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Kirchlicher Widerstand gegen nationasozialistische Euthanasie .docx

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Kirchlicher Widerstand gegen die nationalsozialistische Euthanasie

Euthanasie vor dem Nationalsozialismus:

Das Wort Euthanasie stammt aus dem Griechischen und bedeutete ursprünglich leichter, schöner Tod. Die Hellenen meinten damit die Kunst, in Ruhe und Würde zu sterben.
Später, zu Beginn des 17. Jh. wurde der Begriff in einem völlig neuen Sinn gebraucht.

Und zwar verstand man von da an darunter ärztliche Handlungen, die geeignet waren, Sterbenden den Todeskampf zu erleichtern. Die Samariter-Aufgabe fiel in erster Linie den Ärzten zu, die schmerzlindernde und betäubende Mittel verabreichten. Eine solche unmittelbare Sterbe-erleichterung wurde von der Rechtsordnung stillschweigend toleriert, von den Kirchen jedenfalls nicht beanstandet.

Am Anfang des 20. Jh. wurde der Begriff Euthanasie erstmals mit Sterbehilfe gleichgesetzt. Bis dahin verstand man darunter lediglich Sterbebegleitung ohne Sterbeverkürzung.

Indes, obschon die Befürworter einer erweiterten – streng umschriebenen – Human-Euthanasie im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts überwogen, vermochte sich der Gesetzgeber zu keinerlei Zugeständnis durchzuringen.

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Im Übrigen würde jede, auch die genau definierte Freigabe der Euthanasie ständig zum Missbrauch herausfordern.

Dieser letzte Gesichtspunkt war der triftigste, wie sich unter nationalsozialistischer Herrschaft dann erweisen sollte. Die Vorstellungen von der „Vernichtung unwerten Lebens“, die im Laufe der zwanziger Jahre in den Begriff der Euthanasie eingingen, bildeten die Legitimationsbasis des im Dritten Reich an Kranken und Behinderten begangene Massenmords, der auch als Euthanasie bezeichnet wurde. Jedoch hatte die sogenannte Euthanasie-Aktion Hitlers zwischen 1939 und 1941 mit dem, was ernsthaft als Euthanasie diskutiert wurde, lediglich die Bezeichnung gemeinsam.

Euthanasie in der nationalsozialistischen Ideologie:

In zahlreichen internen NS-Dokumenten wird angeführt, dass für die NS-Euthanasie nicht nur ideologische, „rassenhygienische“ und rassistische Überlegungen maßgeblich waren, sondern dass letztlich auch materielle Faktoren ausschlaggebend waren: Es ging ihnen angeblich um die Beseitigung von „unnützen Essern“, von „Ballastexistenzen“, also um die Einsparung von Betten, Pflegepersonal, Lebensmitteln, Kleidern und dergleichen.

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Darunter Anna Bertha Königsegg, Visitatorin der Barmherzigen Schwestern in Salzburg, auf die ich später noch genauer eingehen möchte. Diese Angebote wurden allerdings, wie es scheint, nie ernsthaft geprüft, einerseits, weil dies den Intentionen der Euthanasieplaner zuwiderlief, andererseits, weil man eine Solidaritätskundgebung in Form einer Spendenwelle vermeiden wollte.

Die NS-Euthanasie darf also nicht als isolierte Erscheinung, sondern muss im Gesamtzusammenhang nationalsozialistischer Politik gesehen werden. Rassenhygiene und Rassismus waren fundamentale Elemente in Weltanschauung und Propaganda des Nationalsozialismus und wesentliche Bestandteile der Politik Hitlerdeutschlands, die konsequent in der Massenvernichtung von Juden, Roma, geistig und körperlich behinderten und anderen als „minderwertig“ oder „staatsfeindlich“ qualifizierten Menschen mündeten.

Ab 1939 bereitete die nationalsozialistische Propaganda die Nation darauf vor, dass die Gesellschaft nicht länger „Hüterin des Minderwertigen, Kranken, Verkrüppelten, Verbrecherischen und Verfaulten“ (NS- Parteiideologe Rosenberg) spielen werde.

Ende der 30er Jahre gab das Rassenpolitische Amt der NSDAP ein Werbeplakat heraus, das einen sitzenden, offenbar bewegungsunfähigen verkrüppelten Mann und einen hinter ihm stehenden Pfleger zeigt.

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Ihr Tod bedeutete eine Einsparung für jeden gesunden „Volksgenossen“.

Den so brutal angekündigten Kampf gegen die „Minderwertigen“ nahm die Reichsführung alsbald Schritt für Schritt auf:

  • Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933 hielt sich gerade noch im Rahmen dessen, was deutsche Eugeniker, Biologen und Ärzte schon früher gefordert hatten. Es brachte die Zwangssterilisierung für vererblich Schwerkranke.
  • Das „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ und das zwei Jahre später erlassene „Gesetz zum Schutz der Erbgesundheit des deutschen Volkes“ boten bereits die Grundlage zur Vernichtung einer Menschengruppe.

Aufgrund des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ wurden - nach Pseudoverfahren vor „Erbgesundheitsgerichten“ - von 1933 bis 1945 etwa 350.000 bis 400.000 Menschen sterilisiert.

Die zwangsweise Sterilisation kostete Tausenden das Leben oder verursachte schwere, bleibende Schäden der Gesundheit. Nicht nur Kranke, sondern auch arbeitsunfähige „Fremdarbeiter“, Alte, Kriegsversehrte und Roma-Frauen wurden in dieses Programm einbezogen. In Österreich, wo das Gesetz am 1. 1. 1940 in Kraft trat, wurden etwa 5000 Menschen zwangssterilisiert.

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Von den Kanzeln herab wurde erklärt, dass die Sterilisierung mit der Lehrmeinung der katholischen Kirche unvereinbar sei. Außerdem hatten die Bischöfe auf der Plenarkonferenz am 6.Juni 1934 in Fulda beschlossen, jegliche Mitwirkung von katholischen Krankenschwestern und Ordensleuten bei der Durchführung von Operationen zur Unfruchtbarmachung abzulehnen.

An dieser Stelle muss wiederum Anna Bertha Königsegg erwähnt werden, die sich eisern an diesen Beschluss hielt. Sie gab den über hundert im Landeskrankenhaus tätigen Barmherzigen Schwestern die Weisung, bei derartigen Eingriffen nicht zu assistieren.

Spätestens im Jahre 1935 stellte die katholische Kirche jedoch ihre Verhandlungen mit der nationalsozialistischen Regierung ein. In den folgenden Jahren versuchte sie, Konflikte mit dem nationalsozialistischen Regime nach Möglichkeit zu vermeiden, aus der Sorge heraus, dass eine völlige Verweigerung der katholischen Kirche, zu einer Verdrängung der katholischen Einrichtungen auf dem Gebiet des Gesundheits- und Fürsorgewesens führen könnte.

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