Kirchlicher
Widerstand gegen die nationalsozialistische Euthanasie
Euthanasie vor dem
Nationalsozialismus:
Das Wort Euthanasie stammt
aus dem Griechischen und bedeutete ursprünglich leichter, schöner Tod. Die
Hellenen meinten damit die Kunst, in Ruhe und Würde zu sterben.
Später, zu Beginn des 17. Jh. wurde der Begriff in einem völlig neuen Sinn
gebraucht. Und zwar verstand man von da an darunter ärztliche Handlungen, die
geeignet waren, Sterbenden den Todeskampf zu erleichtern. Die Samariter-Aufgabe
fiel in erster Linie den Ärzten zu, die schmerzlindernde und betäubende Mittel verabreichten.
Eine solche unmittelbare Sterbe-erleichterung wurde von der Rechtsordnung
stillschweigend toleriert, von den Kirchen jedenfalls nicht beanstandet.
Am Anfang des 20. Jh.
wurde der Begriff Euthanasie erstmals mit Sterbehilfe gleichgesetzt. Bis dahin
verstand man darunter lediglich Sterbebegleitung ohne Sterbeverkürzung.
Indes, obschon die
Befürworter einer erweiterten streng umschriebenen Human-Euthanasie im
ersten Drittel des 20. Jahrhunderts überwogen, vermochte sich der Gesetzgeber
zu keinerlei Zugeständnis durchzuringen.
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würde jede, auch die genau definierte Freigabe der Euthanasie ständig zum
Missbrauch herausfordern.
Dieser letzte
Gesichtspunkt war der triftigste, wie sich unter nationalsozialistischer
Herrschaft dann erweisen sollte. Die Vorstellungen von der Vernichtung unwerten
Lebens, die im Laufe der zwanziger Jahre in den Begriff der Euthanasie
eingingen, bildeten die Legitimationsbasis des im Dritten Reich an Kranken und
Behinderten begangene Massenmords, der auch als Euthanasie bezeichnet wurde.
Jedoch hatte die sogenannte Euthanasie-Aktion Hitlers zwischen 1939 und 1941
mit dem, was ernsthaft als Euthanasie diskutiert wurde, lediglich die
Bezeichnung gemeinsam.
Euthanasie in der
nationalsozialistischen Ideologie:
In zahlreichen
internen NS-Dokumenten wird angeführt, dass für die NS-Euthanasie nicht nur
ideologische, rassenhygienische und rassistische Überlegungen maßgeblich
waren, sondern dass letztlich auch materielle Faktoren ausschlaggebend waren:
Es ging ihnen angeblich um die Beseitigung von unnützen Essern, von
Ballastexistenzen, also um die Einsparung von Betten, Pflegepersonal,
Lebensmitteln, Kleidern und dergleichen.
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Königsegg, Visitatorin der Barmherzigen Schwestern in Salzburg, auf die ich
später noch genauer eingehen möchte. Diese Angebote wurden allerdings, wie es
scheint, nie ernsthaft geprüft, einerseits, weil dies den Intentionen der
Euthanasieplaner zuwiderlief, andererseits, weil man eine
Solidaritätskundgebung in Form einer Spendenwelle vermeiden wollte.
Die
NS-Euthanasie darf also nicht als isolierte Erscheinung, sondern muss im
Gesamtzusammenhang nationalsozialistischer Politik gesehen werden.
Rassenhygiene und Rassismus waren fundamentale Elemente in Weltanschauung und
Propaganda des Nationalsozialismus und wesentliche Bestandteile der Politik
Hitlerdeutschlands, die konsequent in der Massenvernichtung von Juden, Roma,
geistig und körperlich behinderten und anderen als minderwertig oder
staatsfeindlich qualifizierten Menschen mündeten.
Ab 1939 bereitete die
nationalsozialistische Propaganda die Nation darauf vor, dass die Gesellschaft
nicht länger Hüterin des Minderwertigen, Kranken, Verkrüppelten,
Verbrecherischen und Verfaulten (NS- Parteiideologe Rosenberg) spielen werde.
Ende
der 30er Jahre gab das Rassenpolitische Amt der NSDAP ein Werbeplakat heraus,
das einen sitzenden, offenbar bewegungsunfähigen verkrüppelten Mann und einen
hinter ihm stehenden Pfleger zeigt.
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gesunden Volksgenossen.
Den so brutal angekündigten
Kampf gegen die Minderwertigen nahm die Reichsführung alsbald Schritt für
Schritt auf:
- Das Gesetz zur
Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 hielt sich gerade noch
im Rahmen dessen, was deutsche Eugeniker, Biologen und Ärzte schon früher
gefordert hatten. Es brachte die Zwangssterilisierung für vererblich
Schwerkranke.
- Das Gesetz zum
Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre und das zwei Jahre
später erlassene Gesetz zum Schutz der Erbgesundheit des deutschen Volkes
boten bereits die Grundlage zur Vernichtung einer Menschengruppe.
Aufgrund des Gesetzes
zur Verhütung erbkranken Nachwuchses wurden - nach Pseudoverfahren vor
Erbgesundheitsgerichten - von 1933 bis 1945 etwa 350.000 bis 400.000 Menschen
sterilisiert. Die zwangsweise Sterilisation kostete Tausenden das Leben oder
verursachte schwere, bleibende Schäden der Gesundheit. Nicht nur Kranke,
sondern auch arbeitsunfähige Fremdarbeiter, Alte, Kriegsversehrte und
Roma-Frauen wurden in dieses Programm einbezogen. In Österreich, wo das Gesetz
am 1. 1. 1940 in Kraft trat, wurden etwa 5000 Menschen zwangssterilisiert.
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erklärt, dass die Sterilisierung mit der Lehrmeinung der katholischen Kirche
unvereinbar sei. Außerdem hatten die Bischöfe auf
der Plenarkonferenz am 6.Juni 1934 in Fulda beschlossen, jegliche Mitwirkung
von katholischen Krankenschwestern und Ordensleuten bei der Durchführung von
Operationen zur Unfruchtbarmachung abzulehnen. An dieser Stelle muss wiederum
Anna Bertha Königsegg erwähnt werden, die sich eisern an diesen Beschluss
hielt. Sie gab den über hundert im Landeskrankenhaus tätigen Barmherzigen
Schwestern die Weisung, bei derartigen Eingriffen nicht zu assistieren.
Spätestens im Jahre
1935 stellte die katholische Kirche jedoch ihre Verhandlungen mit der
nationalsozialistischen Regierung ein. In den folgenden Jahren versuchte sie,
Konflikte mit dem nationalsozialistischen Regime nach Möglichkeit zu vermeiden,
aus der Sorge heraus, dass eine völlige Verweigerung der katholischen Kirche,
zu einer Verdrängung der katholischen Einrichtungen auf dem Gebiet des
Gesundheits- und Fürsorgewesens führen könnte.
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