an

- wählt eine vom Kreditinstitut geboten Laufzeit (1-5 Jahre)

- am Ende der Laufzeit wird der um Zinsen und Zinseszinsen vermehrte Betrag ausbezahlt

- es ist möglich jederzeit und beliebig Teilbeträge abzuheben

- restliche Guthaben wird mit höheren Zinssatz verzinst

4.) Ansparformen

- regelmäßige zumeist monatliche Einzahlungen

- hebt man vorzeitig ab, werden geringere Zinsen verrechnet

- Alterspensionsvorsorge mit kleinen monatlichen Sparbeträgen möglich

5.)Rechtliche Rahmenbedingungen für Sparbücher

- man darf nicht mehr anonym Geld anlegen

- es gilt der Legitimationszwang

- Losungswort zur besonderen Sicherung

- bis 15 000 Euro auf dem Konto kann über das Losungswort verfügt werden

- bei höheren Beträge kann nur der Inhaber abheben

- formlose Weitergabe zu Lebzeiten des Eröffners möglich (nur bei Kleinsparbücher -15 000 E)

6.) Staatlich geförderte Sparformen

·         Bausparen

- durch Zuzahlung zu den Prämien (variieren nach Kaptalmarktzinsfuß)

- vom Einkommen unabhängig

- Förderungshöhe pro Jahr begrenzt

·         Pensionsvorsorge

- Erträge sind in der Ansparphase ESt- und KESt-frei

- Staat zahlt eine Präme von 3,5 % (max 1000 Euro) aus


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